Vorläufiger Zulassungsstopp für Neonicotinoide in der Schweiz?

ShortId
15.1039
Id
20151039
Updated
24.06.2025 22:18
Language
de
Title
Vorläufiger Zulassungsstopp für Neonicotinoide in der Schweiz?
AdditionalIndexing
52;55
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Gegensatz zur Schweiz hat sich die EPA nicht für eine Suspendierung der bereits bewilligten Produkte entschieden. Die EPA erteilt aber keine neuen Zulassungen für Freilandanwendungen der Neonicotinoide Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam, wenn diese nicht den neuen Anforderungen der EPA entsprechen. Die neuen Anforderungen der EPA sind vergleichbar mit denen der EU und der Schweiz.</p><p>Aktuell sind in der Schweiz und in der EU die Bewilligungen der Pflanzenschutzmittel-Produkte, die diese drei Neonicotinoide enthalten, in Kulturen, die für Bestäuber attraktiv sind, sistiert. Weitere Daten zu den Auswirkungen auf Bestäuber werden gefordert. Die Anwendung bewilligter Produkte ist so geregelt, dass keine unannehmbaren Effekte auf Bestäuber zu erwarten sind.</p><p>Der Bundesrat sieht keinen Grund für einen vorläufigen Zulassungsstopp und eine weitere Sistierung. Neue Anträge werden nur bewilligt, wenn keine unannehmbaren Effekte für die Bestäuber zu erwarten sind.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die US-amerikanische Umweltschutzbehörde (EPA) lies am 2. April 2015 verlauten, sie werde keine neuen Zulassungen für neonicotinoidhaltige Pestizide erteilen, bis diese umfassende Untersuchungen durchlaufen sowie neue Bestimmungen zum Schutz von Bestäubern erfüllt hätten.</p><p>Plant der Bundesrat - aufgrund der zunehmenden Evidenz für die Gefährlichkeit von Neonicotinoiden für Bestäuberinsekten - ebenfalls einen vorläufigen Zulassungsstopp und eine Sistierung für bereits bewilligte Neonicotionoide?</p>
  • Vorläufiger Zulassungsstopp für Neonicotinoide in der Schweiz?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Gegensatz zur Schweiz hat sich die EPA nicht für eine Suspendierung der bereits bewilligten Produkte entschieden. Die EPA erteilt aber keine neuen Zulassungen für Freilandanwendungen der Neonicotinoide Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam, wenn diese nicht den neuen Anforderungen der EPA entsprechen. Die neuen Anforderungen der EPA sind vergleichbar mit denen der EU und der Schweiz.</p><p>Aktuell sind in der Schweiz und in der EU die Bewilligungen der Pflanzenschutzmittel-Produkte, die diese drei Neonicotinoide enthalten, in Kulturen, die für Bestäuber attraktiv sind, sistiert. Weitere Daten zu den Auswirkungen auf Bestäuber werden gefordert. Die Anwendung bewilligter Produkte ist so geregelt, dass keine unannehmbaren Effekte auf Bestäuber zu erwarten sind.</p><p>Der Bundesrat sieht keinen Grund für einen vorläufigen Zulassungsstopp und eine weitere Sistierung. Neue Anträge werden nur bewilligt, wenn keine unannehmbaren Effekte für die Bestäuber zu erwarten sind.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die US-amerikanische Umweltschutzbehörde (EPA) lies am 2. April 2015 verlauten, sie werde keine neuen Zulassungen für neonicotinoidhaltige Pestizide erteilen, bis diese umfassende Untersuchungen durchlaufen sowie neue Bestimmungen zum Schutz von Bestäubern erfüllt hätten.</p><p>Plant der Bundesrat - aufgrund der zunehmenden Evidenz für die Gefährlichkeit von Neonicotinoiden für Bestäuberinsekten - ebenfalls einen vorläufigen Zulassungsstopp und eine Sistierung für bereits bewilligte Neonicotionoide?</p>
    • Vorläufiger Zulassungsstopp für Neonicotinoide in der Schweiz?

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