Negativzins trifft Pensionskassen hart. Warum ist die Publica nicht betroffen?

ShortId
15.3093
Id
20153093
Updated
28.07.2023 06:04
Language
de
Title
Negativzins trifft Pensionskassen hart. Warum ist die Publica nicht betroffen?
AdditionalIndexing
24;2836
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Negativzinsen, die die Schweizerische Nationalbank zur Schwächung des Schweizerfrankens eingeführt hat, wirken sich enorm auf das Finanzsystem der Schweiz aus. Viele Langfristwirkungen sind nicht absehbar. Doch auch der Werkplatz und vor allem auch das Sozialsystem der Schweiz sind herausgefordert. Besonders trifft es, das ist schon jetzt absehbar, die Pensionskassen; dies in einer Zeit, wo das ganze System der sozialen Sicherheit eh schon unter Druck steht. Besonders stossend ist es aber, wenn eine Pensionskasse anders behandelt würde als die anderen. Nicht nur würden die zukünftigen Pensionierten anders behandelt, sondern auch die Arbeitgeber. Und wenn denn der potenziell bevorzugte Arbeitgeber der Bund ist, dann wirft das Fragen auf. Denn es kann nicht sein, dass ein Arbeitgeber bevorzugt behandelt wird.</p>
  • <p>1. Nach der Aufhebung des Euromindestkurses stellt die Negativzinspolitik aktuell das wichtigste Instrument der Geldpolitik der Schweizerischen Nationalbank (SNB) dar. Die niedrigen Zinsen ermöglichen, für kürzere Laufzeiten eine Zinsdifferenz zum Euro aufrechtzuerhalten. Die Attraktivität des Frankens gegenüber dem Euro, aber auch gegenüber anderen Währungen soll reduziert und so dem anhaltenden Aufwertungsdruck entgegengewirkt werden.</p><p>Generell stellen die seit längerer Zeit bestehenden tiefen Zinsen für die Vorsorgeeinrichtungen eine grosse Herausforderung dar. Die Negativzinsen verschärfen die Situation für die Vorsorgeeinrichtungen zusätzlich. Die Vorsorgeeinrichtungen müssen entweder mehr Risiken eingehen, um trotzdem noch positive Renditen (z. B. im Bereich der Forderungen, der Obligationen) zu erreichen, oder sie müssen negative Zinsen in Kauf nehmen. Diese höheren Risiken können mittel- bis langfristig - zusätzlich zur direkten Negativverzinsung der für die Rentenzahlungen benötigten liquiden Mittel - weitere Verluste verursachen.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Umsetzung der Reform 2020 nun noch dringlicher geworden ist. Er wird auch den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge in diesem Jahr überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Ausserdem beantragt er die Annahme des Postulates Bischof 15.3091, "Negativzinsen. Folgen für Pensionskassen, Kleinsparer und Kantone", und ist bereit, die Auswirkungen der Negativzinsen zu analysieren.</p><p>2. Gemäss Artikel 5 Absatz 4 und Artikel 11 des Nationalbankgesetzes (SR 951.11) erbringt die Nationalbank gegenüber dem Bund Bankdienstleistungen. Der Bund wird deshalb anders behandelt als andere Inhaber von Girokonten. Publica, bundesnahe Betriebe (Ausgleichsfonds AHV/IV/EO, SBB, ETH Zürich, Eidgenössische Alkoholverwaltung, SNB-Pensionskasse) und einzelne inländische Behörden (historisch bedingt sind dies Stadt und Kanton Zürich sowie der Kanton Genf) wurden von der SNB gleich behandelt wie der Bund. Die SNB überdenkt jedoch laufend ihre Politik in Bezug auf die gewährten Ausnahmen betreffend die bundesnahen Betriebe und den Freibetrag. So hat sie am 22. April 2015 entschieden, dass auch auf die Girokonten von bundesnahen Betrieben wie der Publica Negativzinsen erhoben werden. Ausserdem werden die Konten der Kantone Genf und Zürich sowie der Stadt Zürich aufgelöst. Die Negativzinsen werden auch auf dem Konto der Pensionskasse der SNB erhoben. Einzig die Girokonten der zentralen Bundesverwaltung sowie der Ausgleichsfonds von AHV, IV und EO kommen weiterhin in den Genuss einer Ausnahmeregelung.</p><p>3. Im Vergleich zu anderen Vorsorgeeinrichtungen stellte es tatsächlich eine gewisse Privilegierung dar, dass die Publica Gelder kurzfristig bei nullprozentiger Verzinsung risikolos deponieren konnte. Dieses Privileg wurde aufgehoben. Die Publica deponiert allerdings auf ihrem Girokonto lediglich Gelder in der Höhe der relativ kurzfristig erforderlichen Liquidität. Zudem durfte sie das Girokonto seit der Aufhebung des Mindestkurses nicht weiter erhöhen. Somit konnte die Publica das Girokonto nicht als Ersatz für eigentliche Anlagen verwenden. Die Privilegierung betraf also nur einen kleinen Teil ihres Gesamtvermögens.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie beurteilt er die Wirkung der Negativzinsen auf Girokonten der Schweizerischen Nationalbank für die Pensionskassen für die Stabilität der Altersvorsorge?</p><p>2. Mit welcher Begründung darf einzig die Publica mit einer Nullverzinsung rechnen?</p><p>3. Ist das nicht eine enorme Ungleichbehandlung der Pensionskassen und somit auch der Versicherungsnehmer und Arbeitgeber?</p>
  • Negativzins trifft Pensionskassen hart. Warum ist die Publica nicht betroffen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Negativzinsen, die die Schweizerische Nationalbank zur Schwächung des Schweizerfrankens eingeführt hat, wirken sich enorm auf das Finanzsystem der Schweiz aus. Viele Langfristwirkungen sind nicht absehbar. Doch auch der Werkplatz und vor allem auch das Sozialsystem der Schweiz sind herausgefordert. Besonders trifft es, das ist schon jetzt absehbar, die Pensionskassen; dies in einer Zeit, wo das ganze System der sozialen Sicherheit eh schon unter Druck steht. Besonders stossend ist es aber, wenn eine Pensionskasse anders behandelt würde als die anderen. Nicht nur würden die zukünftigen Pensionierten anders behandelt, sondern auch die Arbeitgeber. Und wenn denn der potenziell bevorzugte Arbeitgeber der Bund ist, dann wirft das Fragen auf. Denn es kann nicht sein, dass ein Arbeitgeber bevorzugt behandelt wird.</p>
    • <p>1. Nach der Aufhebung des Euromindestkurses stellt die Negativzinspolitik aktuell das wichtigste Instrument der Geldpolitik der Schweizerischen Nationalbank (SNB) dar. Die niedrigen Zinsen ermöglichen, für kürzere Laufzeiten eine Zinsdifferenz zum Euro aufrechtzuerhalten. Die Attraktivität des Frankens gegenüber dem Euro, aber auch gegenüber anderen Währungen soll reduziert und so dem anhaltenden Aufwertungsdruck entgegengewirkt werden.</p><p>Generell stellen die seit längerer Zeit bestehenden tiefen Zinsen für die Vorsorgeeinrichtungen eine grosse Herausforderung dar. Die Negativzinsen verschärfen die Situation für die Vorsorgeeinrichtungen zusätzlich. Die Vorsorgeeinrichtungen müssen entweder mehr Risiken eingehen, um trotzdem noch positive Renditen (z. B. im Bereich der Forderungen, der Obligationen) zu erreichen, oder sie müssen negative Zinsen in Kauf nehmen. Diese höheren Risiken können mittel- bis langfristig - zusätzlich zur direkten Negativverzinsung der für die Rentenzahlungen benötigten liquiden Mittel - weitere Verluste verursachen.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Umsetzung der Reform 2020 nun noch dringlicher geworden ist. Er wird auch den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge in diesem Jahr überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Ausserdem beantragt er die Annahme des Postulates Bischof 15.3091, "Negativzinsen. Folgen für Pensionskassen, Kleinsparer und Kantone", und ist bereit, die Auswirkungen der Negativzinsen zu analysieren.</p><p>2. Gemäss Artikel 5 Absatz 4 und Artikel 11 des Nationalbankgesetzes (SR 951.11) erbringt die Nationalbank gegenüber dem Bund Bankdienstleistungen. Der Bund wird deshalb anders behandelt als andere Inhaber von Girokonten. Publica, bundesnahe Betriebe (Ausgleichsfonds AHV/IV/EO, SBB, ETH Zürich, Eidgenössische Alkoholverwaltung, SNB-Pensionskasse) und einzelne inländische Behörden (historisch bedingt sind dies Stadt und Kanton Zürich sowie der Kanton Genf) wurden von der SNB gleich behandelt wie der Bund. Die SNB überdenkt jedoch laufend ihre Politik in Bezug auf die gewährten Ausnahmen betreffend die bundesnahen Betriebe und den Freibetrag. So hat sie am 22. April 2015 entschieden, dass auch auf die Girokonten von bundesnahen Betrieben wie der Publica Negativzinsen erhoben werden. Ausserdem werden die Konten der Kantone Genf und Zürich sowie der Stadt Zürich aufgelöst. Die Negativzinsen werden auch auf dem Konto der Pensionskasse der SNB erhoben. Einzig die Girokonten der zentralen Bundesverwaltung sowie der Ausgleichsfonds von AHV, IV und EO kommen weiterhin in den Genuss einer Ausnahmeregelung.</p><p>3. Im Vergleich zu anderen Vorsorgeeinrichtungen stellte es tatsächlich eine gewisse Privilegierung dar, dass die Publica Gelder kurzfristig bei nullprozentiger Verzinsung risikolos deponieren konnte. Dieses Privileg wurde aufgehoben. Die Publica deponiert allerdings auf ihrem Girokonto lediglich Gelder in der Höhe der relativ kurzfristig erforderlichen Liquidität. Zudem durfte sie das Girokonto seit der Aufhebung des Mindestkurses nicht weiter erhöhen. Somit konnte die Publica das Girokonto nicht als Ersatz für eigentliche Anlagen verwenden. Die Privilegierung betraf also nur einen kleinen Teil ihres Gesamtvermögens.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie beurteilt er die Wirkung der Negativzinsen auf Girokonten der Schweizerischen Nationalbank für die Pensionskassen für die Stabilität der Altersvorsorge?</p><p>2. Mit welcher Begründung darf einzig die Publica mit einer Nullverzinsung rechnen?</p><p>3. Ist das nicht eine enorme Ungleichbehandlung der Pensionskassen und somit auch der Versicherungsnehmer und Arbeitgeber?</p>
    • Negativzins trifft Pensionskassen hart. Warum ist die Publica nicht betroffen?

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