Aussagen des Armeechefs zum Zivildienst
- ShortId
-
15.1093
- Id
-
20151093
- Updated
-
24.06.2025 22:06
- Language
-
de
- Title
-
Aussagen des Armeechefs zum Zivildienst
- AdditionalIndexing
-
09
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:</p><p>1. Der Bundesrat liess sich seit der Einführung der Tatbeweislösung für den Zivildienst am 1. April 2009 periodisch und zuletzt 2014 über die Auswirkungen dieser Neuerung orientieren. Gestützt auf jene Fakten kam er zum Schluss, dass die jährlichen Abgänge in den Zivildienst die Bestände der Armee nicht gefährdeten.</p><p>Unabhängig davon überprüft die Armee laufend, ob die Bestände grundsätzlich auch längerfristig garantiert sind. Die Armeebestände sind einerseits von der demografisch gegebenen Zahl der Stellungspflichtigen und der Dauer der Militärdienstpflicht, andererseits von den Abgängen - welche seit 2006 jährlich über den Zuflüssen liegen - abhängig. Diese erfolgen insbesondere, weil Dienstpflichtige: a) an der Rekrutierung aus medizinischen Gründen untauglich erklärt werden, b) später untauglich werden (namentlich während der Rekrutenschule), c) aufgrund ihres Gewaltpotenzials oder ihrer Vorstrafen nicht zur Armee zugelassen werden, d) später aus diesen Gründen aus der Armee ausgeschlossen werden oder e) vor, während und nach der Rekrutenschule zum Zivildienst zugelassen werden.</p><p>Im Rahmen der Arbeiten der Studiengruppe Dienstpflichtsystem wird unter anderem auch diese Thematik untersucht. Die Studiengruppe wird im Sommer 2016 ihren Bericht vorlegen. Dann kann der Bundesrat beurteilen, ob er die Notwendigkeit weiterer Massnahmen zur langfristigen Sicherung der Armeebestände prüfen will.</p><p>2. Bezüglich Kriterien für die Entscheidfindung machte der Chef der Armee keine Aussagen. Er legte bloss seine Auffassung dar, dass die Hürden für die Zulassung zum Zivildienst zu tief seien. Das Zivildienstgesetz regelt eindeutig die Bedingungen der Zulassung zum Zivildienst. Falls dereinst Massnahmen zur längerfristigen Sicherstellung der Armeebestände nötig würden, werden alle Variablen überprüft werden müssen, welche die Bestände beeinflussen.</p><p>3. Sämtliche Angestellten des Bundes haben sich gegenüber ihrem Arbeitgeber loyal zu verhalten. Der Bundesrat zweifelt nicht an der Loyalität des Chefs der Armee.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Bundesrat und Parlament haben mehrfach festgestellt, dass der Zivildienst die Bestände der Armee nicht gefährdet. Der Chef der Armee, André Blattmann, liess sich in den Medien mit der gegenteiligen Aussage zitieren. Ich frage darum den Bundesrat:</p><p>1. Was stimmt nun? Gefährdet der Zivildienst die Bestände der Armee oder nicht?</p><p>2. Wie stellt er sich zur Aussage von Armeechef Blattmann, dass es bei der Entscheidfindung für den zivilen Ersatzdienst zu wenig klare Kriterien gäbe?</p><p>3. Ist der Armeechef ein Spitzenbeamter wie jeder andere auch? Oder gehört es zu seinen Aufgaben, in der Öffentlichkeit vom Bundesrat abweichende Meinungen zu vertreten?</p>
- Aussagen des Armeechefs zum Zivildienst
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:</p><p>1. Der Bundesrat liess sich seit der Einführung der Tatbeweislösung für den Zivildienst am 1. April 2009 periodisch und zuletzt 2014 über die Auswirkungen dieser Neuerung orientieren. Gestützt auf jene Fakten kam er zum Schluss, dass die jährlichen Abgänge in den Zivildienst die Bestände der Armee nicht gefährdeten.</p><p>Unabhängig davon überprüft die Armee laufend, ob die Bestände grundsätzlich auch längerfristig garantiert sind. Die Armeebestände sind einerseits von der demografisch gegebenen Zahl der Stellungspflichtigen und der Dauer der Militärdienstpflicht, andererseits von den Abgängen - welche seit 2006 jährlich über den Zuflüssen liegen - abhängig. Diese erfolgen insbesondere, weil Dienstpflichtige: a) an der Rekrutierung aus medizinischen Gründen untauglich erklärt werden, b) später untauglich werden (namentlich während der Rekrutenschule), c) aufgrund ihres Gewaltpotenzials oder ihrer Vorstrafen nicht zur Armee zugelassen werden, d) später aus diesen Gründen aus der Armee ausgeschlossen werden oder e) vor, während und nach der Rekrutenschule zum Zivildienst zugelassen werden.</p><p>Im Rahmen der Arbeiten der Studiengruppe Dienstpflichtsystem wird unter anderem auch diese Thematik untersucht. Die Studiengruppe wird im Sommer 2016 ihren Bericht vorlegen. Dann kann der Bundesrat beurteilen, ob er die Notwendigkeit weiterer Massnahmen zur langfristigen Sicherung der Armeebestände prüfen will.</p><p>2. Bezüglich Kriterien für die Entscheidfindung machte der Chef der Armee keine Aussagen. Er legte bloss seine Auffassung dar, dass die Hürden für die Zulassung zum Zivildienst zu tief seien. Das Zivildienstgesetz regelt eindeutig die Bedingungen der Zulassung zum Zivildienst. Falls dereinst Massnahmen zur längerfristigen Sicherstellung der Armeebestände nötig würden, werden alle Variablen überprüft werden müssen, welche die Bestände beeinflussen.</p><p>3. Sämtliche Angestellten des Bundes haben sich gegenüber ihrem Arbeitgeber loyal zu verhalten. Der Bundesrat zweifelt nicht an der Loyalität des Chefs der Armee.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Bundesrat und Parlament haben mehrfach festgestellt, dass der Zivildienst die Bestände der Armee nicht gefährdet. Der Chef der Armee, André Blattmann, liess sich in den Medien mit der gegenteiligen Aussage zitieren. Ich frage darum den Bundesrat:</p><p>1. Was stimmt nun? Gefährdet der Zivildienst die Bestände der Armee oder nicht?</p><p>2. Wie stellt er sich zur Aussage von Armeechef Blattmann, dass es bei der Entscheidfindung für den zivilen Ersatzdienst zu wenig klare Kriterien gäbe?</p><p>3. Ist der Armeechef ein Spitzenbeamter wie jeder andere auch? Oder gehört es zu seinen Aufgaben, in der Öffentlichkeit vom Bundesrat abweichende Meinungen zu vertreten?</p>
- Aussagen des Armeechefs zum Zivildienst
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