Schadstoffe gefährden das Gehirn. Was will der Bundesrat unternehmen?

ShortId
15.3042
Id
20153042
Updated
28.07.2023 06:04
Language
de
Title
Schadstoffe gefährden das Gehirn. Was will der Bundesrat unternehmen?
AdditionalIndexing
2841;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass es für die Bevölkerung und insbesondere für schwangere Frauen und kleine Kinder sehr gefährlich ist, gewissen chemischen Schadstoffen ausgesetzt zu sein: Die Entwicklung und insbesondere das Verhalten und die kognitiven Fähigkeiten von Kindern, die während der Schwangerschaft oder in den ersten Lebensjahren exponiert sind, können dadurch stark beeinträchtigt werden.</p><p>In den USA waren im Jahr 2003 gemäss den Zahlen der Centers for Disease Control and Prevention (CDC) 7,8 Prozent der Kinder zwischen 4 und 17 Jahren von Hyperaktivität und Aufmerksamkeitsdefiziten betroffen. 2007 waren es 9,7 Prozent und 2011 bereits 11 Prozent. Dieser Anstieg korreliert mit der Zunahme der Schadstoffbelastung.</p><p>Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bestätigen dies:</p><p>Laut Barbara Demeneix, Leiterin der Abteilung Molekulare Regulation, Entwicklung und Vielfalt im Nationalen naturhistorischen Museum in Paris, ist die Zunahme von neurologischen Verhaltensstörungen zu einem grossen Teil darauf zurückzuführen, dass wir gewissen chemischen Schadstoffen ausgesetzt sind.</p><p>Philippe Grandjean, Professor für Umweltmedizin (Harvard University, Süddänische Universität), erklärt die Schwächung der kognitiven Fähigkeiten der jungen Generation damit, dass wir immer mehr Schwermetallen und chemisch-synthetischen Stoffen ausgesetzt sind.</p><p>Wie ist die Situation in der Schweiz? Wird die Entwicklung von Verhaltensstörungen überwacht? Wurden gemäss dem Vorsorgeprinzip Massnahmen ergriffen, oder sind solche vorgesehen?</p>
  • <p>1./2. Derzeit stützen sich Schweizer Statistiken zu Behinderungen auf verschiedene Quellen wie Zentrale Ausgleichsstelle, Kantone und Schweizerische Gesundheitsbefragung. Mit diesen Datengrundlagen ist die Verfolgung gewisser Entwicklungsstörungen zwar möglich, aber der Gesamtüberblick dennoch eingeschränkt. Es gibt zurzeit weder Register noch Monitoringmethoden, die eine ausführliche, systematische Übersicht über diese Störungen in der Schweizer Bevölkerung geben.</p><p>Die Gesundheitsdaten, ob sie nun aus bestehenden Quellen stammen oder aus Bevölkerungsstudien hervorgehen, sind ein wesentliches Element für die Gesundheitspolitik. Die in der Strategie Gesundheit 2020 des Bundesrates angestrebten medizinischen Register und zusätzlichen Studien zur Minimierung der Chemikalienexposition oder der Ernährungsmängel in der Bevölkerung sind Punkte, die zu einer Erweiterung und Vertiefung der Gesundheitsdaten beitragen.</p><p>Konkret wird die Einführung einer gesamtschweizerischen Studie mit Biomonitoring diskutiert. Ein solches Programm könnte in regelmässigen Abständen einen gezielten Überblick über den Gesundheitszustand der Bevölkerung, namentlich hinsichtlich kognitiver Beeinträchtigungen und Entwicklungsstörungen, geben. Diese Daten, kombiniert mit der Messung verschiedener Schadstoffexpositionen, würden ein besseres Verständnis der an verschiedenen Störungen oder Krankheiten beteiligten Faktoren ermöglichen.</p><p>3. Interventionen im Bereich der Chemikaliensicherheit beruhen auf einer wissenschaftlichen Auswertung der verfügbaren Daten. Während Stoffe mit anerkannter schädlicher Wirkung bereits Beschränkungen oder Verboten unterliegen (z. B. PCB, polychlorierte/polybromierte Dioxine und Furane, gewisse Stoffe mit flammhemmender Wirkung, Perfluoroctansulfonate, gewisse phosphororganische Pestizide und weitere persistente organische Schadstoffe), werden Stoffe, deren schädliche Wirkung weniger offenkundig ist (Bisphenol A, potenziell hormonaktive Stoffe), genau beobachtet. Angesichts der Komplexität der Wechselwirkungen zwischen Schadstoffbelastung und Gesundheit sowie der zahlreichen weiteren an der neurologischen Entwicklung beteiligten Faktoren sind hierfür gründliche Beobachtungen erforderlich.</p><p>Gemäss den geltenden gesetzlichen Anforderungen müssen Hersteller oder Importeure von Chemikalien prüfen, ob ihre Stoffe oder Zubereitungen das Leben, die menschliche Gesundheit oder die Umwelt gefährden können. Vor dem Inverkehrbringen werden die von Chemikalien ausgehenden Risiken für Mensch und Umwelt durch toxikologische Tests und Expositionsbewertungen beurteilt.</p><p>Die Bundesämter (Bundesamt für Umwelt, Bafu, Bundesamt für Gesundheit, BAG, und Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, BLV) nehmen seit mehreren Jahren Monitorings sowie ein punktuelles Biomonitoring gewisser Chemikalien (inkl. perfluorierter Stoffe) vor, wodurch restriktive Massnahmen getroffen werden konnten, um die Exposition von Bevölkerung und Umwelt einzuschränken. Die Ergebnisse der Nationalen Ernährungserhebung Menu-CH und die vom BLV koordinierten Analysen von Rückständen in den Lebensmitteln tragen ebenfalls zur Bewertung der Exposition mit bestimmten Stoffen bei.</p><p>Die Neurotoxizität ist eines der zentralen Themen des SCAHT (Swiss Centre for Applied Human Toxicology), wobei ein Schwerpunkt auf der Entwicklung und Validierung alternativer Methoden (Entwicklungsneurotoxikologie, Neurodegeneration und Neuroinflammation) liegt.</p><p>In der OECD trägt die Schweiz zur Ausarbeitung neuer Strategien zur Beurteilung der von Chemikalien ausgehenden Risiken für die neurologische Entwicklung bei. Aktuell läuft ein Projekt zur Klärung der Mechanismen, die bei Verhaltensstörungen nach einer Chemikalienexposition eine Rolle spielen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Gestützt auf Artikel 125 des Parlamentsgesetzes möchte ich dem Bundesrat folgende Fragen stellen:</p><p>1. Gibt es in der Schweiz ein Register oder ein ähnliches Instrument, anhand dessen Veränderungen in der Häufigkeit von Entwicklungsstörungen (neurologische Verhaltensstörungen wie Autismus-Spektrum-Störungen, mentale Retardierung, motorische Behinderungen usw.) verfolgt werden können?</p><p>2. Falls nicht, was beabsichtigt der Bundesrat zur Schliessung dieser Lücke zu tun?</p><p>3. Was beabsichtigt der Bundesrat nach dem Vorsorgeprinzip zu tun, um in der Schweiz die Verwendung und Emission der folgenden Stoffe zu beschränken bzw. zu verbieten:</p><p>a. PCB (Chlorverbindungen, die früher als elektrische Isolatoren, Schmiermittel usw. verwendet wurden),</p><p>b. gewisse Dioxine (entstehen bei Verbrennungsprozessen),</p><p>c. Bisphenol A,</p><p>d. PBDE (bromhaltige Flammschutzmittel),</p><p>e. perfluorierte Chemikalien (werden als Tenside verwendet),</p><p>f. Organochlorpestizide,</p><p>g. weitere hormonaktive Stoffe?</p>
  • Schadstoffe gefährden das Gehirn. Was will der Bundesrat unternehmen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass es für die Bevölkerung und insbesondere für schwangere Frauen und kleine Kinder sehr gefährlich ist, gewissen chemischen Schadstoffen ausgesetzt zu sein: Die Entwicklung und insbesondere das Verhalten und die kognitiven Fähigkeiten von Kindern, die während der Schwangerschaft oder in den ersten Lebensjahren exponiert sind, können dadurch stark beeinträchtigt werden.</p><p>In den USA waren im Jahr 2003 gemäss den Zahlen der Centers for Disease Control and Prevention (CDC) 7,8 Prozent der Kinder zwischen 4 und 17 Jahren von Hyperaktivität und Aufmerksamkeitsdefiziten betroffen. 2007 waren es 9,7 Prozent und 2011 bereits 11 Prozent. Dieser Anstieg korreliert mit der Zunahme der Schadstoffbelastung.</p><p>Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bestätigen dies:</p><p>Laut Barbara Demeneix, Leiterin der Abteilung Molekulare Regulation, Entwicklung und Vielfalt im Nationalen naturhistorischen Museum in Paris, ist die Zunahme von neurologischen Verhaltensstörungen zu einem grossen Teil darauf zurückzuführen, dass wir gewissen chemischen Schadstoffen ausgesetzt sind.</p><p>Philippe Grandjean, Professor für Umweltmedizin (Harvard University, Süddänische Universität), erklärt die Schwächung der kognitiven Fähigkeiten der jungen Generation damit, dass wir immer mehr Schwermetallen und chemisch-synthetischen Stoffen ausgesetzt sind.</p><p>Wie ist die Situation in der Schweiz? Wird die Entwicklung von Verhaltensstörungen überwacht? Wurden gemäss dem Vorsorgeprinzip Massnahmen ergriffen, oder sind solche vorgesehen?</p>
    • <p>1./2. Derzeit stützen sich Schweizer Statistiken zu Behinderungen auf verschiedene Quellen wie Zentrale Ausgleichsstelle, Kantone und Schweizerische Gesundheitsbefragung. Mit diesen Datengrundlagen ist die Verfolgung gewisser Entwicklungsstörungen zwar möglich, aber der Gesamtüberblick dennoch eingeschränkt. Es gibt zurzeit weder Register noch Monitoringmethoden, die eine ausführliche, systematische Übersicht über diese Störungen in der Schweizer Bevölkerung geben.</p><p>Die Gesundheitsdaten, ob sie nun aus bestehenden Quellen stammen oder aus Bevölkerungsstudien hervorgehen, sind ein wesentliches Element für die Gesundheitspolitik. Die in der Strategie Gesundheit 2020 des Bundesrates angestrebten medizinischen Register und zusätzlichen Studien zur Minimierung der Chemikalienexposition oder der Ernährungsmängel in der Bevölkerung sind Punkte, die zu einer Erweiterung und Vertiefung der Gesundheitsdaten beitragen.</p><p>Konkret wird die Einführung einer gesamtschweizerischen Studie mit Biomonitoring diskutiert. Ein solches Programm könnte in regelmässigen Abständen einen gezielten Überblick über den Gesundheitszustand der Bevölkerung, namentlich hinsichtlich kognitiver Beeinträchtigungen und Entwicklungsstörungen, geben. Diese Daten, kombiniert mit der Messung verschiedener Schadstoffexpositionen, würden ein besseres Verständnis der an verschiedenen Störungen oder Krankheiten beteiligten Faktoren ermöglichen.</p><p>3. Interventionen im Bereich der Chemikaliensicherheit beruhen auf einer wissenschaftlichen Auswertung der verfügbaren Daten. Während Stoffe mit anerkannter schädlicher Wirkung bereits Beschränkungen oder Verboten unterliegen (z. B. PCB, polychlorierte/polybromierte Dioxine und Furane, gewisse Stoffe mit flammhemmender Wirkung, Perfluoroctansulfonate, gewisse phosphororganische Pestizide und weitere persistente organische Schadstoffe), werden Stoffe, deren schädliche Wirkung weniger offenkundig ist (Bisphenol A, potenziell hormonaktive Stoffe), genau beobachtet. Angesichts der Komplexität der Wechselwirkungen zwischen Schadstoffbelastung und Gesundheit sowie der zahlreichen weiteren an der neurologischen Entwicklung beteiligten Faktoren sind hierfür gründliche Beobachtungen erforderlich.</p><p>Gemäss den geltenden gesetzlichen Anforderungen müssen Hersteller oder Importeure von Chemikalien prüfen, ob ihre Stoffe oder Zubereitungen das Leben, die menschliche Gesundheit oder die Umwelt gefährden können. Vor dem Inverkehrbringen werden die von Chemikalien ausgehenden Risiken für Mensch und Umwelt durch toxikologische Tests und Expositionsbewertungen beurteilt.</p><p>Die Bundesämter (Bundesamt für Umwelt, Bafu, Bundesamt für Gesundheit, BAG, und Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, BLV) nehmen seit mehreren Jahren Monitorings sowie ein punktuelles Biomonitoring gewisser Chemikalien (inkl. perfluorierter Stoffe) vor, wodurch restriktive Massnahmen getroffen werden konnten, um die Exposition von Bevölkerung und Umwelt einzuschränken. Die Ergebnisse der Nationalen Ernährungserhebung Menu-CH und die vom BLV koordinierten Analysen von Rückständen in den Lebensmitteln tragen ebenfalls zur Bewertung der Exposition mit bestimmten Stoffen bei.</p><p>Die Neurotoxizität ist eines der zentralen Themen des SCAHT (Swiss Centre for Applied Human Toxicology), wobei ein Schwerpunkt auf der Entwicklung und Validierung alternativer Methoden (Entwicklungsneurotoxikologie, Neurodegeneration und Neuroinflammation) liegt.</p><p>In der OECD trägt die Schweiz zur Ausarbeitung neuer Strategien zur Beurteilung der von Chemikalien ausgehenden Risiken für die neurologische Entwicklung bei. Aktuell läuft ein Projekt zur Klärung der Mechanismen, die bei Verhaltensstörungen nach einer Chemikalienexposition eine Rolle spielen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Gestützt auf Artikel 125 des Parlamentsgesetzes möchte ich dem Bundesrat folgende Fragen stellen:</p><p>1. Gibt es in der Schweiz ein Register oder ein ähnliches Instrument, anhand dessen Veränderungen in der Häufigkeit von Entwicklungsstörungen (neurologische Verhaltensstörungen wie Autismus-Spektrum-Störungen, mentale Retardierung, motorische Behinderungen usw.) verfolgt werden können?</p><p>2. Falls nicht, was beabsichtigt der Bundesrat zur Schliessung dieser Lücke zu tun?</p><p>3. Was beabsichtigt der Bundesrat nach dem Vorsorgeprinzip zu tun, um in der Schweiz die Verwendung und Emission der folgenden Stoffe zu beschränken bzw. zu verbieten:</p><p>a. PCB (Chlorverbindungen, die früher als elektrische Isolatoren, Schmiermittel usw. verwendet wurden),</p><p>b. gewisse Dioxine (entstehen bei Verbrennungsprozessen),</p><p>c. Bisphenol A,</p><p>d. PBDE (bromhaltige Flammschutzmittel),</p><p>e. perfluorierte Chemikalien (werden als Tenside verwendet),</p><p>f. Organochlorpestizide,</p><p>g. weitere hormonaktive Stoffe?</p>
    • Schadstoffe gefährden das Gehirn. Was will der Bundesrat unternehmen?

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