Regionale Flugplätze. Zukunft der Finanzierung der Flugsicherung
- ShortId
-
15.1049
- Id
-
20151049
- Updated
-
24.06.2025 22:14
- Language
-
de
- Title
-
Regionale Flugplätze. Zukunft der Finanzierung der Flugsicherung
- AdditionalIndexing
-
48
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Flugsicherung auf Regionalflugplätzen kostet derzeit jährlich 35 Millionen Franken. Davon übernehmen die Verursacher, das heisst die Piloten/Pilotinnen und Halter/Halterinnen von Luftfahrzeugen, 5 Millionen Franken. Skyguide übernimmt 30 Millionen der Flugsicherungskosten, wovon 23 Millionen durch Subventionen des Bundes aus der Mineralölsteuer (Art. 37f Bst. a MinVG) gedeckt und 7 Millionen Franken durch die Einnahmen aus Flugsicherungsgebühren auf den Landesflughäfen quersubventioniert werden. Artikel 49 des Luftfahrtgesetzes verbietet diese Quersubventionierung. Sie ist bis Ende 2015 befristet (Art. 41 der Verordnung über den Flugsicherungsdienst, VFSD).</p><p>1. Die Regionalflugplätze wissen um diese Befristung, seit die entsprechenden Bestimmungen der VFSD im August 2011 in Kraft getreten sind. Ab 2016 sind sie für die Finanzierung der Flugsicherungsdienste selber verantwortlich (Art. 27 VFSD). Umsetzungspläne für diese Finanzierung wurden von den betroffenen Flugplätzen jedoch bis heute keine präsentiert. Der Bundesrat plant nun, die Lücke von 7 Millionen Franken durch eine temporäre Erhöhung der Subventionen aus der Mineralölsteuer zu decken. Bis 2020 sollen diese Mittel aber schrittweise wieder reduziert werden. Auf diese Weise erhalten die Regionalflugplätze zusätzlich Zeit, um sich der neuen Situation anzupassen und entsprechende Massnahmen zu ergreifen. Eine weitere Verlängerung der Übergangsbestimmungen erscheint aus heutiger Sicht hingegen nicht opportun.</p><p>2. Die finanzielle Unterstützung des Bundes für die Flugsicherung auf den Regionalflugplätzen aus der Mineralölsteuer bleibt bestehen. Für eine darüber hinausgehende Unterstützung aus allgemeinen Bundesmitteln besteht keine gesetzliche Grundlage.</p><p>3. Aus Sicht des Bundes besteht ein Interesse, dass auch auf gewissen Regionalflugplätzen Linien- und Charterverkehr abgewickelt werden kann, was nur mit Flugsicherung möglich ist. Ebenso ist ein stabiler Geschäftsreiseverkehr auf Flugsicherung angewiesen. Und schliesslich ist die Flugsicherung für die Schulung der angehenden Piloten unabdingbar. In diesem Rahmen können die Regionalflugplätze bestimmen, welche Art von Flugsicherungsdienst sie anbieten und finanzieren wollen, wobei sie stets einen ausreichenden Sicherheitsstandard gewährleisten müssen.</p><p>4. Das Bazl und Skyguide verfolgen die technischen Entwicklungen im Bereich der Flugsicherung und arbeiten diesbezüglich eng mit den Regionalflugplätzen zusammen. Neue Technologien oder Betriebsmodelle sollen realisiert werden können, um die Kosten für die Flugsicherung nachhaltig zu senken. Mehrere Projekte sind bereits in der Umsetzung.</p><p>5. Die finanziellen Auswirkungen einer Liberalisierung der Flugsicherung auf den Regionalflugplätzen wurden im Rahmen der Vorarbeiten für die laufende Revision des Luftfahrtgesetzes geprüft. Demnach führt eine Liberalisierung nicht zu wesentlichen Kostenreduktionen. Grund hierfür ist, dass der Grossteil der Flugsicherungskosten bei der Entlöhnung des Flugsicherungspersonals anfällt. Zertifizierte ausländische Flugsicherungsbetreiber müssen in der Schweiz mit ähnlich hohen Personalkosten wie Skyguide rechnen. Sie müssen zudem Finanzen für den Aufbau einer neuen Flugsicherungsinfrastruktur in der Schweiz bereitstellen. Hinzu kommen höhere Kosten bei der schweizerischen Aufsichtsbehörde, da diese zusätzliche Flugsicherungsbetreiber zu beaufsichtigen hat. Eine nochmalige Überprüfung einer Liberalisierung der Flugsicherung auf Regionalflugplätzen ist unter diesen Umständen nicht zielführend.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Mit Artikel 49 des Luftfahrtgesetzes wurde im Jahr 2010 die Finanzierungsverantwortung für die Flugsicherung auf den regionalen Flugplätzen auf die Flugplatzhalter übertragen. Die darauffolgende Anpassung der Verordnung über den Flugsicherungsdienst (VFSD) setzte dies mit einer aufschiebenden Übergangsbestimmung (bis 1. Januar 2016 trägt Skyguide die Finanzierungsverantwortung) um. Dies unter der Annahme, dass bis zu diesem Zeitpunkt die Flugsicherungskosten reduziert und vor allem die Flugsicherungsdienste liberalisiert sowie den Bedürfnissen angepasst würden. Bis heute konnte nichts davon umgesetzt werden. Die betroffenen Flugplätze tragen keine Verantwortung für diese Verzögerung. Vielmehr werden diese künftig noch mehr allgemeine Luftfahrt und Geschäftsluftfahrt von den Landesflughäfen übernehmen. Gegenwärtig besteht eine Kostenunterdeckung bei der Leistungserbringung der An- und Abflugsicherungsdienste durch Skyguide von etwa 7 Millionen Schweizerfranken pro Jahr (bei Totalkosten für die Flugsicherung auf den regionalen Flugplätzen der Schweiz von etwa 33 Millionen pro Jahr). Diese Kosten können die regionalen Flugplätze ab dem 1. Januar 2016 schlicht nicht selbst tragen oder sie gar auf die Gebühren umlegen. Zudem ist eine adäquate Flugsicherung Sache des Bundes.</p><p>1. Wie gedenkt der Bundesrat sicherzustellen, dass keine Leistungslücke in der Flugsicherung auf regionalen Flugplätzen entsteht, und ist er bereit, die Frist beim Übergang der Finanzierungsverantwortung der Flugsicherung aufzuschieben?</p><p>2. Welche langfristigen und nachhaltigen Mittel für die Finanzierung der Flugsicherung auf den regionalen Flugplätzen der Schweiz will er erschliessen?</p><p>3. Wie gedenkt er die Problematik der künftigen Finanzierung der Flugsicherung auf den regionalen Flugplätzen in die Gesamtstrategie des Bundes über die künftige Flugplatzlandschaft der Schweiz einzubetten?</p><p>4. Die regionalen Flugplätze sind bereit, innovative technische und operative Lösungen einzuführen, um Synergien und Kosteneinsparungen auf den einzelnen Flugplätzen zu erzielen. Wann und wie will hier der Bund Vorschläge präsentieren?</p><p>5. Wann gedenkt er die Hindernisse einer freien Vergabe der Flugsicherung nochmals fördernd zu überprüfen?</p>
- Regionale Flugplätze. Zukunft der Finanzierung der Flugsicherung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Flugsicherung auf Regionalflugplätzen kostet derzeit jährlich 35 Millionen Franken. Davon übernehmen die Verursacher, das heisst die Piloten/Pilotinnen und Halter/Halterinnen von Luftfahrzeugen, 5 Millionen Franken. Skyguide übernimmt 30 Millionen der Flugsicherungskosten, wovon 23 Millionen durch Subventionen des Bundes aus der Mineralölsteuer (Art. 37f Bst. a MinVG) gedeckt und 7 Millionen Franken durch die Einnahmen aus Flugsicherungsgebühren auf den Landesflughäfen quersubventioniert werden. Artikel 49 des Luftfahrtgesetzes verbietet diese Quersubventionierung. Sie ist bis Ende 2015 befristet (Art. 41 der Verordnung über den Flugsicherungsdienst, VFSD).</p><p>1. Die Regionalflugplätze wissen um diese Befristung, seit die entsprechenden Bestimmungen der VFSD im August 2011 in Kraft getreten sind. Ab 2016 sind sie für die Finanzierung der Flugsicherungsdienste selber verantwortlich (Art. 27 VFSD). Umsetzungspläne für diese Finanzierung wurden von den betroffenen Flugplätzen jedoch bis heute keine präsentiert. Der Bundesrat plant nun, die Lücke von 7 Millionen Franken durch eine temporäre Erhöhung der Subventionen aus der Mineralölsteuer zu decken. Bis 2020 sollen diese Mittel aber schrittweise wieder reduziert werden. Auf diese Weise erhalten die Regionalflugplätze zusätzlich Zeit, um sich der neuen Situation anzupassen und entsprechende Massnahmen zu ergreifen. Eine weitere Verlängerung der Übergangsbestimmungen erscheint aus heutiger Sicht hingegen nicht opportun.</p><p>2. Die finanzielle Unterstützung des Bundes für die Flugsicherung auf den Regionalflugplätzen aus der Mineralölsteuer bleibt bestehen. Für eine darüber hinausgehende Unterstützung aus allgemeinen Bundesmitteln besteht keine gesetzliche Grundlage.</p><p>3. Aus Sicht des Bundes besteht ein Interesse, dass auch auf gewissen Regionalflugplätzen Linien- und Charterverkehr abgewickelt werden kann, was nur mit Flugsicherung möglich ist. Ebenso ist ein stabiler Geschäftsreiseverkehr auf Flugsicherung angewiesen. Und schliesslich ist die Flugsicherung für die Schulung der angehenden Piloten unabdingbar. In diesem Rahmen können die Regionalflugplätze bestimmen, welche Art von Flugsicherungsdienst sie anbieten und finanzieren wollen, wobei sie stets einen ausreichenden Sicherheitsstandard gewährleisten müssen.</p><p>4. Das Bazl und Skyguide verfolgen die technischen Entwicklungen im Bereich der Flugsicherung und arbeiten diesbezüglich eng mit den Regionalflugplätzen zusammen. Neue Technologien oder Betriebsmodelle sollen realisiert werden können, um die Kosten für die Flugsicherung nachhaltig zu senken. Mehrere Projekte sind bereits in der Umsetzung.</p><p>5. Die finanziellen Auswirkungen einer Liberalisierung der Flugsicherung auf den Regionalflugplätzen wurden im Rahmen der Vorarbeiten für die laufende Revision des Luftfahrtgesetzes geprüft. Demnach führt eine Liberalisierung nicht zu wesentlichen Kostenreduktionen. Grund hierfür ist, dass der Grossteil der Flugsicherungskosten bei der Entlöhnung des Flugsicherungspersonals anfällt. Zertifizierte ausländische Flugsicherungsbetreiber müssen in der Schweiz mit ähnlich hohen Personalkosten wie Skyguide rechnen. Sie müssen zudem Finanzen für den Aufbau einer neuen Flugsicherungsinfrastruktur in der Schweiz bereitstellen. Hinzu kommen höhere Kosten bei der schweizerischen Aufsichtsbehörde, da diese zusätzliche Flugsicherungsbetreiber zu beaufsichtigen hat. Eine nochmalige Überprüfung einer Liberalisierung der Flugsicherung auf Regionalflugplätzen ist unter diesen Umständen nicht zielführend.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Mit Artikel 49 des Luftfahrtgesetzes wurde im Jahr 2010 die Finanzierungsverantwortung für die Flugsicherung auf den regionalen Flugplätzen auf die Flugplatzhalter übertragen. Die darauffolgende Anpassung der Verordnung über den Flugsicherungsdienst (VFSD) setzte dies mit einer aufschiebenden Übergangsbestimmung (bis 1. Januar 2016 trägt Skyguide die Finanzierungsverantwortung) um. Dies unter der Annahme, dass bis zu diesem Zeitpunkt die Flugsicherungskosten reduziert und vor allem die Flugsicherungsdienste liberalisiert sowie den Bedürfnissen angepasst würden. Bis heute konnte nichts davon umgesetzt werden. Die betroffenen Flugplätze tragen keine Verantwortung für diese Verzögerung. Vielmehr werden diese künftig noch mehr allgemeine Luftfahrt und Geschäftsluftfahrt von den Landesflughäfen übernehmen. Gegenwärtig besteht eine Kostenunterdeckung bei der Leistungserbringung der An- und Abflugsicherungsdienste durch Skyguide von etwa 7 Millionen Schweizerfranken pro Jahr (bei Totalkosten für die Flugsicherung auf den regionalen Flugplätzen der Schweiz von etwa 33 Millionen pro Jahr). Diese Kosten können die regionalen Flugplätze ab dem 1. Januar 2016 schlicht nicht selbst tragen oder sie gar auf die Gebühren umlegen. Zudem ist eine adäquate Flugsicherung Sache des Bundes.</p><p>1. Wie gedenkt der Bundesrat sicherzustellen, dass keine Leistungslücke in der Flugsicherung auf regionalen Flugplätzen entsteht, und ist er bereit, die Frist beim Übergang der Finanzierungsverantwortung der Flugsicherung aufzuschieben?</p><p>2. Welche langfristigen und nachhaltigen Mittel für die Finanzierung der Flugsicherung auf den regionalen Flugplätzen der Schweiz will er erschliessen?</p><p>3. Wie gedenkt er die Problematik der künftigen Finanzierung der Flugsicherung auf den regionalen Flugplätzen in die Gesamtstrategie des Bundes über die künftige Flugplatzlandschaft der Schweiz einzubetten?</p><p>4. Die regionalen Flugplätze sind bereit, innovative technische und operative Lösungen einzuführen, um Synergien und Kosteneinsparungen auf den einzelnen Flugplätzen zu erzielen. Wann und wie will hier der Bund Vorschläge präsentieren?</p><p>5. Wann gedenkt er die Hindernisse einer freien Vergabe der Flugsicherung nochmals fördernd zu überprüfen?</p>
- Regionale Flugplätze. Zukunft der Finanzierung der Flugsicherung
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