Nachhaltigkeitskapitel als Bestandteil von Freihandelsabkommen gemäss APK-NR von 2012

ShortId
15.3130
Id
20153130
Updated
28.07.2023 06:10
Language
de
Title
Nachhaltigkeitskapitel als Bestandteil von Freihandelsabkommen gemäss APK-NR von 2012
AdditionalIndexing
08;1236;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./2. Die Diskussionen über die Aufnahme eines Nachhaltigkeitskapitels (Bestimmungen zu Arbeits- und Umweltstandards) sind fester Bestandteil der laufenden Verhandlungen für ein wirtschaftliches Partnerschaftsabkommen zwischen der Efta und Malaysia. Die Schweiz möchte ausserdem Verweise auf die wichtigsten internationalen Menschenrechtsinstrumente sowie auf die grundlegenden Prinzipien und Rechte der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) in den Abkommenstext aufnehmen. Des Weiteren wird die Schweiz mit Malaysia die Aussichten auf eine Ratifizierung des UN-Zivilpaktes (Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte) sowie des UN-Sozialpaktes (Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte) thematisieren. Nach drei Verhandlungsrunden konnten diesbezüglich bereits gute Resultate erzielt werden.</p><p>3. Freihandelsgespräche sind nicht der geeignete Rahmen, um die Verurteilung von Anwar Ibrahim anzusprechen. Die Schweiz hat über die üblichen Kanäle auf diese Verurteilung reagiert. Insbesondere hat die Schweizer Botschaft in Kuala Lumpur gegenüber den malaysischen Behörden betont, dass die Einhaltung der Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und des Rechts auf ein faires Verfahren für die Schweiz von grosser Bedeutung ist. Die Schweiz wird diese Frage beim nächsten politischen Dialog mit Malaysia, der noch dieses Jahr in der Schweiz stattfinden soll, sowie bei der nächsten Gelegenheit im Rahmen des Menschrechtsrates ansprechen.</p><p>4. Zur Frage der Auswirkungsstudien im Rahmen von Verhandlungen über Freihandelsabkommen hat der Bundesrat bereits mehrfach Stellung genommen. In Bezug auf Auswirkungsstudien im Bereich Menschenrechte kommt der Bundesrat zum Schluss, dass aufgrund der hohen Komplexität der untersuchten Probleme, der Schwierigkeit zur Herstellung und Rückverfolgung von Kausalketten sowie des Fehlens zweckgerichteter statistischer Daten die Arbeitshypothesen und Schlussfolgerungen solcher Analysen zu wenig aussagekräftig und/oder irreführend sind. Der Bundesrat verfolgt die praktische Weiterentwicklung solcher Analysen auf internationaler Ebene weiterhin aufmerksam mit, insbesondere methodologische Entwicklungen. Zudem erachtet er die Fortsetzung des Dialogs und der Zusammenarbeit als zweckmässiges und wirksames Vorgehen, um die Partner der Schweiz bei den Herausforderungen zu unterstützen, mit denen sie bei ihrer wirtschaftlichen Entwicklung teilweise konfrontiert sind.</p><p>5. Die Überwachung der Umsetzung aller in einem Freihandelsabkommen enthaltenen Bestimmungen einschliesslich der Nachhaltigkeitsbestimmungen obliegt den durch das jeweilige Abkommen eingesetzten gemischten Ausschüssen. Diese treffen sich regelmässig, um die Umsetzung des Abkommens zu erleichtern und allfällige Probleme zu lösen. Zur Vorbereitung dieser Sitzungen fordert das Seco jeweils von den zuständigen Stellen der Bundesverwaltung (einschliesslich der Schweizer Botschaften im Ausland), von den Unternehmen, Dachverbänden und anderen interessierten Organisationen Informationen an.</p><p>6. Die Freihandelsabkommen der Schweiz bzw. der Efta sehen immer Kündigungsklauseln vor. Somit steht es jeder Partei frei, das Abkommen zu kündigen, sofern sie dies wünscht. Der Bundesrat weist jedoch darauf hin, dass eine einseitige Kündigung durch die Schweiz weder die soziale noch die Umwelt- oder Menschenrechtssituation eines Partnerlandes verbessern kann. Deshalb hält er die Fortsetzung eines konstruktiven Dialogs und einer erfolgreichen Zusammenarbeit für sinnvoller, da sich auf diese Weise die Gesprächspartner eher überzeugen lassen als durch Isolation und Stigmatisierung.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die APK-N hat sich 2012 für die Integration eines Nachhaltigkeitskapitels als Bestandteil von Freihandelsabkommen ausgesprochen und die Erwartung formuliert, dass Malaysia den Uno-Menschenrechtspakt über bürgerliche und politische Rechte sowie die acht Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) ratifiziert. 2014 lehnte Malaysia die Empfehlungen der Schweiz im Rahmen des UN Universal Periodic Review, darunter auch die Ratifizierung der genannten Uno-Pakte, allesamt ab. Leider zeigen jüngste Entwicklungen, insbesondere die Verurteilung des malaysischen Oppositionsführers Anwar Ibrahim wegen Sodomie, dass sich die Menschenrechtssituation in Malaysia eher verschärft als entspannt.</p><p>1. Inwieweit ist es dem Bundesrat gelungen, das von der APK-N geforderte Nachhaltigkeitskapitel sowie die Ratifizierung der wichtigsten Uno-, Menschenrechts- und IAO-Kernkonventionen durch Malaysia in die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen einzubringen?</p><p>2. Wie gedenkt er diese Erwartungen umzusetzen?</p><p>3. Wie will er die Verurteilung des Oppositionsführers sowie die damit verknüpften Fragen der Rechtsstaatlichkeit in die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen einbringen?</p><p>4. Zieht er in Betracht, eine Menschenrechtsanalyse durchzuführen, um allfällige negative Auswirkungen durch ein Freihandelsabkommen zu verhindern?</p><p>5. Plant er, ein Monitoring bezüglich Menschenrechtsverletzungen, Umweltschäden und Korruption zu etablieren?</p><p>6. Wird das Freihandelsabkommen eine Sistierungs- respektive Kündigungsklausel im Falle einer Verschlechterung der Lage enthalten, z. B. in Form einer Ausstiegsklausel?</p>
  • Nachhaltigkeitskapitel als Bestandteil von Freihandelsabkommen gemäss APK-NR von 2012
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2. Die Diskussionen über die Aufnahme eines Nachhaltigkeitskapitels (Bestimmungen zu Arbeits- und Umweltstandards) sind fester Bestandteil der laufenden Verhandlungen für ein wirtschaftliches Partnerschaftsabkommen zwischen der Efta und Malaysia. Die Schweiz möchte ausserdem Verweise auf die wichtigsten internationalen Menschenrechtsinstrumente sowie auf die grundlegenden Prinzipien und Rechte der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) in den Abkommenstext aufnehmen. Des Weiteren wird die Schweiz mit Malaysia die Aussichten auf eine Ratifizierung des UN-Zivilpaktes (Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte) sowie des UN-Sozialpaktes (Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte) thematisieren. Nach drei Verhandlungsrunden konnten diesbezüglich bereits gute Resultate erzielt werden.</p><p>3. Freihandelsgespräche sind nicht der geeignete Rahmen, um die Verurteilung von Anwar Ibrahim anzusprechen. Die Schweiz hat über die üblichen Kanäle auf diese Verurteilung reagiert. Insbesondere hat die Schweizer Botschaft in Kuala Lumpur gegenüber den malaysischen Behörden betont, dass die Einhaltung der Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und des Rechts auf ein faires Verfahren für die Schweiz von grosser Bedeutung ist. Die Schweiz wird diese Frage beim nächsten politischen Dialog mit Malaysia, der noch dieses Jahr in der Schweiz stattfinden soll, sowie bei der nächsten Gelegenheit im Rahmen des Menschrechtsrates ansprechen.</p><p>4. Zur Frage der Auswirkungsstudien im Rahmen von Verhandlungen über Freihandelsabkommen hat der Bundesrat bereits mehrfach Stellung genommen. In Bezug auf Auswirkungsstudien im Bereich Menschenrechte kommt der Bundesrat zum Schluss, dass aufgrund der hohen Komplexität der untersuchten Probleme, der Schwierigkeit zur Herstellung und Rückverfolgung von Kausalketten sowie des Fehlens zweckgerichteter statistischer Daten die Arbeitshypothesen und Schlussfolgerungen solcher Analysen zu wenig aussagekräftig und/oder irreführend sind. Der Bundesrat verfolgt die praktische Weiterentwicklung solcher Analysen auf internationaler Ebene weiterhin aufmerksam mit, insbesondere methodologische Entwicklungen. Zudem erachtet er die Fortsetzung des Dialogs und der Zusammenarbeit als zweckmässiges und wirksames Vorgehen, um die Partner der Schweiz bei den Herausforderungen zu unterstützen, mit denen sie bei ihrer wirtschaftlichen Entwicklung teilweise konfrontiert sind.</p><p>5. Die Überwachung der Umsetzung aller in einem Freihandelsabkommen enthaltenen Bestimmungen einschliesslich der Nachhaltigkeitsbestimmungen obliegt den durch das jeweilige Abkommen eingesetzten gemischten Ausschüssen. Diese treffen sich regelmässig, um die Umsetzung des Abkommens zu erleichtern und allfällige Probleme zu lösen. Zur Vorbereitung dieser Sitzungen fordert das Seco jeweils von den zuständigen Stellen der Bundesverwaltung (einschliesslich der Schweizer Botschaften im Ausland), von den Unternehmen, Dachverbänden und anderen interessierten Organisationen Informationen an.</p><p>6. Die Freihandelsabkommen der Schweiz bzw. der Efta sehen immer Kündigungsklauseln vor. Somit steht es jeder Partei frei, das Abkommen zu kündigen, sofern sie dies wünscht. Der Bundesrat weist jedoch darauf hin, dass eine einseitige Kündigung durch die Schweiz weder die soziale noch die Umwelt- oder Menschenrechtssituation eines Partnerlandes verbessern kann. Deshalb hält er die Fortsetzung eines konstruktiven Dialogs und einer erfolgreichen Zusammenarbeit für sinnvoller, da sich auf diese Weise die Gesprächspartner eher überzeugen lassen als durch Isolation und Stigmatisierung.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die APK-N hat sich 2012 für die Integration eines Nachhaltigkeitskapitels als Bestandteil von Freihandelsabkommen ausgesprochen und die Erwartung formuliert, dass Malaysia den Uno-Menschenrechtspakt über bürgerliche und politische Rechte sowie die acht Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) ratifiziert. 2014 lehnte Malaysia die Empfehlungen der Schweiz im Rahmen des UN Universal Periodic Review, darunter auch die Ratifizierung der genannten Uno-Pakte, allesamt ab. Leider zeigen jüngste Entwicklungen, insbesondere die Verurteilung des malaysischen Oppositionsführers Anwar Ibrahim wegen Sodomie, dass sich die Menschenrechtssituation in Malaysia eher verschärft als entspannt.</p><p>1. Inwieweit ist es dem Bundesrat gelungen, das von der APK-N geforderte Nachhaltigkeitskapitel sowie die Ratifizierung der wichtigsten Uno-, Menschenrechts- und IAO-Kernkonventionen durch Malaysia in die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen einzubringen?</p><p>2. Wie gedenkt er diese Erwartungen umzusetzen?</p><p>3. Wie will er die Verurteilung des Oppositionsführers sowie die damit verknüpften Fragen der Rechtsstaatlichkeit in die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen einbringen?</p><p>4. Zieht er in Betracht, eine Menschenrechtsanalyse durchzuführen, um allfällige negative Auswirkungen durch ein Freihandelsabkommen zu verhindern?</p><p>5. Plant er, ein Monitoring bezüglich Menschenrechtsverletzungen, Umweltschäden und Korruption zu etablieren?</p><p>6. Wird das Freihandelsabkommen eine Sistierungs- respektive Kündigungsklausel im Falle einer Verschlechterung der Lage enthalten, z. B. in Form einer Ausstiegsklausel?</p>
    • Nachhaltigkeitskapitel als Bestandteil von Freihandelsabkommen gemäss APK-NR von 2012

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