Ausbau des Systems zur automatischen Fahrzeugerkennung und Verkehrsüberwachung an der Landesgrenze
- ShortId
-
15.3131
- Id
-
20153131
- Updated
-
28.07.2023 14:56
- Language
-
de
- Title
-
Ausbau des Systems zur automatischen Fahrzeugerkennung und Verkehrsüberwachung an der Landesgrenze
- AdditionalIndexing
-
1216;09;48
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Antwort vom 12. November 2014 des Bundesrates auf die Interpellation 14.3747 zeigt auf, dass die AFV ein sehr gutes Hilfsmittel des GWK darstellt und eine effiziente und ressourcenschonende Überwachung an neuralgischen Punkten erlaubt. Das GWK und die kantonalen Polizeikorps erzielen mit dem System beachtliche Fahndungserfolge im Kampf gegen Schlepper, Drogenkuriere und Schmuggler. Zusätzlich hat das System seinen Nutzen bei Alarmfahndungen und im Zusammenhang mit einer Kindsentführung unter Beweis gestellt.</p><p>Entgegen der Meinung des Bundesrates sind wir der Auffassung, dass dieses System seine Wirksamkeit nur entfaltet, wenn es möglichst flächendeckend eingesetzt wird. Kriminelle wissen rasch, wo sie überwacht werden, und weichen auf Grenzübergänge ohne AFV aus. Beim Kampf gegen die organisierte Kriminalität müssen sämtliche technischen Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Das bestehende System AFV soll deshalb weiter ausgebaut werden und auch eine abschreckende Wirkung auf den Kriminaltourismus bewirken.</p>
- <p>Der Bundesrat geht mit dem Motionär einig, dass das automatische Fahrzeugerkennung und Verkehrsüberwachung (AFV) ein gutes technisches Hilfsmittel ist. Das Grenzwachtkorps (GWK) verfolgt seit je konsequent die Strategie, seine Ressourcen möglichst effektiv und effizient einzusetzen. Hierzu braucht es aber ebenso eine adäquate, moderne Ausrüstung und geeignete technische Hilfsmittel.</p><p>Grundsätzlich entspricht die geplante Ausbaustrategie des GWK betreffend AFV den Wünschen des Motionärs. Nebst den technischen Voraussetzungen muss aber immer auch der taktische Nutzen berücksichtigt werden. So müssen geotaktisch die Möglichkeit und die notwendigen Personalressourcen vorhanden sein, um bei einem AFV-Alarm eine rasche, gezielte Intervention vornehmen zu können. Dies wäre bei einem flächendeckenden Einsatz des Systems nicht gewährleistet.</p><p>Der technisch mögliche Ausbau von AFV ist bereits in der Umsetzungsphase, und die entsprechenden Mittel sind eingestellt. So sollen zu den bestehenden 200 Kameras bis 2018 rund 100 weitere Kameras an geeigneten Stellen installiert werden.</p><p>Die Zusammenarbeit mit den Kantonen wird aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen durch die Kantonsvereinbarungen spezifiziert. Die Zusammenarbeit mit den Kantonen im Bereich AFV ist Bestandteil der täglichen Zusammenarbeit und folgt der Rechtmässigkeit.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird mit der regionenweisen Einführung oder dem Ausbau des Systems zur automatischen Fahrzeugerkennung und Verkehrsüberwachung (AFV) an allen Grenzübergängen beauftragt, wo der Grenzübertritt mit Motorfahrzeugen gestattet ist, sofern die Einrichtung des AFV technisch möglich ist. Grenzübergänge im Einzugsgebiet von Agglomerationen werden priorisiert behandelt. In Randregionen erfolgt die Installation des AFV im Ermessen des Grenzwachtkorps (GWK) in Absprache mit den zuständigen Polizeibehörden.</p><p>Der Vollausbau gemäss dieser Motion ist bis Ende 2020 anzustreben. Das GWK stellt mit den kantonalen Polizeikorps sicher, dass die Ressourcen für die Bewirtschaftung des AFV zur Verfügung stehen.</p>
- Ausbau des Systems zur automatischen Fahrzeugerkennung und Verkehrsüberwachung an der Landesgrenze
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Antwort vom 12. November 2014 des Bundesrates auf die Interpellation 14.3747 zeigt auf, dass die AFV ein sehr gutes Hilfsmittel des GWK darstellt und eine effiziente und ressourcenschonende Überwachung an neuralgischen Punkten erlaubt. Das GWK und die kantonalen Polizeikorps erzielen mit dem System beachtliche Fahndungserfolge im Kampf gegen Schlepper, Drogenkuriere und Schmuggler. Zusätzlich hat das System seinen Nutzen bei Alarmfahndungen und im Zusammenhang mit einer Kindsentführung unter Beweis gestellt.</p><p>Entgegen der Meinung des Bundesrates sind wir der Auffassung, dass dieses System seine Wirksamkeit nur entfaltet, wenn es möglichst flächendeckend eingesetzt wird. Kriminelle wissen rasch, wo sie überwacht werden, und weichen auf Grenzübergänge ohne AFV aus. Beim Kampf gegen die organisierte Kriminalität müssen sämtliche technischen Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Das bestehende System AFV soll deshalb weiter ausgebaut werden und auch eine abschreckende Wirkung auf den Kriminaltourismus bewirken.</p>
- <p>Der Bundesrat geht mit dem Motionär einig, dass das automatische Fahrzeugerkennung und Verkehrsüberwachung (AFV) ein gutes technisches Hilfsmittel ist. Das Grenzwachtkorps (GWK) verfolgt seit je konsequent die Strategie, seine Ressourcen möglichst effektiv und effizient einzusetzen. Hierzu braucht es aber ebenso eine adäquate, moderne Ausrüstung und geeignete technische Hilfsmittel.</p><p>Grundsätzlich entspricht die geplante Ausbaustrategie des GWK betreffend AFV den Wünschen des Motionärs. Nebst den technischen Voraussetzungen muss aber immer auch der taktische Nutzen berücksichtigt werden. So müssen geotaktisch die Möglichkeit und die notwendigen Personalressourcen vorhanden sein, um bei einem AFV-Alarm eine rasche, gezielte Intervention vornehmen zu können. Dies wäre bei einem flächendeckenden Einsatz des Systems nicht gewährleistet.</p><p>Der technisch mögliche Ausbau von AFV ist bereits in der Umsetzungsphase, und die entsprechenden Mittel sind eingestellt. So sollen zu den bestehenden 200 Kameras bis 2018 rund 100 weitere Kameras an geeigneten Stellen installiert werden.</p><p>Die Zusammenarbeit mit den Kantonen wird aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen durch die Kantonsvereinbarungen spezifiziert. Die Zusammenarbeit mit den Kantonen im Bereich AFV ist Bestandteil der täglichen Zusammenarbeit und folgt der Rechtmässigkeit.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird mit der regionenweisen Einführung oder dem Ausbau des Systems zur automatischen Fahrzeugerkennung und Verkehrsüberwachung (AFV) an allen Grenzübergängen beauftragt, wo der Grenzübertritt mit Motorfahrzeugen gestattet ist, sofern die Einrichtung des AFV technisch möglich ist. Grenzübergänge im Einzugsgebiet von Agglomerationen werden priorisiert behandelt. In Randregionen erfolgt die Installation des AFV im Ermessen des Grenzwachtkorps (GWK) in Absprache mit den zuständigen Polizeibehörden.</p><p>Der Vollausbau gemäss dieser Motion ist bis Ende 2020 anzustreben. Das GWK stellt mit den kantonalen Polizeikorps sicher, dass die Ressourcen für die Bewirtschaftung des AFV zur Verfügung stehen.</p>
- Ausbau des Systems zur automatischen Fahrzeugerkennung und Verkehrsüberwachung an der Landesgrenze
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