Vorschlag der Bundespräsidentin zur Neuverteilung der Flüchtlinge
- ShortId
-
15.1084
- Id
-
20151084
- Updated
-
24.06.2025 22:24
- Language
-
de
- Title
-
Vorschlag der Bundespräsidentin zur Neuverteilung der Flüchtlinge
- AdditionalIndexing
-
10;2811
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Ja. Der Bundesrat hat am 18. September 2015 entschieden, dass die Schweiz bis zu 1500 Personen im Rahmen des ersten EU-Umverteilungsprogramms (Relocation) von 40 000 voraussichtlich Schutzbedürftigen übernimmt und Asylverfahren durchführt. Zudem wurde das EJPD ermächtigt, der EU die Beteiligung der Schweiz am zweiten EU-Umverteilungsprogramm zuzusichern und dieses mit den Kantonen vorzubereiten. Bedingung für die Teilnahme der Schweiz an den Umverteilungsprogrammen ist, dass die Registrierung der Schutzsuchenden in Italien und Griechenland korrekt funktioniert. Italien und Griechenland werden dabei durch EU-Agenturen (z. B. Frontex und Easo) unterstützt, was auch im Interesse der Schweiz ist. Das Dublin-System wird somit gestärkt, indem die Lasten zwischen den europäischen Staaten im Asylbereich gleichmässiger verteilt werden. Die Umverteilungsprogramme betreffen im Übrigen neben Personen aus Syrien auch Personen aus weiteren Herkunftsstaaten mit einer Schutzquote in Europa von über 75 Prozent (derzeit Eritrea, Irak, Afghanistan und die Zentralafrikanische Republik).</p><p>2. Mit der Teilnahme an den Umverteilungsprogrammen der EU zeigt die Schweiz ihre Solidarität für die Verteilung von schutzbedürftigen Personen innerhalb Europas. Es handelt sich dabei jedoch nicht um ein Vorhaben, welches die Konsultation der Aussenpolitischen Kommissionen (APK) im Sinne von Artikel 152 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes (ParlG) erfordert. Im Übrigen geht es auch nicht um die vorläufige Anwendung eines völkerrechtlichen Vertrages, zu der die APK gemäss Artikel 152 Absatz 3bis ParlG konsultiert werden müssten.</p><p>3./4. Der Bundesrat setzt sich für eine solidarischere Verteilung von schutzbedürftigen Personen innerhalb Europas ein. Die beiden nun beschlossenen Umverteilungsprogramme erachtet der Bundesrat als wichtige Schritte in diese Richtung. Der entsprechende Verteilschlüssel der EU basiert auf den Kriterien Bevölkerungszahl (40 Prozent), BIP (40 Prozent), durchschnittliche Zahl der bisherigen Asylanträge (10 Prozent) sowie Arbeitslosenquote (10 Prozent). Wie die meisten Staaten, die am ersten Umverteilungsprogramm der EU teilnehmen, orientierte sich auch die Schweiz für die Festlegung der Anzahl in der Schweiz aufzunehmender schutzbedürftiger Personen (1500) am obenerwähnten Verteilschlüssel.</p><p>5. Die Beschlüsse des Rates der EU zu den beiden Umverteilungsprogrammen sind für die Schweiz nicht verbindlich. Insbesondere handelt es sich dabei nicht um Weiterentwicklungen des Schengen-/Dublin-Besitzstands. Die Schweiz übernimmt die Personen freiwillig und wird deren Asylgesuch gestützt auf den sogenannten Selbsteintritt nach Artikel 17 Absatz 1 der Dublin-III-Verordnung prüfen. Grundsätzlich ist das Staatssekretariat für Migration zur Erklärung dieses Selbsteintritts zuständig (vgl. Art. 29a Abs. 3 AsylV 1). Bei den EU-Umverteilungsprogrammen wird die Selbsteintrittsklausel jedoch für grössere Gruppen und nicht - wie üblich - im Einzelfall angewendet. Aus diesem Grund hat auch der Bundesrat den Entscheid über dessen Anwendung getroffen.</p><p>6. Die Aufnahme der 1500 Personen wird dem am 6. März 2015 vom Bundesrat beschlossenen Kontingent zur Aufnahme von 3000 schutzbedürftigen Personen (humanitäre Aktion Syrien/Resettlement) angerechnet. Die Mittel werden mit dem Voranschlag beantragt. Der Umfang der Schweizer Beteiligung am zweiten Umverteilungsprogramm der EU ist zurzeit noch nicht festgelegt. Allenfalls wird die Schweiz durch die Verteilung der schutzbedürftigen Personen, insbesondere aus Italien auf andere europäische Staaten, entlastet. Zusätzliche Mittel werden im Rahmen des Budgets eingestellt und dem Parlament unterbreitet.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Zusammenhang mit der jüngsten internationalen "Flüchtlingskrise" reiste unsere Bundespräsidentin zu Verhandlungen mit den Vertretern der EU. Als Ergebnis der Verhandlungen wurde der Öffentlichkeit mitgeteilt, dass die Schweiz bereit sei, 2500 Flüchtlinge aus Syrien aufzunehmen. Die Bundespräsidentin hat dabei erklärt, sie habe sich schon seit Jahren für eine gerechte Verteilung der Flüchtlinge eingesetzt.</p><p>Bei dieser Aufnahme von Flüchtlingen durch die Schweiz dürfte es sich um eine materielle Änderung der Dublin-Vereinbarung handeln. Ich richte deshalb die folgenden Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Hat die Bundespräsidentin dieses "Angebot" der Flüchtlingsaufnahme im Auftrag des Bundesrates getätigt?</p><p>2. Hätten nicht vorgängig die Aussenpolitischen Kommissionen mit einbezogen bzw. konsultiert werden müssen?</p><p>3. Für welche Art der Verteilung, wann und in welchem Rahmen, hat sich die Bundespräsidentin eingesetzt, welches war dabei der vorgeschlagene Verteilungsschlüssel?</p><p>4. Welche Zahlen hatte die Bundespräsidentin im Kopf bei ihrer Deklaration? Wie wurden diese Zahlen berechnet, und was bedeutet der von ihr vertretene Verteilungsschlüssel zahlenmässig für die Schweiz?</p><p>5. Wie weit reicht die Kompetenz des Bundesrates betreffend die vorgeschlagenen Zahlen bzw. betreffend die Aufnahme zusätzlicher Flüchtlinge? Hätte er z. B. auch erklären dürfen, er werde das Zehnfache (also z. B. 25 000 Flüchtlinge) aufnehmen wollen? Wo liegen die gesetzlichen Grundlagen und die Limiten?</p><p>6. Wie weit gehen in diesem Zusammenhang budgetmässig die bundesrätlichen Kompetenzen? Welche Kostenfolgen bewirkt die Aufnahme der 2500 Flüchtlinge, und wie hoch hätte sich der Bundesrat maximal verpflichten dürfen, was die ausgelösten Kosten betrifft? Welches sind hier die gesetzlichen Grundlagen und die Limiten?</p>
- Vorschlag der Bundespräsidentin zur Neuverteilung der Flüchtlinge
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Ja. Der Bundesrat hat am 18. September 2015 entschieden, dass die Schweiz bis zu 1500 Personen im Rahmen des ersten EU-Umverteilungsprogramms (Relocation) von 40 000 voraussichtlich Schutzbedürftigen übernimmt und Asylverfahren durchführt. Zudem wurde das EJPD ermächtigt, der EU die Beteiligung der Schweiz am zweiten EU-Umverteilungsprogramm zuzusichern und dieses mit den Kantonen vorzubereiten. Bedingung für die Teilnahme der Schweiz an den Umverteilungsprogrammen ist, dass die Registrierung der Schutzsuchenden in Italien und Griechenland korrekt funktioniert. Italien und Griechenland werden dabei durch EU-Agenturen (z. B. Frontex und Easo) unterstützt, was auch im Interesse der Schweiz ist. Das Dublin-System wird somit gestärkt, indem die Lasten zwischen den europäischen Staaten im Asylbereich gleichmässiger verteilt werden. Die Umverteilungsprogramme betreffen im Übrigen neben Personen aus Syrien auch Personen aus weiteren Herkunftsstaaten mit einer Schutzquote in Europa von über 75 Prozent (derzeit Eritrea, Irak, Afghanistan und die Zentralafrikanische Republik).</p><p>2. Mit der Teilnahme an den Umverteilungsprogrammen der EU zeigt die Schweiz ihre Solidarität für die Verteilung von schutzbedürftigen Personen innerhalb Europas. Es handelt sich dabei jedoch nicht um ein Vorhaben, welches die Konsultation der Aussenpolitischen Kommissionen (APK) im Sinne von Artikel 152 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes (ParlG) erfordert. Im Übrigen geht es auch nicht um die vorläufige Anwendung eines völkerrechtlichen Vertrages, zu der die APK gemäss Artikel 152 Absatz 3bis ParlG konsultiert werden müssten.</p><p>3./4. Der Bundesrat setzt sich für eine solidarischere Verteilung von schutzbedürftigen Personen innerhalb Europas ein. Die beiden nun beschlossenen Umverteilungsprogramme erachtet der Bundesrat als wichtige Schritte in diese Richtung. Der entsprechende Verteilschlüssel der EU basiert auf den Kriterien Bevölkerungszahl (40 Prozent), BIP (40 Prozent), durchschnittliche Zahl der bisherigen Asylanträge (10 Prozent) sowie Arbeitslosenquote (10 Prozent). Wie die meisten Staaten, die am ersten Umverteilungsprogramm der EU teilnehmen, orientierte sich auch die Schweiz für die Festlegung der Anzahl in der Schweiz aufzunehmender schutzbedürftiger Personen (1500) am obenerwähnten Verteilschlüssel.</p><p>5. Die Beschlüsse des Rates der EU zu den beiden Umverteilungsprogrammen sind für die Schweiz nicht verbindlich. Insbesondere handelt es sich dabei nicht um Weiterentwicklungen des Schengen-/Dublin-Besitzstands. Die Schweiz übernimmt die Personen freiwillig und wird deren Asylgesuch gestützt auf den sogenannten Selbsteintritt nach Artikel 17 Absatz 1 der Dublin-III-Verordnung prüfen. Grundsätzlich ist das Staatssekretariat für Migration zur Erklärung dieses Selbsteintritts zuständig (vgl. Art. 29a Abs. 3 AsylV 1). Bei den EU-Umverteilungsprogrammen wird die Selbsteintrittsklausel jedoch für grössere Gruppen und nicht - wie üblich - im Einzelfall angewendet. Aus diesem Grund hat auch der Bundesrat den Entscheid über dessen Anwendung getroffen.</p><p>6. Die Aufnahme der 1500 Personen wird dem am 6. März 2015 vom Bundesrat beschlossenen Kontingent zur Aufnahme von 3000 schutzbedürftigen Personen (humanitäre Aktion Syrien/Resettlement) angerechnet. Die Mittel werden mit dem Voranschlag beantragt. Der Umfang der Schweizer Beteiligung am zweiten Umverteilungsprogramm der EU ist zurzeit noch nicht festgelegt. Allenfalls wird die Schweiz durch die Verteilung der schutzbedürftigen Personen, insbesondere aus Italien auf andere europäische Staaten, entlastet. Zusätzliche Mittel werden im Rahmen des Budgets eingestellt und dem Parlament unterbreitet.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Zusammenhang mit der jüngsten internationalen "Flüchtlingskrise" reiste unsere Bundespräsidentin zu Verhandlungen mit den Vertretern der EU. Als Ergebnis der Verhandlungen wurde der Öffentlichkeit mitgeteilt, dass die Schweiz bereit sei, 2500 Flüchtlinge aus Syrien aufzunehmen. Die Bundespräsidentin hat dabei erklärt, sie habe sich schon seit Jahren für eine gerechte Verteilung der Flüchtlinge eingesetzt.</p><p>Bei dieser Aufnahme von Flüchtlingen durch die Schweiz dürfte es sich um eine materielle Änderung der Dublin-Vereinbarung handeln. Ich richte deshalb die folgenden Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Hat die Bundespräsidentin dieses "Angebot" der Flüchtlingsaufnahme im Auftrag des Bundesrates getätigt?</p><p>2. Hätten nicht vorgängig die Aussenpolitischen Kommissionen mit einbezogen bzw. konsultiert werden müssen?</p><p>3. Für welche Art der Verteilung, wann und in welchem Rahmen, hat sich die Bundespräsidentin eingesetzt, welches war dabei der vorgeschlagene Verteilungsschlüssel?</p><p>4. Welche Zahlen hatte die Bundespräsidentin im Kopf bei ihrer Deklaration? Wie wurden diese Zahlen berechnet, und was bedeutet der von ihr vertretene Verteilungsschlüssel zahlenmässig für die Schweiz?</p><p>5. Wie weit reicht die Kompetenz des Bundesrates betreffend die vorgeschlagenen Zahlen bzw. betreffend die Aufnahme zusätzlicher Flüchtlinge? Hätte er z. B. auch erklären dürfen, er werde das Zehnfache (also z. B. 25 000 Flüchtlinge) aufnehmen wollen? Wo liegen die gesetzlichen Grundlagen und die Limiten?</p><p>6. Wie weit gehen in diesem Zusammenhang budgetmässig die bundesrätlichen Kompetenzen? Welche Kostenfolgen bewirkt die Aufnahme der 2500 Flüchtlinge, und wie hoch hätte sich der Bundesrat maximal verpflichten dürfen, was die ausgelösten Kosten betrifft? Welches sind hier die gesetzlichen Grundlagen und die Limiten?</p>
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