Stopp den Hungerlöhnen für wissenschaftliche Arbeitskräfte
- ShortId
-
15.3069
- Id
-
20153069
- Updated
-
28.07.2023 06:15
- Language
-
de
- Title
-
Stopp den Hungerlöhnen für wissenschaftliche Arbeitskräfte
- AdditionalIndexing
-
36;44
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Schweiz verfügt mit den ETH, kantonalen Universitäten, Fachhochschulen und pädagogischen Hochschulen über ein differenziertes, komplementäres und durchlässiges Hochschulsystem, das im internationalen Vergleich einen Spitzenplatz einnimmt. Dabei tragen die Schweizer Hochschulen und ihr wissenschaftlicher Nachwuchs wesentlich zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der Schweizer Wissenschaft und Wirtschaft bei. Damit dies auch in Zukunft so bleibt, haben Bund, Kantone, Hochschulen und der Schweizerische Nationalfonds (SNF) in den letzten Jahren koordinierte Massnahmen ergriffen, um die Situation des akademischen Nachwuchses an den Hochschulen zu verbessern.</p><p>Der Bundesrat hat in seinem Bericht zur Nachwuchsförderung ("Massnahmen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in der Schweiz." Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates der WBK-S 12.3343, 28. Mai 2014) betont, dass diese Anstrengungen fortzusetzen sind. Erklärtes Ziel ist, junge Nachwuchskräfte weiterhin zu einer wissenschaftlichen Höherqualifikation zu motivieren. Der Bundesrat sieht in seinem Bericht den grössten Handlungsbedarf darin, wissenschaftliche Karrieren mit frühzeitiger Selektion und differenzierten Karrierewegen planbarer und attraktiver zu gestalten. Zudem empfiehlt er den Hochschulen, bei der Anstellung der Doktorierenden insbesondere die vertraglich vereinbarten Anstellungsgrade mit den tatsächlich zu leistenden Aufgaben und Arbeiten in Übereinstimmung zu bringen, eine Protected Time für die eigene Forschung einzuführen und die Löhne an die neuen Ansätze des SNF anzugleichen.</p><p>Vor diesem Hintergrund lassen sich die Fragen wie folgt beantworten:</p><p>1./2. Der SNF hat sich im Aktionsplan 2013-2016 zur Umsetzung des Mehrjahresplanes zum Ziel gesetzt, seine Anstellungspolitik für junge Forschende in Abstützung auf die Gegebenheiten, Bedürfnisse und Perspektiven der Hochschulen zu optimieren. Für vom SNF finanzierte Doktorierende gilt seit 2014 eine sogenannte Protected Time von 60 Prozent für das Verfassen der Dissertation. Weiter hat der SNF auf Anfang 2014 die Mindestbruttosaläre für die von ihm unterstützten Doktoranden um zwischen 4 und 12 Prozent erhöht. Da bei Weitem nicht alle Doktorierenden über den SNF finanziert werden, ist der SNF jedoch gehalten, seine Mindestansätze unter Berücksichtigung der Anstellungsbedingungen und Bedürfnisse der Hochschulen zu definieren. Die vom SNF finanzierten Doktorierenden müssen mit einem Beschäftigungsgrad von 60 bis 100 Prozent zu nachstehenden Minimalsalären angestellt werden. Die Mindestbruttosaläre betragen seit 2014 47 040 Franken für das erste, 48 540 Franken für das zweite und 50 040 Franken für das dritte und vierte Jahr. Anstellungen unter diesen Minimalbedingungen akzeptiert der SNF nicht. Eine weitere substanzielle Erhöhung dieser Ansätze ist aufgrund der Rückmeldungen der Universitäten nicht geplant. Die Hochschulen sind verantwortlich für die Anstellung der Doktorierenden und haben die Möglichkeit, diese Mindestansätze zu ergänzen und höhere Saläre zu bezahlen. Davon wird teilweise Gebrauch gemacht.</p><p>Die Entlöhnung der Doktorierenden hängt auch mit dem Status des Doktorats in einem Fachbereich zusammen. Wofür die Doktorandenlöhne gemäss Anstellungsvertrag entrichtet werden, wird in den verschiedenen Fachrichtungen unterschiedlich gehandhabt. Beispielsweise wird in der Chemie ein Doktorat für die meisten ausseruniversitären Anstellungen vorausgesetzt; das Doktorat gehört in diesem Fall faktisch zur Ausbildung einer Chemikerin bzw. eines Chemikers. In technischen Fachgebieten hingegen ist die Nachfrage der Privatwirtschaft nach Master-Absolventinnen bzw. Master-Absolventen besonders hoch.</p><p>Das Entlöhnungssystem der ETH Zürich orientiert sich bereits heute an den SNF-Standards. Generell kann der Bund für die unter kantonaler Hoheit stehenden Universitäten bezüglich der Gestaltung der Arbeitsbedingungen und Ausrichtung von Löhnen keine Vorgaben machen; sie unterstehen den jeweiligen kantonalen Gesetzen. Auch der ETH-Bereich regelt im Rahmen des ETH-Gesetzes seine Belange selbstständig.</p><p>3. Es gibt bislang keinen Hinweis, dass das Doktorat in der Schweiz an Attraktivität verliert: Die Anzahl Doktorierender hat in den letzten zwanzig Jahren um fast 50 Prozent zugenommen. Verschiedene Studien zeigen, dass für die Betroffenen das Einkommen nicht der ausschlaggebende Faktor für ein Doktorat ist: Gemäss Bundesamt für Statistik ist das wissenschaftliche Interesse der wichtigste Grund, ein Doktoratstudium aufzunehmen. Das Hochschulsystem Schweiz bietet zudem den Doktorierenden auch Zugang zu ausgezeichneten und modernen Forschungsinfrastrukturen. Zutreffend ist, dass die wachsende Zahl an Doktorierenden sich in den letzten Jahren zu einem grossen Teil aus Bildungsausländerinnen bzw. Bildungsausländern rekrutiert. Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass dem schweizerischen Nachwuchs ein besonderes Augenmerk geschenkt werden muss. Diesbezüglich sieht er gemäss dem erwähnten Nachwuchsbericht den grössten Handlungsspielraum beim Optimieren akademischer Karriereperspektiven an den Hochschulen.</p><p>4. Wie oben festgehalten, stehen die Universitäten unter kantonaler Hoheit, und der Bund kann ihnen betreffend ihre Salärpolitik keine Vorgaben machen. Auch die beiden ETH sind diesbezüglich autonom. Die Ausgestaltung des Doktorats und die Auswahl der Doktorierenden bleiben eine autonome Aufgabe der Hochschulen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates der WBK-S 12.3343, "Massnahmen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in der Schweiz", enthält einige sehr interessante Zahlen.</p><p>Zunächst ist daraus zu entnehmen, dass seit 2010 mehr Doktorierende aus dem Ausland kommen als aus der Schweiz. Dieser Zustand kann mit den vom Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (SNF) gezahlten Löhnen erklärt werden: Doktorierende erhalten im Schnitt 43 800 Franken, während sich ein durchschnittliches Einkommen in der Privatwirtschaft vergleichsweise auf über 68 000 Franken beläuft. Da sich der durchschnittliche Beschäftigungsgrad der Doktorierenden zwischen 50 und 70 Prozent bewegt, müssen diese folglich mit 2000 Franken im Monat auskommen - das reicht in der Schweiz bei Weitem nicht aus. Weil ein Doktorat sehr viel Zeit in Anspruch nimmt, ist eine zusätzliche Tätigkeit ausserhalb des akademischen Bereichs vielfach nicht möglich, wenn man die wissenschaftliche Arbeit seriös voranbringen will. Die Folge sind Doktorierende zwischen 22 und 25 Jahren, die nicht von ihrem Lohn leben können. Da kann man verstehen, dass viele junge Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen sich schnell der Privatwirtschaft zuwenden, anstatt ihre akademische Karriere fortzusetzen. Ausländische Doktorierende sind hingegen eher bereit, diese Arbeitsbedingungen anzunehmen. Studentinnen und Studenten, die ihr Studium in der Schweiz absolviert haben, wenden sich eher von einer akademischen Karriere ab.</p><p>Der Lohn des SNF kann mit der Übernahme einer Teilzeitstelle in der Lehre innerhalb der Universität ergänzt werden. Dies wird aber nicht systematisch gemacht, und der Gesamtbeschäftigungsgrad beträgt selten 100 Prozent. Viele Professorinnen und Professoren geben sich mit dieser Situation zufrieden, da sie wissen, dass sich, wenn die in der Schweiz ausgebildeten Studierenden ablehnen, für das Doktorat jederzeit Kandidatinnen und Kandidaten aus dem Ausland finden. Dadurch stehen hiesige Doktoranden enorm unter Druck und können kaum etwas gegen diese Sachlage unternehmen.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Weshalb stellt der SNF bei den von ihm finanzierten Doktoratsstellen nicht sicher, dass ausreichende Löhne bezahlt werden, wenn er doch weiss, dass Doktorandinnen und Doktoranden nicht Teilzeit arbeiten können?</p><p>2. Ist es nach seiner Ansicht akzeptabel, dass junge Universitätsabsolventinnen und -absolventen, die 100 Prozent arbeiten, mit einem Monatslohn von 2000 Franken auskommen müssen?</p><p>3. Ist nach seiner Ansicht unter diesen Bedingungen ein Doktorat in der Schweiz attraktiv?</p><p>4. Könnte man nicht weniger viele, dafür besser bezahlte Stellen anbieten und so die Attraktivität des Doktoratsstudiums erhöhen?</p>
- Stopp den Hungerlöhnen für wissenschaftliche Arbeitskräfte
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Schweiz verfügt mit den ETH, kantonalen Universitäten, Fachhochschulen und pädagogischen Hochschulen über ein differenziertes, komplementäres und durchlässiges Hochschulsystem, das im internationalen Vergleich einen Spitzenplatz einnimmt. Dabei tragen die Schweizer Hochschulen und ihr wissenschaftlicher Nachwuchs wesentlich zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der Schweizer Wissenschaft und Wirtschaft bei. Damit dies auch in Zukunft so bleibt, haben Bund, Kantone, Hochschulen und der Schweizerische Nationalfonds (SNF) in den letzten Jahren koordinierte Massnahmen ergriffen, um die Situation des akademischen Nachwuchses an den Hochschulen zu verbessern.</p><p>Der Bundesrat hat in seinem Bericht zur Nachwuchsförderung ("Massnahmen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in der Schweiz." Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates der WBK-S 12.3343, 28. Mai 2014) betont, dass diese Anstrengungen fortzusetzen sind. Erklärtes Ziel ist, junge Nachwuchskräfte weiterhin zu einer wissenschaftlichen Höherqualifikation zu motivieren. Der Bundesrat sieht in seinem Bericht den grössten Handlungsbedarf darin, wissenschaftliche Karrieren mit frühzeitiger Selektion und differenzierten Karrierewegen planbarer und attraktiver zu gestalten. Zudem empfiehlt er den Hochschulen, bei der Anstellung der Doktorierenden insbesondere die vertraglich vereinbarten Anstellungsgrade mit den tatsächlich zu leistenden Aufgaben und Arbeiten in Übereinstimmung zu bringen, eine Protected Time für die eigene Forschung einzuführen und die Löhne an die neuen Ansätze des SNF anzugleichen.</p><p>Vor diesem Hintergrund lassen sich die Fragen wie folgt beantworten:</p><p>1./2. Der SNF hat sich im Aktionsplan 2013-2016 zur Umsetzung des Mehrjahresplanes zum Ziel gesetzt, seine Anstellungspolitik für junge Forschende in Abstützung auf die Gegebenheiten, Bedürfnisse und Perspektiven der Hochschulen zu optimieren. Für vom SNF finanzierte Doktorierende gilt seit 2014 eine sogenannte Protected Time von 60 Prozent für das Verfassen der Dissertation. Weiter hat der SNF auf Anfang 2014 die Mindestbruttosaläre für die von ihm unterstützten Doktoranden um zwischen 4 und 12 Prozent erhöht. Da bei Weitem nicht alle Doktorierenden über den SNF finanziert werden, ist der SNF jedoch gehalten, seine Mindestansätze unter Berücksichtigung der Anstellungsbedingungen und Bedürfnisse der Hochschulen zu definieren. Die vom SNF finanzierten Doktorierenden müssen mit einem Beschäftigungsgrad von 60 bis 100 Prozent zu nachstehenden Minimalsalären angestellt werden. Die Mindestbruttosaläre betragen seit 2014 47 040 Franken für das erste, 48 540 Franken für das zweite und 50 040 Franken für das dritte und vierte Jahr. Anstellungen unter diesen Minimalbedingungen akzeptiert der SNF nicht. Eine weitere substanzielle Erhöhung dieser Ansätze ist aufgrund der Rückmeldungen der Universitäten nicht geplant. Die Hochschulen sind verantwortlich für die Anstellung der Doktorierenden und haben die Möglichkeit, diese Mindestansätze zu ergänzen und höhere Saläre zu bezahlen. Davon wird teilweise Gebrauch gemacht.</p><p>Die Entlöhnung der Doktorierenden hängt auch mit dem Status des Doktorats in einem Fachbereich zusammen. Wofür die Doktorandenlöhne gemäss Anstellungsvertrag entrichtet werden, wird in den verschiedenen Fachrichtungen unterschiedlich gehandhabt. Beispielsweise wird in der Chemie ein Doktorat für die meisten ausseruniversitären Anstellungen vorausgesetzt; das Doktorat gehört in diesem Fall faktisch zur Ausbildung einer Chemikerin bzw. eines Chemikers. In technischen Fachgebieten hingegen ist die Nachfrage der Privatwirtschaft nach Master-Absolventinnen bzw. Master-Absolventen besonders hoch.</p><p>Das Entlöhnungssystem der ETH Zürich orientiert sich bereits heute an den SNF-Standards. Generell kann der Bund für die unter kantonaler Hoheit stehenden Universitäten bezüglich der Gestaltung der Arbeitsbedingungen und Ausrichtung von Löhnen keine Vorgaben machen; sie unterstehen den jeweiligen kantonalen Gesetzen. Auch der ETH-Bereich regelt im Rahmen des ETH-Gesetzes seine Belange selbstständig.</p><p>3. Es gibt bislang keinen Hinweis, dass das Doktorat in der Schweiz an Attraktivität verliert: Die Anzahl Doktorierender hat in den letzten zwanzig Jahren um fast 50 Prozent zugenommen. Verschiedene Studien zeigen, dass für die Betroffenen das Einkommen nicht der ausschlaggebende Faktor für ein Doktorat ist: Gemäss Bundesamt für Statistik ist das wissenschaftliche Interesse der wichtigste Grund, ein Doktoratstudium aufzunehmen. Das Hochschulsystem Schweiz bietet zudem den Doktorierenden auch Zugang zu ausgezeichneten und modernen Forschungsinfrastrukturen. Zutreffend ist, dass die wachsende Zahl an Doktorierenden sich in den letzten Jahren zu einem grossen Teil aus Bildungsausländerinnen bzw. Bildungsausländern rekrutiert. Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass dem schweizerischen Nachwuchs ein besonderes Augenmerk geschenkt werden muss. Diesbezüglich sieht er gemäss dem erwähnten Nachwuchsbericht den grössten Handlungsspielraum beim Optimieren akademischer Karriereperspektiven an den Hochschulen.</p><p>4. Wie oben festgehalten, stehen die Universitäten unter kantonaler Hoheit, und der Bund kann ihnen betreffend ihre Salärpolitik keine Vorgaben machen. Auch die beiden ETH sind diesbezüglich autonom. Die Ausgestaltung des Doktorats und die Auswahl der Doktorierenden bleiben eine autonome Aufgabe der Hochschulen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates der WBK-S 12.3343, "Massnahmen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in der Schweiz", enthält einige sehr interessante Zahlen.</p><p>Zunächst ist daraus zu entnehmen, dass seit 2010 mehr Doktorierende aus dem Ausland kommen als aus der Schweiz. Dieser Zustand kann mit den vom Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (SNF) gezahlten Löhnen erklärt werden: Doktorierende erhalten im Schnitt 43 800 Franken, während sich ein durchschnittliches Einkommen in der Privatwirtschaft vergleichsweise auf über 68 000 Franken beläuft. Da sich der durchschnittliche Beschäftigungsgrad der Doktorierenden zwischen 50 und 70 Prozent bewegt, müssen diese folglich mit 2000 Franken im Monat auskommen - das reicht in der Schweiz bei Weitem nicht aus. Weil ein Doktorat sehr viel Zeit in Anspruch nimmt, ist eine zusätzliche Tätigkeit ausserhalb des akademischen Bereichs vielfach nicht möglich, wenn man die wissenschaftliche Arbeit seriös voranbringen will. Die Folge sind Doktorierende zwischen 22 und 25 Jahren, die nicht von ihrem Lohn leben können. Da kann man verstehen, dass viele junge Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen sich schnell der Privatwirtschaft zuwenden, anstatt ihre akademische Karriere fortzusetzen. Ausländische Doktorierende sind hingegen eher bereit, diese Arbeitsbedingungen anzunehmen. Studentinnen und Studenten, die ihr Studium in der Schweiz absolviert haben, wenden sich eher von einer akademischen Karriere ab.</p><p>Der Lohn des SNF kann mit der Übernahme einer Teilzeitstelle in der Lehre innerhalb der Universität ergänzt werden. Dies wird aber nicht systematisch gemacht, und der Gesamtbeschäftigungsgrad beträgt selten 100 Prozent. Viele Professorinnen und Professoren geben sich mit dieser Situation zufrieden, da sie wissen, dass sich, wenn die in der Schweiz ausgebildeten Studierenden ablehnen, für das Doktorat jederzeit Kandidatinnen und Kandidaten aus dem Ausland finden. Dadurch stehen hiesige Doktoranden enorm unter Druck und können kaum etwas gegen diese Sachlage unternehmen.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Weshalb stellt der SNF bei den von ihm finanzierten Doktoratsstellen nicht sicher, dass ausreichende Löhne bezahlt werden, wenn er doch weiss, dass Doktorandinnen und Doktoranden nicht Teilzeit arbeiten können?</p><p>2. Ist es nach seiner Ansicht akzeptabel, dass junge Universitätsabsolventinnen und -absolventen, die 100 Prozent arbeiten, mit einem Monatslohn von 2000 Franken auskommen müssen?</p><p>3. Ist nach seiner Ansicht unter diesen Bedingungen ein Doktorat in der Schweiz attraktiv?</p><p>4. Könnte man nicht weniger viele, dafür besser bezahlte Stellen anbieten und so die Attraktivität des Doktoratsstudiums erhöhen?</p>
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