Anhänge zum Tisa-Abkommen. Eine Gefahr für den Schweizer Service public?
- ShortId
-
15.3159
- Id
-
20153159
- Updated
-
28.07.2023 06:02
- Language
-
de
- Title
-
Anhänge zum Tisa-Abkommen. Eine Gefahr für den Schweizer Service public?
- AdditionalIndexing
-
08;15;1236
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das Tisa-Abkommen, über das verhandelt wird, enthält verschiedene Anhänge. Diese Anhänge gelangen überall zur Anwendung und binden demnach alle Verhandlungsparteien. Sie sind eigentlich nicht öffentlich. Doch sind einige von ihnen in die Öffentlichkeit gesickert. Im vergangenen Jahr veröffentlichte Wikileaks einen Anhang zu den Finanzdienstleistungen, der eine weitere Deregulierung auf diesem Gebiet anstrebt. In jüngster Vergangenheit ist ein weiterer Anhang durchgesickert mit dem Titel "E-commerce, technology transfer, cross-border data flows and net neutrality". Dieser wirft zahlreiche Fragen auf und gibt zu Sorgen Anlass; denn mit ihm stehen beispielsweise der Datenschutz und der Datentransfer zur Debatte. Vergangenen Monat wurde noch ein Anhang bekannt, mit dem die Gesundheitsdienstleistungen privatisiert werden sollen und der Gesundheitstourismus gefördert werden soll. Ich weise noch einmal darauf hin: Man weiss nichts über diese Anhänge, und zwar nichts zu ihrer Anzahl und auch nichts zu ihrem Inhalt. Ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft insgesamt und auf den Service public sind schwer einzuschätzen. Infolgedessen ist die Unsicherheit gross.</p>
- <p>1./2. Was die Verhandlungen über ein plurilaterales Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (Trade in Services Agreement, Tisa) anbelangt, bekräftigt der Bundesrat seine Haltung gegenüber dem Service public, wie er sie in seiner Antwort auf die Interpellation Trede 14.3102, "Konsequenzen einer möglichen Unterzeichnung des Tisa-Abkommens", sowie in seiner Stellungnahme zur Motion der grünen Fraktion 14.3368, "Tisa-Verhandlungen. Der Service public ist nicht verhandelbar", dargelegt hat. Der Bundesrat folgt in Bezug auf die spezifischen Verpflichtungen denselben Leitlinien, wie sie in den Mandaten für die Doha-Verhandlungen der WTO und die Freihandelsabkommen festgelegt sind. Zu diesen Leitlinien gehört unter anderem die Beachtung der gesetzlichen Einschränkungen in Bezug auf den Marktzugang, namentlich beim Service public in den Bereichen Energie (z. B. Elektrizität), öffentliche Bildung, Gesundheitswesen, öffentlicher Verkehr oder bei der Post. Gestützt auf die Mandate für die Doha-Verhandlungen sowie auf Basis der geltenden WTO-Verpflichtungen wird die Schweiz beim Service public keine Verpflichtungen eingehen. Das gilt sowohl für die spezifischen Verpflichtungen als auch für die sektoriellen Anhänge.</p><p>Ausserdem gibt der Bundesrat keine Kommentare zu den Texten laufender Verhandlungen ab, zumal die darin enthaltenen Vorschläge von den 20 Verhandlungsparteien fortlaufend geändert werden. Ferner ist der Bundesrat der Ansicht, dass er keine Garantien aussprechen muss, um seine guten Absichten unter Beweis zu stellen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat um Antwort auf die folgenden Fragen:</p><p>1. Die Anfangsofferte, die die Schweiz im Rahmen der Verhandlungen über das Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (Trade in Services Agreement, Tisa) gemacht hat, schliesst den Service public in einem weiten Sinn nicht ein. Dies bestätigen Unterlagen, Informationen und Antworten aus dem Seco. Trifft dies immer noch zu? Welche Garantien kann der Bundesrat abgeben als Beweis seines guten Willens, den Service public von den Verhandlungen auszunehmen?</p><p>2. Auch wenn die Schweizer Anfangsofferte den Service public nicht einschliesst, sind die Länder, die an den Verhandlungen teilnehmen, frei, sektorielle oder thematische Anhänge vorzuschlagen. Diese Anhänge sind vertraulich, und weder ihre Anzahl noch ihr Inhalt ist im Voraus bekannt. Kann der Bundesrat mehr über diese Anhänge sagen? Betreffen einige dieser Anhänge den Service public direkt oder indirekt? Wirken sich solche Anhänge auf das Angebot der Schweiz aus? Wenn ja, wie? Und noch einmal: Kann der Bundesrat garantieren, dass der Service public nicht zur Verhandlungsmasse gehört und/oder dass in diesem Bereich keine Zugeständnisse in letzter Minute gemacht werden?</p>
- Anhänge zum Tisa-Abkommen. Eine Gefahr für den Schweizer Service public?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das Tisa-Abkommen, über das verhandelt wird, enthält verschiedene Anhänge. Diese Anhänge gelangen überall zur Anwendung und binden demnach alle Verhandlungsparteien. Sie sind eigentlich nicht öffentlich. Doch sind einige von ihnen in die Öffentlichkeit gesickert. Im vergangenen Jahr veröffentlichte Wikileaks einen Anhang zu den Finanzdienstleistungen, der eine weitere Deregulierung auf diesem Gebiet anstrebt. In jüngster Vergangenheit ist ein weiterer Anhang durchgesickert mit dem Titel "E-commerce, technology transfer, cross-border data flows and net neutrality". Dieser wirft zahlreiche Fragen auf und gibt zu Sorgen Anlass; denn mit ihm stehen beispielsweise der Datenschutz und der Datentransfer zur Debatte. Vergangenen Monat wurde noch ein Anhang bekannt, mit dem die Gesundheitsdienstleistungen privatisiert werden sollen und der Gesundheitstourismus gefördert werden soll. Ich weise noch einmal darauf hin: Man weiss nichts über diese Anhänge, und zwar nichts zu ihrer Anzahl und auch nichts zu ihrem Inhalt. Ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft insgesamt und auf den Service public sind schwer einzuschätzen. Infolgedessen ist die Unsicherheit gross.</p>
- <p>1./2. Was die Verhandlungen über ein plurilaterales Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (Trade in Services Agreement, Tisa) anbelangt, bekräftigt der Bundesrat seine Haltung gegenüber dem Service public, wie er sie in seiner Antwort auf die Interpellation Trede 14.3102, "Konsequenzen einer möglichen Unterzeichnung des Tisa-Abkommens", sowie in seiner Stellungnahme zur Motion der grünen Fraktion 14.3368, "Tisa-Verhandlungen. Der Service public ist nicht verhandelbar", dargelegt hat. Der Bundesrat folgt in Bezug auf die spezifischen Verpflichtungen denselben Leitlinien, wie sie in den Mandaten für die Doha-Verhandlungen der WTO und die Freihandelsabkommen festgelegt sind. Zu diesen Leitlinien gehört unter anderem die Beachtung der gesetzlichen Einschränkungen in Bezug auf den Marktzugang, namentlich beim Service public in den Bereichen Energie (z. B. Elektrizität), öffentliche Bildung, Gesundheitswesen, öffentlicher Verkehr oder bei der Post. Gestützt auf die Mandate für die Doha-Verhandlungen sowie auf Basis der geltenden WTO-Verpflichtungen wird die Schweiz beim Service public keine Verpflichtungen eingehen. Das gilt sowohl für die spezifischen Verpflichtungen als auch für die sektoriellen Anhänge.</p><p>Ausserdem gibt der Bundesrat keine Kommentare zu den Texten laufender Verhandlungen ab, zumal die darin enthaltenen Vorschläge von den 20 Verhandlungsparteien fortlaufend geändert werden. Ferner ist der Bundesrat der Ansicht, dass er keine Garantien aussprechen muss, um seine guten Absichten unter Beweis zu stellen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat um Antwort auf die folgenden Fragen:</p><p>1. Die Anfangsofferte, die die Schweiz im Rahmen der Verhandlungen über das Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (Trade in Services Agreement, Tisa) gemacht hat, schliesst den Service public in einem weiten Sinn nicht ein. Dies bestätigen Unterlagen, Informationen und Antworten aus dem Seco. Trifft dies immer noch zu? Welche Garantien kann der Bundesrat abgeben als Beweis seines guten Willens, den Service public von den Verhandlungen auszunehmen?</p><p>2. Auch wenn die Schweizer Anfangsofferte den Service public nicht einschliesst, sind die Länder, die an den Verhandlungen teilnehmen, frei, sektorielle oder thematische Anhänge vorzuschlagen. Diese Anhänge sind vertraulich, und weder ihre Anzahl noch ihr Inhalt ist im Voraus bekannt. Kann der Bundesrat mehr über diese Anhänge sagen? Betreffen einige dieser Anhänge den Service public direkt oder indirekt? Wirken sich solche Anhänge auf das Angebot der Schweiz aus? Wenn ja, wie? Und noch einmal: Kann der Bundesrat garantieren, dass der Service public nicht zur Verhandlungsmasse gehört und/oder dass in diesem Bereich keine Zugeständnisse in letzter Minute gemacht werden?</p>
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