Via sicura. Verhältnismässigkeit der strafrechtlichen und administrativen Sanktionen wiederherstellen
- ShortId
-
15.3125
- Id
-
20153125
- Updated
-
28.07.2023 14:56
- Language
-
de
- Title
-
Via sicura. Verhältnismässigkeit der strafrechtlichen und administrativen Sanktionen wiederherstellen
- AdditionalIndexing
-
1216;48
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Diese Motion will nicht das Ziel des Projektes Via sicura infrage stellen, das seit dem 1. Januar 2013 in Kraft ist und bezweckt, die Sicherheit im Strassenverkehr zu erhöhen und die Zahl der Verletzten und Todesopfer auf Schweizer Strassen zu verringern. Doch neben präventiven Massnahmen enthält Via sicura zur Erreichung dieses Ziels auch Massnahmen, die - vor allem unter dem Druck der sogenannten Raser-Initiative von Roadcross - durch eine stark repressive Tendenz geprägt sind.</p><p>Diese rigorosen Massnahmen werden nun aber von verschiedener Seite kritisiert: sowohl von sanktionierten Personen als auch von Rechtsprofessoren, Anwälten oder Richtern, die angesichts der Sanktionen häufig ein gewisses Unbehagen verspüren, weil diese Sanktionen besonders streng sind im Vergleich zu den Geldstrafen, mit denen andere, aber ähnlich schwere Delikte geahndet werden.</p><p>Die Anhörung verschiedener juristischer Akteure, die die schwierige Aufgabe haben, das Via-sicura-Gesetz anzuwenden, zeigt, dass Artikel 90 Absatz 4 die Ursache des Problems ist. Absatz 4 ist Ausdruck eines bedauerlichen Misstrauens gegenüber dem richterlichen Ermessen: Der Gesetzgeber definiert darin einen regelrechten "Tarif" für Geschwindigkeitsüberschreitungen, die in jedem Fall unter Artikel 90 Absatz 3 SVG fallen (die Auflistung ist nicht abschliessend). Es handelt sich demnach immer um einen solchen schweren Fall, ungeachtet der Umstände des Einzelfalls, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wird um mindestens 40 Stundenkilometer, wo die Höchstgeschwindigkeit höchstens 30 Stundenkilometer beträgt, um mindestens 50 Stundenkilometer, wo die Höchstgeschwindigkeit höchstens 50 Stundenkilometer beträgt, um mindestens 60 Stundenkilometer, wo die Höchstgeschwindigkeit höchstens 80 Stundenkilometer beträgt, und um mindestens 80 Stundenkilometer, wo die Höchstgeschwindigkeit mehr als 80 Stundenkilometer beträgt.</p><p>So ein "Tarif" ist von einer bedauerlichen Starrheit, die für die Würdigung der Umstände im Einzelfall überhaupt keinen Spielraum mehr lässt.</p><p>Die Anwendung dieses "Tarifs" kann für die fehlbaren Lenkerinnen und Lenker dramatische Folgen haben, da sie mit Gefängnisstrafen, hohen Geldstrafen und Führerausweisentzug rechnen müssen, was zum Stellenverlust führen kann.</p><p>Aus den genannten Gründen ist eine Anpassung des SVG, die es den Richterinnen und Richtern wieder ermöglicht, das Verschulden und die Verhältnismässigkeit der Strafe nach ihrem Ermessen zu beurteilen, gerechtfertigt; eine solche Anpassung wird auch von den betroffenen Kreisen gewünscht.</p>
- <p>Die Bundesversammlung hat den Rasertatbestand im Rahmen des Verkehrssicherheitsprogramms Via sicura beschlossen und dabei Inhalte der Volksinitiative "Schutz vor Rasern" sowie zahlreicher parlamentarischer Vorstösse übernommen. Die entsprechenden Bestimmungen sind erst am 1. Januar 2013 in Kraft getreten.</p><p>Artikel 90 Absatz 4 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SR 741.01) legt fest, wann eine besonders krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit anzunehmen ist. Damit bestimmt der Gesetzgeber und nicht die Gerichte, wann die Voraussetzung "in jedem Fall" erfüllt ist. Bei derart krassen Geschwindigkeitsexzessen besteht das hohe Risiko eines Unfalls mit Toten und Schwerverletzten. Der Bundesrat teilt die Wertung des Gesetzgebers; wer vorsätzlich ein solches Risiko schafft, ist sowohl straf- als auch administrativmassnahmenrechtlich entsprechend zu sanktionieren.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Gesetzentwurf zur Aufhebung von Artikel 90 Absatz 4 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) in der Fassung Via sicura vorzulegen, damit die Verhältnismässigkeit der strafrechtlichen und administrativen Sanktionen wiederhergestellt wird.</p>
- Via sicura. Verhältnismässigkeit der strafrechtlichen und administrativen Sanktionen wiederherstellen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Diese Motion will nicht das Ziel des Projektes Via sicura infrage stellen, das seit dem 1. Januar 2013 in Kraft ist und bezweckt, die Sicherheit im Strassenverkehr zu erhöhen und die Zahl der Verletzten und Todesopfer auf Schweizer Strassen zu verringern. Doch neben präventiven Massnahmen enthält Via sicura zur Erreichung dieses Ziels auch Massnahmen, die - vor allem unter dem Druck der sogenannten Raser-Initiative von Roadcross - durch eine stark repressive Tendenz geprägt sind.</p><p>Diese rigorosen Massnahmen werden nun aber von verschiedener Seite kritisiert: sowohl von sanktionierten Personen als auch von Rechtsprofessoren, Anwälten oder Richtern, die angesichts der Sanktionen häufig ein gewisses Unbehagen verspüren, weil diese Sanktionen besonders streng sind im Vergleich zu den Geldstrafen, mit denen andere, aber ähnlich schwere Delikte geahndet werden.</p><p>Die Anhörung verschiedener juristischer Akteure, die die schwierige Aufgabe haben, das Via-sicura-Gesetz anzuwenden, zeigt, dass Artikel 90 Absatz 4 die Ursache des Problems ist. Absatz 4 ist Ausdruck eines bedauerlichen Misstrauens gegenüber dem richterlichen Ermessen: Der Gesetzgeber definiert darin einen regelrechten "Tarif" für Geschwindigkeitsüberschreitungen, die in jedem Fall unter Artikel 90 Absatz 3 SVG fallen (die Auflistung ist nicht abschliessend). Es handelt sich demnach immer um einen solchen schweren Fall, ungeachtet der Umstände des Einzelfalls, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wird um mindestens 40 Stundenkilometer, wo die Höchstgeschwindigkeit höchstens 30 Stundenkilometer beträgt, um mindestens 50 Stundenkilometer, wo die Höchstgeschwindigkeit höchstens 50 Stundenkilometer beträgt, um mindestens 60 Stundenkilometer, wo die Höchstgeschwindigkeit höchstens 80 Stundenkilometer beträgt, und um mindestens 80 Stundenkilometer, wo die Höchstgeschwindigkeit mehr als 80 Stundenkilometer beträgt.</p><p>So ein "Tarif" ist von einer bedauerlichen Starrheit, die für die Würdigung der Umstände im Einzelfall überhaupt keinen Spielraum mehr lässt.</p><p>Die Anwendung dieses "Tarifs" kann für die fehlbaren Lenkerinnen und Lenker dramatische Folgen haben, da sie mit Gefängnisstrafen, hohen Geldstrafen und Führerausweisentzug rechnen müssen, was zum Stellenverlust führen kann.</p><p>Aus den genannten Gründen ist eine Anpassung des SVG, die es den Richterinnen und Richtern wieder ermöglicht, das Verschulden und die Verhältnismässigkeit der Strafe nach ihrem Ermessen zu beurteilen, gerechtfertigt; eine solche Anpassung wird auch von den betroffenen Kreisen gewünscht.</p>
- <p>Die Bundesversammlung hat den Rasertatbestand im Rahmen des Verkehrssicherheitsprogramms Via sicura beschlossen und dabei Inhalte der Volksinitiative "Schutz vor Rasern" sowie zahlreicher parlamentarischer Vorstösse übernommen. Die entsprechenden Bestimmungen sind erst am 1. Januar 2013 in Kraft getreten.</p><p>Artikel 90 Absatz 4 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SR 741.01) legt fest, wann eine besonders krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit anzunehmen ist. Damit bestimmt der Gesetzgeber und nicht die Gerichte, wann die Voraussetzung "in jedem Fall" erfüllt ist. Bei derart krassen Geschwindigkeitsexzessen besteht das hohe Risiko eines Unfalls mit Toten und Schwerverletzten. Der Bundesrat teilt die Wertung des Gesetzgebers; wer vorsätzlich ein solches Risiko schafft, ist sowohl straf- als auch administrativmassnahmenrechtlich entsprechend zu sanktionieren.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Gesetzentwurf zur Aufhebung von Artikel 90 Absatz 4 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) in der Fassung Via sicura vorzulegen, damit die Verhältnismässigkeit der strafrechtlichen und administrativen Sanktionen wiederhergestellt wird.</p>
- Via sicura. Verhältnismässigkeit der strafrechtlichen und administrativen Sanktionen wiederherstellen
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