Ausländische Studenten an Privatschulen

ShortId
15.1047
Id
20151047
Updated
24.06.2025 22:07
Language
de
Title
Ausländische Studenten an Privatschulen
AdditionalIndexing
2811;32
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern zu Aus- oder Weiterbildungszwecken in der Schweiz fällt gemäss Vernehmlassungsentwurf zur Änderung des Ausländergesetzes unter die Kategorie der Aufenthalte ohne Erwerbstätigkeit. Dies gilt unabhängig davon, ob sie eine private oder öffentliche Ausbildungsstätte besuchen. Der Vernehmlassungsentwurf sieht vor, dass für solche Aufenthalte keine zahlenmässige Beschränkung eingeführt wird, sofern sie nicht länger als ein Jahr dauern. Für längerfristige Aufenthalte sollen hingegen Kontingente geschaffen werden.</p><p>Gemäss Vernehmlassungsentwurf fallen alle ausländischen Studierenden - seien diese Angehörige eines Drittstaates oder eines Mitgliedstaates der EU oder der Efta - unter die Höchstzahlen und Kontingente für nichterwerbstätige Personen, sofern die Studiendauer mehr als ein Jahr beträgt. Diese Regelung, die mit dem FZA nicht vereinbar ist, bedingt eine Anpassung dieses Abkommens, damit sie auch auf Studentinnen und Studenten aus der EU/Efta anwendbar ist.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Viele Studentinnen und Studenten kommen in die Schweiz, um auf eigene Kosten an Privatschulen zu studieren. Angesichts der Abstimmung vom 9. Februar 2014 zur Masseneinwanderung ist nun jedoch die Wiedereinführung von Kontingenten nach Sektoren vorgesehen. Wäre die besagte Gruppe ebenfalls davon betroffen, wenn die Schweiz, trotz Widerspruchs der EU, Kontingente einführen würde?</p>
  • Ausländische Studenten an Privatschulen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern zu Aus- oder Weiterbildungszwecken in der Schweiz fällt gemäss Vernehmlassungsentwurf zur Änderung des Ausländergesetzes unter die Kategorie der Aufenthalte ohne Erwerbstätigkeit. Dies gilt unabhängig davon, ob sie eine private oder öffentliche Ausbildungsstätte besuchen. Der Vernehmlassungsentwurf sieht vor, dass für solche Aufenthalte keine zahlenmässige Beschränkung eingeführt wird, sofern sie nicht länger als ein Jahr dauern. Für längerfristige Aufenthalte sollen hingegen Kontingente geschaffen werden.</p><p>Gemäss Vernehmlassungsentwurf fallen alle ausländischen Studierenden - seien diese Angehörige eines Drittstaates oder eines Mitgliedstaates der EU oder der Efta - unter die Höchstzahlen und Kontingente für nichterwerbstätige Personen, sofern die Studiendauer mehr als ein Jahr beträgt. Diese Regelung, die mit dem FZA nicht vereinbar ist, bedingt eine Anpassung dieses Abkommens, damit sie auch auf Studentinnen und Studenten aus der EU/Efta anwendbar ist.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Viele Studentinnen und Studenten kommen in die Schweiz, um auf eigene Kosten an Privatschulen zu studieren. Angesichts der Abstimmung vom 9. Februar 2014 zur Masseneinwanderung ist nun jedoch die Wiedereinführung von Kontingenten nach Sektoren vorgesehen. Wäre die besagte Gruppe ebenfalls davon betroffen, wenn die Schweiz, trotz Widerspruchs der EU, Kontingente einführen würde?</p>
    • Ausländische Studenten an Privatschulen

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