Bandbreitenmodell für mehr Steuergerechtigkeit
- ShortId
-
15.3113
- Id
-
20153113
- Updated
-
28.07.2023 06:19
- Language
-
de
- Title
-
Bandbreitenmodell für mehr Steuergerechtigkeit
- AdditionalIndexing
-
24;2446
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen zeigt klar, dass die Disparitäten unter den Kantonen keineswegs verkleinert wurden und der schädliche Steuerwettlauf weiter angeheizt wurde. Die Steuerbelastungen für natürliche und juristische Personen divergieren je nach Kanton stark.</p><p>1. Steuerbelastung von hochqualifizierten Arbeitnehmenden (in Prozenten des verfügbaren Einkommens) differiert um rund 15 Prozent zwischen Zug und Neuenburg (vgl. Wirksamkeitsbericht, S. 83).</p><p>2. Steuerbelastung einer Familie mit zwei Kindern bei einem Bruttoarbeitseinkommen von 100 000 Franken: Steuerbetrag in Delsberg war 2007 3,3-mal höher als Steuerbetrag in Zug, 2013 5,5-mal höher (Quelle: ESTV, Steuerbelastung Kantonshauptorte).</p><p>3. Durchschnittliche Steuerbelastung von Unternehmen im Jahre 2011 liegt zwischen 11 Prozent im Kanton Nidwalden und 22 Prozent im Kanton Genf (vgl. Wirksamkeitsbericht, S. 84).</p><p>Damit werden sowohl die Rechtsgleichheit gemäss Artikel 8 der Bundesverfassung wie auch der in Artikel 127 der Bundesverfassung formulierte Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit in krassester Art und Weise verletzt, und die Bevölkerung wird nachweislich unterschiedlich behandelt. Diese Zahlen belegen auch, dass Artikel 2 Buchstabe b FiLaG, wonach die Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit und in der Steuerbelastung zwischen den Kantonen verringert werden sollen, in keiner Art und Weise nachgelebt wird.</p><p>Nebst dieser äusserst ungerechten Verteilung der Steuerlast in den verschiedenen Kantonen für die Steuerpflichtigen hat der exzessive Steuerwettlauf unter den Kantonen auch negative Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der öffentlichen Hand. Die Kluft des Reichtums und der Steuerlast zwischen den Kantonen wird nachweislich immer grösser und gefährdet den nationalen Zusammenhalt.</p>
- <p>Ziel der Motionärin ist es, die Steuerbelastung durch alle Steuerarten innerhalb einer gewissen Bandbreite einzugrenzen. Die Motion hat somit grosse Ähnlichkeit mit der am 28. November 2010 von Volk und Ständen abgelehnten Volksinitiative "für faire Steuern. Stopp dem Missbrauch beim Steuerwettbewerb (Steuergerechtigkeits-Initiative)". Sie unterscheidet sich jedoch in drei wesentlichen Punkten von der Volksinitiative. Erstens besteht die Möglichkeit, auch bei niedrigen Einkommen und Vermögen Bandbreiten zu definieren. Zweitens beschränkt sich der Vorschlag nicht auf die Einkommens- und Vermögenssteuer, sondern erstreckt sich auf alle Steuerarten. Weitere kantonale Steuern wie etwa die Grundstückgewinnsteuer oder die Erbschafts- und Schenkungssteuer wären von diesem Vorschlag ebenfalls betroffen. Drittens lässt der Vorstoss offen, ob nur Mindest- oder auch Höchststeuersätze eingeführt werden sollen.</p><p>In Anbetracht der Tatsache, dass die vor fünf Jahren diskutierte Steuergerechtigkeits-Initiative abgelehnt wurde, sieht der Bundesrat zurzeit keinen Anlass, einen neuen Anlauf zur Beschränkung des Steuerwettbewerbs zu lancieren, welcher die kantonale Steuerautonomie noch viel stärker beschneiden würde. Die verfassungsrechtlich garantierte Tarifautonomie des kantonalen Gesetzgebers bedeutet, dass die Rechtsordnung des Bundes den Steuerwettbewerb bezüglich der kantonalen Steuersätze bejaht und damit auch Belastungsunterschiede unter den Kantonen wie auch innerhalb der Kantone zwischen den Gemeinden bewusst in Kauf nimmt. Mit seinem Urteil zum Obwaldner Steuertarif hat das Bundesgericht das Leistungsfähigkeitsprinzip konkretisiert, indem es degressive Steuertarife als nicht vereinbar mit dem Leistungsfähigkeitsprinzip erklärt hat. Die Analyse bezieht sich dabei auf einen Vergleich von Steuerpflichtigen mit unterschiedlicher Leistungsfähigkeit innerhalb eines Tarifs. Ein Vergleich (unterschiedlicher) kantonaler Steuertarife, wie ihn die Motionärin anstellt, war dagegen nicht Grundlage des Bundesgerichtsentscheids. Einen solchen als Begründung einer Verletzung der derzeitigen verfassungsrechtlichen Vorgaben anzuführen ist insofern nicht korrekt, als in Artikel 3 der Bundesverfassung die Souveränität der Kantone innerhalb der Schranken der Bundesverfassung garantiert wird und in Artikel 129 Absatz 2 der Bundesverfassung die kantonalen Steuertarife, -sätze und -freibeträge von einer Harmonisierung explizit ausgenommen sind.</p><p>Insgesamt überwiegen die Vorteile des Steuerwettbewerbs deutlich dessen Nachteile. Es geht deshalb darum, die Vorteile des Steuerwettbewerbs zu nutzen und die unerwünschten Auswirkungen zu vermeiden oder zu mildern. Dies ist unter anderem die Aufgabe des nationalen Finanzausgleichs. Der zweite Wirksamkeitsbericht vom März 2014 zeigt, dass dieser seine Ziele weitgehend erfüllt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, eine Vorlage zu unterbreiten:</p><p>Schaffung der verfassungsrechtlichen Grundlagen, um die steuerliche Belastung durch alle Steuerarten innerhalb eines Bandbreitenmodells zu regeln und damit die Steuergerechtigkeit innerhalb der Schweiz zu verbessern.</p><p>Die materielle Steuerharmonisierung der Steuersätze, -tarife und -freigrenzen soll nicht alle zu einem Einheitssteuersatz führen, sondern in Kombination mit dem Finanzausgleich eine Eingrenzung der Steuerbelastungen zwischen Kantonen und Regionen innerhalb einer bestimmten Bandbreite anstreben.</p>
- Bandbreitenmodell für mehr Steuergerechtigkeit
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen zeigt klar, dass die Disparitäten unter den Kantonen keineswegs verkleinert wurden und der schädliche Steuerwettlauf weiter angeheizt wurde. Die Steuerbelastungen für natürliche und juristische Personen divergieren je nach Kanton stark.</p><p>1. Steuerbelastung von hochqualifizierten Arbeitnehmenden (in Prozenten des verfügbaren Einkommens) differiert um rund 15 Prozent zwischen Zug und Neuenburg (vgl. Wirksamkeitsbericht, S. 83).</p><p>2. Steuerbelastung einer Familie mit zwei Kindern bei einem Bruttoarbeitseinkommen von 100 000 Franken: Steuerbetrag in Delsberg war 2007 3,3-mal höher als Steuerbetrag in Zug, 2013 5,5-mal höher (Quelle: ESTV, Steuerbelastung Kantonshauptorte).</p><p>3. Durchschnittliche Steuerbelastung von Unternehmen im Jahre 2011 liegt zwischen 11 Prozent im Kanton Nidwalden und 22 Prozent im Kanton Genf (vgl. Wirksamkeitsbericht, S. 84).</p><p>Damit werden sowohl die Rechtsgleichheit gemäss Artikel 8 der Bundesverfassung wie auch der in Artikel 127 der Bundesverfassung formulierte Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit in krassester Art und Weise verletzt, und die Bevölkerung wird nachweislich unterschiedlich behandelt. Diese Zahlen belegen auch, dass Artikel 2 Buchstabe b FiLaG, wonach die Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit und in der Steuerbelastung zwischen den Kantonen verringert werden sollen, in keiner Art und Weise nachgelebt wird.</p><p>Nebst dieser äusserst ungerechten Verteilung der Steuerlast in den verschiedenen Kantonen für die Steuerpflichtigen hat der exzessive Steuerwettlauf unter den Kantonen auch negative Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der öffentlichen Hand. Die Kluft des Reichtums und der Steuerlast zwischen den Kantonen wird nachweislich immer grösser und gefährdet den nationalen Zusammenhalt.</p>
- <p>Ziel der Motionärin ist es, die Steuerbelastung durch alle Steuerarten innerhalb einer gewissen Bandbreite einzugrenzen. Die Motion hat somit grosse Ähnlichkeit mit der am 28. November 2010 von Volk und Ständen abgelehnten Volksinitiative "für faire Steuern. Stopp dem Missbrauch beim Steuerwettbewerb (Steuergerechtigkeits-Initiative)". Sie unterscheidet sich jedoch in drei wesentlichen Punkten von der Volksinitiative. Erstens besteht die Möglichkeit, auch bei niedrigen Einkommen und Vermögen Bandbreiten zu definieren. Zweitens beschränkt sich der Vorschlag nicht auf die Einkommens- und Vermögenssteuer, sondern erstreckt sich auf alle Steuerarten. Weitere kantonale Steuern wie etwa die Grundstückgewinnsteuer oder die Erbschafts- und Schenkungssteuer wären von diesem Vorschlag ebenfalls betroffen. Drittens lässt der Vorstoss offen, ob nur Mindest- oder auch Höchststeuersätze eingeführt werden sollen.</p><p>In Anbetracht der Tatsache, dass die vor fünf Jahren diskutierte Steuergerechtigkeits-Initiative abgelehnt wurde, sieht der Bundesrat zurzeit keinen Anlass, einen neuen Anlauf zur Beschränkung des Steuerwettbewerbs zu lancieren, welcher die kantonale Steuerautonomie noch viel stärker beschneiden würde. Die verfassungsrechtlich garantierte Tarifautonomie des kantonalen Gesetzgebers bedeutet, dass die Rechtsordnung des Bundes den Steuerwettbewerb bezüglich der kantonalen Steuersätze bejaht und damit auch Belastungsunterschiede unter den Kantonen wie auch innerhalb der Kantone zwischen den Gemeinden bewusst in Kauf nimmt. Mit seinem Urteil zum Obwaldner Steuertarif hat das Bundesgericht das Leistungsfähigkeitsprinzip konkretisiert, indem es degressive Steuertarife als nicht vereinbar mit dem Leistungsfähigkeitsprinzip erklärt hat. Die Analyse bezieht sich dabei auf einen Vergleich von Steuerpflichtigen mit unterschiedlicher Leistungsfähigkeit innerhalb eines Tarifs. Ein Vergleich (unterschiedlicher) kantonaler Steuertarife, wie ihn die Motionärin anstellt, war dagegen nicht Grundlage des Bundesgerichtsentscheids. Einen solchen als Begründung einer Verletzung der derzeitigen verfassungsrechtlichen Vorgaben anzuführen ist insofern nicht korrekt, als in Artikel 3 der Bundesverfassung die Souveränität der Kantone innerhalb der Schranken der Bundesverfassung garantiert wird und in Artikel 129 Absatz 2 der Bundesverfassung die kantonalen Steuertarife, -sätze und -freibeträge von einer Harmonisierung explizit ausgenommen sind.</p><p>Insgesamt überwiegen die Vorteile des Steuerwettbewerbs deutlich dessen Nachteile. Es geht deshalb darum, die Vorteile des Steuerwettbewerbs zu nutzen und die unerwünschten Auswirkungen zu vermeiden oder zu mildern. Dies ist unter anderem die Aufgabe des nationalen Finanzausgleichs. Der zweite Wirksamkeitsbericht vom März 2014 zeigt, dass dieser seine Ziele weitgehend erfüllt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, eine Vorlage zu unterbreiten:</p><p>Schaffung der verfassungsrechtlichen Grundlagen, um die steuerliche Belastung durch alle Steuerarten innerhalb eines Bandbreitenmodells zu regeln und damit die Steuergerechtigkeit innerhalb der Schweiz zu verbessern.</p><p>Die materielle Steuerharmonisierung der Steuersätze, -tarife und -freigrenzen soll nicht alle zu einem Einheitssteuersatz führen, sondern in Kombination mit dem Finanzausgleich eine Eingrenzung der Steuerbelastungen zwischen Kantonen und Regionen innerhalb einer bestimmten Bandbreite anstreben.</p>
- Bandbreitenmodell für mehr Steuergerechtigkeit
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