BFI-Periode 2017-2020. Notwendige Reformen ohne Substanzverluste umsetzen

ShortId
15.3011
Id
20153011
Updated
14.11.2025 06:50
Language
de
Title
BFI-Periode 2017-2020. Notwendige Reformen ohne Substanzverluste umsetzen
AdditionalIndexing
32;36
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die BFI-Botschaft 2017-2020 muss in allen Bildungsbereichen verstärkte Impulse setzen. In diesem Sinne plant der Bundesrat die folgenden beiden Reformen gegen den Fachkräftemangel, unter dem die Schweiz leidet:</p><p>- Stärkung der höheren Berufsbildung;</p><p>- Schaffung von attraktiven Nachwuchsstellen an allen Hochschultypen.</p><p>Darüber hinaus will der Bundesrat sein Engagement in verschiedenen Bereichen erhöhen. Er beabsichtigt insbesondere:</p><p>- eine Stärkung der Berufsmaturität;</p><p>- den Ausbau der Erwachsenenbildung;</p><p>- eine Verbesserung der beruflichen Laufbahnberatung;</p><p>- die Fortsetzung im Bereich der koordinierten Energieforschung;</p><p>- die Schaffung zusätzlicher Studienplätze in der Humanmedizin;</p><p>- die Pflege und Entwicklung prioritärer Forschungsinfrastrukturen;</p><p>- verbesserte Rahmenbedingungen für den Wissenstransfer zwischen Forschung, Wirtschaft und Gesellschaft.</p><p>Mit 3,3 Prozent kündigte der Bundesrat im Finanzplan 2016-2018 ein geringeres Wachstum an als die 3,7 Prozent in der laufenden BFI-Periode (2013-2016). Damit können nicht alle geplanten Massnahmen realisiert werden, ohne dabei Substanzverluste im BFI-Bereich in Kauf zu nehmen. Um in den kommenden Jahrzehnten gutqualifiziertes Personal in ausreichender Anzahl für die Schweizer Wirtschaft und Gesellschaft zur Verfügung zu stellen, müssen die notwendigen Reformen im BFI-Bereich mit zusätzlichen Mitteln finanziert werden. Nur mit einem höheren Mittelwachstum als in der laufenden BFI-Periode (mit einem Sockelwachstum von 1 Prozent) lassen sich alle Massnahmen umsetzen und gleichzeitig die heutige Substanz und Exzellenz erhalten.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat dem BFI-Bereich bereits in der Vergangenheit eine hohe Priorität eingeräumt. Dies beabsichtigt er auch in der kommenden Legislaturperiode zu tun.</p><p>2015 werden die Legislaturplanung wie auch die wichtigsten mehrjährigen Finanzbeschlüsse vorbereitet (BFI-Bereich, Armee, internationale Zusammenarbeit, Agrarpolitik, regionaler Personenverkehr). Die finanzpolitische Standortbestimmung des Bundesrates im Februar 2015 hat gezeigt, dass sich die Haushaltslage verschlechtert hat und strukturelle Defizite drohen. Zur Einhaltung der Schuldenbremse hat der Bundesrat verschiedene Bereinigungsmassnahmen vorgesehen, insbesondere eine Teuerungskorrektur bei jenen Krediten, welche in den letzten Jahren von der unerwartet tiefen Teuerung profitiert haben. In der Standortbestimmung vom Februar sind die Folgen der Aufhebung des Mindestkurses zum Euro noch nicht berücksichtigt. Die nächste haushaltspolitische Standortbestimmung findet im Juni 2015 statt.</p><p>Ebenfalls im Februar hat der Bundesrat die Eckwerte für die mehrjährigen Finanzbeschlüsse festgelegt, um den Departementen eine Grundlage für die Erarbeitung der entsprechenden Botschaften zu geben. Er hat sich dabei am geltenden Prioritätenprofil orientiert. Es werden zwar nicht alle an den Bund herangetragenen Anliegen vollumfänglich finanzierbar sein, dem BFI-Bereich wird aber - auch unter Berücksichtigung der verschlechterten Haushaltslage - weiterhin eine hohe Priorität eingeräumt. Der Bundesrat wird die BFI-Botschaft 2017-2020 im Frühjahr 2016 verabschieden. Mit der Botschaft wird dem Parlament neben dem Finanzvolumen auch die Aufteilung der Mittel zwischen den verschiedenen BFI-Bereichen wie auch zwischen bestehenden Aktivitäten und Reformvorhaben unterbreitet.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, für die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI-Botschaft) in den Jahren 2017 bis 2020 ein durchschnittliches jährliches Wachstum von 3,9 Prozent einzuplanen (bei Annahme eines Sockelwachstums von 1 Prozent). Die Wachstumsrate muss eine ganze Reihe notwendiger Reformen sowohl in der Berufsbildung als auch in der Hochschulbildung ermöglichen. Insbesondere müssen die angekündigten Massnahmen für eine Stärkung der höheren Berufsbildung und für eine attraktivere wissenschaftliche Karriere umgesetzt werden, ohne dabei die vorhandene Substanz und Exzellenz in allen Bereichen des BFI-Systems zu gefährden. </p><p>Eine Minderheit (Grin, Herzog, Mörgeli, Müri, Pieren, Portmann) beantragt die Ablehnung der Motion.</p>
  • BFI-Periode 2017-2020. Notwendige Reformen ohne Substanzverluste umsetzen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die BFI-Botschaft 2017-2020 muss in allen Bildungsbereichen verstärkte Impulse setzen. In diesem Sinne plant der Bundesrat die folgenden beiden Reformen gegen den Fachkräftemangel, unter dem die Schweiz leidet:</p><p>- Stärkung der höheren Berufsbildung;</p><p>- Schaffung von attraktiven Nachwuchsstellen an allen Hochschultypen.</p><p>Darüber hinaus will der Bundesrat sein Engagement in verschiedenen Bereichen erhöhen. Er beabsichtigt insbesondere:</p><p>- eine Stärkung der Berufsmaturität;</p><p>- den Ausbau der Erwachsenenbildung;</p><p>- eine Verbesserung der beruflichen Laufbahnberatung;</p><p>- die Fortsetzung im Bereich der koordinierten Energieforschung;</p><p>- die Schaffung zusätzlicher Studienplätze in der Humanmedizin;</p><p>- die Pflege und Entwicklung prioritärer Forschungsinfrastrukturen;</p><p>- verbesserte Rahmenbedingungen für den Wissenstransfer zwischen Forschung, Wirtschaft und Gesellschaft.</p><p>Mit 3,3 Prozent kündigte der Bundesrat im Finanzplan 2016-2018 ein geringeres Wachstum an als die 3,7 Prozent in der laufenden BFI-Periode (2013-2016). Damit können nicht alle geplanten Massnahmen realisiert werden, ohne dabei Substanzverluste im BFI-Bereich in Kauf zu nehmen. Um in den kommenden Jahrzehnten gutqualifiziertes Personal in ausreichender Anzahl für die Schweizer Wirtschaft und Gesellschaft zur Verfügung zu stellen, müssen die notwendigen Reformen im BFI-Bereich mit zusätzlichen Mitteln finanziert werden. Nur mit einem höheren Mittelwachstum als in der laufenden BFI-Periode (mit einem Sockelwachstum von 1 Prozent) lassen sich alle Massnahmen umsetzen und gleichzeitig die heutige Substanz und Exzellenz erhalten.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat dem BFI-Bereich bereits in der Vergangenheit eine hohe Priorität eingeräumt. Dies beabsichtigt er auch in der kommenden Legislaturperiode zu tun.</p><p>2015 werden die Legislaturplanung wie auch die wichtigsten mehrjährigen Finanzbeschlüsse vorbereitet (BFI-Bereich, Armee, internationale Zusammenarbeit, Agrarpolitik, regionaler Personenverkehr). Die finanzpolitische Standortbestimmung des Bundesrates im Februar 2015 hat gezeigt, dass sich die Haushaltslage verschlechtert hat und strukturelle Defizite drohen. Zur Einhaltung der Schuldenbremse hat der Bundesrat verschiedene Bereinigungsmassnahmen vorgesehen, insbesondere eine Teuerungskorrektur bei jenen Krediten, welche in den letzten Jahren von der unerwartet tiefen Teuerung profitiert haben. In der Standortbestimmung vom Februar sind die Folgen der Aufhebung des Mindestkurses zum Euro noch nicht berücksichtigt. Die nächste haushaltspolitische Standortbestimmung findet im Juni 2015 statt.</p><p>Ebenfalls im Februar hat der Bundesrat die Eckwerte für die mehrjährigen Finanzbeschlüsse festgelegt, um den Departementen eine Grundlage für die Erarbeitung der entsprechenden Botschaften zu geben. Er hat sich dabei am geltenden Prioritätenprofil orientiert. Es werden zwar nicht alle an den Bund herangetragenen Anliegen vollumfänglich finanzierbar sein, dem BFI-Bereich wird aber - auch unter Berücksichtigung der verschlechterten Haushaltslage - weiterhin eine hohe Priorität eingeräumt. Der Bundesrat wird die BFI-Botschaft 2017-2020 im Frühjahr 2016 verabschieden. Mit der Botschaft wird dem Parlament neben dem Finanzvolumen auch die Aufteilung der Mittel zwischen den verschiedenen BFI-Bereichen wie auch zwischen bestehenden Aktivitäten und Reformvorhaben unterbreitet.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, für die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI-Botschaft) in den Jahren 2017 bis 2020 ein durchschnittliches jährliches Wachstum von 3,9 Prozent einzuplanen (bei Annahme eines Sockelwachstums von 1 Prozent). Die Wachstumsrate muss eine ganze Reihe notwendiger Reformen sowohl in der Berufsbildung als auch in der Hochschulbildung ermöglichen. Insbesondere müssen die angekündigten Massnahmen für eine Stärkung der höheren Berufsbildung und für eine attraktivere wissenschaftliche Karriere umgesetzt werden, ohne dabei die vorhandene Substanz und Exzellenz in allen Bereichen des BFI-Systems zu gefährden. </p><p>Eine Minderheit (Grin, Herzog, Mörgeli, Müri, Pieren, Portmann) beantragt die Ablehnung der Motion.</p>
    • BFI-Periode 2017-2020. Notwendige Reformen ohne Substanzverluste umsetzen

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