Steuerliche Transparenz für hohe Managerlöhne

ShortId
15.3100
Id
20153100
Updated
28.07.2023 06:04
Language
de
Title
Steuerliche Transparenz für hohe Managerlöhne
AdditionalIndexing
2446;44
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die exorbitanten Löhne der Verwaltungsrats- und Direktionsmitglieder gewisser Unternehmen sind in der schweizerischen Politik seit Langem ein Thema und sorgen in der Gesellschaft für Zündstoff. Die empörte Bevölkerung wendet sich dadurch von der Wirtschaft ab und verliert ihr gegenüber das Vertrauen. Dies führt zu unvorhersehbaren politischen Kosten. Die ersten Anzeichen dafür waren die Annahme der Volksinitiative "gegen die Abzockerei" und vor allem die Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative.</p><p>Die Annahme der Abzocker-Initiative hat gezeigt, dass sehr hohe Löhne von der Gesellschaft nicht mehr akzeptiert werden. Gleichzeitig korrigiert eine Stärkung des Aktionärsrechts die Entwicklung der überhöhten Managerlöhne nicht wirklich und beruhigt die verärgerte Bevölkerung kaum. Die Ablehnung der 1:12-Initiative hat gezeigt, dass eine Begrenzung auch keine politische Mehrheit erreicht. Da man offenbar für das Problem der überhöhten Managerlöhne keine Lösung findet, muss man wenigstens versuchen, der Bevölkerung den Nutzen sehr hoher Löhne für die Allgemeinheit zu erklären.</p><p>Das Schweizer Steuersystem basiert auf der Steuerprogression, und hohe Einkommen leisten einen grösseren Beitrag an die Steuereinnahmen. Deshalb wird immer wieder gesagt, dass Gutverdienende einen grossen Beitrag zu den Steuereinnahmen des Staates leisten. Auf individueller Ebene gibt es aber diverse Möglichkeiten, die Steuerbelastung für hohe Einkommen tief zu halten. Mit der Einführung steuerlicher Transparenz ab einem bestimmten Einkommen, beispielsweise ab dem Einkommen, ab dem die Progression bei der direkten Bundessteuer aufhört (steuerbares Einkommen von 755 200 Franken für Einzelpersonen und 895 800 Franken für Ehepaare und Einelternfamilien), könnten die von Topmanagerinnen und Topmanagern gezahlten Steuern eingesehen und könnte somit der Nutzen hoher Einkommen für die Allgemeinheit besser verstanden werden.</p>
  • <p>Für die direkte Bundessteuer existiert keine Öffentlichkeit des Steuerregisters. Die Steuerdaten unterstehen dem Steuergeheimnis. Dieses verpflichtet die Steuerbehörden, über Steuerdaten Stillschweigen zu bewahren und Dritten den Einblick in amtliche Akten zu verweigern (vgl. Art. 110 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer, DBG; SR 642.11). Daten aus dem Steuerregister sind nur in jenen Kantonen öffentlich, welche dies in ihrer Gesetzgebung ausdrücklich vorsehen. Die Öffentlichkeit des Steuerregisters entsprach über Jahre hinweg einer schweizerischen Tradition. In den letzten Jahren haben die meisten Kantone das Einsichtsrecht Dritter in das Steuerregister jedoch erheblich beschränkt oder ganz abgeschafft. Denn deren Öffentlichkeit wird zunehmend als Standortnachteil bei der Ansiedelung vermögender Steuerpflichtiger aufgefasst.</p><p>Verfassungsrechtlich hätte der Bund die Kompetenz, im DBG sowie im Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (SR 642.14) eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, welche eine beschränkte Öffentlichkeit des Steuerregisters für alle Kantone vorsehen würde. Zur Erfüllung des Auftrags des Motionärs müsste das Steuergeheimnis für Manager, deren steuerbares Einkommen eine bestimmte Grenze übersteigt, aufgehoben werden. Eine solche Bestimmung würde jedoch gegen das Prinzip der Rechtsgleichheit verstossen. Das steuerbare Einkommen anderer Grossverdiener, die keine Manager sind, sowie das steuerbare Einkommen steuerpflichtiger Personen mit einem steuerbaren Einkommen unterhalb der festgelegten Grenze wären nämlich für Dritte weiterhin nicht einsehbar. Diese unterschiedliche Behandlung der Steuerpflichtigen liesse sich nicht rechtfertigen. Zudem besteht keine Garantie, dass sämtliche Manager mit hohen Einkommen erfasst würden. Denn das steuerbare Einkommen lässt nur beschränkt Rückschlüsse auf die effektiven Einkünfte zu. Ein steuerbares Einkommen kann beispielsweise nach allen Abzügen durchaus tief ausfallen, obschon das ursprüngliche Einkommen sehr hoch war. Damit würden Manager mit einem tiefen steuerbaren Einkommen, aber einem hohen Bruttoeinkommen nach wie vor dem Steuergeheimnis unterliegen.</p><p>Damit sprechen wichtige Argumente gegen eine auf bestimmte Manager beschränkte Aufhebung des Steuergeheimnisses.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Vorschlag auszuarbeiten, in dem er darlegt, wie mit einer Gesetzesbestimmung steuerliche Transparenz für Manager ab einer bestimmten Einkommensgrenze sichergestellt werden kann.</p>
  • Steuerliche Transparenz für hohe Managerlöhne
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die exorbitanten Löhne der Verwaltungsrats- und Direktionsmitglieder gewisser Unternehmen sind in der schweizerischen Politik seit Langem ein Thema und sorgen in der Gesellschaft für Zündstoff. Die empörte Bevölkerung wendet sich dadurch von der Wirtschaft ab und verliert ihr gegenüber das Vertrauen. Dies führt zu unvorhersehbaren politischen Kosten. Die ersten Anzeichen dafür waren die Annahme der Volksinitiative "gegen die Abzockerei" und vor allem die Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative.</p><p>Die Annahme der Abzocker-Initiative hat gezeigt, dass sehr hohe Löhne von der Gesellschaft nicht mehr akzeptiert werden. Gleichzeitig korrigiert eine Stärkung des Aktionärsrechts die Entwicklung der überhöhten Managerlöhne nicht wirklich und beruhigt die verärgerte Bevölkerung kaum. Die Ablehnung der 1:12-Initiative hat gezeigt, dass eine Begrenzung auch keine politische Mehrheit erreicht. Da man offenbar für das Problem der überhöhten Managerlöhne keine Lösung findet, muss man wenigstens versuchen, der Bevölkerung den Nutzen sehr hoher Löhne für die Allgemeinheit zu erklären.</p><p>Das Schweizer Steuersystem basiert auf der Steuerprogression, und hohe Einkommen leisten einen grösseren Beitrag an die Steuereinnahmen. Deshalb wird immer wieder gesagt, dass Gutverdienende einen grossen Beitrag zu den Steuereinnahmen des Staates leisten. Auf individueller Ebene gibt es aber diverse Möglichkeiten, die Steuerbelastung für hohe Einkommen tief zu halten. Mit der Einführung steuerlicher Transparenz ab einem bestimmten Einkommen, beispielsweise ab dem Einkommen, ab dem die Progression bei der direkten Bundessteuer aufhört (steuerbares Einkommen von 755 200 Franken für Einzelpersonen und 895 800 Franken für Ehepaare und Einelternfamilien), könnten die von Topmanagerinnen und Topmanagern gezahlten Steuern eingesehen und könnte somit der Nutzen hoher Einkommen für die Allgemeinheit besser verstanden werden.</p>
    • <p>Für die direkte Bundessteuer existiert keine Öffentlichkeit des Steuerregisters. Die Steuerdaten unterstehen dem Steuergeheimnis. Dieses verpflichtet die Steuerbehörden, über Steuerdaten Stillschweigen zu bewahren und Dritten den Einblick in amtliche Akten zu verweigern (vgl. Art. 110 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer, DBG; SR 642.11). Daten aus dem Steuerregister sind nur in jenen Kantonen öffentlich, welche dies in ihrer Gesetzgebung ausdrücklich vorsehen. Die Öffentlichkeit des Steuerregisters entsprach über Jahre hinweg einer schweizerischen Tradition. In den letzten Jahren haben die meisten Kantone das Einsichtsrecht Dritter in das Steuerregister jedoch erheblich beschränkt oder ganz abgeschafft. Denn deren Öffentlichkeit wird zunehmend als Standortnachteil bei der Ansiedelung vermögender Steuerpflichtiger aufgefasst.</p><p>Verfassungsrechtlich hätte der Bund die Kompetenz, im DBG sowie im Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (SR 642.14) eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, welche eine beschränkte Öffentlichkeit des Steuerregisters für alle Kantone vorsehen würde. Zur Erfüllung des Auftrags des Motionärs müsste das Steuergeheimnis für Manager, deren steuerbares Einkommen eine bestimmte Grenze übersteigt, aufgehoben werden. Eine solche Bestimmung würde jedoch gegen das Prinzip der Rechtsgleichheit verstossen. Das steuerbare Einkommen anderer Grossverdiener, die keine Manager sind, sowie das steuerbare Einkommen steuerpflichtiger Personen mit einem steuerbaren Einkommen unterhalb der festgelegten Grenze wären nämlich für Dritte weiterhin nicht einsehbar. Diese unterschiedliche Behandlung der Steuerpflichtigen liesse sich nicht rechtfertigen. Zudem besteht keine Garantie, dass sämtliche Manager mit hohen Einkommen erfasst würden. Denn das steuerbare Einkommen lässt nur beschränkt Rückschlüsse auf die effektiven Einkünfte zu. Ein steuerbares Einkommen kann beispielsweise nach allen Abzügen durchaus tief ausfallen, obschon das ursprüngliche Einkommen sehr hoch war. Damit würden Manager mit einem tiefen steuerbaren Einkommen, aber einem hohen Bruttoeinkommen nach wie vor dem Steuergeheimnis unterliegen.</p><p>Damit sprechen wichtige Argumente gegen eine auf bestimmte Manager beschränkte Aufhebung des Steuergeheimnisses.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Vorschlag auszuarbeiten, in dem er darlegt, wie mit einer Gesetzesbestimmung steuerliche Transparenz für Manager ab einer bestimmten Einkommensgrenze sichergestellt werden kann.</p>
    • Steuerliche Transparenz für hohe Managerlöhne

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