Abbau von Regulierungskosten. Bonusorientierte Kontrollintervalle für Betriebe und Anlagen

ShortId
15.3117
Id
20153117
Updated
14.11.2025 07:49
Language
de
Title
Abbau von Regulierungskosten. Bonusorientierte Kontrollintervalle für Betriebe und Anlagen
AdditionalIndexing
15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Aufgrund der neuen Währungsrealitäten sind die Regulierungskosten durch staatliche administrative Belastungen und die Verwaltungsbürokratie zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes zwingend auf ein Mindestmass zu reduzieren.</p><p>Nach offiziellen Zahlen verursachen staatliche Regulierungen in den Unternehmen der Schweizer Wirtschaft Kosten von rund 10 Milliarden Schweizerfranken jährlich. Am stärksten leiden die Mikro- und die kleinen Unternehmen unter der übermässigen Regulierung.</p><p>Mit differenzierten, bonusorientierten Kontrollintervallen könnten einerseits erhebliche Regulierungskosten für die Unternehmen reduziert werden. Andererseits könnten auch aufseiten der Behörden erhebliche Einsparungen erzielt werden. Unternehmen, welche die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, Vorschriften und Grenzwerte in ihren Anlagen und Betrieben im Bereich der Arbeits-, Umwelt-, Luftreinhalte-, Arbeitssicherheits-, Gesundheits-, Lebensmittel- usw. -Gesetzgebung nachgewiesen haben, sollen im Gesetzesvollzug einen Anreiz durch Entlastung von künftigen periodischen Kontrollen erhalten.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Kontrollen für die Unternehmen eine Belastung darstellen und sie daher unter Berücksichtigung der erklärten öffentlichen Zielsetzungen auf das strikte Minimum reduziert werden müssen.</p><p>Im Auftrag des Seco hat das Institut MIS Trend AG im Jahr 2007 bei 1600 KMU eine Umfrage durchgeführt. Diese hat gezeigt, dass sich in der Schweiz die Belastung von KMU durch staatliche Kontrollen in Grenzen hält. Im Durchschnitt entfallen in den letzten fünf Jahren 1,9 unterschiedliche Kontrollen auf ein KMU.</p><p>Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat in ihrem "Audit Letter Nr. 10" (2008) einen Test zur Selbstkontrolle veröffentlicht. Der entsprechende Kontrollansatz und insbesondere die Risikoanalyse haben auch heute noch Gültigkeit. Die EFK hat 80 Unternehmenskontrollen identifiziert. Davon werden aber lediglich 20 von Bundesorganen durchgeführt. Die Mehrzahl der Unternehmenskontrollen erfolgt durch die Kantone, in einigen Fällen durch andere Organe, wie die tripartiten oder paritätischen Kommissionen im Rahmen der Arbeitsmarktaufsicht. Laut der EFK sind zwei mögliche Vorgehensweisen näher zu prüfen: einerseits der Aufbau einer gemeinsamen Datenbank für die betroffenen Ämter und Kontrollstellen, die die verschiedenen durchgeführten Kontrollen mit dem Kalenderdatum enthält sowie Angaben zu den bei der Kontrolle gemachten wesentlichen Feststellungen; andererseits die Zusammenlegung gewisser Kontrollen, die den Zugang zur Unternehmensbuchhaltung voraussetzen (AHV-Kontrolle, Mehrwertsteuer, direkte Steuer, Schwarzarbeit, flankierende Massnahmen auf dem Arbeitsmarkt, Zoll usw.).</p><p>Der Preisüberwacher hat in einer Marktbeobachtung festgestellt, dass die Kantone die Umweltschutzvorschriften bei Malerbetrieben unterschiedlich ausgestalten, immer auf dem gleichen Bundesrecht basierend. Einzelne Kantone führen rigide Kontrollen durch, währenddem andere eher auf Eigenverantwortung bzw. die disziplinierende Wirkung von Strafen im Falle von Zuwiderhandlungen setzen. Mit letzterem Ansatz können sie die administrative Belastung der Unternehmen reduzieren.</p><p>Der Bundesrat wird seine Bestrebungen zur administrativen Entlastung zugunsten der Unternehmen fortsetzen. Das gilt auch für den Bereich der Unternehmenskontrollen. Er beantragt aber dennoch die Ablehnung des Postulates, einerseits weil es zu weit gefasst ist und der aktuelle Inhalt somit schwer umsetzbar wäre und andererseits weil die Mehrzahl der Kontrollen nicht vom Bund durchgeführt wird.</p><p>Werden für die Unternehmen neue Vorgaben festgelegt oder wird ein Gesetz oder eine Verordnung revidiert, muss ferner eine Regulierungsfolgenabschätzung durchgeführt werden; das KMU-Forum nimmt zu neuen Regulierungen ebenfalls Stellung.</p><p>Der Bundesrat hat im Hinblick auf die Kontrollen bereits mehrfach Verbesserungsmassnahmen getroffen: So wurde mit der EU ein bilaterales Abkommen über die Erleichterung der Kontrollen und Formalitäten im Güterverkehr abgeschlossen; die Kontrollen des Bundes bei den Steuern und den Sozialversicherungen erfolgen inzwischen weitgehend risikobasiert; Massnahme 3 im Bericht des Bundesrates über die Regulierungskosten vom Dezember 2013 (Zusammenlegung der Arbeitgeberkontrollen) wurde 2014 umgesetzt; und Massnahme 30 des gleichen Berichtes (Luftreinhaltung: differenzierte oder bonusorientierte Feuerungskontrollen) wird im Rahmen der Revision der Luftreinhalte-Verordnung 2016 umgesetzt. Sollte der Bundesrat feststellen, dass andere Kontrollen ebenfalls optimiert werden müssen, ist er bereit, die entsprechenden Massnahmen zu treffen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen zu prüfen, wie Unternehmen von behördlichen Kontrollen jeder Art durch Verlängerung der Kontrollintervalle entlastet werden können, wenn die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen, Vorschriften, Grenzwerten usw. durch bereits erfolgte Kontrollen bestätigt ist. Dem Parlament ist ein Bericht mit Massnahmenvorschlägen zu unterbreiten.</p>
  • Abbau von Regulierungskosten. Bonusorientierte Kontrollintervalle für Betriebe und Anlagen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Aufgrund der neuen Währungsrealitäten sind die Regulierungskosten durch staatliche administrative Belastungen und die Verwaltungsbürokratie zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes zwingend auf ein Mindestmass zu reduzieren.</p><p>Nach offiziellen Zahlen verursachen staatliche Regulierungen in den Unternehmen der Schweizer Wirtschaft Kosten von rund 10 Milliarden Schweizerfranken jährlich. Am stärksten leiden die Mikro- und die kleinen Unternehmen unter der übermässigen Regulierung.</p><p>Mit differenzierten, bonusorientierten Kontrollintervallen könnten einerseits erhebliche Regulierungskosten für die Unternehmen reduziert werden. Andererseits könnten auch aufseiten der Behörden erhebliche Einsparungen erzielt werden. Unternehmen, welche die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, Vorschriften und Grenzwerte in ihren Anlagen und Betrieben im Bereich der Arbeits-, Umwelt-, Luftreinhalte-, Arbeitssicherheits-, Gesundheits-, Lebensmittel- usw. -Gesetzgebung nachgewiesen haben, sollen im Gesetzesvollzug einen Anreiz durch Entlastung von künftigen periodischen Kontrollen erhalten.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Kontrollen für die Unternehmen eine Belastung darstellen und sie daher unter Berücksichtigung der erklärten öffentlichen Zielsetzungen auf das strikte Minimum reduziert werden müssen.</p><p>Im Auftrag des Seco hat das Institut MIS Trend AG im Jahr 2007 bei 1600 KMU eine Umfrage durchgeführt. Diese hat gezeigt, dass sich in der Schweiz die Belastung von KMU durch staatliche Kontrollen in Grenzen hält. Im Durchschnitt entfallen in den letzten fünf Jahren 1,9 unterschiedliche Kontrollen auf ein KMU.</p><p>Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat in ihrem "Audit Letter Nr. 10" (2008) einen Test zur Selbstkontrolle veröffentlicht. Der entsprechende Kontrollansatz und insbesondere die Risikoanalyse haben auch heute noch Gültigkeit. Die EFK hat 80 Unternehmenskontrollen identifiziert. Davon werden aber lediglich 20 von Bundesorganen durchgeführt. Die Mehrzahl der Unternehmenskontrollen erfolgt durch die Kantone, in einigen Fällen durch andere Organe, wie die tripartiten oder paritätischen Kommissionen im Rahmen der Arbeitsmarktaufsicht. Laut der EFK sind zwei mögliche Vorgehensweisen näher zu prüfen: einerseits der Aufbau einer gemeinsamen Datenbank für die betroffenen Ämter und Kontrollstellen, die die verschiedenen durchgeführten Kontrollen mit dem Kalenderdatum enthält sowie Angaben zu den bei der Kontrolle gemachten wesentlichen Feststellungen; andererseits die Zusammenlegung gewisser Kontrollen, die den Zugang zur Unternehmensbuchhaltung voraussetzen (AHV-Kontrolle, Mehrwertsteuer, direkte Steuer, Schwarzarbeit, flankierende Massnahmen auf dem Arbeitsmarkt, Zoll usw.).</p><p>Der Preisüberwacher hat in einer Marktbeobachtung festgestellt, dass die Kantone die Umweltschutzvorschriften bei Malerbetrieben unterschiedlich ausgestalten, immer auf dem gleichen Bundesrecht basierend. Einzelne Kantone führen rigide Kontrollen durch, währenddem andere eher auf Eigenverantwortung bzw. die disziplinierende Wirkung von Strafen im Falle von Zuwiderhandlungen setzen. Mit letzterem Ansatz können sie die administrative Belastung der Unternehmen reduzieren.</p><p>Der Bundesrat wird seine Bestrebungen zur administrativen Entlastung zugunsten der Unternehmen fortsetzen. Das gilt auch für den Bereich der Unternehmenskontrollen. Er beantragt aber dennoch die Ablehnung des Postulates, einerseits weil es zu weit gefasst ist und der aktuelle Inhalt somit schwer umsetzbar wäre und andererseits weil die Mehrzahl der Kontrollen nicht vom Bund durchgeführt wird.</p><p>Werden für die Unternehmen neue Vorgaben festgelegt oder wird ein Gesetz oder eine Verordnung revidiert, muss ferner eine Regulierungsfolgenabschätzung durchgeführt werden; das KMU-Forum nimmt zu neuen Regulierungen ebenfalls Stellung.</p><p>Der Bundesrat hat im Hinblick auf die Kontrollen bereits mehrfach Verbesserungsmassnahmen getroffen: So wurde mit der EU ein bilaterales Abkommen über die Erleichterung der Kontrollen und Formalitäten im Güterverkehr abgeschlossen; die Kontrollen des Bundes bei den Steuern und den Sozialversicherungen erfolgen inzwischen weitgehend risikobasiert; Massnahme 3 im Bericht des Bundesrates über die Regulierungskosten vom Dezember 2013 (Zusammenlegung der Arbeitgeberkontrollen) wurde 2014 umgesetzt; und Massnahme 30 des gleichen Berichtes (Luftreinhaltung: differenzierte oder bonusorientierte Feuerungskontrollen) wird im Rahmen der Revision der Luftreinhalte-Verordnung 2016 umgesetzt. Sollte der Bundesrat feststellen, dass andere Kontrollen ebenfalls optimiert werden müssen, ist er bereit, die entsprechenden Massnahmen zu treffen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen zu prüfen, wie Unternehmen von behördlichen Kontrollen jeder Art durch Verlängerung der Kontrollintervalle entlastet werden können, wenn die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen, Vorschriften, Grenzwerten usw. durch bereits erfolgte Kontrollen bestätigt ist. Dem Parlament ist ein Bericht mit Massnahmenvorschlägen zu unterbreiten.</p>
    • Abbau von Regulierungskosten. Bonusorientierte Kontrollintervalle für Betriebe und Anlagen

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