IV-Rentnerinnen und -Rentner näher an die Arbeitswelt bringen

ShortId
15.3116
Id
20153116
Updated
28.07.2023 06:16
Language
de
Title
IV-Rentnerinnen und -Rentner näher an die Arbeitswelt bringen
AdditionalIndexing
44;2836;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Es liegen erste Ergebnisse aus den Evaluationen der 4. und der 5. Revision sowie aus der 6. Revision, erstes Massnahmenpaket (Revision 6a) vor, welche zeigen, dass sich die IV in eine Eingliederungsversicherung umgewandelt hat.</p><p>Eine Zunahme der Renten aufgrund psychischer Störungen - wozu ein Burnout nicht zählt - ist nicht auszumachen. Statistische Auswertungen zeigen lediglich, dass die Anzahl psychisch bedingter laufender Renten trotz sinkendem Rentengesamtbestand konstant bleibt. Das Gleiche gilt für die Neurenten der jungen Erwachsenen - dies im Gegensatz zu den anderen Versichertenkategorien, wo ein eindeutiger Rückgang der Neurenten festgestellt werden kann. Deshalb hat der Bundesrat am 25. Februar 2015 eine Reform für die Weiterentwicklung der IV lanciert, die spezifische Massnahmen für die Zielgruppen Kinder, Jugendliche und psychisch Erkrankte vorschlägt.</p><p>1. Die medizinischen Abklärungen, im Rahmen derer die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit erfolgt, finden heute parallel zu einem Erstgespräch statt, in welchem die Ausgangslage der versicherten Person, ihre Ressourcen und ihre Situation am Arbeitsplatz (arbeitsplatzbezogene Faktoren) erfasst werden. Darauf basierend werden Massnahmen der Frühintervention ergriffen mit dem Ziel des Arbeitsplatzerhalts bzw. der beruflichen Wiedereingliederung. Für den Rentenentscheid werden nach wie vor genaue und fundierte medizinische Abklärungen benötigt.</p><p>2. Massnahmen der Frühintervention können vor allem darauf ausgerichtet sein, einen noch vorhandenen Arbeitsplatz zu erhalten oder - im Falle des bereits erfolgten Verlustes des Arbeitsplatzes - aktive Unterstützung bei der Suche eines neuen Arbeitsplatzes bieten. Spezifische Massnahmen für psychisch beeinträchtigte Personen werden im Rahmen der am 25. Februar 2015 lancierten Reform der Invalidenversicherung weiterentwickelt, verstärkt und ausgebaut. Eine bessere Koordination der beteiligten Akteure wird ebenfalls angestrebt, insbesondere eine bessere Unterstützung der Arbeitgebenden und eine stärkere Zusammenarbeit mit den Ärztinnen und Ärzten.</p><p>3. Im heutigen System können die in der Interpellation genannten Schwelleneffekte zu negativen Anreizen führen. Die Weiterentwicklung der IV sieht daher unter anderem vor, ein stufenloses Rentensystem einzuführen und weitere finanzielle Fehlanreize zu eliminieren. Die Eröffnung der Vernehmlassung erfolgt im Herbst 2015.</p><p>4. Der Übergang von der Schule zur Arbeitswelt ist einer der Schwerpunkte der Weiterentwicklung der IV. Unter anderem ist geplant, eine bedarfsorientierte längerfristige Beratung und Begleitung von Jugendlichen zu implementieren und die Vernetzung mit den zuständigen Akteuren im Schul-, Ausbildungs- und Gesundheitsbereich vor und während des Übergangs zwischen Schule und Ausbildung sicherzustellen. Ebenfalls sollen die medizinischen Eingliederungsmassnahmen im Hinblick auf eine berufliche Ausbildung oder Tätigkeit bzw. im Hinblick auf den Abschluss einer erstmaligen Ausbildung erweitert und verlängert werden können.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Verschiedene Reformen in den vergangenen zehn Jahren haben das IV-System sukzessive von einer passiven Rentenverwaltung in eine proaktive Eingliederungs-Agentur gewandelt. Der Reformprozess hat die Anzahl der Neurenten deutlich gesenkt, vermochte aber die Zunahme der Renten aufgrund psychischer Störungen nicht zu stoppen. Die Neurenten der jungen Erwachsenen nehmen sogar immer noch zu. Psychische Erkrankungen wie Burnout und Depressionen sind Begleiterscheinungen unserer leistungsbetonten Arbeitswelt, sie werden sich zunehmend auswirken und unsere Systeme der sozialen Sicherheit belasten. Obwohl gut durchdachte und erprobte Massnahmen der entsprechenden Kompetenzzentren zur Anwendung kommen, müssen die Instrumente optimiert werden, um nicht immer mehr psychisch Kranke abgleiten zu lassen und ihre wirtschaftliche Selbsterhaltung preiszugeben, was sich neben den volkswirtschaftlichen Folgen letzten Endes negativ auf ihr Gesundheitsbefinden und Selbstgefühl auswirkt. </p><p>Dazu stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Sind die medizinischen Abklärungen, die früher hauptsächlich auf den Rentenanspruch ausgerichtet waren, nun in erster Linie auf die Eingliederungsfähigkeit der betroffenen Person bezogen? In welcher Form werden systematisch arbeitsplatzbezogene Faktoren erhoben? </p><p>2. Werden die Frühinterventionsmassnahmen prioritär auf die Erhaltung der Arbeitsplätze im regulären Arbeitsmarkt ausgerichtet, und erreichen sie neben den viel einfacheren somatischen Krankheitsfällen auch die psychischen? </p><p>3. Für Gruppen von Betroffenen mit niedrigen Einkommen, die von psychisch Kranken und erst recht jungen Erwachsenen überrepräsentiert sind, "lohnt" es sich eher, nicht (mehr) zu arbeiten unter anderem aufgrund der Schwelleneffekte, die als unbestrittene Verbesserungsmassnahmen der IV-Revision 6b hätten gerettet werden müssen. Wie sieht der Fahrplan für deren Implementierung heute aus?</p><p>4. Die Früherkennungs- und -interventionsmassnahmen der IV-Stellen zusammen mit den Arbeitgebern erreichen diejenigen jungen Menschen nicht, die noch gar nicht in den offenen Arbeitsmarkt eingetreten sind. Welche Mittel und Instrumente werden entwickelt, um spezifisch den Übergang von der Schule zur Arbeitswelt zu unterstützen, welcher die Schlüsselstelle bedeutet für eine vermeidbare drohende IV-Karriere?</p>
  • IV-Rentnerinnen und -Rentner näher an die Arbeitswelt bringen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Es liegen erste Ergebnisse aus den Evaluationen der 4. und der 5. Revision sowie aus der 6. Revision, erstes Massnahmenpaket (Revision 6a) vor, welche zeigen, dass sich die IV in eine Eingliederungsversicherung umgewandelt hat.</p><p>Eine Zunahme der Renten aufgrund psychischer Störungen - wozu ein Burnout nicht zählt - ist nicht auszumachen. Statistische Auswertungen zeigen lediglich, dass die Anzahl psychisch bedingter laufender Renten trotz sinkendem Rentengesamtbestand konstant bleibt. Das Gleiche gilt für die Neurenten der jungen Erwachsenen - dies im Gegensatz zu den anderen Versichertenkategorien, wo ein eindeutiger Rückgang der Neurenten festgestellt werden kann. Deshalb hat der Bundesrat am 25. Februar 2015 eine Reform für die Weiterentwicklung der IV lanciert, die spezifische Massnahmen für die Zielgruppen Kinder, Jugendliche und psychisch Erkrankte vorschlägt.</p><p>1. Die medizinischen Abklärungen, im Rahmen derer die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit erfolgt, finden heute parallel zu einem Erstgespräch statt, in welchem die Ausgangslage der versicherten Person, ihre Ressourcen und ihre Situation am Arbeitsplatz (arbeitsplatzbezogene Faktoren) erfasst werden. Darauf basierend werden Massnahmen der Frühintervention ergriffen mit dem Ziel des Arbeitsplatzerhalts bzw. der beruflichen Wiedereingliederung. Für den Rentenentscheid werden nach wie vor genaue und fundierte medizinische Abklärungen benötigt.</p><p>2. Massnahmen der Frühintervention können vor allem darauf ausgerichtet sein, einen noch vorhandenen Arbeitsplatz zu erhalten oder - im Falle des bereits erfolgten Verlustes des Arbeitsplatzes - aktive Unterstützung bei der Suche eines neuen Arbeitsplatzes bieten. Spezifische Massnahmen für psychisch beeinträchtigte Personen werden im Rahmen der am 25. Februar 2015 lancierten Reform der Invalidenversicherung weiterentwickelt, verstärkt und ausgebaut. Eine bessere Koordination der beteiligten Akteure wird ebenfalls angestrebt, insbesondere eine bessere Unterstützung der Arbeitgebenden und eine stärkere Zusammenarbeit mit den Ärztinnen und Ärzten.</p><p>3. Im heutigen System können die in der Interpellation genannten Schwelleneffekte zu negativen Anreizen führen. Die Weiterentwicklung der IV sieht daher unter anderem vor, ein stufenloses Rentensystem einzuführen und weitere finanzielle Fehlanreize zu eliminieren. Die Eröffnung der Vernehmlassung erfolgt im Herbst 2015.</p><p>4. Der Übergang von der Schule zur Arbeitswelt ist einer der Schwerpunkte der Weiterentwicklung der IV. Unter anderem ist geplant, eine bedarfsorientierte längerfristige Beratung und Begleitung von Jugendlichen zu implementieren und die Vernetzung mit den zuständigen Akteuren im Schul-, Ausbildungs- und Gesundheitsbereich vor und während des Übergangs zwischen Schule und Ausbildung sicherzustellen. Ebenfalls sollen die medizinischen Eingliederungsmassnahmen im Hinblick auf eine berufliche Ausbildung oder Tätigkeit bzw. im Hinblick auf den Abschluss einer erstmaligen Ausbildung erweitert und verlängert werden können.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Verschiedene Reformen in den vergangenen zehn Jahren haben das IV-System sukzessive von einer passiven Rentenverwaltung in eine proaktive Eingliederungs-Agentur gewandelt. Der Reformprozess hat die Anzahl der Neurenten deutlich gesenkt, vermochte aber die Zunahme der Renten aufgrund psychischer Störungen nicht zu stoppen. Die Neurenten der jungen Erwachsenen nehmen sogar immer noch zu. Psychische Erkrankungen wie Burnout und Depressionen sind Begleiterscheinungen unserer leistungsbetonten Arbeitswelt, sie werden sich zunehmend auswirken und unsere Systeme der sozialen Sicherheit belasten. Obwohl gut durchdachte und erprobte Massnahmen der entsprechenden Kompetenzzentren zur Anwendung kommen, müssen die Instrumente optimiert werden, um nicht immer mehr psychisch Kranke abgleiten zu lassen und ihre wirtschaftliche Selbsterhaltung preiszugeben, was sich neben den volkswirtschaftlichen Folgen letzten Endes negativ auf ihr Gesundheitsbefinden und Selbstgefühl auswirkt. </p><p>Dazu stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Sind die medizinischen Abklärungen, die früher hauptsächlich auf den Rentenanspruch ausgerichtet waren, nun in erster Linie auf die Eingliederungsfähigkeit der betroffenen Person bezogen? In welcher Form werden systematisch arbeitsplatzbezogene Faktoren erhoben? </p><p>2. Werden die Frühinterventionsmassnahmen prioritär auf die Erhaltung der Arbeitsplätze im regulären Arbeitsmarkt ausgerichtet, und erreichen sie neben den viel einfacheren somatischen Krankheitsfällen auch die psychischen? </p><p>3. Für Gruppen von Betroffenen mit niedrigen Einkommen, die von psychisch Kranken und erst recht jungen Erwachsenen überrepräsentiert sind, "lohnt" es sich eher, nicht (mehr) zu arbeiten unter anderem aufgrund der Schwelleneffekte, die als unbestrittene Verbesserungsmassnahmen der IV-Revision 6b hätten gerettet werden müssen. Wie sieht der Fahrplan für deren Implementierung heute aus?</p><p>4. Die Früherkennungs- und -interventionsmassnahmen der IV-Stellen zusammen mit den Arbeitgebern erreichen diejenigen jungen Menschen nicht, die noch gar nicht in den offenen Arbeitsmarkt eingetreten sind. Welche Mittel und Instrumente werden entwickelt, um spezifisch den Übergang von der Schule zur Arbeitswelt zu unterstützen, welcher die Schlüsselstelle bedeutet für eine vermeidbare drohende IV-Karriere?</p>
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