Jugendschutzprogramme

ShortId
15.1024
Id
20151024
Updated
24.06.2025 22:15
Language
de
Title
Jugendschutzprogramme
AdditionalIndexing
1216;28;34
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat lancierte mit Beschluss vom 11. Juni 2010 zwei nationale Jugendschutzprogramme zur Gewaltprävention (Jugend und Gewalt) und zum Jugendmedienschutz (Jugend und Medien). Die Programme enden 2015. Gemäss Auftrag des Bundesrates hat das federführende Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) die Programme von zwei externen Forschungsbüros evaluieren lassen. Gleichzeitig wurden verschiedene Forschungsberichte zum Regulierungsbedarf im Jugendmedienschutz und zur Zusammenarbeit von Behörden und Fachstellen im Bereich Prävention, Intervention und Repression erstellt. Auf Grundlage dieser Arbeiten hat das BSV unter Beizug der Programmgremien zwei Bundesratsberichte zur zukünftigen Ausgestaltung des Kinder- und Jugendmedienschutzes in der Schweiz sowie zum Stand der Gewaltprävention und zum Zusammenwirken mit Intervention und Repression erarbeitet.</p><p>Der Bundesrat hat die beiden Berichte und damit verbundene Massnahmen am 13. Mai 2015 verabschiedet. Er wird die unterstützenden Massnahmen im Jugendmedienschutz ab 2016 nahtlos weiterführen und eine Koordinations- und Monitoringfunktion übernehmen. Gleichzeitig will er die Regulierung im Jugendmedienschutz verstärken und die bundesgesetzliche Abstützung von Regulierungsmassnahmen im Bereich Film und Computerspiele prüfen. Im Bereich Jugend und Gewalt wird der Bund indessen seine Unterstützungsmassnahmen nicht weiterführen. Die Gewaltprävention ist Aufgabe der Kantone, Städte und Gemeinden. Das Programm "Jugend und Gewalt" war von Anfang an auf fünf Jahre befristet, und es ist konsequent, wenn sich der Bund nach seinem Abschluss wieder aus diesem Bereich zurückzieht. Die Forschungsberichte wurden gleichzeitig mit den Bundesratsberichten publiziert und stehen unter der Website des BSV (<a href="http://www.bsv.admin.ch/jugendschutz">www.bsv.admin.ch/jugendschutz</a>) zur Verfügung.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Diverse Medien (u. a. "NZZ", Verbandszeitung "Police") berichteten in letzter Zeit erneut über die beiden nationalen Jugendschutzprogramme "Jugend und Medien" sowie "Jugend und Gewalt", die Programme waren zudem Thema bei Versammlungen der interkantonalen Konferenzen, eine weitere nationale Tagung in Lugano zur Gewaltprävention ist für den Mai 2015 angekündigt. Ganz offensichtlich werden die realisierten Massnahmen von den Kantonen, Städten und Gemeinden, aber auch von der Wirtschaft und den Fachleuten als zielführend, bedürfnisorientiert und wirtschaftlich geschätzt. Die bereits veröffentlichten Zwischenevaluationen und Studien der Programme bestätigen dies. Weitere Studien zu den Regulierungsaktivitäten der Kantone und Branchen sowie Good Practice im internationalen Vergleich sind gemäss Websites der Programme abgeschlossen. Der Bundesrat hat das BSV beauftragt, auf dieser Grundlage u. a. Empfehlungen zur künftigen Ausgestaltung des Jugendmedienschutzes, zum Regulierungsbedarf auf Bundesebene sowie zum Zusammenspiel von Prävention, Intervention und Repression im Bereich Gewalt auszuarbeiten. Diverse Vorstösse und Fragen der Parlamentarier sind vom Bundesrat mit Verweis auf die laufenden Arbeiten beantwortet worden.</p><p>Beide Programme sind bis Dezember 2015 befristet, die Sachkredite inklusive Personalressourcen laufen zu diesem Zeitpunkt aus. Ein Entscheid des Bundesrates ist noch nicht kommuniziert worden. Damit drohen Know-how-Verlust (Programmmitarbeitende müssen das BSV verlassen), fehlende Nachhaltigkeit der getätigten Investitionen, eine Einbusse an Glaubwürdigkeit als Partner und das Grounding der bewährten Informations- und Austauschinstrumente (Websites, Broschüren, IT-Tools).</p><p>1. Wann werden die abgeschlossenen Studien veröffentlicht?</p><p>2. Wann entscheidet der Bundesrat, welche Massnahmen er auf der Grundlage der wissenschaftlichen Studien konkret realisiert?</p><p>3. Wie stellt er den nahtlosen Anschluss der künftigen Aktivitäten nach dem 31. Dezember 2015 und damit die Nachhaltigkeit der von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden sowie der Branche investierten Mittel sicher?</p><p>4. Welche Schritte unternimmt er, um die weiteren angesprochenen Risiken zu minimieren?</p><p>5. Wie verhindert er Lücken, die bei einer erst später wieder einsetzenden Unterstützung zu vermeidbaren und zusätzlichen Wiederaufbaukosten führen würden?</p>
  • Jugendschutzprogramme
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat lancierte mit Beschluss vom 11. Juni 2010 zwei nationale Jugendschutzprogramme zur Gewaltprävention (Jugend und Gewalt) und zum Jugendmedienschutz (Jugend und Medien). Die Programme enden 2015. Gemäss Auftrag des Bundesrates hat das federführende Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) die Programme von zwei externen Forschungsbüros evaluieren lassen. Gleichzeitig wurden verschiedene Forschungsberichte zum Regulierungsbedarf im Jugendmedienschutz und zur Zusammenarbeit von Behörden und Fachstellen im Bereich Prävention, Intervention und Repression erstellt. Auf Grundlage dieser Arbeiten hat das BSV unter Beizug der Programmgremien zwei Bundesratsberichte zur zukünftigen Ausgestaltung des Kinder- und Jugendmedienschutzes in der Schweiz sowie zum Stand der Gewaltprävention und zum Zusammenwirken mit Intervention und Repression erarbeitet.</p><p>Der Bundesrat hat die beiden Berichte und damit verbundene Massnahmen am 13. Mai 2015 verabschiedet. Er wird die unterstützenden Massnahmen im Jugendmedienschutz ab 2016 nahtlos weiterführen und eine Koordinations- und Monitoringfunktion übernehmen. Gleichzeitig will er die Regulierung im Jugendmedienschutz verstärken und die bundesgesetzliche Abstützung von Regulierungsmassnahmen im Bereich Film und Computerspiele prüfen. Im Bereich Jugend und Gewalt wird der Bund indessen seine Unterstützungsmassnahmen nicht weiterführen. Die Gewaltprävention ist Aufgabe der Kantone, Städte und Gemeinden. Das Programm "Jugend und Gewalt" war von Anfang an auf fünf Jahre befristet, und es ist konsequent, wenn sich der Bund nach seinem Abschluss wieder aus diesem Bereich zurückzieht. Die Forschungsberichte wurden gleichzeitig mit den Bundesratsberichten publiziert und stehen unter der Website des BSV (<a href="http://www.bsv.admin.ch/jugendschutz">www.bsv.admin.ch/jugendschutz</a>) zur Verfügung.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Diverse Medien (u. a. "NZZ", Verbandszeitung "Police") berichteten in letzter Zeit erneut über die beiden nationalen Jugendschutzprogramme "Jugend und Medien" sowie "Jugend und Gewalt", die Programme waren zudem Thema bei Versammlungen der interkantonalen Konferenzen, eine weitere nationale Tagung in Lugano zur Gewaltprävention ist für den Mai 2015 angekündigt. Ganz offensichtlich werden die realisierten Massnahmen von den Kantonen, Städten und Gemeinden, aber auch von der Wirtschaft und den Fachleuten als zielführend, bedürfnisorientiert und wirtschaftlich geschätzt. Die bereits veröffentlichten Zwischenevaluationen und Studien der Programme bestätigen dies. Weitere Studien zu den Regulierungsaktivitäten der Kantone und Branchen sowie Good Practice im internationalen Vergleich sind gemäss Websites der Programme abgeschlossen. Der Bundesrat hat das BSV beauftragt, auf dieser Grundlage u. a. Empfehlungen zur künftigen Ausgestaltung des Jugendmedienschutzes, zum Regulierungsbedarf auf Bundesebene sowie zum Zusammenspiel von Prävention, Intervention und Repression im Bereich Gewalt auszuarbeiten. Diverse Vorstösse und Fragen der Parlamentarier sind vom Bundesrat mit Verweis auf die laufenden Arbeiten beantwortet worden.</p><p>Beide Programme sind bis Dezember 2015 befristet, die Sachkredite inklusive Personalressourcen laufen zu diesem Zeitpunkt aus. Ein Entscheid des Bundesrates ist noch nicht kommuniziert worden. Damit drohen Know-how-Verlust (Programmmitarbeitende müssen das BSV verlassen), fehlende Nachhaltigkeit der getätigten Investitionen, eine Einbusse an Glaubwürdigkeit als Partner und das Grounding der bewährten Informations- und Austauschinstrumente (Websites, Broschüren, IT-Tools).</p><p>1. Wann werden die abgeschlossenen Studien veröffentlicht?</p><p>2. Wann entscheidet der Bundesrat, welche Massnahmen er auf der Grundlage der wissenschaftlichen Studien konkret realisiert?</p><p>3. Wie stellt er den nahtlosen Anschluss der künftigen Aktivitäten nach dem 31. Dezember 2015 und damit die Nachhaltigkeit der von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden sowie der Branche investierten Mittel sicher?</p><p>4. Welche Schritte unternimmt er, um die weiteren angesprochenen Risiken zu minimieren?</p><p>5. Wie verhindert er Lücken, die bei einer erst später wieder einsetzenden Unterstützung zu vermeidbaren und zusätzlichen Wiederaufbaukosten führen würden?</p>
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