Frankenstärke. Stärkung der Schweizer Wirtschaft und Sicherung der Sozialwerke

ShortId
15.3031
Id
20153031
Updated
28.07.2023 06:06
Language
de
Title
Frankenstärke. Stärkung der Schweizer Wirtschaft und Sicherung der Sozialwerke
AdditionalIndexing
15;24;2836
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./2. Die Führung der Geldpolitik und damit der Zinspolitik ist Aufgabe der Nationalbank. Bei der Wahrnehmung ihrer geld- und währungspolitischen Aufgaben ist die Nationalbank unabhängig und darf weder vom Bundesrat noch von der Bundesversammlung oder von anderen Stellen Weisungen einholen oder entgegennehmen.</p><p>Die Nationalbank belastet seit dem 22. Januar 2015 Guthaben auf Girokonten bei der SNB, welche einen bestimmten Betrag überschreiten, mit einem Negativzins von minus 0,75 Prozent. Diese Girokonten werden von Banken und anderen für den Schweizer Geldmarkt wichtigen Finanzmarktteilnehmern gehalten. Die Nationalbank erbringt zudem gestützt auf Artikel 11 NBG Bankdienstleistungen für den Bund, insbesondere führt sie auch gewisse Konten für den Bund. Auf diesen Konten erhebt die SNB keinen Negativzins. Dazu gehört insbesondere auch der AHV-Ausgleichsfonds. Allerdings dürfen diese Girokonten nicht zur Umgehung der Negativzinsen verwendet werden.</p><p>Die Negativzinsen sollen das Halten von Frankenliquidität weniger attraktiv machen und damit den Aufwertungsdruck auf den Franken verringern. Negativzinsen sind eine geldpolitische Massnahme, die wie jede andere Zinsveränderung unterschiedliche Wirkungen auf verschiedene Sektoren und Unternehmen hat. Um die Wirksamkeit dieser Massnahme nicht einzuschränken, sollte die Weitergabe der negativen Zinsen durch betroffene Banken an ihre Kundschaft nicht generell verhindert werden. Es ist zu beachten, dass für Anleger grundsätzlich der Realzins massgebend ist - also die Rendite nach Abzug der Inflation. Diese war auch in der Vergangenheit nicht immer positiv. Der Bundesrat lässt die Auswirkungen der Einführung von Negativzinsen auf die Sozialversicherungen, insbesondere auf die berufliche Vorsorge, in den nächsten Wochen untersuchen. Er wird geeignete Massnahmen prüfen, sollte sich dies als notwendig erweisen.</p><p>3. Den Schutz der "Marke Schweiz" und des Schweizerkreuzes erachtet der Bundesrat als strategische Investition in die Zukunft, welche aufgrund des aktuellen Preisumfelds noch wichtiger geworden ist. Die in der Schweiz produzierenden oder Schweizer Rohstoffe verwendenden Unternehmen sollen von glaubwürdigen Regeln für die freiwillige Swissness-Auslobung ihrer Waren und Dienstleistungen profitieren können. Damit kann der Mehrwert der Marke Schweiz langfristig erhalten werden. Unternehmen, welche diese Herkunftsbezeichnung nutzen, können wirtschaftlich vom hervorragenden Ruf der Marke Schweiz im In- und Ausland profitieren. Eine Inkraftsetzung des revidierten Markenschutzgesetzes bleibt deshalb zentral für den Werkplatz Schweiz</p><p>4. Das Holznutzungspotenzial der Schweiz wird nicht vollständig ausgeschöpft, weil seit Jahrzehnten in vielen Gebieten (insbesondere im Privatwald und in Gebirgswäldern) weniger Holz genutzt wird als nachwächst. Dadurch werden die Sicherstellung der Waldleistungen und die Unterstützung der Ziele der Klima-, Energie- und Ressourcenpolitik des Bundes geschwächt. Deshalb hat der Bundesrat in der Waldpolitik 2020 das Ziel verankert, das nachhaltig nutzbare Holznutzungspotenzial des Schweizer Waldes unter Berücksichtigung der lokalen Bedingungen auszuschöpfen.</p><p>Der Bundesrat sieht vor, im Rahmen des Berichtes zum überwiesenen Postulat Jans 13.3924, "Optimierung der Waldnutzung", geeignete Massnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Waldbewirtschaftung und Holznutzung zu prüfen. Er wird dabei auch die aktuelle Währungssituation und die zurzeit im Parlament laufende Ergänzung des Waldgesetzes (14.046) berücksichtigen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Durch Frankenstärke und Masseneinwanderungs-Initiative ist die Schweizer Wirtschaft enorm gefordert. Damit die Politik effektiv und effizient ein Zeichen zugunsten der Wirtschaft setzen kann, bitten wir den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er bereit, zusammen mit der Schweizerischen Nationalbank, eine Lösung vorzuschlagen, damit die SNB Gelder der institutionellen Anleger (II. Säule) bzw. der Sozialwerke der Schweiz (AHV-Ausgleichsfonds, Sparguthaben Säule 3a, usw.) ohne Negativzins entgegennimmt und bis zum Abruf zur Verfügung der institutionellen Anleger bzw. Sozialwerke hält?</p><p>2. Ist er bereit, zusammen mit der Schweizerischen Nationalbank eine Lösung vorzuschlagen, damit die SNB Gelder der obligatorischen Sozialversicherungen ohne Negativzins entgegennimmt und bis zum Abruf zur Verfügung der obligatorischen Sozialversicherungen hält?</p><p>3. Wie beurteilt er das Inkrafttreten des revidierten Markenschutzgesetzes in Anbetracht der Aufhebung des Euro-Franken-Mindestkurses und der damit einhergehenden Gefahr für den Werkplatz Schweiz?</p><p>4. Wie beurteilt er die schwierig gewordene Situation der Schweizer Wald- und Holzwirtschaft vis-à-vis der sogenannten Frankenstärke?</p>
  • Frankenstärke. Stärkung der Schweizer Wirtschaft und Sicherung der Sozialwerke
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2. Die Führung der Geldpolitik und damit der Zinspolitik ist Aufgabe der Nationalbank. Bei der Wahrnehmung ihrer geld- und währungspolitischen Aufgaben ist die Nationalbank unabhängig und darf weder vom Bundesrat noch von der Bundesversammlung oder von anderen Stellen Weisungen einholen oder entgegennehmen.</p><p>Die Nationalbank belastet seit dem 22. Januar 2015 Guthaben auf Girokonten bei der SNB, welche einen bestimmten Betrag überschreiten, mit einem Negativzins von minus 0,75 Prozent. Diese Girokonten werden von Banken und anderen für den Schweizer Geldmarkt wichtigen Finanzmarktteilnehmern gehalten. Die Nationalbank erbringt zudem gestützt auf Artikel 11 NBG Bankdienstleistungen für den Bund, insbesondere führt sie auch gewisse Konten für den Bund. Auf diesen Konten erhebt die SNB keinen Negativzins. Dazu gehört insbesondere auch der AHV-Ausgleichsfonds. Allerdings dürfen diese Girokonten nicht zur Umgehung der Negativzinsen verwendet werden.</p><p>Die Negativzinsen sollen das Halten von Frankenliquidität weniger attraktiv machen und damit den Aufwertungsdruck auf den Franken verringern. Negativzinsen sind eine geldpolitische Massnahme, die wie jede andere Zinsveränderung unterschiedliche Wirkungen auf verschiedene Sektoren und Unternehmen hat. Um die Wirksamkeit dieser Massnahme nicht einzuschränken, sollte die Weitergabe der negativen Zinsen durch betroffene Banken an ihre Kundschaft nicht generell verhindert werden. Es ist zu beachten, dass für Anleger grundsätzlich der Realzins massgebend ist - also die Rendite nach Abzug der Inflation. Diese war auch in der Vergangenheit nicht immer positiv. Der Bundesrat lässt die Auswirkungen der Einführung von Negativzinsen auf die Sozialversicherungen, insbesondere auf die berufliche Vorsorge, in den nächsten Wochen untersuchen. Er wird geeignete Massnahmen prüfen, sollte sich dies als notwendig erweisen.</p><p>3. Den Schutz der "Marke Schweiz" und des Schweizerkreuzes erachtet der Bundesrat als strategische Investition in die Zukunft, welche aufgrund des aktuellen Preisumfelds noch wichtiger geworden ist. Die in der Schweiz produzierenden oder Schweizer Rohstoffe verwendenden Unternehmen sollen von glaubwürdigen Regeln für die freiwillige Swissness-Auslobung ihrer Waren und Dienstleistungen profitieren können. Damit kann der Mehrwert der Marke Schweiz langfristig erhalten werden. Unternehmen, welche diese Herkunftsbezeichnung nutzen, können wirtschaftlich vom hervorragenden Ruf der Marke Schweiz im In- und Ausland profitieren. Eine Inkraftsetzung des revidierten Markenschutzgesetzes bleibt deshalb zentral für den Werkplatz Schweiz</p><p>4. Das Holznutzungspotenzial der Schweiz wird nicht vollständig ausgeschöpft, weil seit Jahrzehnten in vielen Gebieten (insbesondere im Privatwald und in Gebirgswäldern) weniger Holz genutzt wird als nachwächst. Dadurch werden die Sicherstellung der Waldleistungen und die Unterstützung der Ziele der Klima-, Energie- und Ressourcenpolitik des Bundes geschwächt. Deshalb hat der Bundesrat in der Waldpolitik 2020 das Ziel verankert, das nachhaltig nutzbare Holznutzungspotenzial des Schweizer Waldes unter Berücksichtigung der lokalen Bedingungen auszuschöpfen.</p><p>Der Bundesrat sieht vor, im Rahmen des Berichtes zum überwiesenen Postulat Jans 13.3924, "Optimierung der Waldnutzung", geeignete Massnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Waldbewirtschaftung und Holznutzung zu prüfen. Er wird dabei auch die aktuelle Währungssituation und die zurzeit im Parlament laufende Ergänzung des Waldgesetzes (14.046) berücksichtigen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Durch Frankenstärke und Masseneinwanderungs-Initiative ist die Schweizer Wirtschaft enorm gefordert. Damit die Politik effektiv und effizient ein Zeichen zugunsten der Wirtschaft setzen kann, bitten wir den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er bereit, zusammen mit der Schweizerischen Nationalbank, eine Lösung vorzuschlagen, damit die SNB Gelder der institutionellen Anleger (II. Säule) bzw. der Sozialwerke der Schweiz (AHV-Ausgleichsfonds, Sparguthaben Säule 3a, usw.) ohne Negativzins entgegennimmt und bis zum Abruf zur Verfügung der institutionellen Anleger bzw. Sozialwerke hält?</p><p>2. Ist er bereit, zusammen mit der Schweizerischen Nationalbank eine Lösung vorzuschlagen, damit die SNB Gelder der obligatorischen Sozialversicherungen ohne Negativzins entgegennimmt und bis zum Abruf zur Verfügung der obligatorischen Sozialversicherungen hält?</p><p>3. Wie beurteilt er das Inkrafttreten des revidierten Markenschutzgesetzes in Anbetracht der Aufhebung des Euro-Franken-Mindestkurses und der damit einhergehenden Gefahr für den Werkplatz Schweiz?</p><p>4. Wie beurteilt er die schwierig gewordene Situation der Schweizer Wald- und Holzwirtschaft vis-à-vis der sogenannten Frankenstärke?</p>
    • Frankenstärke. Stärkung der Schweizer Wirtschaft und Sicherung der Sozialwerke

Back to List