Regelungsbedarf im Bereich der Gentechnik. Was sind GVO-Organismen?
- ShortId
-
15.1022
- Id
-
20151022
- Updated
-
28.07.2023 06:06
- Language
-
de
- Title
-
Regelungsbedarf im Bereich der Gentechnik. Was sind GVO-Organismen?
- AdditionalIndexing
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36
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das RTDS-Verfahren (Rapid Trait Development System) gehört zur sogenannten ODM-Technik (Oligonucleide-Directed Mutagenesis, Oligonukleid-gerichtete Mutagenese), bei der gezielt punktuelle Mutationen im Erbmaterial induziert werden. Zu diesem Zweck werden kurze synthetische DNA-Abschnitte (Oligonukleotide) mit zusätzlichen Eigenschaften versehen und anstelle des ursprünglichen DNA-Abschnitts in die Zellen eingepflanzt. Der natürliche Zellreparaturmechanismus sorgt anschliessend dafür, dass die gewünschten punktuellen Mutationen (z. B. eine Herbizidresistenz) in das Erbgut übernommen werden. Die so induzierten neuen Eigenschaften sind genetisch vererbbar.</p><p>Ein Unternehmen nutzte diese Technik, um gezielte Mutationen im Erbgut von Raps auszulösen und ihn gegen zwei Herbizide resistent zu machen. Eine andere Firma hat ein ähnliches Produkt entwickelt.</p><p>Dem Bundesrat sind sowohl der Entscheid des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zum Status des fraglichen ODM-Rapses als auch die dadurch ausgelösten lebhaften Debatten bekannt. Zurzeit wird in der Europäischen Kommission noch darüber diskutiert, wie die neuen Pflanzenzuchttechniken rechtlich einzustufen sind. Entsprechend wurde der Entscheid des BVL bis zur Bestätigung durch die Europäische Kommission sistiert. Die von der deutschen Bundesverwaltung getroffene Entscheidung ist für die Schweiz juristisch nicht relevant.</p><p>1. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann diese Frage nicht definitiv beantwortet werden. Der Bundesrat erinnert an die Ziele des Gentechnikgesetzes (SR 814.91), die darin bestehen, die Risiken gentechnischer Verfahren und Produkte für die Gesundheit von Mensch und Tier, für die biologische Vielfalt und die Umwelt im Einzelfall zu bewerten und die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten zu gewährleisten. Zudem ist sich der Bundesrat bewusst, dass die gesetzlich vorgegebenen Verfahren, Beurteilungsstandards sowie Pflichten bezüglich Risikomanagement und Produktbezeichnung abhängig vom rechtlichen Status der Produkte (konventionell oder gentechnisch verändert) unterschiedlich sind. Dies gilt auch für die Akzeptanz der Produkte durch die Konsumentinnen und Konsumenten. Nach wie vor müssen die Frage nach den Risiken, die mit der Gentechnik und den Erbgutveränderungen verbunden sind, sowie die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten im Mittelpunkt der Diskussion stehen. Dies gilt namentlich für Produkte, die mittels RTDS-Technologie hergestellt werden, wobei die entsprechenden Dossiers von Fall zu Fall behandelt werden.</p><p>2. Nach Ansicht des Bundesrates wird die Abgrenzung zwischen herkömmlicher Züchtung und Gentechnik durch gewisse neue Pflanzenzuchtverfahren infrage gestellt. Dies führt dazu, dass der im geltenden Recht festgelegte Anwendungsbereich der Gentechnik nicht mehr deren Entwicklung widerspiegelt. Zurzeit beschäftigen sich die zuständigen Fachstellen mit dem rechtlichen Status der neuen Pflanzenzuchttechniken. Zu diesem Zweck hat das Bundesamt für Umwelt (Bafu) einen technischen Bericht zu den neuen Zuchtverfahren veröffentlicht. Das Bafu und das Bundesamt für Landwirtschaft haben die Schweizerische Akademie der Naturwissenschaften damit beauftragt, den öffentlichen Dialog über dieses Thema zu eröffnen. Ausserdem verfolgen die Behörden aus nächster Nähe die technischen und politischen Diskussionen, die in den Nachbarländern auf diesem Gebiet geführt werden.</p><p>3. Die zuständigen Behörden werden die Notwendigkeit einer Anpassung des geltenden Rechts prüfen, und zwar abhängig von den verschiedenen Schutzzielen, mit deren Einhaltung sie beauftragt sind, sowie auf der Grundlage der technischen Daten und unter Berücksichtigung der internationalen Diskussionen zu diesem Thema.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das deutsche Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat im Februar 2015 einen sogenannten RTDS-Raps der Firma Cibus mit "nicht als Gentechnik im Sinne des Gentechnikgesetzes" eingestuft. Der fragliche Raps wurde mithilfe von kurzen Abschnitten synthetischen Erbguts (Oligonukleotiden) entwickelt. Nach diesem Entscheid könnten entsprechende herbizidresistente Pflanzen ohne Sicherheitsprüfung und Kennzeichnung angebaut werden.</p><p>1. Wird der RTDS-Raps in der Schweiz als gentechnisch veränderter Organismus (GVO) bewertet gemäss Artikel 5 Absatz 2 des Gentechnikgesetzes?</p><p>2. Bei neuen Pflanzenzuchtverfahren wird es immer schwieriger, eine klare Trennlinie zwischen gentechnischen Verfahren und anderen Züchtungstechniken zu ziehen. Wie werden GVO von nicht veränderten Organismen abgegrenzt?</p><p>3. Gibt es in der Schweiz einen Regelungsbedarf?</p>
- Regelungsbedarf im Bereich der Gentechnik. Was sind GVO-Organismen?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das RTDS-Verfahren (Rapid Trait Development System) gehört zur sogenannten ODM-Technik (Oligonucleide-Directed Mutagenesis, Oligonukleid-gerichtete Mutagenese), bei der gezielt punktuelle Mutationen im Erbmaterial induziert werden. Zu diesem Zweck werden kurze synthetische DNA-Abschnitte (Oligonukleotide) mit zusätzlichen Eigenschaften versehen und anstelle des ursprünglichen DNA-Abschnitts in die Zellen eingepflanzt. Der natürliche Zellreparaturmechanismus sorgt anschliessend dafür, dass die gewünschten punktuellen Mutationen (z. B. eine Herbizidresistenz) in das Erbgut übernommen werden. Die so induzierten neuen Eigenschaften sind genetisch vererbbar.</p><p>Ein Unternehmen nutzte diese Technik, um gezielte Mutationen im Erbgut von Raps auszulösen und ihn gegen zwei Herbizide resistent zu machen. Eine andere Firma hat ein ähnliches Produkt entwickelt.</p><p>Dem Bundesrat sind sowohl der Entscheid des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zum Status des fraglichen ODM-Rapses als auch die dadurch ausgelösten lebhaften Debatten bekannt. Zurzeit wird in der Europäischen Kommission noch darüber diskutiert, wie die neuen Pflanzenzuchttechniken rechtlich einzustufen sind. Entsprechend wurde der Entscheid des BVL bis zur Bestätigung durch die Europäische Kommission sistiert. Die von der deutschen Bundesverwaltung getroffene Entscheidung ist für die Schweiz juristisch nicht relevant.</p><p>1. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann diese Frage nicht definitiv beantwortet werden. Der Bundesrat erinnert an die Ziele des Gentechnikgesetzes (SR 814.91), die darin bestehen, die Risiken gentechnischer Verfahren und Produkte für die Gesundheit von Mensch und Tier, für die biologische Vielfalt und die Umwelt im Einzelfall zu bewerten und die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten zu gewährleisten. Zudem ist sich der Bundesrat bewusst, dass die gesetzlich vorgegebenen Verfahren, Beurteilungsstandards sowie Pflichten bezüglich Risikomanagement und Produktbezeichnung abhängig vom rechtlichen Status der Produkte (konventionell oder gentechnisch verändert) unterschiedlich sind. Dies gilt auch für die Akzeptanz der Produkte durch die Konsumentinnen und Konsumenten. Nach wie vor müssen die Frage nach den Risiken, die mit der Gentechnik und den Erbgutveränderungen verbunden sind, sowie die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten im Mittelpunkt der Diskussion stehen. Dies gilt namentlich für Produkte, die mittels RTDS-Technologie hergestellt werden, wobei die entsprechenden Dossiers von Fall zu Fall behandelt werden.</p><p>2. Nach Ansicht des Bundesrates wird die Abgrenzung zwischen herkömmlicher Züchtung und Gentechnik durch gewisse neue Pflanzenzuchtverfahren infrage gestellt. Dies führt dazu, dass der im geltenden Recht festgelegte Anwendungsbereich der Gentechnik nicht mehr deren Entwicklung widerspiegelt. Zurzeit beschäftigen sich die zuständigen Fachstellen mit dem rechtlichen Status der neuen Pflanzenzuchttechniken. Zu diesem Zweck hat das Bundesamt für Umwelt (Bafu) einen technischen Bericht zu den neuen Zuchtverfahren veröffentlicht. Das Bafu und das Bundesamt für Landwirtschaft haben die Schweizerische Akademie der Naturwissenschaften damit beauftragt, den öffentlichen Dialog über dieses Thema zu eröffnen. Ausserdem verfolgen die Behörden aus nächster Nähe die technischen und politischen Diskussionen, die in den Nachbarländern auf diesem Gebiet geführt werden.</p><p>3. Die zuständigen Behörden werden die Notwendigkeit einer Anpassung des geltenden Rechts prüfen, und zwar abhängig von den verschiedenen Schutzzielen, mit deren Einhaltung sie beauftragt sind, sowie auf der Grundlage der technischen Daten und unter Berücksichtigung der internationalen Diskussionen zu diesem Thema.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das deutsche Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat im Februar 2015 einen sogenannten RTDS-Raps der Firma Cibus mit "nicht als Gentechnik im Sinne des Gentechnikgesetzes" eingestuft. Der fragliche Raps wurde mithilfe von kurzen Abschnitten synthetischen Erbguts (Oligonukleotiden) entwickelt. Nach diesem Entscheid könnten entsprechende herbizidresistente Pflanzen ohne Sicherheitsprüfung und Kennzeichnung angebaut werden.</p><p>1. Wird der RTDS-Raps in der Schweiz als gentechnisch veränderter Organismus (GVO) bewertet gemäss Artikel 5 Absatz 2 des Gentechnikgesetzes?</p><p>2. Bei neuen Pflanzenzuchtverfahren wird es immer schwieriger, eine klare Trennlinie zwischen gentechnischen Verfahren und anderen Züchtungstechniken zu ziehen. Wie werden GVO von nicht veränderten Organismen abgegrenzt?</p><p>3. Gibt es in der Schweiz einen Regelungsbedarf?</p>
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