Einführung von Teilpauschalen im Bereich der Psychiatrie. Folgen für die Behandlung von psychischen Erkrankungen

ShortId
15.1028
Id
20151028
Updated
24.06.2025 22:10
Language
de
Title
Einführung von Teilpauschalen im Bereich der Psychiatrie. Folgen für die Behandlung von psychischen Erkrankungen
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Entwicklungsarbeiten für eine schweizweit einheitliche Tarifstruktur für den stationären Bereich der Psychiatrie bzw. des neuen Tarifsystems Tarpsy laufen. Bis Ende März 2015 führten H+ Die Spitäler der Schweiz und die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich die entsprechenden Arbeiten im Auftrag der Swiss DRG AG durch. Seit April 2015 werden die Arbeiten von der Swiss DRG AG selbst weitergeführt. Im Projekt Tarpsy werden jährlich Daten von sogenannten Referenzkliniken erhoben und für die Erstellung und Weiterentwicklung der Tarifstruktur verwendet. Zurzeit werden die Daten des Jahres 2014 ausgewertet. Im Jahr 2016 ist die Erstellung der Tarpsy-Tarifstruktur Version 1.0 vorgesehen, deren schweizweite Einführung per Anfang 2018 geplant ist. Dementsprechend müssen die Tarifpartner im Jahr 2017 dem Bundesrat den Tarifvertrag zur Genehmigung unterbreiten.</p><p>2. Das Tarifsystem Tarpsy sieht gemäss Swiss DRG AG eine Kombination von Tages- und Fallteilpauschalen vor, dies unter Berücksichtigung der Diagnose und des Schweregrads der Erkrankung der Patientinnen und Patienten. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben sollen wie beim Swiss-DRG-System für die akutsomatischen Spitäler auch im Tarifsystem Tarpsy die relativen Kostengewichte in einer gesamtschweizerisch einheitlichen Tarifstruktur festgelegt werden. Die effektive Vergütung wird weiterhin zwischen den Tarifpartnern verhandelt. Die Leistungen werden nach Artikel 49a des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (SR 832.10) anteilsmässig von den Kantonen und den Versicherern vergütet.</p><p>3. Nach Angaben der Swiss DRG AG wird Tarpsy mit der in Ziffer 2 bereits erwähnten Kombination von Tages- und Fallteilpauschalen der Komplexität und den Besonderheiten der stationären psychiatrischen Behandlung in der Schweiz gerecht. Betroffene Akteure können Anträge auf Anpassung und Weiterentwicklung der Tarifstruktur Tarpsy über die Swiss DRG AG eingeben.</p><p>4. Nach Angaben der Swiss DRG AG wahrt das Tarifsystem Tarpsy die therapeutische Freiheit auch hinsichtlich der medizinisch sinnvollen Behandlungsdauer, vermindert jedoch den Anreiz, Patientinnen und Patienten länger als nötig in stationärer Behandlung zu behalten.</p><p>Artikel 59d der Verordnung über die Krankenversicherung (SR 832.102) sieht vor, dass der Tarifvertrag die einheitliche Tarifstruktur und die Anwendungsmodalitäten des Tarifs beinhalten muss. Zusammen mit dem Gesuch um Genehmigung müssen namentlich die Instrumente und Mechanismen zur Gewährleistung der Qualität der Leistungen im Rahmen der Tarifanwendung eingereicht werden. Allfällige Fehlanreize können durch die Anpassung und Weiterentwicklung der Tarifstruktur korrigiert werden. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird der Bundesrat dieser Problematik besondere Aufmerksamkeit schenken.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Momentan wird die Einführung von Teilpauschalen im Bereich der Psychiatrie, analog zur Swiss DRG, vorbereitet. Mit diesem, unter dem Namen Tarpsy bekannten, Projekt soll das Tarifsystem für stationäre Leistungen in der Psychiatrie schweizweit vereinheitlicht werden. So sollen psychiatrische Behandlungen aufgrund der jeweiligen Diagnose und der Schwere des Falls vergütet werden. Nun hängen Diagnosen und Behandlungen in der Psychiatrie in starkem Umfang von der persönlichen Situation der Patientin oder des Patienten und von der Krankheitsentwicklung ab. Es ist daher schwierig, aufgrund der Diagnose vorauszusagen, wie hoch die tatsächlichen Kosten für die notwendigen Behandlungen sein werden, insbesondere auch, weil es kaum möglich ist, zu Beginn des Spitalaufenthalts dessen Dauer vorherzusehen.</p><p>Der Sinn einer Einführung von Fallpauschalen in der Psychiatrie, die denjenigen der Swiss DRG ähneln, mag daher fragwürdig erscheinen. Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Wo stehen die Arbeiten zur Vorbereitung von Tarpsy?</p><p>2. Welche Finanzierungsmodelle sind vorgesehen?</p><p>3. Inwieweit wird Tarpsy den Besonderheiten von psychiatrischen Behandlungen Rechnung tragen?</p><p>4. Wie sollen die negativen Auswirkungen dieses Systems vermieden werden, zum Beispiel die Entlassung von Patientinnen und Patienten nach Hause, wenn die in der Pauschale vorgesehene Dauer überschritten ist?</p>
  • Einführung von Teilpauschalen im Bereich der Psychiatrie. Folgen für die Behandlung von psychischen Erkrankungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Entwicklungsarbeiten für eine schweizweit einheitliche Tarifstruktur für den stationären Bereich der Psychiatrie bzw. des neuen Tarifsystems Tarpsy laufen. Bis Ende März 2015 führten H+ Die Spitäler der Schweiz und die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich die entsprechenden Arbeiten im Auftrag der Swiss DRG AG durch. Seit April 2015 werden die Arbeiten von der Swiss DRG AG selbst weitergeführt. Im Projekt Tarpsy werden jährlich Daten von sogenannten Referenzkliniken erhoben und für die Erstellung und Weiterentwicklung der Tarifstruktur verwendet. Zurzeit werden die Daten des Jahres 2014 ausgewertet. Im Jahr 2016 ist die Erstellung der Tarpsy-Tarifstruktur Version 1.0 vorgesehen, deren schweizweite Einführung per Anfang 2018 geplant ist. Dementsprechend müssen die Tarifpartner im Jahr 2017 dem Bundesrat den Tarifvertrag zur Genehmigung unterbreiten.</p><p>2. Das Tarifsystem Tarpsy sieht gemäss Swiss DRG AG eine Kombination von Tages- und Fallteilpauschalen vor, dies unter Berücksichtigung der Diagnose und des Schweregrads der Erkrankung der Patientinnen und Patienten. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben sollen wie beim Swiss-DRG-System für die akutsomatischen Spitäler auch im Tarifsystem Tarpsy die relativen Kostengewichte in einer gesamtschweizerisch einheitlichen Tarifstruktur festgelegt werden. Die effektive Vergütung wird weiterhin zwischen den Tarifpartnern verhandelt. Die Leistungen werden nach Artikel 49a des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (SR 832.10) anteilsmässig von den Kantonen und den Versicherern vergütet.</p><p>3. Nach Angaben der Swiss DRG AG wird Tarpsy mit der in Ziffer 2 bereits erwähnten Kombination von Tages- und Fallteilpauschalen der Komplexität und den Besonderheiten der stationären psychiatrischen Behandlung in der Schweiz gerecht. Betroffene Akteure können Anträge auf Anpassung und Weiterentwicklung der Tarifstruktur Tarpsy über die Swiss DRG AG eingeben.</p><p>4. Nach Angaben der Swiss DRG AG wahrt das Tarifsystem Tarpsy die therapeutische Freiheit auch hinsichtlich der medizinisch sinnvollen Behandlungsdauer, vermindert jedoch den Anreiz, Patientinnen und Patienten länger als nötig in stationärer Behandlung zu behalten.</p><p>Artikel 59d der Verordnung über die Krankenversicherung (SR 832.102) sieht vor, dass der Tarifvertrag die einheitliche Tarifstruktur und die Anwendungsmodalitäten des Tarifs beinhalten muss. Zusammen mit dem Gesuch um Genehmigung müssen namentlich die Instrumente und Mechanismen zur Gewährleistung der Qualität der Leistungen im Rahmen der Tarifanwendung eingereicht werden. Allfällige Fehlanreize können durch die Anpassung und Weiterentwicklung der Tarifstruktur korrigiert werden. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird der Bundesrat dieser Problematik besondere Aufmerksamkeit schenken.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Momentan wird die Einführung von Teilpauschalen im Bereich der Psychiatrie, analog zur Swiss DRG, vorbereitet. Mit diesem, unter dem Namen Tarpsy bekannten, Projekt soll das Tarifsystem für stationäre Leistungen in der Psychiatrie schweizweit vereinheitlicht werden. So sollen psychiatrische Behandlungen aufgrund der jeweiligen Diagnose und der Schwere des Falls vergütet werden. Nun hängen Diagnosen und Behandlungen in der Psychiatrie in starkem Umfang von der persönlichen Situation der Patientin oder des Patienten und von der Krankheitsentwicklung ab. Es ist daher schwierig, aufgrund der Diagnose vorauszusagen, wie hoch die tatsächlichen Kosten für die notwendigen Behandlungen sein werden, insbesondere auch, weil es kaum möglich ist, zu Beginn des Spitalaufenthalts dessen Dauer vorherzusehen.</p><p>Der Sinn einer Einführung von Fallpauschalen in der Psychiatrie, die denjenigen der Swiss DRG ähneln, mag daher fragwürdig erscheinen. Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Wo stehen die Arbeiten zur Vorbereitung von Tarpsy?</p><p>2. Welche Finanzierungsmodelle sind vorgesehen?</p><p>3. Inwieweit wird Tarpsy den Besonderheiten von psychiatrischen Behandlungen Rechnung tragen?</p><p>4. Wie sollen die negativen Auswirkungen dieses Systems vermieden werden, zum Beispiel die Entlassung von Patientinnen und Patienten nach Hause, wenn die in der Pauschale vorgesehene Dauer überschritten ist?</p>
    • Einführung von Teilpauschalen im Bereich der Psychiatrie. Folgen für die Behandlung von psychischen Erkrankungen

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