Sprachpolitik. Verletzung des Grundsatzes der Bundestreue

ShortId
15.1037
Id
20151037
Updated
24.06.2025 22:10
Language
de
Title
Sprachpolitik. Verletzung des Grundsatzes der Bundestreue
AdditionalIndexing
2831;32
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bündner Grosse Rat hat am 20. April 2015 die Volksinitiative "Eine Fremdsprache in der Primarschule" für ungültig erklärt. Er stützte sich dabei auf das in der Anfrage erwähnte Gutachten. Der Entscheid des Parlaments ist Gegenstand einer hängigen Verfassungsbeschwerde beim Verwaltungsgericht Graubünden.</p><p>Das Bundesamt für Kultur hat im Auftrag der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates einen Bericht über die Kompetenzen des Bundes zur Harmonisierung des Sprachenunterrichts in der obligatorischen Schule erstellt. Der Bericht vom 17. Februar 2015 behandelt die einschlägigen rechtlichen Fragen detailliert. Er ist auf der Homepage des Parlamentes (<a href="http://www.parlament.ch">www.parlament.ch</a> &gt; Dokumentation, Berichte &gt; Berichte der Legislativkommissionen &gt; WBK) verfügbar.</p><p>2. Der Bund gewährt dem Kanton Graubünden Finanzhilfen zur Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und der italienischen Sprache und Kultur (2014: rund 4 827 900 Franken) sowie zur Erfüllung seiner besonderen Aufgaben, die sich aus der Mehrsprachigkeit ergeben (2014: 375 000 Franken).</p><p>Der Bund hat mit dem Kanton Graubünden eine Leistungsvereinbarung für die Periode 2012-2015 abgeschlossen. Darin ist festgelegt, dass der Kanton die Mehrsprachigkeit im Bildungsbereich durch die Entwicklung und Einführung von zweisprachigen Unterrichtsmodellen und Lehrmitteln sowie die Durchführung von Aus- und Weiterbildungsprojekten für Lehrkräfte fördert. Bei einem allfälligen Verstoss gegen bundesrechtliche Vorschriften müssten Ziel und Zweck der Finanzhilfen für die Mehrsprachigkeit mit dem Kanton diskutiert werden.</p><p>3. In der geltenden Leistungsvereinbarung zwischen dem Bund und dem Kanton Graubünden (vgl. Ziff. 2) sind die Rechenschaftspflichten genau definiert. Eine finanzielle Unterstützung wird erst aufgrund einer Analyse der Jahresprogramme sowie der Jahresberichte des Kantons aus dem Vorjahr und der mit Fördergeldern unterstützten Organisationen gewährt. In diesen Berichten liefert der Kanton eine detaillierte Beschreibung der getroffenen Massnamen, der erreichten Ziele und des Kostenaufwands für die verschiedenen Projekte. Umgesetzt werden diese sowohl direkt vom Kanton als auch von Organisationen, die von den Kantonen mit Bundesgeldern unterstützt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bund gewährt dem Kanton Graubünden gestützt auf Artikel 21 des Sprachengesetzes Finanzhilfen für die Förderung der Mehrsprachigkeit der Lernenden und Lehrenden in den Amtssprachen des Kantons auf allen Unterrichtsstufen. Diese Bestimmung setzt den in Artikel 70 der Bundesverfassung verankerten Grundsatz um, wonach der Bund die mehrsprachigen Kantone bei der Erfüllung ihrer besonderen Aufgaben und namentlich die Massnahmen des Kantons Graubünden zur Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und der italienischen Sprache unterstützt.</p><p>Gemäss dem von der Regierung des Kantons Graubünden in Auftrag gegebenen Gutachten von Professor Bernhard Ehrenzeller zur Frage der Gültigkeit der kantonalen Volksinitiative "Nur eine Fremdsprache in der Primarschule" (S. 27-28) würde der Kanton mit der von der Volksinitiative verlangten Abschaffung des Italienischunterrichts in den Primarschulen der deutschsprachigen Sprachregionen den Grundsatz der Bundestreue verletzen; die in der Initiative vorgesehene Massnahme wäre deshalb offensichtlich bundesrechtswidrig.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie beurteilt er das obenzitierte Gutachten?</p><p>2. Welche - z. B. finanziellen - Folgen kann, gestützt auf das Sprachengesetz, eine offensichtliche Verletzung des Grundsatzes der Bundestreue haben?</p><p>3. Wie und mit welchen Mitteln wird die Verwendung der Bundesbeiträge kontrolliert?</p>
  • Sprachpolitik. Verletzung des Grundsatzes der Bundestreue
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bündner Grosse Rat hat am 20. April 2015 die Volksinitiative "Eine Fremdsprache in der Primarschule" für ungültig erklärt. Er stützte sich dabei auf das in der Anfrage erwähnte Gutachten. Der Entscheid des Parlaments ist Gegenstand einer hängigen Verfassungsbeschwerde beim Verwaltungsgericht Graubünden.</p><p>Das Bundesamt für Kultur hat im Auftrag der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates einen Bericht über die Kompetenzen des Bundes zur Harmonisierung des Sprachenunterrichts in der obligatorischen Schule erstellt. Der Bericht vom 17. Februar 2015 behandelt die einschlägigen rechtlichen Fragen detailliert. Er ist auf der Homepage des Parlamentes (<a href="http://www.parlament.ch">www.parlament.ch</a> &gt; Dokumentation, Berichte &gt; Berichte der Legislativkommissionen &gt; WBK) verfügbar.</p><p>2. Der Bund gewährt dem Kanton Graubünden Finanzhilfen zur Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und der italienischen Sprache und Kultur (2014: rund 4 827 900 Franken) sowie zur Erfüllung seiner besonderen Aufgaben, die sich aus der Mehrsprachigkeit ergeben (2014: 375 000 Franken).</p><p>Der Bund hat mit dem Kanton Graubünden eine Leistungsvereinbarung für die Periode 2012-2015 abgeschlossen. Darin ist festgelegt, dass der Kanton die Mehrsprachigkeit im Bildungsbereich durch die Entwicklung und Einführung von zweisprachigen Unterrichtsmodellen und Lehrmitteln sowie die Durchführung von Aus- und Weiterbildungsprojekten für Lehrkräfte fördert. Bei einem allfälligen Verstoss gegen bundesrechtliche Vorschriften müssten Ziel und Zweck der Finanzhilfen für die Mehrsprachigkeit mit dem Kanton diskutiert werden.</p><p>3. In der geltenden Leistungsvereinbarung zwischen dem Bund und dem Kanton Graubünden (vgl. Ziff. 2) sind die Rechenschaftspflichten genau definiert. Eine finanzielle Unterstützung wird erst aufgrund einer Analyse der Jahresprogramme sowie der Jahresberichte des Kantons aus dem Vorjahr und der mit Fördergeldern unterstützten Organisationen gewährt. In diesen Berichten liefert der Kanton eine detaillierte Beschreibung der getroffenen Massnamen, der erreichten Ziele und des Kostenaufwands für die verschiedenen Projekte. Umgesetzt werden diese sowohl direkt vom Kanton als auch von Organisationen, die von den Kantonen mit Bundesgeldern unterstützt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bund gewährt dem Kanton Graubünden gestützt auf Artikel 21 des Sprachengesetzes Finanzhilfen für die Förderung der Mehrsprachigkeit der Lernenden und Lehrenden in den Amtssprachen des Kantons auf allen Unterrichtsstufen. Diese Bestimmung setzt den in Artikel 70 der Bundesverfassung verankerten Grundsatz um, wonach der Bund die mehrsprachigen Kantone bei der Erfüllung ihrer besonderen Aufgaben und namentlich die Massnahmen des Kantons Graubünden zur Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und der italienischen Sprache unterstützt.</p><p>Gemäss dem von der Regierung des Kantons Graubünden in Auftrag gegebenen Gutachten von Professor Bernhard Ehrenzeller zur Frage der Gültigkeit der kantonalen Volksinitiative "Nur eine Fremdsprache in der Primarschule" (S. 27-28) würde der Kanton mit der von der Volksinitiative verlangten Abschaffung des Italienischunterrichts in den Primarschulen der deutschsprachigen Sprachregionen den Grundsatz der Bundestreue verletzen; die in der Initiative vorgesehene Massnahme wäre deshalb offensichtlich bundesrechtswidrig.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie beurteilt er das obenzitierte Gutachten?</p><p>2. Welche - z. B. finanziellen - Folgen kann, gestützt auf das Sprachengesetz, eine offensichtliche Verletzung des Grundsatzes der Bundestreue haben?</p><p>3. Wie und mit welchen Mitteln wird die Verwendung der Bundesbeiträge kontrolliert?</p>
    • Sprachpolitik. Verletzung des Grundsatzes der Bundestreue

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