Anpassung der Steuersätze für Casinos

ShortId
15.3050
Id
20153050
Updated
28.07.2023 06:02
Language
de
Title
Anpassung der Steuersätze für Casinos
AdditionalIndexing
2446;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Spielbankengesetz sieht insbesondere vor, dem Bund (AHV, IV) und den Kantonen Einnahmen zu verschaffen. Der Bundesrat hat nach Artikel 41 des Spielbankengesetzes (SBG; SR 935.52) die Steuersätze der Schweizer Spielbanken so festzulegen, dass nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführte Spielbanken eine angemessene Rentabilität erzielen können. Artikel 41 legt fest, dass der Abgabesatz mindestens 40 und höchstens 80 Prozent des Bruttospielertrages (BSE) betragen muss. Es handelt sich um einen progressiven Steuersatz, der der Höhe des BSE der einzelnen Spielbanken Rechnung trägt. Ausserdem sieht Artikel 43 SBG vor, dass der Bundesrat die Abgabe für B-Spielbanken reduziert, wenn der Standortkanton eine gleichartige Abgabe erhebt. Diese Reduktion darf nicht mehr als 40 Prozent vom Gesamttotal der Spielbankenabgabe ausmachen. Der Kanton Tessin schöpft diese Möglichkeit vollumfänglich aus und erhält 40 Prozent der Bundesspielbankenabgabe der auf seinem Gebiet gelegenen B-Spielbanken.</p><p>Bei der nach Artikel 41 Absatz 4 SBG vorgesehenen Herabsetzung des Abgabesatzes bis auf 20 Prozent handelt es sich um eine Anfangsreduktion, die nur in den ersten vier Betriebsjahren gewährt werden kann. Der Bundesrat hat diese Reduktion den Spielbanken nach ihrer Eröffnung grosszügig gewährt.</p><p>Gemäss Artikel 42 SBG kann der Abgabesatz für B-Spielbanken um höchstens ein Viertel reduziert werden, sofern die Erträge in wesentlichem Umfang für Projekte im öffentlichen Interesse der Region verwendet werden. Die Zahlung von Beiträgen an die Region durch die Spielbanken ist freiwillig. Die damit verbundene Steuerreduktion hat zur Folge, dass derartige gemeinnützige Zuwendungen die Spielbankenabgabe sowohl zuungunsten des Bundes als auch des Kantons reduzieren. Drei Spielbanken profitieren von dieser Reduktion. Seit 2004 hat das Casino Mendrisio von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und eine bedeutende Reduktion der Spielbankenabgabe erhalten.</p><p>Es ist richtig, dass der BSE aller Schweizer Spielbanken, nicht nur der Tessiner Spielbanken, seit 2007 abgenommen hat. Die Spielbanken sind Aktiengesellschaften und tragen die Verantwortung, ihre Unternehmen so zu führen, dass sie eine angemessene Rentabilität auf dem investierten Kapital erzielen. Gerade das vom Interpellanten erwähnte Beispiel der vom Casino Lugano ausgesprochenen Kündigungen bzw. der kürzlich erfolgten Einstellung der Zahlungen für öffentliche Interessen der Region durch das Casino Mendrisio zeigen, dass die Spielbanken unternehmerisch reagieren und sich den wirtschaftlichen Gegebenheiten anpassen. Es kann nicht Aufgabe des Bundesrates sein, Massnahmen zu treffen, die eine Kostenbewirtschaftung der Aktiengesellschaften entbehrlich machen würden. Spielbanken, die nach den Grundsätzen der wirtschaftlichen Unternehmensführung verwaltet werden, erzielen sowohl im Landesinnern als auch in Grenzregionen beachtliche Renditen. Zwei in Bezug auf den BSE mit der Spielbank Mendrisio vergleichbare Casinos können einen Return on Equity (ROE) aufweisen, der deutlich höher als 20 Prozent ist. Nach wie vor erzielt die Mehrzahl der Spielbanken im Vergleich zu anderen Wirtschaftsbranchen eine beachtliche Rentabilität und zahlt namhafte Dividenden aus.</p><p>Die Bestimmungen zur Spielbankenabgabe sind im SBG abschliessend geregelt, sodass für den Bundesrat keine Möglichkeit besteht, daran etwas zu ändern. Zudem hat sich das dem SBG zugrunde liegende System bewährt. Aus diesem Grund wurden die steuerspezifischen Vorschriften gesamtheitlich in den Entwurf des neuen Geldspielgesetzes übernommen. Der Bundesrat sieht diesbezüglich zum jetzigen Zeitpunkt keine zusätzlichen zu den heute im Gesetz vorgesehenen Massnahmen vor.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die plötzliche Aufwertung des Schweizerfrankens und das nicht gerade rosige wirtschaftliche Umfeld haben einen negativen Einfluss auf die Einkünfte der Tessiner Casinos. Das Casino in Mendrisio kann den Beitrag an die Gemeinde nicht mehr bezahlen, und in Lugano werden immer mehr Leute entlassen. Da der Hauptzweck der Casinos, oder wenigstens der wichtigste Zweck aus gesellschaftlicher Sicht, in den regionalen Beiträgen besteht, müsste sichergestellt werden, dass diese auch überwiesen werden. In bestimmten anderen Fällen wurden die Beiträge im Vergleich zu den 40 Prozent im Tessin wesentlich stärker gekürzt (20 Prozent für Casinos in Berggebieten, 35 Prozent in anderen Regionen). Wäre es zur Unterstützung der lokalen Wirtschaft durch diese Betriebe nicht angebracht, auf Bundesebene die Steuersätze für Spielbanken in Grenzregionen anzupassen, und sei es auch nur vorübergehend?</p><p>Oder hat der Bundesrat andere Schutzmassnahmen vorgesehen, damit diese Einrichtungen ihren Hauptzweck auch weiterhin erfüllen können?</p>
  • Anpassung der Steuersätze für Casinos
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Spielbankengesetz sieht insbesondere vor, dem Bund (AHV, IV) und den Kantonen Einnahmen zu verschaffen. Der Bundesrat hat nach Artikel 41 des Spielbankengesetzes (SBG; SR 935.52) die Steuersätze der Schweizer Spielbanken so festzulegen, dass nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführte Spielbanken eine angemessene Rentabilität erzielen können. Artikel 41 legt fest, dass der Abgabesatz mindestens 40 und höchstens 80 Prozent des Bruttospielertrages (BSE) betragen muss. Es handelt sich um einen progressiven Steuersatz, der der Höhe des BSE der einzelnen Spielbanken Rechnung trägt. Ausserdem sieht Artikel 43 SBG vor, dass der Bundesrat die Abgabe für B-Spielbanken reduziert, wenn der Standortkanton eine gleichartige Abgabe erhebt. Diese Reduktion darf nicht mehr als 40 Prozent vom Gesamttotal der Spielbankenabgabe ausmachen. Der Kanton Tessin schöpft diese Möglichkeit vollumfänglich aus und erhält 40 Prozent der Bundesspielbankenabgabe der auf seinem Gebiet gelegenen B-Spielbanken.</p><p>Bei der nach Artikel 41 Absatz 4 SBG vorgesehenen Herabsetzung des Abgabesatzes bis auf 20 Prozent handelt es sich um eine Anfangsreduktion, die nur in den ersten vier Betriebsjahren gewährt werden kann. Der Bundesrat hat diese Reduktion den Spielbanken nach ihrer Eröffnung grosszügig gewährt.</p><p>Gemäss Artikel 42 SBG kann der Abgabesatz für B-Spielbanken um höchstens ein Viertel reduziert werden, sofern die Erträge in wesentlichem Umfang für Projekte im öffentlichen Interesse der Region verwendet werden. Die Zahlung von Beiträgen an die Region durch die Spielbanken ist freiwillig. Die damit verbundene Steuerreduktion hat zur Folge, dass derartige gemeinnützige Zuwendungen die Spielbankenabgabe sowohl zuungunsten des Bundes als auch des Kantons reduzieren. Drei Spielbanken profitieren von dieser Reduktion. Seit 2004 hat das Casino Mendrisio von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und eine bedeutende Reduktion der Spielbankenabgabe erhalten.</p><p>Es ist richtig, dass der BSE aller Schweizer Spielbanken, nicht nur der Tessiner Spielbanken, seit 2007 abgenommen hat. Die Spielbanken sind Aktiengesellschaften und tragen die Verantwortung, ihre Unternehmen so zu führen, dass sie eine angemessene Rentabilität auf dem investierten Kapital erzielen. Gerade das vom Interpellanten erwähnte Beispiel der vom Casino Lugano ausgesprochenen Kündigungen bzw. der kürzlich erfolgten Einstellung der Zahlungen für öffentliche Interessen der Region durch das Casino Mendrisio zeigen, dass die Spielbanken unternehmerisch reagieren und sich den wirtschaftlichen Gegebenheiten anpassen. Es kann nicht Aufgabe des Bundesrates sein, Massnahmen zu treffen, die eine Kostenbewirtschaftung der Aktiengesellschaften entbehrlich machen würden. Spielbanken, die nach den Grundsätzen der wirtschaftlichen Unternehmensführung verwaltet werden, erzielen sowohl im Landesinnern als auch in Grenzregionen beachtliche Renditen. Zwei in Bezug auf den BSE mit der Spielbank Mendrisio vergleichbare Casinos können einen Return on Equity (ROE) aufweisen, der deutlich höher als 20 Prozent ist. Nach wie vor erzielt die Mehrzahl der Spielbanken im Vergleich zu anderen Wirtschaftsbranchen eine beachtliche Rentabilität und zahlt namhafte Dividenden aus.</p><p>Die Bestimmungen zur Spielbankenabgabe sind im SBG abschliessend geregelt, sodass für den Bundesrat keine Möglichkeit besteht, daran etwas zu ändern. Zudem hat sich das dem SBG zugrunde liegende System bewährt. Aus diesem Grund wurden die steuerspezifischen Vorschriften gesamtheitlich in den Entwurf des neuen Geldspielgesetzes übernommen. Der Bundesrat sieht diesbezüglich zum jetzigen Zeitpunkt keine zusätzlichen zu den heute im Gesetz vorgesehenen Massnahmen vor.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die plötzliche Aufwertung des Schweizerfrankens und das nicht gerade rosige wirtschaftliche Umfeld haben einen negativen Einfluss auf die Einkünfte der Tessiner Casinos. Das Casino in Mendrisio kann den Beitrag an die Gemeinde nicht mehr bezahlen, und in Lugano werden immer mehr Leute entlassen. Da der Hauptzweck der Casinos, oder wenigstens der wichtigste Zweck aus gesellschaftlicher Sicht, in den regionalen Beiträgen besteht, müsste sichergestellt werden, dass diese auch überwiesen werden. In bestimmten anderen Fällen wurden die Beiträge im Vergleich zu den 40 Prozent im Tessin wesentlich stärker gekürzt (20 Prozent für Casinos in Berggebieten, 35 Prozent in anderen Regionen). Wäre es zur Unterstützung der lokalen Wirtschaft durch diese Betriebe nicht angebracht, auf Bundesebene die Steuersätze für Spielbanken in Grenzregionen anzupassen, und sei es auch nur vorübergehend?</p><p>Oder hat der Bundesrat andere Schutzmassnahmen vorgesehen, damit diese Einrichtungen ihren Hauptzweck auch weiterhin erfüllen können?</p>
    • Anpassung der Steuersätze für Casinos

Back to List