Besserer Schutz der Minderheitsaktionäre
- ShortId
-
15.3163
- Id
-
20153163
- Updated
-
28.07.2023 06:18
- Language
-
de
- Title
-
Besserer Schutz der Minderheitsaktionäre
- AdditionalIndexing
-
15;1211
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im Zusammenhang mit dem Kontrollwechsel bei der Sika AG wurde am 19. März 2015 im Ständerat die vergleichbare Interpellation Bischof 14.4154, "Sika Schweiz AG. Nachhilfe für die Aktienrechtsreform?", behandelt. Bei der Beantwortung jener Interpellation musste der Bundesrat grosse Zurückhaltung zeigen, da verschiedene Gerichtsverfahren rund um die Sika AG hängig waren. Auch zum heutigen Zeitpunkt sind noch nicht alle Verfahren abgeschlossen und noch immer zahlreiche juristische Fragen ungeklärt. Es ist somit bereits aufgrund dessen nach wie vor verfrüht, zu den einzelnen Fragen detailliert Stellung zu nehmen.</p><p>Im Übrigen hat der Bundesrat bereits im Rahmen der Interpellation Bischof bestätigt, dass er im Lichte der Auswertung der Vernehmlassungsergebnisse zur Aktienrechtsreform entscheiden wird, wo aus seiner Sicht allenfalls gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Am 15. März 2015 ist die Vernehmlassungsfrist abgelaufen. Über 130 - zum Teil sehr umfangreiche - Stellungnahmen sind eingegangen; deren Auswertung wird noch mehrere Monate in Anspruch nehmen. Da der Fall Sika vereinzelt auch im Rahmen der eingereichten Stellungnahmen angesprochen wurde, wird im Rahmen der Auswertung der Vernehmlassungsergebnisse auf die "Sika-Thematik" ein spezielles Augenmerk gerichtet. Bereits jetzt zu einzelnen Themenbereichen Stellung zu nehmen wäre jedoch verfrüht, da noch nicht alle Vernehmlassungsergebnisse ausgewertet sind und über das weitere Vorgehen noch nicht entschieden wurde.</p><p>Abschliessend ist darauf hinzuweisen, dass tatsächlich weitere Schweizer Traditionskonzerne ähnliche Aktienstrukturen wie die Sika AG aufweisen und sich somit vergleichbare Szenarien abspielen könnten. Offizielle Statistiken über entsprechende Statutenbestimmungen von börsenkotierten Gesellschaften liegen allerdings nicht vor. Wie allerdings Studien des Aktionärsberaters Z-Rating zu entnehmen ist, haben neben der Sika AG weitere 57 der über 250 an der SIX Exchange Zürich kotierten Unternehmen und über 10 an der Berner Börse Berne-X kotierten Unternehmen ein börsenrechtliches Opting-out verankert. Stimmrechtsaktien sind etwa in den Statuten der Swatch Group SA, der Kuoni Reisen Holding AG, der Dätwyler Holding AG, der Zug Estates Holding AG und der Metall Zug AG verankert. An der Berner Börse verfügen ebenfalls mehrere Unternehmen über Stimmrechtsaktien. Unternehmen, welche wie die Sika AG in ihren Statuten eine Kombination von Stimmrechtsaktien mit einem börsenrechtlichen Opting-out verankert haben, sind auf dem Börsenplatz Zürich beispielsweise: Conzzeta AG, Metall Zug AG, Zehnder Group AG, Perrot Duval Holding SA, Pargesa Holding SA und Zug Estates Holding AG.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Schweizer Gesetzgeber hat Hürden aufgestellt, damit die Rechte aller Aktionäre geschützt und börsenkotierte Familienunternehmen nicht ohne Weiteres durch finanzstarke Grossinvestoren kontrolliert und geschwächt werden können. Zudem hat er eine Kontrollprämie für verkaufende Familienaktionäre ermöglicht. Der Fall Sika zeigt aber, dass die Opting-out-Regel den Gleichlauf zwischen dem Kapitaleinsatz und dem wirtschaftlichen Risiko in unangemessener Weise stören kann. Die Käufer müssen nur einen Teilbetrag bezahlen, können aber die Kontrolle über das gesamte Unternehmen erwirken. Und während der Mehrheitsaktionär eine satte Übernahmeprämie verbuchen kann, müssen die restlichen Aktionäre, darunter viele Pensionskassen, den entsprechen Wertverlust in Kauf nehmen. Gravierend können auch die Folgen für den Wirtschaftsstandort und den Werkplatz Schweiz sein, weil ein dominierender Aktionär auf diese Weise einen harten Konkurrenten aus dem Markt drängen kann.</p><p>In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat eingeladen, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche börsenkotierten Schweizer Firmen weisen ähnliche oder vergleichbare Risiken auf?</p><p>2. Genügt das Opting-out angesichts der starken internationalen Verflechtung der Kapitalmärkte den heutigen Anforderungen an eine faire und transparente Behandlung aller Aktienkategorien?</p><p>3. Welche Massnahmen sind möglich und sinnvoll, um die erwähnten Risiken des Opting-out zu reduzieren? </p><p>4. Ist der Bundesrat im Rahmen der hängigen Aktienrechtsrevision oder anderweitig bereit, eine angemessene Lösung vorzuschlagen, um solch stossende Fälle zu verhindern?</p>
- Besserer Schutz der Minderheitsaktionäre
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Im Zusammenhang mit dem Kontrollwechsel bei der Sika AG wurde am 19. März 2015 im Ständerat die vergleichbare Interpellation Bischof 14.4154, "Sika Schweiz AG. Nachhilfe für die Aktienrechtsreform?", behandelt. Bei der Beantwortung jener Interpellation musste der Bundesrat grosse Zurückhaltung zeigen, da verschiedene Gerichtsverfahren rund um die Sika AG hängig waren. Auch zum heutigen Zeitpunkt sind noch nicht alle Verfahren abgeschlossen und noch immer zahlreiche juristische Fragen ungeklärt. Es ist somit bereits aufgrund dessen nach wie vor verfrüht, zu den einzelnen Fragen detailliert Stellung zu nehmen.</p><p>Im Übrigen hat der Bundesrat bereits im Rahmen der Interpellation Bischof bestätigt, dass er im Lichte der Auswertung der Vernehmlassungsergebnisse zur Aktienrechtsreform entscheiden wird, wo aus seiner Sicht allenfalls gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Am 15. März 2015 ist die Vernehmlassungsfrist abgelaufen. Über 130 - zum Teil sehr umfangreiche - Stellungnahmen sind eingegangen; deren Auswertung wird noch mehrere Monate in Anspruch nehmen. Da der Fall Sika vereinzelt auch im Rahmen der eingereichten Stellungnahmen angesprochen wurde, wird im Rahmen der Auswertung der Vernehmlassungsergebnisse auf die "Sika-Thematik" ein spezielles Augenmerk gerichtet. Bereits jetzt zu einzelnen Themenbereichen Stellung zu nehmen wäre jedoch verfrüht, da noch nicht alle Vernehmlassungsergebnisse ausgewertet sind und über das weitere Vorgehen noch nicht entschieden wurde.</p><p>Abschliessend ist darauf hinzuweisen, dass tatsächlich weitere Schweizer Traditionskonzerne ähnliche Aktienstrukturen wie die Sika AG aufweisen und sich somit vergleichbare Szenarien abspielen könnten. Offizielle Statistiken über entsprechende Statutenbestimmungen von börsenkotierten Gesellschaften liegen allerdings nicht vor. Wie allerdings Studien des Aktionärsberaters Z-Rating zu entnehmen ist, haben neben der Sika AG weitere 57 der über 250 an der SIX Exchange Zürich kotierten Unternehmen und über 10 an der Berner Börse Berne-X kotierten Unternehmen ein börsenrechtliches Opting-out verankert. Stimmrechtsaktien sind etwa in den Statuten der Swatch Group SA, der Kuoni Reisen Holding AG, der Dätwyler Holding AG, der Zug Estates Holding AG und der Metall Zug AG verankert. An der Berner Börse verfügen ebenfalls mehrere Unternehmen über Stimmrechtsaktien. Unternehmen, welche wie die Sika AG in ihren Statuten eine Kombination von Stimmrechtsaktien mit einem börsenrechtlichen Opting-out verankert haben, sind auf dem Börsenplatz Zürich beispielsweise: Conzzeta AG, Metall Zug AG, Zehnder Group AG, Perrot Duval Holding SA, Pargesa Holding SA und Zug Estates Holding AG.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Schweizer Gesetzgeber hat Hürden aufgestellt, damit die Rechte aller Aktionäre geschützt und börsenkotierte Familienunternehmen nicht ohne Weiteres durch finanzstarke Grossinvestoren kontrolliert und geschwächt werden können. Zudem hat er eine Kontrollprämie für verkaufende Familienaktionäre ermöglicht. Der Fall Sika zeigt aber, dass die Opting-out-Regel den Gleichlauf zwischen dem Kapitaleinsatz und dem wirtschaftlichen Risiko in unangemessener Weise stören kann. Die Käufer müssen nur einen Teilbetrag bezahlen, können aber die Kontrolle über das gesamte Unternehmen erwirken. Und während der Mehrheitsaktionär eine satte Übernahmeprämie verbuchen kann, müssen die restlichen Aktionäre, darunter viele Pensionskassen, den entsprechen Wertverlust in Kauf nehmen. Gravierend können auch die Folgen für den Wirtschaftsstandort und den Werkplatz Schweiz sein, weil ein dominierender Aktionär auf diese Weise einen harten Konkurrenten aus dem Markt drängen kann.</p><p>In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat eingeladen, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche börsenkotierten Schweizer Firmen weisen ähnliche oder vergleichbare Risiken auf?</p><p>2. Genügt das Opting-out angesichts der starken internationalen Verflechtung der Kapitalmärkte den heutigen Anforderungen an eine faire und transparente Behandlung aller Aktienkategorien?</p><p>3. Welche Massnahmen sind möglich und sinnvoll, um die erwähnten Risiken des Opting-out zu reduzieren? </p><p>4. Ist der Bundesrat im Rahmen der hängigen Aktienrechtsrevision oder anderweitig bereit, eine angemessene Lösung vorzuschlagen, um solch stossende Fälle zu verhindern?</p>
- Besserer Schutz der Minderheitsaktionäre
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