Keine Negativzinsen auf Volksvermögen

ShortId
15.3103
Id
20153103
Updated
28.07.2023 06:01
Language
de
Title
Keine Negativzinsen auf Volksvermögen
AdditionalIndexing
15;24;2836
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Allein in der zweiten Säule - berufliche Vorsorge - werden um die 800 Milliarden Franken Vorsorgeguthaben der Versicherten von den zuständigen Pensionskassen angelegt und verwaltet. Seit dem 22. Januar 2015 erhebt die SNB einen Negativzins von 0,75 Prozent auf Bankeinlagen, die eine bestimmte Freigrenze übersteigen. Die SNB will damit erreichen, dass internationale Anleger weniger Geld in der Schweiz parken und damit der Aufwertungsdruck auf den Franken nachlässt.</p><p>Per heute haben bereits vier Geschäftsbanken beschlossen, den Negativzins ihren Kunden weiterzugeben. Davon betroffen sind auch die institutionellen Anleger und die Sozialwerke der Schweiz, welche im aktuellen Anlagenotstand über hohe Cashbestände verfügen. Durchschnittlich hält heute eine schweizerische Pensionskasse etwa 7 Prozent ihres Vermögens in Cash. Bei einem Negativzins von 0,75 Prozent wird dieses Vorsorgeguthaben stark belastet und drängt die Pensionskassen bzw. die anderen Sozialwerke in mit Risiken verbundene Anlagen, um die Negativzinsen zu vermeiden.</p><p>Mit der vorgesehenen Gesetzesanpassung soll das institutionelle Sparen in einem ohnehin extrem anspruchsvollen Anlageumfeld nicht pönalisiert und der Erhalt des Nominalwertes der Vorsorgeguthaben bzw. der Guthaben der Sozialwerke gesichert werden. Soweit unser Staat ein Zwangssparen vorschreibt, muss der gleiche Staat mindestens den Erhalt des Nominalwertes dieser Vorsorgeguthaben garantieren.</p><p>Die Notenbank ist operativ und institutionell in der Lage, diese Guthaben der institutionellen Anleger bzw. Sozialwerke der Schweiz entgegenzunehmen und bis zum Abruf zur Verfügung der betreffenden Anleger zu halten.</p><p>Auf der volkswirtschaftlichen Ebene sind mit diesem Vorgehen keine Nachteile zu erkennen (keine Wettbewerbsverzerrung im definierten Kreis der möglichen Anleger) und keine Auswirkungen auf den Aufwertungsdruck auf den Franken zu erwarten, da die bei der SNB deponierten Gelder aus dem Inland stammen.</p>
  • <p>Nach der Aufhebung des Euromindestkurses stellt die Negativzinspolitik aktuell das wichtigste Instrument der Geldpolitik der Schweizerischen Nationalbank (SNB) dar. Die niedrigen Zinsen ermöglichen es, für kürzere Laufzeiten eine Zinsdifferenz zum Euro aufrechtzuerhalten. Die Attraktivität des Frankens gegenüber dem Euro, aber auch gegenüber anderen Währungen soll reduziert und so dem anhaltenden Aufwertungsdruck entgegengewirkt werden. Negativzinsen verfolgen das Ziel, den Franken zu schwächen, die Teuerung wieder in den positiven Bereich zu bringen und damit auch die Wirtschaftsentwicklung zu stabilisieren. Dafür ist es wichtig, dass die Negativzinsen ihre volle Wirkung entfalten können. Ausnahmen vom Negativzins könnten die Wirksamkeit der Negativzinspolitik gefährden. Weil auch die Teuerung zumindest momentan noch tiefer im negativen Bereich ist als die Zinsen, sind die Realzinsen tendenziell positiv. Mit anderen Worten: Der Realwert des Geldes bleibt trotz der negativen Zinsen erhalten.</p><p>Die weltweit tiefen Zinsen sind der Ausdruck von Aussichten auf geringe Teuerung und geringes Wachstum sowie der deswegen allgemein expansiven Geldpolitik der Zentralbanken. Die Vorsorgeeinrichtungen leiden auf einem Teil der angelegten Vermögen unter diesen tiefen Zinsen und Renditen. Durch die Negativzinsen werden sie zusätzlich belastet. Die Vorsorgeeinrichtungen müssen entweder mehr Risiken eingehen, um trotzdem noch positive Renditen im Bereich der Forderungen zu erreichen, oder sie müssen negative Zinsen in Kauf nehmen. Sie sind demnach dem Tiefzinsumfeld, welches nur geringe Risikoprämien für hohe Zinsänderungsrisiken bezahlt, stärker ausgesetzt. Allerdings treffen die Negativzinsen nur die Liquidität in Schweizerfranken und damit einen geringen Teil der Anlagen.</p><p>Der Bundesrat ist zwar bereit, die Frage von Ausnahmen im Rahmen des Postulates Bischof 15.3091 zu prüfen. Er führt laufend Gespräche mit der SNB, bei denen die Frage der Auswirkungen der Negativzinsen ein wichtiges Thema ist. Ein gesetzgeberischer Eingriff zur Schaffung von Ausnahmen bei den Negativzinsen würde aber die Wirksamkeit der Geldpolitik in Bezug auf inländische Anleger gefährden. In der aktuellen Lage wäre eine Schwächung der Geldpolitik nicht zu rechtfertigen. Ein entsprechender gesetzlicher Eingriff würde daneben auch die Handlungsfähigkeit und die Unabhängigkeit der SNB bei der Führung ihrer Geldpolitik infrage stellen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zusammen mit der Schweizerischen Nationalbank (SNB) eine Lösung vorzuschlagen, damit die SNB Gelder der institutionellen Anleger (zweite Säule) bzw. der Sozialwerke der Schweiz (AHV-Ausgleichsfonds, Sparguthaben Säule 3a usw.) ohne Negativzins entgegennimmt und bis zum Abruf zur Verfügung der institutionellen Anleger bzw. Sozialwerke hält.</p>
  • Keine Negativzinsen auf Volksvermögen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Allein in der zweiten Säule - berufliche Vorsorge - werden um die 800 Milliarden Franken Vorsorgeguthaben der Versicherten von den zuständigen Pensionskassen angelegt und verwaltet. Seit dem 22. Januar 2015 erhebt die SNB einen Negativzins von 0,75 Prozent auf Bankeinlagen, die eine bestimmte Freigrenze übersteigen. Die SNB will damit erreichen, dass internationale Anleger weniger Geld in der Schweiz parken und damit der Aufwertungsdruck auf den Franken nachlässt.</p><p>Per heute haben bereits vier Geschäftsbanken beschlossen, den Negativzins ihren Kunden weiterzugeben. Davon betroffen sind auch die institutionellen Anleger und die Sozialwerke der Schweiz, welche im aktuellen Anlagenotstand über hohe Cashbestände verfügen. Durchschnittlich hält heute eine schweizerische Pensionskasse etwa 7 Prozent ihres Vermögens in Cash. Bei einem Negativzins von 0,75 Prozent wird dieses Vorsorgeguthaben stark belastet und drängt die Pensionskassen bzw. die anderen Sozialwerke in mit Risiken verbundene Anlagen, um die Negativzinsen zu vermeiden.</p><p>Mit der vorgesehenen Gesetzesanpassung soll das institutionelle Sparen in einem ohnehin extrem anspruchsvollen Anlageumfeld nicht pönalisiert und der Erhalt des Nominalwertes der Vorsorgeguthaben bzw. der Guthaben der Sozialwerke gesichert werden. Soweit unser Staat ein Zwangssparen vorschreibt, muss der gleiche Staat mindestens den Erhalt des Nominalwertes dieser Vorsorgeguthaben garantieren.</p><p>Die Notenbank ist operativ und institutionell in der Lage, diese Guthaben der institutionellen Anleger bzw. Sozialwerke der Schweiz entgegenzunehmen und bis zum Abruf zur Verfügung der betreffenden Anleger zu halten.</p><p>Auf der volkswirtschaftlichen Ebene sind mit diesem Vorgehen keine Nachteile zu erkennen (keine Wettbewerbsverzerrung im definierten Kreis der möglichen Anleger) und keine Auswirkungen auf den Aufwertungsdruck auf den Franken zu erwarten, da die bei der SNB deponierten Gelder aus dem Inland stammen.</p>
    • <p>Nach der Aufhebung des Euromindestkurses stellt die Negativzinspolitik aktuell das wichtigste Instrument der Geldpolitik der Schweizerischen Nationalbank (SNB) dar. Die niedrigen Zinsen ermöglichen es, für kürzere Laufzeiten eine Zinsdifferenz zum Euro aufrechtzuerhalten. Die Attraktivität des Frankens gegenüber dem Euro, aber auch gegenüber anderen Währungen soll reduziert und so dem anhaltenden Aufwertungsdruck entgegengewirkt werden. Negativzinsen verfolgen das Ziel, den Franken zu schwächen, die Teuerung wieder in den positiven Bereich zu bringen und damit auch die Wirtschaftsentwicklung zu stabilisieren. Dafür ist es wichtig, dass die Negativzinsen ihre volle Wirkung entfalten können. Ausnahmen vom Negativzins könnten die Wirksamkeit der Negativzinspolitik gefährden. Weil auch die Teuerung zumindest momentan noch tiefer im negativen Bereich ist als die Zinsen, sind die Realzinsen tendenziell positiv. Mit anderen Worten: Der Realwert des Geldes bleibt trotz der negativen Zinsen erhalten.</p><p>Die weltweit tiefen Zinsen sind der Ausdruck von Aussichten auf geringe Teuerung und geringes Wachstum sowie der deswegen allgemein expansiven Geldpolitik der Zentralbanken. Die Vorsorgeeinrichtungen leiden auf einem Teil der angelegten Vermögen unter diesen tiefen Zinsen und Renditen. Durch die Negativzinsen werden sie zusätzlich belastet. Die Vorsorgeeinrichtungen müssen entweder mehr Risiken eingehen, um trotzdem noch positive Renditen im Bereich der Forderungen zu erreichen, oder sie müssen negative Zinsen in Kauf nehmen. Sie sind demnach dem Tiefzinsumfeld, welches nur geringe Risikoprämien für hohe Zinsänderungsrisiken bezahlt, stärker ausgesetzt. Allerdings treffen die Negativzinsen nur die Liquidität in Schweizerfranken und damit einen geringen Teil der Anlagen.</p><p>Der Bundesrat ist zwar bereit, die Frage von Ausnahmen im Rahmen des Postulates Bischof 15.3091 zu prüfen. Er führt laufend Gespräche mit der SNB, bei denen die Frage der Auswirkungen der Negativzinsen ein wichtiges Thema ist. Ein gesetzgeberischer Eingriff zur Schaffung von Ausnahmen bei den Negativzinsen würde aber die Wirksamkeit der Geldpolitik in Bezug auf inländische Anleger gefährden. In der aktuellen Lage wäre eine Schwächung der Geldpolitik nicht zu rechtfertigen. Ein entsprechender gesetzlicher Eingriff würde daneben auch die Handlungsfähigkeit und die Unabhängigkeit der SNB bei der Führung ihrer Geldpolitik infrage stellen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zusammen mit der Schweizerischen Nationalbank (SNB) eine Lösung vorzuschlagen, damit die SNB Gelder der institutionellen Anleger (zweite Säule) bzw. der Sozialwerke der Schweiz (AHV-Ausgleichsfonds, Sparguthaben Säule 3a usw.) ohne Negativzins entgegennimmt und bis zum Abruf zur Verfügung der institutionellen Anleger bzw. Sozialwerke hält.</p>
    • Keine Negativzinsen auf Volksvermögen

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