Negativzinspolitik der Schweizerischen Nationalbank. Auswirkungen auf Wohneigentümer
- ShortId
-
15.3108
- Id
-
20153108
- Updated
-
28.07.2023 06:18
- Language
-
de
- Title
-
Negativzinspolitik der Schweizerischen Nationalbank. Auswirkungen auf Wohneigentümer
- AdditionalIndexing
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24;2446;2846
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>1. Ziel der Einführung von Negativzinsen durch die Schweizerische Nationalbank (SNB) war es, eine unerwünschte Verschärfung der monetären Rahmenbedingungen in der Schweiz zu verhindern, nicht aber den Immobilienmarkt zu beeinflussen. Die Aufhebung des Euromindestkurses und die Einführung von Negativzinsen wirken sich gegensätzlich auf den Immobilienmarkt aus: Einerseits dürfte die konjunkturelle Abschwächung die Nachfrage nach Wohneigentum und Hypothekarkrediten dämpfen, andererseits dürfte das tiefe Zinsniveau die Kreditnachfrage und die Attraktivität des Immobilienmarktes gegenüber anderen Investitionsfeldern erhöhen. Bisher haben die Negativzinsen der SNB nicht direkt auf die Hypothekarzinssätze durchgeschlagen. Bei den langfristigen Festhypotheken lässt sich in jüngster Zeit sogar ein Anstieg beobachten, was auf eine Kostenverlagerung durch die Banken hindeuten könnte. Um sicherzustellen, dass die Hypothekarverschuldung der Haushalte unter Kontrolle bleibt, haben der Bundesrat, die Finma und die Schweizerische Bankiervereinigung vor Kurzem Massnahmen getroffen, unter anderem die Erhöhung des sektoriellen antizyklischen Kapitalpuffers für Wohnliegenschaften auf 2 Prozent und die Verstärkung der Selbstregulierung im Hypothekargeschäft. Die Zahl der Hypothekenvergaben ist trotz einer Verlangsamung des Wachstums der Hypothekarkredite immer noch hoch. Bundesrat, SNB und Finma verfolgen die Marktentwicklung weiterhin aufmerksam und prüfen regelmässig die Notwendigkeit zusätzlicher Massnahmen.</p><p>2. Die Kombination von steuerbarem Eigenmietwert und abzugsfähigen Schuldzinsen ist im Grundsatz sachgerecht. Die konkrete Ausgestaltung im heutigen Recht (Festsetzung der Eigenmietwerte unter dem Verkehrswert, überhöhte Abzugsmöglichkeiten, steuerfreie Kapitalgewinne) führt indes zu systematischen Unterbesteuerungen und zu Fehlanreizen. Als Alternative wäre ein System denkbar, in dem die Eigenmietwerte nicht mehr steuerbar sind (Systemwechsel). Aus Gründen der Steuersystematik, Steuergerechtigkeit (insbesondere Mieter gegenüber Wohneigentümer) und zur Vermeidung von Steuermindereinnahmen müssten im Gegenzug auch die mit dem Wohneigentum verbundenen Abzüge gestrichen werden. Durch einen solchen Systemwechsel liessen sich generell die Verschuldungsanreize reduzieren, was letztlich auch positive Auswirkungen auf die Finanzstabilität mit sich brächte. Derzeit sind zwei Vorstösse (Motion 09.3142, "Eigentum stärken, Energie sparen, Eigenmietwert senken", und Motion 13.3083 "Sicheres Wohnen. Einmaliges Wahlrecht beim Eigenmietwert") hängig, welche beide auf eine Herabsetzung des Eigenmietwerts zielen. Der Erstrat (NR) hat beide Motionen angenommen. Die Thematik wird auch im vom Bundesrat am 21. Januar 2015 verabschiedeten Bericht "Grundlagen für eine neue Wachstumspolitik" aufgegriffen.</p><p>3. Die Finma hat auf den 1. Juli 2012 die neuen Mindestanforderungen bei Hypothekarfinanzierungen der Schweizerischen Bankiervereinigung als aufsichtsrechtlichen Mindeststandard genehmigt, wonach u. a. mindestens 10 Prozent des Belehnungswertes der Liegenschaft aus Eigenmitteln anderer Quellen als der zweiten Säule stammen müssen, damit man ein Hypothekardarlehen erhält. Der Bundesrat beurteilt diese Massnahme zur Senkung der zurzeit erkennbaren Risiken im Hypothekarmarkt weiterhin als geeignet und angemessen. Vorsorgemittel für den Erwerb von Wohneigentum auszuschliessen und nur für die Amortisation von Hypotheken zuzulassen hält der Bundesrat für keine effektive Massnahme. Diese könnte umgangen werden, indem nach dem Wohneigentumserwerb andere Eigenmittel durch Vorsorgemittel ersetzt würden. Nicht der Zeitpunkt der Verwendung der Vorsorgemittel ist entscheidend, sondern deren zulässiger Anteil an der Finanzierung.</p><p>4. Bereits heute werden Haushalte mit selbstgenutztem Wohneigentum steuerlich bevorzugt. Eine steuerliche Abzugsfähigkeit von Amortisationen käme einer aus Sicht der Steuergerechtigkeit nicht zu rechtfertigenden Privilegierung von Wohneigentum gegenüber anderen Wohn- und Anlageformen gleich. Eine solche Massnahme würde Wohneigentum aus steuerlicher Sicht nochmals deutlich attraktiver machen, was tendenziell zu steigenden Immobilienpreisen (insbesondere im Hochpreissegment) führen dürfte. Ausserdem würde diese Massnahme stark regressiv wirken. Zudem hätten Wohneigentümer einen Anreiz, nur wenig Eigenmittel einzubringen, um so möglichst lange von der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Amortisationen zu profitieren. Eine Beschränkung des Abzugs auf Althypotheken wäre wiederum aus Sicht der Gleichbehandlung nicht zu rechtfertigen. Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass bereits heute Instrumente existieren (Säule 3a), welche die Tilgung via indirekte Amortisation steuerlich begünstigen. Aus all diesen Gründen ist der Bundesrat der Auffassung, dass die Verschuldungsproblematik am gezieltesten mit dem unter Ziffer 2 beschriebenen Systemwechsel bei der Eigenmietwertbesteuerung angegangen werden könnte.</p><p>5. Im Wohneigentumsbereich hat sich der Kreis potenzieller Erwerber aufgrund der deutlich gestiegenen Preise verringert, was sich vor allem in einer rückläufigen Nachfrage im oberen Preissegment manifestiert. Darauf hat das Angebot bereits reagiert, indem wieder rund die Hälfte aller neuerstellten Wohnungen zur Vermietung bestimmt sind. Im Bereich der Wohneigentumsförderung sind zurzeit wenige Instrumente aktiv. Neben der Wohneigentumsbesteuerung, welche durch die Begünstigung hoher Verschuldung einen Erwerbsanreiz bietet, können die Gelder aus der beruflichen Vorsorge sowie aus der Säule 3a steuerbegünstigt für diesen Zweck eingesetzt werden. Der Vorbezug aus der zweiten Säule wurde, wie oben erwähnt, bereits indirekt limitiert. Eine weitere Einschränkung scheint nicht sachgerecht, zeigen doch die Zahlen aus den Jahren 2012 bis 2014 einen deutlichen Rückgang der vorbezogenen Gelder.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die von der Schweizerischen Nationalbank festgelegte Negativzinspolitik hat gravierende Auswirkungen in vielerlei Hinsicht. Negative Zinsen bis zu einer Laufzeit von aktuell neun Jahren sind Ausdruck einer deflationären Konjunktureinschätzung mit generell sich abschwächenden Preisen für Investitionsgüter und Waren des Alltags. In Kombination mit dem starken Franken ist die Perspektive bezüglich steigender Löhne sehr beschränkt.</p><p>Für Privatpersonen ist ein deflationäres Umfeld sehr unangenehm und birgt Risiken, die nicht unmittelbar sichtbar werden. So werden eingegangene Schulden nicht mehr durch ein inflationäres Umfeld reduziert. Vielmehr besteht im aktuellen Zinsumfeld die Gefahr, dass eine Liegenschaft schleichend an Marktwert verliert. Während die hypothekarische Schuld unverändert bleibt, reduziert sich das eingebrachte Eigenkapital bei sinkendem Marktwert entsprechend.</p><p>Bei nicht wenigen Finanzierungen von neuerworbenem Eigentum wird ein Teil der Mittel durch Vorbezüge der Pensionskassenleistungen aufgebracht. Bei einem Verkauf in einem deflationären Umfeld, wie es heute besteht, reduziert sich das eingebrachte Eigenkapital oder eben der vorbezogene Anteil der PK entsprechend, und zwar überproportional bei einer Fremdfinanzierung von 75 bis 80 Prozent des Marktwertes im Zeitpunkt des Kaufs. Diese Situation ist für den Eigentümer sehr unangenehm, birgt aber auch volkswirtschaftliche, nicht kalkulierbare Risiken im Hinblick auf die Pensionierung.</p><p>Die extrem tiefen Zinsen verleiten zudem viele Personen, zu hohe Preise zu bezahlen respektive zu teuer zu bauen und sich dadurch zu stark zu verschulden, alles unter der trügerischen Annahme stetig steigender Einkommen und sich durch die Inflation selbstreduzierender Schulden.</p><p>Das heutige Steuerregime motiviert die Verschuldung der Privathaushalte durch die Abzugsmöglichkeit der Schuldzinsen. Als Kompensation wird ein theoretischer Eigenmietwert definiert. Die Kommission Brunetti hat festgestellt, dass die Verschuldung von Privatpersonen nicht gefördert werden soll, schon gar nicht in einem Umfeld von Negativzinsen.</p><p>In diesem Zusammenhang frage ich den Bundesrat an:</p><p>1. Wie beurteilt er die Auswirkungen der Negativzinspolitik auf Wohneigentümer? Teilt er die Einschätzung, dass eine erhebliche Gefahr der Verschuldung von Privathaushalten mit Wohneigentum besteht?</p><p>2. Wäre es nicht sinnvoll, so rasch wie möglich das Steuerregime für Immobilien zu ändern, nämlich durch:</p><p>a. Streichung des Eigenmietwertes und</p><p>b. Streichung der Abzugsmöglichkeit der Schuldzinsen?</p><p>3. Wäre es nicht sinnvoll, den Vorbezug von Pensionskassengeldern zu limitieren und nur noch für Amortisationen von Hypotheken und nicht mehr für die Finanzierung von neuem Eigentum zu verwenden?</p><p>4. Wäre es nicht sinnvoll, Amortisationen von Hypotheken (eventuell nur von Althypotheken) bis zu einer Belehnung von 50 Prozent des Verkehrswertes einer Immobilie zu belohnen, z. B. gestützt auf den Gebäudeversicherungswert in Form der ganzen oder einer teilweisen Abzugsfähigkeit vom Einkommen?</p><p>5. Wie wirkt sich nach Auffassung des Bundesrates ein überhitzter Immobilienmarkt auf die Wohneigentumsförderung aus?</p>
- Negativzinspolitik der Schweizerischen Nationalbank. Auswirkungen auf Wohneigentümer
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Ziel der Einführung von Negativzinsen durch die Schweizerische Nationalbank (SNB) war es, eine unerwünschte Verschärfung der monetären Rahmenbedingungen in der Schweiz zu verhindern, nicht aber den Immobilienmarkt zu beeinflussen. Die Aufhebung des Euromindestkurses und die Einführung von Negativzinsen wirken sich gegensätzlich auf den Immobilienmarkt aus: Einerseits dürfte die konjunkturelle Abschwächung die Nachfrage nach Wohneigentum und Hypothekarkrediten dämpfen, andererseits dürfte das tiefe Zinsniveau die Kreditnachfrage und die Attraktivität des Immobilienmarktes gegenüber anderen Investitionsfeldern erhöhen. Bisher haben die Negativzinsen der SNB nicht direkt auf die Hypothekarzinssätze durchgeschlagen. Bei den langfristigen Festhypotheken lässt sich in jüngster Zeit sogar ein Anstieg beobachten, was auf eine Kostenverlagerung durch die Banken hindeuten könnte. Um sicherzustellen, dass die Hypothekarverschuldung der Haushalte unter Kontrolle bleibt, haben der Bundesrat, die Finma und die Schweizerische Bankiervereinigung vor Kurzem Massnahmen getroffen, unter anderem die Erhöhung des sektoriellen antizyklischen Kapitalpuffers für Wohnliegenschaften auf 2 Prozent und die Verstärkung der Selbstregulierung im Hypothekargeschäft. Die Zahl der Hypothekenvergaben ist trotz einer Verlangsamung des Wachstums der Hypothekarkredite immer noch hoch. Bundesrat, SNB und Finma verfolgen die Marktentwicklung weiterhin aufmerksam und prüfen regelmässig die Notwendigkeit zusätzlicher Massnahmen.</p><p>2. Die Kombination von steuerbarem Eigenmietwert und abzugsfähigen Schuldzinsen ist im Grundsatz sachgerecht. Die konkrete Ausgestaltung im heutigen Recht (Festsetzung der Eigenmietwerte unter dem Verkehrswert, überhöhte Abzugsmöglichkeiten, steuerfreie Kapitalgewinne) führt indes zu systematischen Unterbesteuerungen und zu Fehlanreizen. Als Alternative wäre ein System denkbar, in dem die Eigenmietwerte nicht mehr steuerbar sind (Systemwechsel). Aus Gründen der Steuersystematik, Steuergerechtigkeit (insbesondere Mieter gegenüber Wohneigentümer) und zur Vermeidung von Steuermindereinnahmen müssten im Gegenzug auch die mit dem Wohneigentum verbundenen Abzüge gestrichen werden. Durch einen solchen Systemwechsel liessen sich generell die Verschuldungsanreize reduzieren, was letztlich auch positive Auswirkungen auf die Finanzstabilität mit sich brächte. Derzeit sind zwei Vorstösse (Motion 09.3142, "Eigentum stärken, Energie sparen, Eigenmietwert senken", und Motion 13.3083 "Sicheres Wohnen. Einmaliges Wahlrecht beim Eigenmietwert") hängig, welche beide auf eine Herabsetzung des Eigenmietwerts zielen. Der Erstrat (NR) hat beide Motionen angenommen. Die Thematik wird auch im vom Bundesrat am 21. Januar 2015 verabschiedeten Bericht "Grundlagen für eine neue Wachstumspolitik" aufgegriffen.</p><p>3. Die Finma hat auf den 1. Juli 2012 die neuen Mindestanforderungen bei Hypothekarfinanzierungen der Schweizerischen Bankiervereinigung als aufsichtsrechtlichen Mindeststandard genehmigt, wonach u. a. mindestens 10 Prozent des Belehnungswertes der Liegenschaft aus Eigenmitteln anderer Quellen als der zweiten Säule stammen müssen, damit man ein Hypothekardarlehen erhält. Der Bundesrat beurteilt diese Massnahme zur Senkung der zurzeit erkennbaren Risiken im Hypothekarmarkt weiterhin als geeignet und angemessen. Vorsorgemittel für den Erwerb von Wohneigentum auszuschliessen und nur für die Amortisation von Hypotheken zuzulassen hält der Bundesrat für keine effektive Massnahme. Diese könnte umgangen werden, indem nach dem Wohneigentumserwerb andere Eigenmittel durch Vorsorgemittel ersetzt würden. Nicht der Zeitpunkt der Verwendung der Vorsorgemittel ist entscheidend, sondern deren zulässiger Anteil an der Finanzierung.</p><p>4. Bereits heute werden Haushalte mit selbstgenutztem Wohneigentum steuerlich bevorzugt. Eine steuerliche Abzugsfähigkeit von Amortisationen käme einer aus Sicht der Steuergerechtigkeit nicht zu rechtfertigenden Privilegierung von Wohneigentum gegenüber anderen Wohn- und Anlageformen gleich. Eine solche Massnahme würde Wohneigentum aus steuerlicher Sicht nochmals deutlich attraktiver machen, was tendenziell zu steigenden Immobilienpreisen (insbesondere im Hochpreissegment) führen dürfte. Ausserdem würde diese Massnahme stark regressiv wirken. Zudem hätten Wohneigentümer einen Anreiz, nur wenig Eigenmittel einzubringen, um so möglichst lange von der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Amortisationen zu profitieren. Eine Beschränkung des Abzugs auf Althypotheken wäre wiederum aus Sicht der Gleichbehandlung nicht zu rechtfertigen. Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass bereits heute Instrumente existieren (Säule 3a), welche die Tilgung via indirekte Amortisation steuerlich begünstigen. Aus all diesen Gründen ist der Bundesrat der Auffassung, dass die Verschuldungsproblematik am gezieltesten mit dem unter Ziffer 2 beschriebenen Systemwechsel bei der Eigenmietwertbesteuerung angegangen werden könnte.</p><p>5. Im Wohneigentumsbereich hat sich der Kreis potenzieller Erwerber aufgrund der deutlich gestiegenen Preise verringert, was sich vor allem in einer rückläufigen Nachfrage im oberen Preissegment manifestiert. Darauf hat das Angebot bereits reagiert, indem wieder rund die Hälfte aller neuerstellten Wohnungen zur Vermietung bestimmt sind. Im Bereich der Wohneigentumsförderung sind zurzeit wenige Instrumente aktiv. Neben der Wohneigentumsbesteuerung, welche durch die Begünstigung hoher Verschuldung einen Erwerbsanreiz bietet, können die Gelder aus der beruflichen Vorsorge sowie aus der Säule 3a steuerbegünstigt für diesen Zweck eingesetzt werden. Der Vorbezug aus der zweiten Säule wurde, wie oben erwähnt, bereits indirekt limitiert. Eine weitere Einschränkung scheint nicht sachgerecht, zeigen doch die Zahlen aus den Jahren 2012 bis 2014 einen deutlichen Rückgang der vorbezogenen Gelder.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die von der Schweizerischen Nationalbank festgelegte Negativzinspolitik hat gravierende Auswirkungen in vielerlei Hinsicht. Negative Zinsen bis zu einer Laufzeit von aktuell neun Jahren sind Ausdruck einer deflationären Konjunktureinschätzung mit generell sich abschwächenden Preisen für Investitionsgüter und Waren des Alltags. In Kombination mit dem starken Franken ist die Perspektive bezüglich steigender Löhne sehr beschränkt.</p><p>Für Privatpersonen ist ein deflationäres Umfeld sehr unangenehm und birgt Risiken, die nicht unmittelbar sichtbar werden. So werden eingegangene Schulden nicht mehr durch ein inflationäres Umfeld reduziert. Vielmehr besteht im aktuellen Zinsumfeld die Gefahr, dass eine Liegenschaft schleichend an Marktwert verliert. Während die hypothekarische Schuld unverändert bleibt, reduziert sich das eingebrachte Eigenkapital bei sinkendem Marktwert entsprechend.</p><p>Bei nicht wenigen Finanzierungen von neuerworbenem Eigentum wird ein Teil der Mittel durch Vorbezüge der Pensionskassenleistungen aufgebracht. Bei einem Verkauf in einem deflationären Umfeld, wie es heute besteht, reduziert sich das eingebrachte Eigenkapital oder eben der vorbezogene Anteil der PK entsprechend, und zwar überproportional bei einer Fremdfinanzierung von 75 bis 80 Prozent des Marktwertes im Zeitpunkt des Kaufs. Diese Situation ist für den Eigentümer sehr unangenehm, birgt aber auch volkswirtschaftliche, nicht kalkulierbare Risiken im Hinblick auf die Pensionierung.</p><p>Die extrem tiefen Zinsen verleiten zudem viele Personen, zu hohe Preise zu bezahlen respektive zu teuer zu bauen und sich dadurch zu stark zu verschulden, alles unter der trügerischen Annahme stetig steigender Einkommen und sich durch die Inflation selbstreduzierender Schulden.</p><p>Das heutige Steuerregime motiviert die Verschuldung der Privathaushalte durch die Abzugsmöglichkeit der Schuldzinsen. Als Kompensation wird ein theoretischer Eigenmietwert definiert. Die Kommission Brunetti hat festgestellt, dass die Verschuldung von Privatpersonen nicht gefördert werden soll, schon gar nicht in einem Umfeld von Negativzinsen.</p><p>In diesem Zusammenhang frage ich den Bundesrat an:</p><p>1. Wie beurteilt er die Auswirkungen der Negativzinspolitik auf Wohneigentümer? Teilt er die Einschätzung, dass eine erhebliche Gefahr der Verschuldung von Privathaushalten mit Wohneigentum besteht?</p><p>2. Wäre es nicht sinnvoll, so rasch wie möglich das Steuerregime für Immobilien zu ändern, nämlich durch:</p><p>a. Streichung des Eigenmietwertes und</p><p>b. Streichung der Abzugsmöglichkeit der Schuldzinsen?</p><p>3. Wäre es nicht sinnvoll, den Vorbezug von Pensionskassengeldern zu limitieren und nur noch für Amortisationen von Hypotheken und nicht mehr für die Finanzierung von neuem Eigentum zu verwenden?</p><p>4. Wäre es nicht sinnvoll, Amortisationen von Hypotheken (eventuell nur von Althypotheken) bis zu einer Belehnung von 50 Prozent des Verkehrswertes einer Immobilie zu belohnen, z. B. gestützt auf den Gebäudeversicherungswert in Form der ganzen oder einer teilweisen Abzugsfähigkeit vom Einkommen?</p><p>5. Wie wirkt sich nach Auffassung des Bundesrates ein überhitzter Immobilienmarkt auf die Wohneigentumsförderung aus?</p>
- Negativzinspolitik der Schweizerischen Nationalbank. Auswirkungen auf Wohneigentümer
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