Was ist los im Eidgenössischen Hochschulinstitut für Berufsbildung?

ShortId
15.1065
Id
20151065
Updated
24.06.2025 22:15
Language
de
Title
Was ist los im Eidgenössischen Hochschulinstitut für Berufsbildung?
AdditionalIndexing
04;32
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Eidgenössische Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB) ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit. Es ist in seiner Organisation und Betriebsführung selbstständig. Gestützt auf Artikel 25 der EHB-Verordnung legt der Bundesrat die strategischen Ziele des EHB fest. Für die Umsetzung dieser strategischen Ziele sowie für die Aufsicht über die operative Tätigkeit der Direktion ist der EHB-Rat zuständig (Art. 11 Abs. 6 und 7 der EHB-Verordnung).</p><p>Ein Schwerpunkt der strategischen Ziele des Bundesrates für die Periode 2013-2016 beauftragt das EHB als Expertenorganisation des Bundes für die Berufsbildung, seine Rolle als kompetenter und verlässlicher Ansprechpartner für die Verbundpartner wahrzunehmen, eng mit der Arbeitswelt zusammenzuarbeiten, die Verankerung in der Berufsbildungspraxis sicherzustellen und sich in der Berufsbildungslandschaft noch stärker zu profilieren.</p><p>Gestützt auf die strategischen Ziele des Bundesrates hat der EHB-Rat am 27. Februar 2015 die Strategie des EHB neu definiert. Die neue Direktorin des EHB hat ihre Funktion am 1. Februar 2015 angetreten und setzt die Strategie um. Die Erwartungen in Bildung und Wirtschaft, das EHB zu professionalisieren und zu einem innovativen Hochschulbetrieb weiterzuentwickeln, sind sehr gross. Dieser Prozess ist auch mit internen Umstrukturierungen und personellen Wechseln verbunden.</p><p>Die einzelnen Fragen beantwortet der Bundesrat wie folgt:</p><p>1. Die Führung und Reorganisation des anspruchsvollen und für den reibungslosen Betrieb des EHB zentralen Bereichs Services wurde interimistisch einem externen Berater übertragen. Dieses Mandat wurde im Auftrag und in enger Absprache mit der Direktorin vergeben; es ist zeitlich befristet. Nach eingeleiteter Reorganisation wurde die Funktion im Herbst 2015 zur Neubesetzung öffentlich ausgeschrieben.</p><p>2. Die Ernennung zu Professoren des EHB untersteht dem Reglement des EHB-Rates über das Personal des Eidgenössischen Hochschulinstitutes für Berufsbildung (EHB-Personalreglement; SR 412.106.141), das vom Bundesrat genehmigt worden ist. Die Direktorin des EHB wurde mit Beschluss des EHB-Rates vom 10. Dezember 2014 zur Professorin ernannt. Gemäss EHB-Rat sind die dazu notwendigen Voraussetzungen nach Artikel 9 des EHB-Personalreglementes erfüllt.</p><p>3. Der Präsident des EHB-Rates verfügt über breite Fach- und Führungserfahrung im Bildungsbereich, u. a. als Staatsrat des Kantons Neuenburg und Vorsteher des Departementes für Erziehung, Sport und Kultur von 2009 bis 2013. Er kennt die Lehrerbildung im Bereich Berufsbildung auch aus eigener Erfahrung, so unterrichtete er auf Stufe Handels- und Fachhochschule sowie an den Universitäten Neuenburg und Fribourg. Weiter leitete er von 2001 bis 2009 das Lycée Jean-Piaget/Ecole de commerce in Neuenburg als Direktor und fungierte als Präsident der Fachhochschulen HE ARC und der HES SO. Als ehemaliger Präsident der Konferenz Schweizer Handelsmittelschulrektorinnen und -rektoren und der Schweizerischen und Westschweizer Prüfungskommissionen im Bereich Sozialversicherungen sowie als ehemaliger Vizepräsident Artias (Association romande et tessinoise des institutions d'action sociale) ist der Präsident des EHB-Rates auch mit den Berufsverbänden gut vernetzt.</p><p>4. Gemäss Artikel 11 Absatz 5 der EHB-Verordnung bestimmt der Bundesrat mit der Ernennung der Mitglieder des EHB-Rates deren Grundbezüge sowie die Taggelder und Spesen. Die Spesen des Ratspräsidenten unterliegen der Doppelunterschrift und der damit verbundenen Kontrolle.</p><p>5. Die Fluktuation im Kader liegt im für solche Prozesse üblichen Rahmen. In der sechsköpfigen Hochschulleitung gab es einen Wechsel; ein Mitglied ist ein Jahr vor der ordentlichen Pensionierung in Frühpension gegangen. Eine andere Sparte wird wegen Mutterschaftsurlaub befristet vom Stellvertreter geleitet.</p><p>6. Der Bundesrat übt seine Aufsichts- und Kontrollfunktion über das EHB insbesondere durch die Wahl der Mitglieder des EHB-Rats und dessen Präsidentin oder Präsidenten, die Genehmigung der Wahl der Direktorin oder des Direktors, die Wahl der Revisionsstelle, die Genehmigung des Geschäftsberichtes und der Jahresrechnung sowie die jährliche Überprüfung der Erreichung der strategischen Ziele aus. Halbjährlich finden Eignergespräche statt. Die Umsetzung des Leistungsauftrages 2013-2016 wurde zudem 2014 durch die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) geprüft. Die EFK hat auf eine wenig klare Abgrenzung der strategischen Aufgaben des EHB-Rates gegenüber den operationellen Aufgaben der Direktion geschlossen. In ihrem Bericht vom 19. November 2014 empfahl sie eine bessere Definition der Rollen der internen Organe und die Schaffung einer spezifischen Kostenstelle für die Ausgaben des EHB-Rates. Die Empfehlungen der EFK werden ab diesem Jahr umgesetzt; die Aufsicht obliegt dabei in erster Linie dem Generalsekretariat des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung. Die Aufsicht über das EHB ist somit gewährleistet.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Umfeld des Eidgenössischen Hochschulinstitutes für Berufsbildung (EHB) kursieren seltsame Geschichten, die von seltsamen Vorkommnissen in der Führung der EHB handeln. Es macht ernsthaft den Anschein, dass die Führung in verschiedener Hinsicht Kompetenzen überschritten hat. Das legt den Schluss nahe, dass sich die Aufsicht diesen ausgelagerten Betrieb etwas näher zur Brust nehmen muss. Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zum EHB zu beantworten:</p><p>1. Seit einigen Wochen arbeitet ein externer Mitarbeiter in der Funktion eines Hochschulleitungsmitglieds am EHB. Er trifft personalrechtliche Entscheide und hat Budgetkompetenz. Er hat keinen Arbeitsvertrag nach BPG, sondern arbeitet auf Basis Mandatsvertrag. Die Stelle wurde nicht ausgeschrieben. Entspricht dies der Corporate-Governance-Politik des Bundesrates?</p><p>2. Gemäss EHB-Personalreglement kann der EHB-Rat Dozierende zum Professor bzw. zur Professorin ernennen. Trotzdem wurde der Direktorin des EHB vom EHB-Rat der Titel einer Professorin verliehen. Auf welcher Grundlage erfolgte diese Verleihung?</p><p>3. Aufgrund welcher Qualifikationen wurde der Präsident des EHB-Rates gewählt?</p><p>4. Das Kaderlohnreporting 2014 lässt vermuten, dass der Präsident des EHB-Rates offenbar grosszügige Spesen in Rechnung stellt. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass diese Spesen korrekt sind?</p><p>5. Zu reden gibt auch die Fluktuation unter Kaderleuten. Wie beurteilt er die Bewegungen seit dem Amtsantritt der neuen Direktorin? Liegen sie im üblichen Bereich?</p><p>6. Welche Folgerungen zieht der Bundesrat aus den Fragen und seinen Antworten (Ziff. 1-5)? Wie beurteilt er die Situation insgesamt?</p>
  • Was ist los im Eidgenössischen Hochschulinstitut für Berufsbildung?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Eidgenössische Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB) ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit. Es ist in seiner Organisation und Betriebsführung selbstständig. Gestützt auf Artikel 25 der EHB-Verordnung legt der Bundesrat die strategischen Ziele des EHB fest. Für die Umsetzung dieser strategischen Ziele sowie für die Aufsicht über die operative Tätigkeit der Direktion ist der EHB-Rat zuständig (Art. 11 Abs. 6 und 7 der EHB-Verordnung).</p><p>Ein Schwerpunkt der strategischen Ziele des Bundesrates für die Periode 2013-2016 beauftragt das EHB als Expertenorganisation des Bundes für die Berufsbildung, seine Rolle als kompetenter und verlässlicher Ansprechpartner für die Verbundpartner wahrzunehmen, eng mit der Arbeitswelt zusammenzuarbeiten, die Verankerung in der Berufsbildungspraxis sicherzustellen und sich in der Berufsbildungslandschaft noch stärker zu profilieren.</p><p>Gestützt auf die strategischen Ziele des Bundesrates hat der EHB-Rat am 27. Februar 2015 die Strategie des EHB neu definiert. Die neue Direktorin des EHB hat ihre Funktion am 1. Februar 2015 angetreten und setzt die Strategie um. Die Erwartungen in Bildung und Wirtschaft, das EHB zu professionalisieren und zu einem innovativen Hochschulbetrieb weiterzuentwickeln, sind sehr gross. Dieser Prozess ist auch mit internen Umstrukturierungen und personellen Wechseln verbunden.</p><p>Die einzelnen Fragen beantwortet der Bundesrat wie folgt:</p><p>1. Die Führung und Reorganisation des anspruchsvollen und für den reibungslosen Betrieb des EHB zentralen Bereichs Services wurde interimistisch einem externen Berater übertragen. Dieses Mandat wurde im Auftrag und in enger Absprache mit der Direktorin vergeben; es ist zeitlich befristet. Nach eingeleiteter Reorganisation wurde die Funktion im Herbst 2015 zur Neubesetzung öffentlich ausgeschrieben.</p><p>2. Die Ernennung zu Professoren des EHB untersteht dem Reglement des EHB-Rates über das Personal des Eidgenössischen Hochschulinstitutes für Berufsbildung (EHB-Personalreglement; SR 412.106.141), das vom Bundesrat genehmigt worden ist. Die Direktorin des EHB wurde mit Beschluss des EHB-Rates vom 10. Dezember 2014 zur Professorin ernannt. Gemäss EHB-Rat sind die dazu notwendigen Voraussetzungen nach Artikel 9 des EHB-Personalreglementes erfüllt.</p><p>3. Der Präsident des EHB-Rates verfügt über breite Fach- und Führungserfahrung im Bildungsbereich, u. a. als Staatsrat des Kantons Neuenburg und Vorsteher des Departementes für Erziehung, Sport und Kultur von 2009 bis 2013. Er kennt die Lehrerbildung im Bereich Berufsbildung auch aus eigener Erfahrung, so unterrichtete er auf Stufe Handels- und Fachhochschule sowie an den Universitäten Neuenburg und Fribourg. Weiter leitete er von 2001 bis 2009 das Lycée Jean-Piaget/Ecole de commerce in Neuenburg als Direktor und fungierte als Präsident der Fachhochschulen HE ARC und der HES SO. Als ehemaliger Präsident der Konferenz Schweizer Handelsmittelschulrektorinnen und -rektoren und der Schweizerischen und Westschweizer Prüfungskommissionen im Bereich Sozialversicherungen sowie als ehemaliger Vizepräsident Artias (Association romande et tessinoise des institutions d'action sociale) ist der Präsident des EHB-Rates auch mit den Berufsverbänden gut vernetzt.</p><p>4. Gemäss Artikel 11 Absatz 5 der EHB-Verordnung bestimmt der Bundesrat mit der Ernennung der Mitglieder des EHB-Rates deren Grundbezüge sowie die Taggelder und Spesen. Die Spesen des Ratspräsidenten unterliegen der Doppelunterschrift und der damit verbundenen Kontrolle.</p><p>5. Die Fluktuation im Kader liegt im für solche Prozesse üblichen Rahmen. In der sechsköpfigen Hochschulleitung gab es einen Wechsel; ein Mitglied ist ein Jahr vor der ordentlichen Pensionierung in Frühpension gegangen. Eine andere Sparte wird wegen Mutterschaftsurlaub befristet vom Stellvertreter geleitet.</p><p>6. Der Bundesrat übt seine Aufsichts- und Kontrollfunktion über das EHB insbesondere durch die Wahl der Mitglieder des EHB-Rats und dessen Präsidentin oder Präsidenten, die Genehmigung der Wahl der Direktorin oder des Direktors, die Wahl der Revisionsstelle, die Genehmigung des Geschäftsberichtes und der Jahresrechnung sowie die jährliche Überprüfung der Erreichung der strategischen Ziele aus. Halbjährlich finden Eignergespräche statt. Die Umsetzung des Leistungsauftrages 2013-2016 wurde zudem 2014 durch die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) geprüft. Die EFK hat auf eine wenig klare Abgrenzung der strategischen Aufgaben des EHB-Rates gegenüber den operationellen Aufgaben der Direktion geschlossen. In ihrem Bericht vom 19. November 2014 empfahl sie eine bessere Definition der Rollen der internen Organe und die Schaffung einer spezifischen Kostenstelle für die Ausgaben des EHB-Rates. Die Empfehlungen der EFK werden ab diesem Jahr umgesetzt; die Aufsicht obliegt dabei in erster Linie dem Generalsekretariat des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung. Die Aufsicht über das EHB ist somit gewährleistet.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Umfeld des Eidgenössischen Hochschulinstitutes für Berufsbildung (EHB) kursieren seltsame Geschichten, die von seltsamen Vorkommnissen in der Führung der EHB handeln. Es macht ernsthaft den Anschein, dass die Führung in verschiedener Hinsicht Kompetenzen überschritten hat. Das legt den Schluss nahe, dass sich die Aufsicht diesen ausgelagerten Betrieb etwas näher zur Brust nehmen muss. Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zum EHB zu beantworten:</p><p>1. Seit einigen Wochen arbeitet ein externer Mitarbeiter in der Funktion eines Hochschulleitungsmitglieds am EHB. Er trifft personalrechtliche Entscheide und hat Budgetkompetenz. Er hat keinen Arbeitsvertrag nach BPG, sondern arbeitet auf Basis Mandatsvertrag. Die Stelle wurde nicht ausgeschrieben. Entspricht dies der Corporate-Governance-Politik des Bundesrates?</p><p>2. Gemäss EHB-Personalreglement kann der EHB-Rat Dozierende zum Professor bzw. zur Professorin ernennen. Trotzdem wurde der Direktorin des EHB vom EHB-Rat der Titel einer Professorin verliehen. Auf welcher Grundlage erfolgte diese Verleihung?</p><p>3. Aufgrund welcher Qualifikationen wurde der Präsident des EHB-Rates gewählt?</p><p>4. Das Kaderlohnreporting 2014 lässt vermuten, dass der Präsident des EHB-Rates offenbar grosszügige Spesen in Rechnung stellt. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass diese Spesen korrekt sind?</p><p>5. Zu reden gibt auch die Fluktuation unter Kaderleuten. Wie beurteilt er die Bewegungen seit dem Amtsantritt der neuen Direktorin? Liegen sie im üblichen Bereich?</p><p>6. Welche Folgerungen zieht der Bundesrat aus den Fragen und seinen Antworten (Ziff. 1-5)? Wie beurteilt er die Situation insgesamt?</p>
    • Was ist los im Eidgenössischen Hochschulinstitut für Berufsbildung?

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