Gleichberechtigung bei der Filmförderung

ShortId
15.3064
Id
20153064
Updated
28.07.2023 06:14
Language
de
Title
Gleichberechtigung bei der Filmförderung
AdditionalIndexing
28;2831
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Unter dem Titel "Die Gender-Frage: Zahlen und Fakten aus der Schweizer Filmförderung" haben die Weiterbildungsstiftung Focal, der Verband Filmregie und Drehbuch Schweiz ARF/FDS sowie der Dachverband der schweizerischen Film- und Audiovisionsbranche Cinésuisse zum ersten Mal Zahlen der Förderung von Filmen, welche von Frauen eingereicht worden sind, veröffentlicht. Die Zusammenstellung der grössten Schweizer Filmförderer im Zeitraum 2010-2014 zeigt, dass die Frauen rund 31 Prozent aller Eingaben machen, insgesamt 28 Prozent der Zusagen auf sich vereinen können, jedoch nur 22 Prozent der gesamten Förderbeiträge erhalten. Diese Zahlen zeigen, Frauen werden bei der Filmförderung nicht gleich behandelt wie Männer. Es gilt, vor allem die Diskrepanz zwischen Zusagen und Förderbeiträgen rasch zu beheben.</p>
  • <p>Die Filmförderung des Bundes stützt sich auf die gesetzlichen Kriterien der Vielfalt und Qualität. Aufgrund dieser Kriterien erfolgt die Expertise der eingereichten Filmprojekte durch die zuständigen ausserparlamentarischen Fachkommissionen, die mit 51 Prozent Frauenanteil ausgewogen zusammengesetzt sind. Diese Kommissionen evaluieren die Projekte unabhängig von Geschlecht nach Qualitäts- und Vielfaltskriterien, die auf alle Gesuchsteller gleichermassen anwendbar sind.</p><p>Das Bundesamt für Kultur erfasst die entsprechenden Förderzahlen seit über einem Jahr systematisch auch nach geschlechtlichen Kriterien. Das Anliegen der Gleichberechtigung in den Filmberufen wird ernst genommen. Welche Schlussfolgerungen und welche allfälligen Massnahmen aus den vorliegenden Zahlen zu treffen sind, bedarf aber einer längerfristigen Analyse und Diskussion.</p><p>Die Einführung von bestimmten Kriterien, welche im Stadium der Projektförderung eine Bevorzugung nach geschlechtlichen Merkmalen vorsehen würden, widerspricht dem Grundsatz der Qualität und Vielfalt in der Filmförderung und ist deshalb abzulehnen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass von Frauen eingereichte Filmprojekte, die das Bundesamt für Kultur unterstützt, mit der Summe gefördert werden, welche prozentual der Zusage für von Frauen eingereichten Projekten entspricht.</p>
  • Gleichberechtigung bei der Filmförderung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Unter dem Titel "Die Gender-Frage: Zahlen und Fakten aus der Schweizer Filmförderung" haben die Weiterbildungsstiftung Focal, der Verband Filmregie und Drehbuch Schweiz ARF/FDS sowie der Dachverband der schweizerischen Film- und Audiovisionsbranche Cinésuisse zum ersten Mal Zahlen der Förderung von Filmen, welche von Frauen eingereicht worden sind, veröffentlicht. Die Zusammenstellung der grössten Schweizer Filmförderer im Zeitraum 2010-2014 zeigt, dass die Frauen rund 31 Prozent aller Eingaben machen, insgesamt 28 Prozent der Zusagen auf sich vereinen können, jedoch nur 22 Prozent der gesamten Förderbeiträge erhalten. Diese Zahlen zeigen, Frauen werden bei der Filmförderung nicht gleich behandelt wie Männer. Es gilt, vor allem die Diskrepanz zwischen Zusagen und Förderbeiträgen rasch zu beheben.</p>
    • <p>Die Filmförderung des Bundes stützt sich auf die gesetzlichen Kriterien der Vielfalt und Qualität. Aufgrund dieser Kriterien erfolgt die Expertise der eingereichten Filmprojekte durch die zuständigen ausserparlamentarischen Fachkommissionen, die mit 51 Prozent Frauenanteil ausgewogen zusammengesetzt sind. Diese Kommissionen evaluieren die Projekte unabhängig von Geschlecht nach Qualitäts- und Vielfaltskriterien, die auf alle Gesuchsteller gleichermassen anwendbar sind.</p><p>Das Bundesamt für Kultur erfasst die entsprechenden Förderzahlen seit über einem Jahr systematisch auch nach geschlechtlichen Kriterien. Das Anliegen der Gleichberechtigung in den Filmberufen wird ernst genommen. Welche Schlussfolgerungen und welche allfälligen Massnahmen aus den vorliegenden Zahlen zu treffen sind, bedarf aber einer längerfristigen Analyse und Diskussion.</p><p>Die Einführung von bestimmten Kriterien, welche im Stadium der Projektförderung eine Bevorzugung nach geschlechtlichen Merkmalen vorsehen würden, widerspricht dem Grundsatz der Qualität und Vielfalt in der Filmförderung und ist deshalb abzulehnen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass von Frauen eingereichte Filmprojekte, die das Bundesamt für Kultur unterstützt, mit der Summe gefördert werden, welche prozentual der Zusage für von Frauen eingereichten Projekten entspricht.</p>
    • Gleichberechtigung bei der Filmförderung

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