Selbstständigerwerbende aus Italien. Namen an die italienische Agenzia delle entrate weiterleiten
- ShortId
-
15.3087
- Id
-
20153087
- Updated
-
28.07.2023 06:19
- Language
-
de
- Title
-
Selbstständigerwerbende aus Italien. Namen an die italienische Agenzia delle entrate weiterleiten
- AdditionalIndexing
-
08;15;2446
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass grenzüberschreitende Missbräuche im Steuerbereich und deren wettbewerbsverzerrende Folgen mit einer vertieften internationalen Zusammenarbeit wirksam bekämpft werden können. Seine Strategie für einen wettbewerbsfähigen und steuerlich konformen Finanzplatz Schweiz umfasst u. a. die Verbesserung des Informationsaustauschs mit ausländischen Partnern. Mit Italien hat die Schweiz am 23. Februar 2015 ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet, das den OECD-Standard für den Informationsaustausch auf Anfrage vorsieht. Das Protokoll soll nach der Inkraftsetzung für Tatbestände ab dem Tag der Unterzeichnung anwendbar sein. Mit der EU wurde am 19. März 2015 ein Abkommen zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs paraphiert. Zudem hat die Schweiz am 15. Oktober 2013 das Übereinkommen des Europarates und der OECD über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (Amtshilfeübereinkommen) unterzeichnet. In Italien ist das Amtshilfeübereinkommen bereits in Kraft. Dieses sieht insbesondere auch den in der Interpellation angedeuteten spontanen Informationsaustausch vor. Beim spontanen Informationsaustausch werden die Informationen nicht nach einem vorgängigen Ersuchen übermittelt, sondern dann, wenn der informierende Staat bei bereits vorhandenen Informationen ein mögliches Interesse eines anderen Staats vermutet. Das EFD hat eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern der Bundes- und Kantonsverwaltungen gegründet, um die Pflichten in Zusammenhang mit dem spontanen Informationsaustausch zu vertiefen. Diese Arbeiten sind zurzeit im Gang. Die Arbeitsgruppe ist über die Interpellation in Kenntnis gesetzt worden und wird den Vorschlag analysieren.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die sogenannten Padroncini, Selbstständigerwerbende aus Italien, überschwemmen aufgrund der Personenfreizügigkeit den Tessiner Markt: Die Anzahl ihrer Meldungen nimmt ständig und exponentiell zu. Die Leidtragenden sind Tessiner Handwerksbetriebe und KMU.</p><p>Kontrollen haben gezeigt, dass die Hälfte oder mehr der kontrollierten "Padroncini" Vorschriften umgeht: eine beachtliche Zahl, die die Behörden zu drastischen und raschen Massnahmen veranlassen müsste!</p><p>Die Selbstständigen aus Italien stellen für die lokalen Betriebe eine unlautere Konkurrenz dar, da sie Steuern und Sozialabgaben umgehen und dadurch zu Preisen arbeiten können, die für ihre Tessiner Berufsgenossen unerreichbar tief sind.</p><p>Eine wirksame Massnahme zur Bekämpfung dieser unlauteren Konkurrenz und ihrer schädlichen Auswirkungen - sie hat im Tessin bereits zu Konkursen und Entlassungen geführt - könnte darin bestehen, Informationen zu den Selbstständigen, die sich in der Schweiz "anmelden", an die italienische Behörde Agenzia delle entrate weiterzuleiten. Sie könnte diese Betriebe dann zur Kasse bitten und so das Dumping eindämmen. Die Tessiner Regierung hat kürzlich Vorschläge in dieser Richtung gemacht. Man könnte direkt das Verzeichnis der Meldungen mit den Namen der betreffenden italienischen Unternehmerinnen und Unternehmer übermitteln oder auch andere Daten. Es ist doch unerhört, dass man einerseits das Bankgeheimnis aufweicht und den italienischen Steuerbehörden Informationen über die Kundinnen und Kunden des Tessiner Finanzplatzes übermittelt, was diesem gewaltige Nachteile bringt, während andererseits das Verzeichnis der gemeldeten "Padroncini", die der kantonalen Wirtschaft enormen Schaden zufügen, nicht weitergegeben wird, und dies, obwohl Italien ein offensichtliches Interesse daran hätte, die Steuerhinterzieher zur Kasse zu bitten.</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass dringend gegen die unlautere Konkurrenz, die die italienischen "Padroncini" für die Tessiner Handwerksbetriebe und Unternehmen darstellen, vorgegangen werden muss?</p><p>2. Ist sich der Bundesrat bewusst, welch abschreckende Wirkung allein die Nachricht, dass die Schweiz die Namen der gemeldeten Betriebe an die italienische Agenzia delle entrate weiterleitet, auf die sich nicht ordnungsgemäss verhaltenden "Padroncini" hätte?</p><p>3. Beabsichtigt der Bundesrat im Rahmen der zu verhandelnden Abkommen mit Italien, aber auch unabhängig davon, den italienischen Steuerbehörden Informationen zu übermitteln, anhand derer sie überprüfen können, ob diese "Selbstständigen" ihre in der Schweiz (zulasten der lokalen Wirtschaft) erzielten Einnahmen korrekt deklarieren? Falls nicht, warum nicht?</p>
- Selbstständigerwerbende aus Italien. Namen an die italienische Agenzia delle entrate weiterleiten
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass grenzüberschreitende Missbräuche im Steuerbereich und deren wettbewerbsverzerrende Folgen mit einer vertieften internationalen Zusammenarbeit wirksam bekämpft werden können. Seine Strategie für einen wettbewerbsfähigen und steuerlich konformen Finanzplatz Schweiz umfasst u. a. die Verbesserung des Informationsaustauschs mit ausländischen Partnern. Mit Italien hat die Schweiz am 23. Februar 2015 ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet, das den OECD-Standard für den Informationsaustausch auf Anfrage vorsieht. Das Protokoll soll nach der Inkraftsetzung für Tatbestände ab dem Tag der Unterzeichnung anwendbar sein. Mit der EU wurde am 19. März 2015 ein Abkommen zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs paraphiert. Zudem hat die Schweiz am 15. Oktober 2013 das Übereinkommen des Europarates und der OECD über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (Amtshilfeübereinkommen) unterzeichnet. In Italien ist das Amtshilfeübereinkommen bereits in Kraft. Dieses sieht insbesondere auch den in der Interpellation angedeuteten spontanen Informationsaustausch vor. Beim spontanen Informationsaustausch werden die Informationen nicht nach einem vorgängigen Ersuchen übermittelt, sondern dann, wenn der informierende Staat bei bereits vorhandenen Informationen ein mögliches Interesse eines anderen Staats vermutet. Das EFD hat eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern der Bundes- und Kantonsverwaltungen gegründet, um die Pflichten in Zusammenhang mit dem spontanen Informationsaustausch zu vertiefen. Diese Arbeiten sind zurzeit im Gang. Die Arbeitsgruppe ist über die Interpellation in Kenntnis gesetzt worden und wird den Vorschlag analysieren.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die sogenannten Padroncini, Selbstständigerwerbende aus Italien, überschwemmen aufgrund der Personenfreizügigkeit den Tessiner Markt: Die Anzahl ihrer Meldungen nimmt ständig und exponentiell zu. Die Leidtragenden sind Tessiner Handwerksbetriebe und KMU.</p><p>Kontrollen haben gezeigt, dass die Hälfte oder mehr der kontrollierten "Padroncini" Vorschriften umgeht: eine beachtliche Zahl, die die Behörden zu drastischen und raschen Massnahmen veranlassen müsste!</p><p>Die Selbstständigen aus Italien stellen für die lokalen Betriebe eine unlautere Konkurrenz dar, da sie Steuern und Sozialabgaben umgehen und dadurch zu Preisen arbeiten können, die für ihre Tessiner Berufsgenossen unerreichbar tief sind.</p><p>Eine wirksame Massnahme zur Bekämpfung dieser unlauteren Konkurrenz und ihrer schädlichen Auswirkungen - sie hat im Tessin bereits zu Konkursen und Entlassungen geführt - könnte darin bestehen, Informationen zu den Selbstständigen, die sich in der Schweiz "anmelden", an die italienische Behörde Agenzia delle entrate weiterzuleiten. Sie könnte diese Betriebe dann zur Kasse bitten und so das Dumping eindämmen. Die Tessiner Regierung hat kürzlich Vorschläge in dieser Richtung gemacht. Man könnte direkt das Verzeichnis der Meldungen mit den Namen der betreffenden italienischen Unternehmerinnen und Unternehmer übermitteln oder auch andere Daten. Es ist doch unerhört, dass man einerseits das Bankgeheimnis aufweicht und den italienischen Steuerbehörden Informationen über die Kundinnen und Kunden des Tessiner Finanzplatzes übermittelt, was diesem gewaltige Nachteile bringt, während andererseits das Verzeichnis der gemeldeten "Padroncini", die der kantonalen Wirtschaft enormen Schaden zufügen, nicht weitergegeben wird, und dies, obwohl Italien ein offensichtliches Interesse daran hätte, die Steuerhinterzieher zur Kasse zu bitten.</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass dringend gegen die unlautere Konkurrenz, die die italienischen "Padroncini" für die Tessiner Handwerksbetriebe und Unternehmen darstellen, vorgegangen werden muss?</p><p>2. Ist sich der Bundesrat bewusst, welch abschreckende Wirkung allein die Nachricht, dass die Schweiz die Namen der gemeldeten Betriebe an die italienische Agenzia delle entrate weiterleitet, auf die sich nicht ordnungsgemäss verhaltenden "Padroncini" hätte?</p><p>3. Beabsichtigt der Bundesrat im Rahmen der zu verhandelnden Abkommen mit Italien, aber auch unabhängig davon, den italienischen Steuerbehörden Informationen zu übermitteln, anhand derer sie überprüfen können, ob diese "Selbstständigen" ihre in der Schweiz (zulasten der lokalen Wirtschaft) erzielten Einnahmen korrekt deklarieren? Falls nicht, warum nicht?</p>
- Selbstständigerwerbende aus Italien. Namen an die italienische Agenzia delle entrate weiterleiten
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