Fachinformationen zum Thema Tierversuche. Aktualisierung und Publikation

ShortId
15.1079
Id
20151079
Updated
24.06.2025 22:24
Language
de
Title
Fachinformationen zum Thema Tierversuche. Aktualisierung und Publikation
AdditionalIndexing
52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Informationen und Richtlinien, die ab 1994 als Empfehlungen und Vollzugshilfen für die Bewilligungsbehörden erstellt wurden, haben dazu beigetragen, den heutigen hohen Standard im schweizerischen Tierversuchsbereich zu ermöglichen. Die Weiterentwicklung der Fachinformationen ist eine wichtige und permanente Aufgabe. Im Zentrum der Anstrengungen steht heute auch die fundierte Aus- und Weiterbildung der Personen, die sich mit Tierversuchen befassen. Experten vermitteln in Ausbildungseinrichtungen an den Universitäten Zürich und Lausanne den schonenden Umgang mit Tieren im experimentellen Umfeld und tragen damit zu kontinuierlichen Verbesserungen für die Versuchstiere bei. Schweizerische und europäische Fachorganisationen vermitteln in jährlichen Aus- und Weiterbildungen neue Erkenntnisse, die die Belastung der Versuchstiere und die Anzahl Tierversuche wirkungsvoll und nachhaltig senken. Im Bericht des Bundesrates vom 1. Juli 2015 zum Postulat 12.3660, "Zukunft der Stiftung Forschung 3R und Alternativmethoden für Tierversuche", wird u. a. vorgeschlagen, die Schaffung eines 3R-Kompetenzzentrums zu prüfen.</p><p>2. Die Definition der Schweregrade, die in der von der Fragestellerin erwähnten Richtlinie als allgemeine Empfehlung aufgeführt wurde, ist im Jahr 2010 in die Tierversuchsverordnung (SR 455.163) aufgenommen worden. Die Forschenden und Vollzugsorgane können sich an der Verordnung orientieren. Die Richtlinie führte Beispiele für die Einordnung von Versuchen in Schweregrad-Kategorien auf. Eine Arbeitsgruppe, die aus Vertreterinnen und Vertretern der Hochschulforschung, der Industrie, der Vollzugsbehörden und des Tierschutzes besteht, überprüft gemeinsam die Einordnung dieser Versuchsbeispiele anhand der in der Tierversuchsverordnung verankerten Schweregrad-Kategorien. Es zeigt sich, dass die Einschätzung der Belastung für die Versuchstiere von 1994 im Wesentlichen heute noch gültig ist. Die Überprüfung der Schweregrad-Beispiele soll bis Ende 2015 abgeschlossen und anschliessend als Fachinformation veröffentlicht werden.</p><p>3. Fachinformationen zu Tierversuchen werden auf der Internetseite des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) publiziert (<a href="http://www.blv.admin.ch">www.blv.admin.ch</a> &gt; Themen &gt; Tierschutz &gt; Tierversuche &gt; Tierversuche beantragen). 2014 wurde auch eine vom BLV erarbeitete Anleitung für die Durchführung der Güterabwägung zur Beurteilung der Zulässigkeit des Versuchs publiziert. In Bearbeitung sind zurzeit Fachinformationen zur Einordnung von wildtierbiologischen Studien im Freiland, zum Einsatz von Tierschutzbeauftragten an Universitäten und Hochschulen und zum Einbezug von Tieren in den Unterricht an Schulen und Gymnasien, welche im Laufe des Jahres 2016 publiziert werden sollen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Tierversuche werden von der Bevölkerung äusserst kritisch beurteilt. Es ist deshalb wichtig, bei bewilligten Tierversuchen aktuelles Fachwissen zu berücksichtigen, um unnötiges Tierleid zu vermeiden. Dabei spielen die Fachinformationen des Bundes eine wichtige Rolle.</p><p>In seiner Antwort auf die Interpellation 09.4145 erläutert der Bundesrat, Ausführungsbestimmungen im Bereich Tierversuche, welche die entsprechenden Richtlinien ersetzen sollen, seien für 2010 geplant.</p><p>Die Bedeutung der Fachinformationen kann am Beispiel Schweregrade aufgezeigt werden. Bei der Bewilligung von Tierversuchen wird eine Güterabwägung zwischen zu erwartendem Nutzen des Experiments und der voraussichtlichen Belastung für die Tiere vorgenommen. Die Belastung wird in Schweregrade (0 bis 3) eingeteilt. Aus dieser Güterabwägung ergibt sich gemäss aktuellem Recht die Bewilligungsfähigkeit eines Forschungsvorhabens. Fachinformationen liefern dabei sowohl für Forschende wie auch für die bewilligenden Behörden Anhaltspunkte, wie eine bestimmte Belastung einzustufen ist. Die frühere Richtlinie Schweregrade aus dem Jahre 1995 ist dabei keine Hilfestellung mehr. Versuchsansätze und Vorgehensweisen, aber auch aktuelle Forschungsergebnisse zur Leidensfähigkeit von Tieren haben sich mittlerweile verändert. Dazu stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Teilt er die Ansicht, dass Fachinformationen zum Thema Tierversuche (insbesondere Schweregrade und Toxikologie) im Interesse sowohl der Tiere wie auch der Forschung unerlässlich sind?</p><p>2. Welche Vorarbeiten für neue Fachinformationen wurden bereits geleistet? Wurden Arbeitsgruppen eingesetzt? Welche Zwischenresultate sind bereits vorhanden, und welche Fragestellungen sind noch offengeblieben?</p><p>3. Wann und auf welche Weise werden die neuen Fachinformationen publiziert?</p>
  • Fachinformationen zum Thema Tierversuche. Aktualisierung und Publikation
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Informationen und Richtlinien, die ab 1994 als Empfehlungen und Vollzugshilfen für die Bewilligungsbehörden erstellt wurden, haben dazu beigetragen, den heutigen hohen Standard im schweizerischen Tierversuchsbereich zu ermöglichen. Die Weiterentwicklung der Fachinformationen ist eine wichtige und permanente Aufgabe. Im Zentrum der Anstrengungen steht heute auch die fundierte Aus- und Weiterbildung der Personen, die sich mit Tierversuchen befassen. Experten vermitteln in Ausbildungseinrichtungen an den Universitäten Zürich und Lausanne den schonenden Umgang mit Tieren im experimentellen Umfeld und tragen damit zu kontinuierlichen Verbesserungen für die Versuchstiere bei. Schweizerische und europäische Fachorganisationen vermitteln in jährlichen Aus- und Weiterbildungen neue Erkenntnisse, die die Belastung der Versuchstiere und die Anzahl Tierversuche wirkungsvoll und nachhaltig senken. Im Bericht des Bundesrates vom 1. Juli 2015 zum Postulat 12.3660, "Zukunft der Stiftung Forschung 3R und Alternativmethoden für Tierversuche", wird u. a. vorgeschlagen, die Schaffung eines 3R-Kompetenzzentrums zu prüfen.</p><p>2. Die Definition der Schweregrade, die in der von der Fragestellerin erwähnten Richtlinie als allgemeine Empfehlung aufgeführt wurde, ist im Jahr 2010 in die Tierversuchsverordnung (SR 455.163) aufgenommen worden. Die Forschenden und Vollzugsorgane können sich an der Verordnung orientieren. Die Richtlinie führte Beispiele für die Einordnung von Versuchen in Schweregrad-Kategorien auf. Eine Arbeitsgruppe, die aus Vertreterinnen und Vertretern der Hochschulforschung, der Industrie, der Vollzugsbehörden und des Tierschutzes besteht, überprüft gemeinsam die Einordnung dieser Versuchsbeispiele anhand der in der Tierversuchsverordnung verankerten Schweregrad-Kategorien. Es zeigt sich, dass die Einschätzung der Belastung für die Versuchstiere von 1994 im Wesentlichen heute noch gültig ist. Die Überprüfung der Schweregrad-Beispiele soll bis Ende 2015 abgeschlossen und anschliessend als Fachinformation veröffentlicht werden.</p><p>3. Fachinformationen zu Tierversuchen werden auf der Internetseite des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) publiziert (<a href="http://www.blv.admin.ch">www.blv.admin.ch</a> &gt; Themen &gt; Tierschutz &gt; Tierversuche &gt; Tierversuche beantragen). 2014 wurde auch eine vom BLV erarbeitete Anleitung für die Durchführung der Güterabwägung zur Beurteilung der Zulässigkeit des Versuchs publiziert. In Bearbeitung sind zurzeit Fachinformationen zur Einordnung von wildtierbiologischen Studien im Freiland, zum Einsatz von Tierschutzbeauftragten an Universitäten und Hochschulen und zum Einbezug von Tieren in den Unterricht an Schulen und Gymnasien, welche im Laufe des Jahres 2016 publiziert werden sollen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Tierversuche werden von der Bevölkerung äusserst kritisch beurteilt. Es ist deshalb wichtig, bei bewilligten Tierversuchen aktuelles Fachwissen zu berücksichtigen, um unnötiges Tierleid zu vermeiden. Dabei spielen die Fachinformationen des Bundes eine wichtige Rolle.</p><p>In seiner Antwort auf die Interpellation 09.4145 erläutert der Bundesrat, Ausführungsbestimmungen im Bereich Tierversuche, welche die entsprechenden Richtlinien ersetzen sollen, seien für 2010 geplant.</p><p>Die Bedeutung der Fachinformationen kann am Beispiel Schweregrade aufgezeigt werden. Bei der Bewilligung von Tierversuchen wird eine Güterabwägung zwischen zu erwartendem Nutzen des Experiments und der voraussichtlichen Belastung für die Tiere vorgenommen. Die Belastung wird in Schweregrade (0 bis 3) eingeteilt. Aus dieser Güterabwägung ergibt sich gemäss aktuellem Recht die Bewilligungsfähigkeit eines Forschungsvorhabens. Fachinformationen liefern dabei sowohl für Forschende wie auch für die bewilligenden Behörden Anhaltspunkte, wie eine bestimmte Belastung einzustufen ist. Die frühere Richtlinie Schweregrade aus dem Jahre 1995 ist dabei keine Hilfestellung mehr. Versuchsansätze und Vorgehensweisen, aber auch aktuelle Forschungsergebnisse zur Leidensfähigkeit von Tieren haben sich mittlerweile verändert. Dazu stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Teilt er die Ansicht, dass Fachinformationen zum Thema Tierversuche (insbesondere Schweregrade und Toxikologie) im Interesse sowohl der Tiere wie auch der Forschung unerlässlich sind?</p><p>2. Welche Vorarbeiten für neue Fachinformationen wurden bereits geleistet? Wurden Arbeitsgruppen eingesetzt? Welche Zwischenresultate sind bereits vorhanden, und welche Fragestellungen sind noch offengeblieben?</p><p>3. Wann und auf welche Weise werden die neuen Fachinformationen publiziert?</p>
    • Fachinformationen zum Thema Tierversuche. Aktualisierung und Publikation

Back to List