Mehr Transparenz des Bundes hinsichtlich des Guglera-Areals
- ShortId
-
15.3074
- Id
-
20153074
- Updated
-
28.07.2023 06:10
- Language
-
de
- Title
-
Mehr Transparenz des Bundes hinsichtlich des Guglera-Areals
- AdditionalIndexing
-
2811
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1./2. Wie der Bevölkerung an der Veranstaltung vom 25. Februar 2015 erläutert wurde, ist das Bundeszentrum für Asylsuchende Guglera Teil der Standortplanung für die Umsetzung der beschleunigten Asylverfahren in der Region Westschweiz. In den Verhandlungen mit der Region hatte der Kanton Freiburg entschieden, seinen Beitrag für die Beschleunigung der Asylverfahren mit einem Ausreisezentrum zu leisten. Nachdem der Kanton verschiedene Optionen geprüft hatte, schlug er dem Bund im Oktober 2014 das Institut Guglera explizit als Ausreisezentrum vor. Eine Machbarkeitsstudie des Bundes bestätigte die Eignung des Objekts für ein Ausreisezentrum mit einer Kapazität von 300 Unterbringungsplätzen.</p><p>In einem Ausreisezentrum halten sich vor allem Personen aus dem Dublin-Verfahren auf, die auf ihren Entscheid warten, und Personen mit einem Wegweisungsentscheid nach dem beschleunigten Verfahren. Ein Ausreisezentrum ist dabei nicht zu verwechseln mit einem Ausschaffungsgefängnis.</p><p>Der Grossteil der Standorte der Region Westschweiz wurde gemeinsam mit den betroffenen Kantonen und Gemeinden am 1. Februar 2016 bekanntgegeben. Das Verfahrenszentrum wird in Boudry im Kanton Neuenburg errichtet. In Grand Saconnex/GE und Giffers/FR wird der Bund je ein Ausreisezentrum betreiben. Der Standort des noch erforderlichen dritten Ausreisezentrums wird mit den Kantonen Waadt und Wallis diskutiert.</p><p>3. In der gemeinsamen Erklärung vom 28. März 2014 haben Bund, Kantone, der Städte- sowie der Gemeindeverband einstimmig die Richtwerte für die Bundeszentren beschlossen. Ein Verfahrenszentrum muss mindestens 350 Plätze umfassen; sind mehr als 500 Plätze erforderlich, kann das Zentrum auf zwei Standorte aufgeteilt werden. Zusätzlich zu den Unterbringungsplätzen müssen Arbeitsplätze für die Befrager und Asylentscheider des SEM, die Rechtsvertreter, Dolmetscher, Rückkehrhilfeberater, Spezialisten für die Dokumentenprüfung usw. geschaffen werden. Aus der Machbarkeitsstudie für die Guglera geht hervor, dass das Objekt für ein Verfahrenszentrum zu klein ist.</p><p>4. Der Kanton wurde über die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie Mitte Dezember 2014 informiert. Daraufhin hat der Bund die Verhandlungen mit dem Eigentümer aufgenommen. Am 19. Januar 2015 konnte mit ihm ein grundsätzliches Einverständnis für einen Verkauf an den Bund getroffen werden; die Gemeinde wurde vom Kanton gleichentags kontaktiert, um einen Termin zur Vorstellung des Projekts zu vereinbaren; dies erfolgte an der Gemeinderatssitzung vom 9. Februar 2015.</p><p>Das SEM sucht stets so früh wie möglich das Gespräch mit den Verantwortlichen des Standortkantons und der Standortgemeinde, um Fragen rund um den Betrieb des Zentrums klären zu können und in einer Vereinbarung zu regeln. Im Kanton Freiburg wünschten die Gemeindevertreter bereits im ersten Gespräch eine umgehende Orientierung der Bevölkerung. Bund, Kanton sowie die Gemeinden Giffers und Rechthalten luden daraufhin gemeinsam zu einer Informationsveranstaltung ein. Diese Veranstaltung fand statt, bevor - wie sonst üblich - die wichtigsten Fragen zum späteren Zentrumsbetrieb geklärt werden konnten.</p><p>Der Bund wird weiterhin dafür besorgt sein, dass alle Partner - insbesondere die betroffenen Kantone und Gemeinden - entsprechend der gemeinsamen Erklärung in die Umsetzung der Gesetze für die beschleunigten Asylverfahren einbezogen werden.</p><p>Seit dem 9. Februar 2015 haben mehrere Sitzungen zwischen den verschiedenen Partnern stattgefunden. Zudem steht eine Vereinbarung über die Modalitäten für die Verwaltung und den Betrieb des Bundeszentrums kurz vor dem Abschluss.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Am 13. Februar 2015 verkündeten der Bund und der Kanton Freiburg, dass das Staatssekretariat für Migration (SEM) das Institut Guglera, drei Kilometer von der Sensler Gemeinde Giffers entfernt, erwerben und darin ab 2017 ein Asylzentrum mit 300 Plätzen betreiben wird. Diese Ankündigung erfolgte im Rahmen der Umsetzung der Asylgesetzrevision, die das Stimmvolk 2013 angenommen hatte und deren Ziel unter anderem darin besteht, Verfahren zu beschleunigen. Diese Revision verpflichtet den Bund, in der ganzen Schweiz Zentren zu eröffnen, in denen einerseits Asylsuchende im Verfahren (Verfahrenszentren) und andererseits weggewiesene ausländische Personen (Ausreisezentren) beherbergt werden.</p><p>Mit dem Guglera-Areal hat der Kanton Freiburg als erster Kanton einen Standort vorgeschlagen, der die Kriterien des Bundes erfüllt. Die Information der lokalen und regionalen Behörden über dieses Vorhaben ist dem SEM sichtlich missraten, was die entrüstete Menschenmenge an der Informationsveranstaltung vom 25. Februar 2015 in Giffers und in den folgenden Tagen deutlich zum Ausdruck brachte. Schuld daran ist unter anderem die lokale und regionale politische Vertretung, die Öl ins Feuer gegossen und ihre Pflichten gegenüber dem Kanton Freiburg und dem Bund nicht wahrgenommen hat. Die Lage spitzt sich zu, und es obliegt nun dem Bund, die Bevölkerung zu beschwichtigen, indem er sie vollständig darüber aufklärt, welche Pläne er mit dem Guglera-Zentrum verfolgt und welchen Status er diesem geben will.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat daher folgende Fragen:</p><p>1. Erkennt der Bundesrat, dass nicht ausreichend darüber informiert wurde, welchen Status das zukünftige Guglera-Asylzentrum haben wird, sprich, ob es ein Verfahrens- oder ein Ausreisezentrum wird?</p><p>2. Warum ist die Kommunikation diesbezüglich bis heute so unzureichend?</p><p>3. Erkennt der Bundesrat, dass die Guglera alle Eigenschaften aufweist, um ein Verfahrenszentrum zu werden, in dem Asylgesuche behandelt werden?</p><p>4. Erkennt der Bundesrat, dass die Gemeindebehörden besser in den Entscheidungsprozess hätten einbezogen werden sollen, und hat er daraus für die Zukunft eine Lehre gezogen?</p>
- Mehr Transparenz des Bundes hinsichtlich des Guglera-Areals
- State
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Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1./2. Wie der Bevölkerung an der Veranstaltung vom 25. Februar 2015 erläutert wurde, ist das Bundeszentrum für Asylsuchende Guglera Teil der Standortplanung für die Umsetzung der beschleunigten Asylverfahren in der Region Westschweiz. In den Verhandlungen mit der Region hatte der Kanton Freiburg entschieden, seinen Beitrag für die Beschleunigung der Asylverfahren mit einem Ausreisezentrum zu leisten. Nachdem der Kanton verschiedene Optionen geprüft hatte, schlug er dem Bund im Oktober 2014 das Institut Guglera explizit als Ausreisezentrum vor. Eine Machbarkeitsstudie des Bundes bestätigte die Eignung des Objekts für ein Ausreisezentrum mit einer Kapazität von 300 Unterbringungsplätzen.</p><p>In einem Ausreisezentrum halten sich vor allem Personen aus dem Dublin-Verfahren auf, die auf ihren Entscheid warten, und Personen mit einem Wegweisungsentscheid nach dem beschleunigten Verfahren. Ein Ausreisezentrum ist dabei nicht zu verwechseln mit einem Ausschaffungsgefängnis.</p><p>Der Grossteil der Standorte der Region Westschweiz wurde gemeinsam mit den betroffenen Kantonen und Gemeinden am 1. Februar 2016 bekanntgegeben. Das Verfahrenszentrum wird in Boudry im Kanton Neuenburg errichtet. In Grand Saconnex/GE und Giffers/FR wird der Bund je ein Ausreisezentrum betreiben. Der Standort des noch erforderlichen dritten Ausreisezentrums wird mit den Kantonen Waadt und Wallis diskutiert.</p><p>3. In der gemeinsamen Erklärung vom 28. März 2014 haben Bund, Kantone, der Städte- sowie der Gemeindeverband einstimmig die Richtwerte für die Bundeszentren beschlossen. Ein Verfahrenszentrum muss mindestens 350 Plätze umfassen; sind mehr als 500 Plätze erforderlich, kann das Zentrum auf zwei Standorte aufgeteilt werden. Zusätzlich zu den Unterbringungsplätzen müssen Arbeitsplätze für die Befrager und Asylentscheider des SEM, die Rechtsvertreter, Dolmetscher, Rückkehrhilfeberater, Spezialisten für die Dokumentenprüfung usw. geschaffen werden. Aus der Machbarkeitsstudie für die Guglera geht hervor, dass das Objekt für ein Verfahrenszentrum zu klein ist.</p><p>4. Der Kanton wurde über die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie Mitte Dezember 2014 informiert. Daraufhin hat der Bund die Verhandlungen mit dem Eigentümer aufgenommen. Am 19. Januar 2015 konnte mit ihm ein grundsätzliches Einverständnis für einen Verkauf an den Bund getroffen werden; die Gemeinde wurde vom Kanton gleichentags kontaktiert, um einen Termin zur Vorstellung des Projekts zu vereinbaren; dies erfolgte an der Gemeinderatssitzung vom 9. Februar 2015.</p><p>Das SEM sucht stets so früh wie möglich das Gespräch mit den Verantwortlichen des Standortkantons und der Standortgemeinde, um Fragen rund um den Betrieb des Zentrums klären zu können und in einer Vereinbarung zu regeln. Im Kanton Freiburg wünschten die Gemeindevertreter bereits im ersten Gespräch eine umgehende Orientierung der Bevölkerung. Bund, Kanton sowie die Gemeinden Giffers und Rechthalten luden daraufhin gemeinsam zu einer Informationsveranstaltung ein. Diese Veranstaltung fand statt, bevor - wie sonst üblich - die wichtigsten Fragen zum späteren Zentrumsbetrieb geklärt werden konnten.</p><p>Der Bund wird weiterhin dafür besorgt sein, dass alle Partner - insbesondere die betroffenen Kantone und Gemeinden - entsprechend der gemeinsamen Erklärung in die Umsetzung der Gesetze für die beschleunigten Asylverfahren einbezogen werden.</p><p>Seit dem 9. Februar 2015 haben mehrere Sitzungen zwischen den verschiedenen Partnern stattgefunden. Zudem steht eine Vereinbarung über die Modalitäten für die Verwaltung und den Betrieb des Bundeszentrums kurz vor dem Abschluss.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Am 13. Februar 2015 verkündeten der Bund und der Kanton Freiburg, dass das Staatssekretariat für Migration (SEM) das Institut Guglera, drei Kilometer von der Sensler Gemeinde Giffers entfernt, erwerben und darin ab 2017 ein Asylzentrum mit 300 Plätzen betreiben wird. Diese Ankündigung erfolgte im Rahmen der Umsetzung der Asylgesetzrevision, die das Stimmvolk 2013 angenommen hatte und deren Ziel unter anderem darin besteht, Verfahren zu beschleunigen. Diese Revision verpflichtet den Bund, in der ganzen Schweiz Zentren zu eröffnen, in denen einerseits Asylsuchende im Verfahren (Verfahrenszentren) und andererseits weggewiesene ausländische Personen (Ausreisezentren) beherbergt werden.</p><p>Mit dem Guglera-Areal hat der Kanton Freiburg als erster Kanton einen Standort vorgeschlagen, der die Kriterien des Bundes erfüllt. Die Information der lokalen und regionalen Behörden über dieses Vorhaben ist dem SEM sichtlich missraten, was die entrüstete Menschenmenge an der Informationsveranstaltung vom 25. Februar 2015 in Giffers und in den folgenden Tagen deutlich zum Ausdruck brachte. Schuld daran ist unter anderem die lokale und regionale politische Vertretung, die Öl ins Feuer gegossen und ihre Pflichten gegenüber dem Kanton Freiburg und dem Bund nicht wahrgenommen hat. Die Lage spitzt sich zu, und es obliegt nun dem Bund, die Bevölkerung zu beschwichtigen, indem er sie vollständig darüber aufklärt, welche Pläne er mit dem Guglera-Zentrum verfolgt und welchen Status er diesem geben will.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat daher folgende Fragen:</p><p>1. Erkennt der Bundesrat, dass nicht ausreichend darüber informiert wurde, welchen Status das zukünftige Guglera-Asylzentrum haben wird, sprich, ob es ein Verfahrens- oder ein Ausreisezentrum wird?</p><p>2. Warum ist die Kommunikation diesbezüglich bis heute so unzureichend?</p><p>3. Erkennt der Bundesrat, dass die Guglera alle Eigenschaften aufweist, um ein Verfahrenszentrum zu werden, in dem Asylgesuche behandelt werden?</p><p>4. Erkennt der Bundesrat, dass die Gemeindebehörden besser in den Entscheidungsprozess hätten einbezogen werden sollen, und hat er daraus für die Zukunft eine Lehre gezogen?</p>
- Mehr Transparenz des Bundes hinsichtlich des Guglera-Areals
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