Tabakproduktegesetz und neue Produkte. Bessere Ausstattung der Eidgenössischen Kommission für Tabakprävention

ShortId
15.3043
Id
20153043
Updated
28.07.2023 06:01
Language
de
Title
Tabakproduktegesetz und neue Produkte. Bessere Ausstattung der Eidgenössischen Kommission für Tabakprävention
AdditionalIndexing
04;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./4. Die Eidgenössische Kommission für Tabakprävention (EKTP) berät als ausserparlamentarische Kommission nach Artikel 57a Absatz 1 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (SR 172.010) den Bundesrat und die Bundesverwaltung im Bereich der Tabakprävention. Sie hat dabei besonderes Fachwissen einzubringen, welches in der Bundesverwaltung nicht vorhanden ist. In die EKTP werden demzufolge Personen gewählt, welche eine bestmögliche fachliche Beratung des Bundesrates in der Tabakpräventionspolitik gewährleisten können. Diese Kompetenzen werden bei jeder Wahl von neuen Mitgliedern (Ergänzungs- und Gesamterneuerungswahlen) überprüft.</p><p>Die aktuell gewählten Mitglieder der EKTP verfügen über Kenntnisse aus den Bereichen Medizin, Forschung, Gesundheitsökonomie, Sport und Prävention und verfügen mit dieser Themenbreite bereits jetzt über die Kompetenzen, um den Bundesrat zu neueren Produkten wie E-Zigaretten zu beraten. Die Kommission hat im Mai 2014 ein Positionspapier zu E-Zigaretten veröffentlicht, worin sie u. a. empfiehlt, den Verkauf von E-Zigaretten mit Nikotin in der Schweiz im Rahmen einer spezifischen Regelung zu erlauben (http://www.bag.admin.ch/themen/drogen/00041/00612/00768/06267/index.html?lang=de). Zudem waren mehrere der Kommissionsmitglieder in das Experten-Konsens-Verfahren zur Swissvap-Studie involviert, deren Ko-Autor ebenfalls Mitglied der EKTP ist. Der Bundesrat wird auch bei der Gesamterneuerung der Kommission eine optimale fachliche Zusammensetzung anstreben.</p><p>2./3. Der Bundesrat legt in der Einsetzungsverfügung der Kommission deren Aufgaben fest und definiert die Fachbereiche, aus denen spezifisches Wissen benötigt wird. Dabei wird auch den weiteren gesetzlichen Kriterien bezüglich Geschlecht, Sprachgemeinschaft und Altersgruppe Rechnung getragen. Die Wahlvorschläge werden vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) für das zuständige Eidgenössische Departement des Innern (EDI) zusammengestellt. Das EDI entscheidet, welche Wahlvorschläge dem Bundesrat vorgelegt werden. Die Wahl der Kommissionsmitglieder erfolgt durch den Bundesrat. Externe Vorschläge für neue Mitglieder können ans BAG gerichtet werden.</p><p>5. Die geltende Gesetzgebung trägt den Risikoprofilen der verschiedenen Produktekategorien bereits Rechnung. So sind die Warnhinweise auf Zigarettenpackungen strenger als jene auf den Verpackungen von Schnupftabak. Zudem hat der Bundesrat bei den Vorbereitungsarbeiten für das Tabakproduktegesetz die neuen Produkte geprüft und hat im Vernehmlassungsentwurf vorgeschlagen, dass E-Zigaretten mit Nikotin künftig in der Schweiz verkauft werden können. E-Zigaretten sollten jedoch die gleichen Anforderungen erfüllen müssen wie Tabakprodukte. Aktuell werden die Stellungnahmen aus der Vernehmlassung von 2014 ausgewertet und für die Überarbeitung des Vorentwurfes berücksichtigt. Der Bundesrat wird voraussichtlich im ersten Semester 2015 über das weitere Vorgehen entscheiden.</p><p>6. Die Risikoverminderung ist einer der Pfeiler der Strategien zur Suchtprävention. Im Bereich Tabak und Nikotinsucht werden die verschiedenen Wege zur Verminderung der Konsumrisiken bezüglich Machbarkeit und Wirksamkeit stets ausgelotet. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen wurden - wie unter Ziffer 5 ausgeführt - im Vorentwurf zum Tabakproduktegesetz berücksichtigt. Die EKTP hat hierzu, wie unter den Ziffern 1 und 4 erwähnt, ihre Empfehlungen abgegeben.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die für die Amtsperiode 2012-2015 gewählte Eidgenössische Kommission für Tabakprävention (EKTP) wird eine Erneuerung in einem speziellen Kontext erfahren: Das Parlament wird über ein neues Tabakproduktegesetz verhandeln. Dabei geht es um eine gesetzliche Grundlage nicht nur für traditionelle Tabakprodukte, sondern auch für neue Produkte mit oder ohne Tabak (z. B. elektronische Zigaretten mit Nikotin und Produkte mit Tabakerhitzung). Wie der Bundesrat in seinem Bericht unterstreicht, ist sich ein Teil der Fachleute bereits darin einig, dass einige dieser neuen Produkte das Potenzial haben, Gesundheitsrisiken zu reduzieren. Gemäss Artikel 57d des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes muss die EKTP anlässlich der Gesamterneuerungswahlen auf ihre Aufgaben und ihre Zusammensetzung hin überprüft werden. Das wäre für den Bundesrat die Gelegenheit, diese ausserparlamentarische Kommission mit den notwendigen Kompetenzen auszustatten. Die Wahl von Fachleuten aus den Bereichen Toxikologie, Epidemiologie oder öffentliche Gesundheit, die zu diesen spezifischen Themen bereits Forschung betrieben haben, würde das Wissen der Kommission verbreitern und damit einen klaren Mehrwert schaffen.</p><p>Aus den dargelegten Gründen stelle ich folgende Fragen:</p><p>1. Mit welchen neuen Kompetenzen muss die EKTP nach Ansicht des Bundesrates im Rahmen ihrer Gesamterneuerung ausgestattet werden, damit sie ihn zu den neuen Produkten (z. B. elektronische Zigaretten) und zur Problematik der Verminderung von Gesundheitsrisiken für Raucherinnen und Raucher in Zukunft effizient beraten kann?</p><p>2. Wie und von wem werden die Kriterien bei der Wahl in die EKTP und die dabei verlangten Berufsprofile bestimmt? Wer geht auf die potenziellen EKTP-Mitglieder zu?</p><p>3. Ist der Bundesrat auch offen für externe Empfehlungen für Bewerberinnen und Bewerber für die EKTP? Falls ja, in welcher Form und von welchen Instanzen?</p><p>4. Warum hat der Bundesrat bei den letzten Ersatzwahlen nicht die Gelegenheit genutzt, Mitglieder mit ergänzenden Kenntnissen über die neuen Produkte zu wählen?</p><p>5. Welche Wichtigkeit misst der Bundesrat der Problematik der Reduktion von Gesundheitsrisiken bei, die mit den neuen Produkten für Raucherinnen und Raucher verbunden sind? Wie will er dieses Problem angehen, etwa im Zusammenhang mit der Diskussion über das neue Tabakproduktegesetz?</p><p>6. Ist nach Ansicht des Bundesrates im Rahmen dieser Diskussionen die Reduktion von Gesundheitsrisiken ein Präventionsmittel, das die EKTP besser berücksichtigen sollte?</p>
  • Tabakproduktegesetz und neue Produkte. Bessere Ausstattung der Eidgenössischen Kommission für Tabakprävention
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./4. Die Eidgenössische Kommission für Tabakprävention (EKTP) berät als ausserparlamentarische Kommission nach Artikel 57a Absatz 1 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (SR 172.010) den Bundesrat und die Bundesverwaltung im Bereich der Tabakprävention. Sie hat dabei besonderes Fachwissen einzubringen, welches in der Bundesverwaltung nicht vorhanden ist. In die EKTP werden demzufolge Personen gewählt, welche eine bestmögliche fachliche Beratung des Bundesrates in der Tabakpräventionspolitik gewährleisten können. Diese Kompetenzen werden bei jeder Wahl von neuen Mitgliedern (Ergänzungs- und Gesamterneuerungswahlen) überprüft.</p><p>Die aktuell gewählten Mitglieder der EKTP verfügen über Kenntnisse aus den Bereichen Medizin, Forschung, Gesundheitsökonomie, Sport und Prävention und verfügen mit dieser Themenbreite bereits jetzt über die Kompetenzen, um den Bundesrat zu neueren Produkten wie E-Zigaretten zu beraten. Die Kommission hat im Mai 2014 ein Positionspapier zu E-Zigaretten veröffentlicht, worin sie u. a. empfiehlt, den Verkauf von E-Zigaretten mit Nikotin in der Schweiz im Rahmen einer spezifischen Regelung zu erlauben (http://www.bag.admin.ch/themen/drogen/00041/00612/00768/06267/index.html?lang=de). Zudem waren mehrere der Kommissionsmitglieder in das Experten-Konsens-Verfahren zur Swissvap-Studie involviert, deren Ko-Autor ebenfalls Mitglied der EKTP ist. Der Bundesrat wird auch bei der Gesamterneuerung der Kommission eine optimale fachliche Zusammensetzung anstreben.</p><p>2./3. Der Bundesrat legt in der Einsetzungsverfügung der Kommission deren Aufgaben fest und definiert die Fachbereiche, aus denen spezifisches Wissen benötigt wird. Dabei wird auch den weiteren gesetzlichen Kriterien bezüglich Geschlecht, Sprachgemeinschaft und Altersgruppe Rechnung getragen. Die Wahlvorschläge werden vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) für das zuständige Eidgenössische Departement des Innern (EDI) zusammengestellt. Das EDI entscheidet, welche Wahlvorschläge dem Bundesrat vorgelegt werden. Die Wahl der Kommissionsmitglieder erfolgt durch den Bundesrat. Externe Vorschläge für neue Mitglieder können ans BAG gerichtet werden.</p><p>5. Die geltende Gesetzgebung trägt den Risikoprofilen der verschiedenen Produktekategorien bereits Rechnung. So sind die Warnhinweise auf Zigarettenpackungen strenger als jene auf den Verpackungen von Schnupftabak. Zudem hat der Bundesrat bei den Vorbereitungsarbeiten für das Tabakproduktegesetz die neuen Produkte geprüft und hat im Vernehmlassungsentwurf vorgeschlagen, dass E-Zigaretten mit Nikotin künftig in der Schweiz verkauft werden können. E-Zigaretten sollten jedoch die gleichen Anforderungen erfüllen müssen wie Tabakprodukte. Aktuell werden die Stellungnahmen aus der Vernehmlassung von 2014 ausgewertet und für die Überarbeitung des Vorentwurfes berücksichtigt. Der Bundesrat wird voraussichtlich im ersten Semester 2015 über das weitere Vorgehen entscheiden.</p><p>6. Die Risikoverminderung ist einer der Pfeiler der Strategien zur Suchtprävention. Im Bereich Tabak und Nikotinsucht werden die verschiedenen Wege zur Verminderung der Konsumrisiken bezüglich Machbarkeit und Wirksamkeit stets ausgelotet. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen wurden - wie unter Ziffer 5 ausgeführt - im Vorentwurf zum Tabakproduktegesetz berücksichtigt. Die EKTP hat hierzu, wie unter den Ziffern 1 und 4 erwähnt, ihre Empfehlungen abgegeben.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die für die Amtsperiode 2012-2015 gewählte Eidgenössische Kommission für Tabakprävention (EKTP) wird eine Erneuerung in einem speziellen Kontext erfahren: Das Parlament wird über ein neues Tabakproduktegesetz verhandeln. Dabei geht es um eine gesetzliche Grundlage nicht nur für traditionelle Tabakprodukte, sondern auch für neue Produkte mit oder ohne Tabak (z. B. elektronische Zigaretten mit Nikotin und Produkte mit Tabakerhitzung). Wie der Bundesrat in seinem Bericht unterstreicht, ist sich ein Teil der Fachleute bereits darin einig, dass einige dieser neuen Produkte das Potenzial haben, Gesundheitsrisiken zu reduzieren. Gemäss Artikel 57d des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes muss die EKTP anlässlich der Gesamterneuerungswahlen auf ihre Aufgaben und ihre Zusammensetzung hin überprüft werden. Das wäre für den Bundesrat die Gelegenheit, diese ausserparlamentarische Kommission mit den notwendigen Kompetenzen auszustatten. Die Wahl von Fachleuten aus den Bereichen Toxikologie, Epidemiologie oder öffentliche Gesundheit, die zu diesen spezifischen Themen bereits Forschung betrieben haben, würde das Wissen der Kommission verbreitern und damit einen klaren Mehrwert schaffen.</p><p>Aus den dargelegten Gründen stelle ich folgende Fragen:</p><p>1. Mit welchen neuen Kompetenzen muss die EKTP nach Ansicht des Bundesrates im Rahmen ihrer Gesamterneuerung ausgestattet werden, damit sie ihn zu den neuen Produkten (z. B. elektronische Zigaretten) und zur Problematik der Verminderung von Gesundheitsrisiken für Raucherinnen und Raucher in Zukunft effizient beraten kann?</p><p>2. Wie und von wem werden die Kriterien bei der Wahl in die EKTP und die dabei verlangten Berufsprofile bestimmt? Wer geht auf die potenziellen EKTP-Mitglieder zu?</p><p>3. Ist der Bundesrat auch offen für externe Empfehlungen für Bewerberinnen und Bewerber für die EKTP? Falls ja, in welcher Form und von welchen Instanzen?</p><p>4. Warum hat der Bundesrat bei den letzten Ersatzwahlen nicht die Gelegenheit genutzt, Mitglieder mit ergänzenden Kenntnissen über die neuen Produkte zu wählen?</p><p>5. Welche Wichtigkeit misst der Bundesrat der Problematik der Reduktion von Gesundheitsrisiken bei, die mit den neuen Produkten für Raucherinnen und Raucher verbunden sind? Wie will er dieses Problem angehen, etwa im Zusammenhang mit der Diskussion über das neue Tabakproduktegesetz?</p><p>6. Ist nach Ansicht des Bundesrates im Rahmen dieser Diskussionen die Reduktion von Gesundheitsrisiken ein Präventionsmittel, das die EKTP besser berücksichtigen sollte?</p>
    • Tabakproduktegesetz und neue Produkte. Bessere Ausstattung der Eidgenössischen Kommission für Tabakprävention

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