Abbau von Regulierungskosten. Unternehmen von staatlichen Statistikerhebungen entlasten

ShortId
15.3120
Id
20153120
Updated
14.11.2025 08:20
Language
de
Title
Abbau von Regulierungskosten. Unternehmen von staatlichen Statistikerhebungen entlasten
AdditionalIndexing
15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Aufgrund der neuen Währungsrealitäten sind die Regulierungskosten durch staatliche administrative Belastungen und die Verwaltungsbürokratie zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes zwingend auf ein Mindestmass zu reduzieren. </p><p>Nach offiziellen Zahlen verursachen staatliche Regulierungen in den Unternehmen der Schweizer Wirtschaft Kosten von rund 10 Milliarden Schweizerfranken jährlich. Am stärksten leiden die Mikro- und die kleinen Unternehmen unter der übermässigen Regulierung. </p><p>Die </p><p>- Erhebung über den Endenergieverbrauch (Gesamtenergiestatistik),</p><p>- Erhebung über die Beschäftigungsstatistik,</p><p>- Lohnstrukturerhebung,</p><p>- Erhebung über den Landesindex der Konsumentenpreise (ohne Mietpreisindex),</p><p>- Erhebung über den Mietpreisindex (Teilindex des Landesindexes),</p><p>- Erhebung über den Produzenten- und Importpreisindex,</p><p>- Erhebung für die schweizerische Baupreisstatistik,</p><p>- Aktualisierungserhebungen des Betriebs- und Unternehmensregisters,</p><p>- Profiling von grossen Unternehmen und Unternehmensgruppen,</p><p>- Produktions-, Auftrags- und Umsatzstatistik der Industrie,</p><p>- Produktions-, Auftrags- und Umsatzstatistik des Baugewerbes,</p><p>- Detailhandelsumsatzstatistik,</p><p>- Statistik des Umsatzes "Sonstige Dienstleistungen",</p><p>um nur einige obligatorische Bundesstatistiken zu nennen, verursachen den Unternehmen jährlich erheblichen Aufwand und insgesamt Kosten in Millionenhöhe, die reduziert werden können und müssen.</p>
  • <p>Die verschiedenen im Postulat erwähnten Geschäfte werden zu einem Grossteil bereits von bestehenden Informationen abgedeckt. Deshalb untersucht das Bundesamt für Statistik (BFS) derzeit mit seinen Partnern im Rahmen des statistischen Mehrjahresprogrammes des Bundes (MJP) 2015-2019 die gesamte Statistikproduktion. Vor diesem Hintergrund werden die Unternehmensstatistiken insbesondere hinsichtlich ihrer Zweckmässigkeit (Inhalt, Periodizität usw.), des Aufwandes für die Befragten sowie ihres Vereinfachungs- bzw. Modernisierungspotenzials untersucht. Dank dieser kritischen Beurteilung, die für jedes MJP durchgeführt wird, kann den Bedürfnissen der verschiedenen beteiligten Parteien innerhalb und ausserhalb der Bundesverwaltung Rechnung getragen werden. Das MJP 2015-2019 wird dem Bundesrat Anfang 2016 zusammen mit dem Legislaturprogramm zur Genehmigung vorgelegt.</p><p>Zudem berichtet das BFS jährlich im Rahmen des Berichtes des Bundesrates "Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte" über die Fortschritte der Motion der FDP-Liberalen Fraktion 10.3947, "Weniger Ärger für KMU mit amtlichen Statistiken". Auf diesem Weg werden Informationen über die Anstrengungen, die die Statistikproduzenten zur Entlastung der KMU unternehmen, zur Verfügung gestellt. Bei den unverzichtbaren Statistiken wurden bereits erfolgreich Vereinfachungen eingeführt, nämlich durch die Verwendung anderer Erhebungsformen und moderner Technologien. Ausserdem versucht der Bund, Doppelspurigkeiten weitestgehend zu verhindern, und stützt sich in erster Linie auf in der Bundesverwaltung bereits verfügbare Daten, wodurch bestimmte Erhebungen vermieden werden können oder deren Periodizität deutlich reduziert werden kann. Diese Massnahmen haben bereits zu einer Verringerung des Arbeitsaufwands für die Unternehmen geführt. Schliesslich setzt das BFS die Empfehlungen aus dem Bericht "Schätzung der Kosten von Regulierungen und Identifizierung von Potenzialen für die Vereinfachung und Kostenreduktion im Bereich Statistik", der im Oktober 2013 vom Schweizerischen Institut für Klein- und Mittelunternehmen der Universität St. Gallen veröffentlicht wurde, Schritt für Schritt um. Dieser Bericht sieht Entlastungs-/Rationalisierungsmassnahmen für die im vorliegenden Postulat aufgezählten Statistiken vor und befasst sich auch mit den im Postulat genannten Aktionsbereichen "Verbesserung der Kommunikation und Transparenz" und "Verstärkung der partnerschaftlichen Zusammenarbeit und Setzen von Anreizen für den Einsatz elektronischer Systeme". Zum Abschluss sei darauf hingewiesen, dass das BFS aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet ist, Erhebungen zu vermeiden, wenn Administrativdaten verwendet werden können.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zur Reduktion der Unternehmensstatistiken, zur koordinierten Erhebung von gesetzlich obligatorisch verankerten Unternehmensstatistiken und zur Modernisierung der Erhebungsmethodik bei Unternehmen vorzulegen. Darin sind darzulegen:</p><p>1. der Zweck, die Eignung, die Verhältnismässigkeit, die Datenverfügbarkeit, die Periodizität sowie Relevanz und Akzeptanz der einzelnen Unternehmensstatistiken;</p><p>2. die Modernisierung der Unternehmensstatistiken und deren Erhebungsmethodik durch Verbesserung der Kommunikation und Transparenz; sowie</p><p>3. die Verstärkung der partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit Unternehmen und Verbänden sowie die Förderung des Einsatzes elektronischer Systeme.</p><p>Mit dem Bericht sind dem Parlament zudem konkrete Verbesserungs- und Optimierungsmassnahmen vorzuschlagen bzw. ist deren Umsetzung in der Verwaltung von Bund und Kantonen nachzuweisen.</p>
  • Abbau von Regulierungskosten. Unternehmen von staatlichen Statistikerhebungen entlasten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Aufgrund der neuen Währungsrealitäten sind die Regulierungskosten durch staatliche administrative Belastungen und die Verwaltungsbürokratie zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes zwingend auf ein Mindestmass zu reduzieren. </p><p>Nach offiziellen Zahlen verursachen staatliche Regulierungen in den Unternehmen der Schweizer Wirtschaft Kosten von rund 10 Milliarden Schweizerfranken jährlich. Am stärksten leiden die Mikro- und die kleinen Unternehmen unter der übermässigen Regulierung. </p><p>Die </p><p>- Erhebung über den Endenergieverbrauch (Gesamtenergiestatistik),</p><p>- Erhebung über die Beschäftigungsstatistik,</p><p>- Lohnstrukturerhebung,</p><p>- Erhebung über den Landesindex der Konsumentenpreise (ohne Mietpreisindex),</p><p>- Erhebung über den Mietpreisindex (Teilindex des Landesindexes),</p><p>- Erhebung über den Produzenten- und Importpreisindex,</p><p>- Erhebung für die schweizerische Baupreisstatistik,</p><p>- Aktualisierungserhebungen des Betriebs- und Unternehmensregisters,</p><p>- Profiling von grossen Unternehmen und Unternehmensgruppen,</p><p>- Produktions-, Auftrags- und Umsatzstatistik der Industrie,</p><p>- Produktions-, Auftrags- und Umsatzstatistik des Baugewerbes,</p><p>- Detailhandelsumsatzstatistik,</p><p>- Statistik des Umsatzes "Sonstige Dienstleistungen",</p><p>um nur einige obligatorische Bundesstatistiken zu nennen, verursachen den Unternehmen jährlich erheblichen Aufwand und insgesamt Kosten in Millionenhöhe, die reduziert werden können und müssen.</p>
    • <p>Die verschiedenen im Postulat erwähnten Geschäfte werden zu einem Grossteil bereits von bestehenden Informationen abgedeckt. Deshalb untersucht das Bundesamt für Statistik (BFS) derzeit mit seinen Partnern im Rahmen des statistischen Mehrjahresprogrammes des Bundes (MJP) 2015-2019 die gesamte Statistikproduktion. Vor diesem Hintergrund werden die Unternehmensstatistiken insbesondere hinsichtlich ihrer Zweckmässigkeit (Inhalt, Periodizität usw.), des Aufwandes für die Befragten sowie ihres Vereinfachungs- bzw. Modernisierungspotenzials untersucht. Dank dieser kritischen Beurteilung, die für jedes MJP durchgeführt wird, kann den Bedürfnissen der verschiedenen beteiligten Parteien innerhalb und ausserhalb der Bundesverwaltung Rechnung getragen werden. Das MJP 2015-2019 wird dem Bundesrat Anfang 2016 zusammen mit dem Legislaturprogramm zur Genehmigung vorgelegt.</p><p>Zudem berichtet das BFS jährlich im Rahmen des Berichtes des Bundesrates "Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte" über die Fortschritte der Motion der FDP-Liberalen Fraktion 10.3947, "Weniger Ärger für KMU mit amtlichen Statistiken". Auf diesem Weg werden Informationen über die Anstrengungen, die die Statistikproduzenten zur Entlastung der KMU unternehmen, zur Verfügung gestellt. Bei den unverzichtbaren Statistiken wurden bereits erfolgreich Vereinfachungen eingeführt, nämlich durch die Verwendung anderer Erhebungsformen und moderner Technologien. Ausserdem versucht der Bund, Doppelspurigkeiten weitestgehend zu verhindern, und stützt sich in erster Linie auf in der Bundesverwaltung bereits verfügbare Daten, wodurch bestimmte Erhebungen vermieden werden können oder deren Periodizität deutlich reduziert werden kann. Diese Massnahmen haben bereits zu einer Verringerung des Arbeitsaufwands für die Unternehmen geführt. Schliesslich setzt das BFS die Empfehlungen aus dem Bericht "Schätzung der Kosten von Regulierungen und Identifizierung von Potenzialen für die Vereinfachung und Kostenreduktion im Bereich Statistik", der im Oktober 2013 vom Schweizerischen Institut für Klein- und Mittelunternehmen der Universität St. Gallen veröffentlicht wurde, Schritt für Schritt um. Dieser Bericht sieht Entlastungs-/Rationalisierungsmassnahmen für die im vorliegenden Postulat aufgezählten Statistiken vor und befasst sich auch mit den im Postulat genannten Aktionsbereichen "Verbesserung der Kommunikation und Transparenz" und "Verstärkung der partnerschaftlichen Zusammenarbeit und Setzen von Anreizen für den Einsatz elektronischer Systeme". Zum Abschluss sei darauf hingewiesen, dass das BFS aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet ist, Erhebungen zu vermeiden, wenn Administrativdaten verwendet werden können.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zur Reduktion der Unternehmensstatistiken, zur koordinierten Erhebung von gesetzlich obligatorisch verankerten Unternehmensstatistiken und zur Modernisierung der Erhebungsmethodik bei Unternehmen vorzulegen. Darin sind darzulegen:</p><p>1. der Zweck, die Eignung, die Verhältnismässigkeit, die Datenverfügbarkeit, die Periodizität sowie Relevanz und Akzeptanz der einzelnen Unternehmensstatistiken;</p><p>2. die Modernisierung der Unternehmensstatistiken und deren Erhebungsmethodik durch Verbesserung der Kommunikation und Transparenz; sowie</p><p>3. die Verstärkung der partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit Unternehmen und Verbänden sowie die Förderung des Einsatzes elektronischer Systeme.</p><p>Mit dem Bericht sind dem Parlament zudem konkrete Verbesserungs- und Optimierungsmassnahmen vorzuschlagen bzw. ist deren Umsetzung in der Verwaltung von Bund und Kantonen nachzuweisen.</p>
    • Abbau von Regulierungskosten. Unternehmen von staatlichen Statistikerhebungen entlasten

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