Abbau von Regulierungskosten. Verzicht auf die physische Vorlage der Begleitdokumente zu Zollanmeldungen
- ShortId
-
15.1013
- Id
-
20151013
- Updated
-
24.06.2025 22:11
- Language
-
de
- Title
-
Abbau von Regulierungskosten. Verzicht auf die physische Vorlage der Begleitdokumente zu Zollanmeldungen
- AdditionalIndexing
-
15;34
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat begrüsst das elektronische Einreichen der Begleitdokumente, damit u. a. auf Schaltergänge verzichtet werden kann.</p><p>Die Eidgenössische Zollverwaltung begann 2014 die entsprechenden Vorarbeiten und nahm die internen und externen Anforderungen in Zusammenarbeit mit den betroffenen Wirtschaftsverbänden (Economiesuisse, Spedlogswiss, Swiss Express Association) auf.</p><p>Die Umsetzung erfordert jedoch Investitionen, da sämtliche Unterlagen nicht nur in elektronischer Form beigebracht, sondern auch den über 40 Millionen Zollanmeldungen pro Jahr zugeordnet und aufbewahrt werden müssen. Es ist deshalb wichtig, von Anfang an eine saubere Lösung zu planen, die mit möglichst geringen Investitions- und Betriebskosten sowohl aufseiten der Verwaltung als auch aufseiten der Betriebe auskommt. Eine einfache E-Mail-Lösung scheint dieser Anforderung zumindest auf den ersten Blick nicht zu genügen.</p><p>Die detaillierte Planung sowie die Umsetzung der Massnahmen zur elektronischen Einreichung der Begleitdokumente für Zollanmeldungen erfolgen im Rahmen des Programms "Redesign Fracht" unter Einbezug der betroffenen Kreise.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ist der Bundesrat bereit zu prüfen, ob auf die physische Vorlage von Begleitdokumenten bei Zollanmeldungen verzichtet werden kann? Die Einreichung von Begleitdokumenten zu einer Zollanmeldung kann elektronisch per E-Mail erfolgen. Die Eidgenössische Zollverwaltung verzichtet bereits auf die Stempelung derselben. Die elektronische Infrastruktur (E-Mail-System) ist heute sowohl in der Wirtschaft als auch in der Verwaltung weitgehend Standard. Für den Zollanmelder entfallen der Aufwand von Schaltergängen und die Überwachung des Dokumentenrückflusses. Die Umsetzung kann sofort, ohne Anpassung von Rechtsgrundlagen und ohne Investitionen umgesetzt werden.</p>
- Abbau von Regulierungskosten. Verzicht auf die physische Vorlage der Begleitdokumente zu Zollanmeldungen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat begrüsst das elektronische Einreichen der Begleitdokumente, damit u. a. auf Schaltergänge verzichtet werden kann.</p><p>Die Eidgenössische Zollverwaltung begann 2014 die entsprechenden Vorarbeiten und nahm die internen und externen Anforderungen in Zusammenarbeit mit den betroffenen Wirtschaftsverbänden (Economiesuisse, Spedlogswiss, Swiss Express Association) auf.</p><p>Die Umsetzung erfordert jedoch Investitionen, da sämtliche Unterlagen nicht nur in elektronischer Form beigebracht, sondern auch den über 40 Millionen Zollanmeldungen pro Jahr zugeordnet und aufbewahrt werden müssen. Es ist deshalb wichtig, von Anfang an eine saubere Lösung zu planen, die mit möglichst geringen Investitions- und Betriebskosten sowohl aufseiten der Verwaltung als auch aufseiten der Betriebe auskommt. Eine einfache E-Mail-Lösung scheint dieser Anforderung zumindest auf den ersten Blick nicht zu genügen.</p><p>Die detaillierte Planung sowie die Umsetzung der Massnahmen zur elektronischen Einreichung der Begleitdokumente für Zollanmeldungen erfolgen im Rahmen des Programms "Redesign Fracht" unter Einbezug der betroffenen Kreise.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ist der Bundesrat bereit zu prüfen, ob auf die physische Vorlage von Begleitdokumenten bei Zollanmeldungen verzichtet werden kann? Die Einreichung von Begleitdokumenten zu einer Zollanmeldung kann elektronisch per E-Mail erfolgen. Die Eidgenössische Zollverwaltung verzichtet bereits auf die Stempelung derselben. Die elektronische Infrastruktur (E-Mail-System) ist heute sowohl in der Wirtschaft als auch in der Verwaltung weitgehend Standard. Für den Zollanmelder entfallen der Aufwand von Schaltergängen und die Überwachung des Dokumentenrückflusses. Die Umsetzung kann sofort, ohne Anpassung von Rechtsgrundlagen und ohne Investitionen umgesetzt werden.</p>
- Abbau von Regulierungskosten. Verzicht auf die physische Vorlage der Begleitdokumente zu Zollanmeldungen
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