Vorrang von Angestellten mit schweizerischer Nationalität in der Bundesverwaltung

ShortId
15.3025
Id
20153025
Updated
28.07.2023 06:16
Language
de
Title
Vorrang von Angestellten mit schweizerischer Nationalität in der Bundesverwaltung
AdditionalIndexing
04;44
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Aktuell arbeiten bei verschiedenen Bundesstellen sowie bei der Post, den SBB usw. Grenzgängerinnen und Grenzgänger (Ausweis G). In unserem Land gibt es 150 946 Arbeitslose und 206 138 Stellensuchende (Zahlen des Seco, Januar 2015).</p><p>Wenn wir die Arbeitslosigkeit reduzieren und menschliche Dramen verhindern wollen, müssen wir alles Mögliche tun, um unsere Bevölkerung zu unterstützen. Der Bundesrat muss darum Massnahmen ergreifen, damit die Personalabteilungen der verschiedenen Einheiten der Bundesverwaltung in erster Linie inländische Arbeitskräfte (Schweizer Staatsangehörige und ausländische Personen mit Niederlassungsbewilligung) einstellen. Die gleiche Richtung sollen auch Rechtseinheiten, an denen der Bund Mehrheitsanteile besitzt, einschlagen.</p><p>Ein Westschweizer Kanton, der eine solche Weisung bereits anwendet, hat zwischen Januar 2014 und 2015 gemäss Zahlen des Seco bereits einen bedeutenden Rückgang der Arbeitslosigkeit festgestellt.</p><p>Mit dieser Massnahme wäre es möglich, die Sozialausgaben insbesondere in den Grenzkantonen zu senken, die Arbeitslosenversicherung zu entlasten und Unsicherheiten aus der Welt zu schaffen.</p><p>Der Bundesrat muss reagieren und ein Beispiel geben, indem er soziale und gesellschaftliche Verantwortung übernimmt. Eine zu grosse Zahl unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger wartet noch immer auf ein starkes und solidarisches Zeichen des Bundes, dass ihnen in ihrer dramatischen und verzweifelten Situation geholfen wird.</p><p>(Definition Grenzgänger/Grenzgängerin (Ausweis G): Ausländerinnen oder Ausländer, die ihren Wohnsitz im Ausland haben und in der Schweiz erwerbstätig sind. Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer gehören nicht in diese Kategorie.)</p>
  • <p>Der Bundesrat betont seine grundsätzlich positive Haltung gegenüber dem Anliegen des Motionärs.</p><p>In diesem Sinne hat er bereits am 11. Februar 2015 verschiedene Begleitmassnahmen zur Bekämpfung der negativen Folgen der Einwanderung beschlossen. Eine davon betrifft die Ausschreibung der offenen Stellen in der Bundesverwaltung. Die Bundespersonalverordnung wird im Rahmen der nächsten Revision insofern angepasst werden, als offene Stellen eine Woche vor ihrer öffentlichen Ausschreibung den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) gemeldet werden, damit das Potenzial der einheimischen Arbeitskräfte besser genutzt werden kann. So soll den arbeitslosen Personen eine grössere Chance auf eine Stelle in der Bundesverwaltung eingeräumt werden. Dieses Vorgehen entspricht weitgehend jenem des Kantons Genf, worauf der Motionär in seinem Vorstoss verweist. Entsprechend hat der Bundesrat schon einen grossen Schritt in die Richtung der Anliegen des Motionärs gemacht.</p><p>Zudem hat der Bundesrat auch die drei Motionen 14.3844, 14.3835 sowie 14.3795, "Gesetzliche Änderungen zur Förderung inländischer Arbeitskräfte", angenommen. Danach beabsichtigt der Bundesrat, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Ausschöpfung des inländischen Fachkräftepotenzials laufend zu verbessern und wo nötig zielführende gesetzliche Anpassungen vorzuschlagen.</p><p>Auf dem eingeschlagenen Weg will der Bundesrat weitergehen und alle rechtlich möglichen Massnahmen zur Ausschöpfung des Inländerpotenzials treffen.</p><p>Aufgrund des Freizügigkeitsabkommens (FZA) mit der EU, das nicht nur die Eidgenossenschaft, sondern auch die einzelnen Arbeitgeber verpflichtet, kann einem Staatsangehörigen eines EU-/Efta-Staats das Recht auf eine Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung nur verweigert werden, sofern diese die Ausübung hoheitlicher Befugnisse umfasst und der Wahrung der allgemeinen Interessen des Staates oder anderer öffentlicher Körperschaften dient. In diesem Sinn hat der Gesetzgeber in Artikel 8 Absatz 3 für das Bundespersonal die gesetzlichen Grundlagen geschaffen, wonach bestimmte Funktionen nur an Personen mit Schweizer Bürgerrecht vergeben werden dürfen. Die darüber hinaus vom Motionär geforderten Massnahmen zur Schaffung von Grundlagen, wonach bei Stellenbesetzungen generell Schweizer Staatsangehörige und ausländische Personen mit Niederlassungsbewilligung zu bevorzugen sind, sind jedoch mit dem FZA nicht vereinbar, weshalb sie abzulehnen sind.</p><p>Auch hat der Bundesrat keine Kompetenz, den bundesnahen Betrieben wie Swisscom, Post oder Ruag direkt personalrechtliche Vorgaben zu machen; die Steuerung dieser Betriebe erfolgt über die Definition strategischer Ziele.</p><p>Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass von den insgesamt 37 000 Mitarbeitenden der Bundesverwaltung rund 1550 (4,2 Prozent) ausländischer Nationalität sind, wovon wiederum weniger als 100 Personen Grenzgängerinnen und Grenzgänger.</p><p>Aufgrund der gegebenen Möglichkeiten und Rahmenbedingungen kann dem Anliegen des Motionärs nicht entsprochen werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, durch konkrete Massnahmen sicherzustellen, dass die Anstellung von Schweizer Staatsangehörigen in der Bundesverwaltung und den Rechtseinheiten, an denen der Bund Mehrheitsanteile besitzt, oberste Priorität hat.</p>
  • Vorrang von Angestellten mit schweizerischer Nationalität in der Bundesverwaltung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Aktuell arbeiten bei verschiedenen Bundesstellen sowie bei der Post, den SBB usw. Grenzgängerinnen und Grenzgänger (Ausweis G). In unserem Land gibt es 150 946 Arbeitslose und 206 138 Stellensuchende (Zahlen des Seco, Januar 2015).</p><p>Wenn wir die Arbeitslosigkeit reduzieren und menschliche Dramen verhindern wollen, müssen wir alles Mögliche tun, um unsere Bevölkerung zu unterstützen. Der Bundesrat muss darum Massnahmen ergreifen, damit die Personalabteilungen der verschiedenen Einheiten der Bundesverwaltung in erster Linie inländische Arbeitskräfte (Schweizer Staatsangehörige und ausländische Personen mit Niederlassungsbewilligung) einstellen. Die gleiche Richtung sollen auch Rechtseinheiten, an denen der Bund Mehrheitsanteile besitzt, einschlagen.</p><p>Ein Westschweizer Kanton, der eine solche Weisung bereits anwendet, hat zwischen Januar 2014 und 2015 gemäss Zahlen des Seco bereits einen bedeutenden Rückgang der Arbeitslosigkeit festgestellt.</p><p>Mit dieser Massnahme wäre es möglich, die Sozialausgaben insbesondere in den Grenzkantonen zu senken, die Arbeitslosenversicherung zu entlasten und Unsicherheiten aus der Welt zu schaffen.</p><p>Der Bundesrat muss reagieren und ein Beispiel geben, indem er soziale und gesellschaftliche Verantwortung übernimmt. Eine zu grosse Zahl unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger wartet noch immer auf ein starkes und solidarisches Zeichen des Bundes, dass ihnen in ihrer dramatischen und verzweifelten Situation geholfen wird.</p><p>(Definition Grenzgänger/Grenzgängerin (Ausweis G): Ausländerinnen oder Ausländer, die ihren Wohnsitz im Ausland haben und in der Schweiz erwerbstätig sind. Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer gehören nicht in diese Kategorie.)</p>
    • <p>Der Bundesrat betont seine grundsätzlich positive Haltung gegenüber dem Anliegen des Motionärs.</p><p>In diesem Sinne hat er bereits am 11. Februar 2015 verschiedene Begleitmassnahmen zur Bekämpfung der negativen Folgen der Einwanderung beschlossen. Eine davon betrifft die Ausschreibung der offenen Stellen in der Bundesverwaltung. Die Bundespersonalverordnung wird im Rahmen der nächsten Revision insofern angepasst werden, als offene Stellen eine Woche vor ihrer öffentlichen Ausschreibung den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) gemeldet werden, damit das Potenzial der einheimischen Arbeitskräfte besser genutzt werden kann. So soll den arbeitslosen Personen eine grössere Chance auf eine Stelle in der Bundesverwaltung eingeräumt werden. Dieses Vorgehen entspricht weitgehend jenem des Kantons Genf, worauf der Motionär in seinem Vorstoss verweist. Entsprechend hat der Bundesrat schon einen grossen Schritt in die Richtung der Anliegen des Motionärs gemacht.</p><p>Zudem hat der Bundesrat auch die drei Motionen 14.3844, 14.3835 sowie 14.3795, "Gesetzliche Änderungen zur Förderung inländischer Arbeitskräfte", angenommen. Danach beabsichtigt der Bundesrat, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Ausschöpfung des inländischen Fachkräftepotenzials laufend zu verbessern und wo nötig zielführende gesetzliche Anpassungen vorzuschlagen.</p><p>Auf dem eingeschlagenen Weg will der Bundesrat weitergehen und alle rechtlich möglichen Massnahmen zur Ausschöpfung des Inländerpotenzials treffen.</p><p>Aufgrund des Freizügigkeitsabkommens (FZA) mit der EU, das nicht nur die Eidgenossenschaft, sondern auch die einzelnen Arbeitgeber verpflichtet, kann einem Staatsangehörigen eines EU-/Efta-Staats das Recht auf eine Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung nur verweigert werden, sofern diese die Ausübung hoheitlicher Befugnisse umfasst und der Wahrung der allgemeinen Interessen des Staates oder anderer öffentlicher Körperschaften dient. In diesem Sinn hat der Gesetzgeber in Artikel 8 Absatz 3 für das Bundespersonal die gesetzlichen Grundlagen geschaffen, wonach bestimmte Funktionen nur an Personen mit Schweizer Bürgerrecht vergeben werden dürfen. Die darüber hinaus vom Motionär geforderten Massnahmen zur Schaffung von Grundlagen, wonach bei Stellenbesetzungen generell Schweizer Staatsangehörige und ausländische Personen mit Niederlassungsbewilligung zu bevorzugen sind, sind jedoch mit dem FZA nicht vereinbar, weshalb sie abzulehnen sind.</p><p>Auch hat der Bundesrat keine Kompetenz, den bundesnahen Betrieben wie Swisscom, Post oder Ruag direkt personalrechtliche Vorgaben zu machen; die Steuerung dieser Betriebe erfolgt über die Definition strategischer Ziele.</p><p>Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass von den insgesamt 37 000 Mitarbeitenden der Bundesverwaltung rund 1550 (4,2 Prozent) ausländischer Nationalität sind, wovon wiederum weniger als 100 Personen Grenzgängerinnen und Grenzgänger.</p><p>Aufgrund der gegebenen Möglichkeiten und Rahmenbedingungen kann dem Anliegen des Motionärs nicht entsprochen werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, durch konkrete Massnahmen sicherzustellen, dass die Anstellung von Schweizer Staatsangehörigen in der Bundesverwaltung und den Rechtseinheiten, an denen der Bund Mehrheitsanteile besitzt, oberste Priorität hat.</p>
    • Vorrang von Angestellten mit schweizerischer Nationalität in der Bundesverwaltung

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