Negativzinsen für Vorsorgeeinrichtungen
- ShortId
-
15.3168
- Id
-
20153168
- Updated
-
28.07.2023 06:16
- Language
-
de
- Title
-
Negativzinsen für Vorsorgeeinrichtungen
- AdditionalIndexing
-
24;2836
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1./3. Nach der Aufhebung des Euromindestkurses stellt die Negativzinspolitik aktuell das wichtigste Instrument der Geldpolitik der Nationalbank dar. Die niedrigen Zinsen ermöglichen, für kürzere Laufzeiten eine Zinsdifferenz zum Euro aufrechtzuerhalten. Die Attraktivität des Frankens gegenüber dem Euro, aber auch gegenüber anderen Währungen soll reduziert und so dem anhaltenden Aufwertungsdruck entgegengewirkt werden.</p><p>Generell stellen die seit längerer Zeit bestehenden tiefen Zinsen für die Vorsorgeeinrichtungen eine grosse Herausforderung dar. Die Negativzinsen verschärfen die Situation für die Vorsorgeeinrichtungen zusätzlich. Die Vorsorgeeinrichtungen müssen entweder mehr Risiken eingehen, um trotzdem noch positive Renditen (zum Beispiel im Bereich der Forderungen, der Obligationen) zu erreichen, oder sie müssen negative Zinsen in Kauf nehmen. Diese höheren Risiken können mittel- bis langfristig - zusätzlich zur direkten Negativverzinsung der für die Rentenzahlungen benötigten liquiden Mittel - weitere Verluste verursachen.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Umsetzung der Reform Altersvorsorge 2020 nun noch dringlicher geworden ist. Er wird auch den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge in diesem Jahr überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Ausserdem beantragt er die Annahme des Postulates Bischof 15.3091, "Negativzinsen. Folgen für Pensionskassen, Kleinsparer und Kantone", und ist bereit, die Auswirkungen der Negativzinsen zu analysieren.</p><p>2. Gemäss Artikel 5 Absatz 4 und Artikel 11 des Nationalbankgesetzes (NBG; SR 951.11) erbringt die Nationalbank gegenüber dem Bund Bankdienstleistungen. Der Bund wird deshalb anders behandelt als andere Inhaber von Girokonten. Publica, bundesnahe Betriebe (Ausgleichsfonds AHV/IV/EO, SBB, ETH Zürich, Eidg. Alkoholverwaltung, SNB-Pensionskasse) und einzelne inländische Behörden (historisch bedingt sind dies Stadt und Kanton Zürich sowie der Kanton Genf) wurden von der Nationalbank gleich behandelt wie der Bund. Die Nationalbank überdenkt jedoch laufend ihre Politik in Bezug auf die gewährten Ausnahmen betreffend die bundesnahen Betriebe und den Freibetrag. So hat sie am 22. April 2015 entschieden, dass auch auf die Girokonten von bundesnahen Betrieben wie der Publica Negativzinsen erhoben werden. Ausserdem werden die Konten der Kantone Genf und Zürich sowie der Stadt Zürich aufgelöst. Die Negativzinsen werden auch auf dem Konto der Pensionskasse der SNB erhoben. Einzig die Girokonten der zentralen Bundesverwaltung sowie der Ausgleichsfonds von AHV, IV und EO kommen weiterhin in den Genuss einer Ausnahmeregelung.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Am 15. Januar 2015 verkündete die Schweizerische Nationalbank (SNB) die Aufhebung des Mindestkurses von Fr. 1.20 für einen Euro. Zugleich drückte sie die Negativzinsen für die Liquidität der Schweizer Geschäftsbanken auf Girokonten der SNB noch weiter in den negativen Bereich (von -0,25 Prozent auf -0,75 Prozent). Dieser Entscheid betrifft auch die schweizerischen Einrichtungen der beruflichen Vorsorge.</p><p>Diese verwalten ein umfangreiches Vermögen (rund 800 Milliarden Franken) und bilden eine der verfassungsrechtlich verankerten Säulen des schweizerischen Sozialversicherungssystems. Gegenüber Privatpersonen und Handelsbetrieben gilt für die berufliche Vorsorge eine Reihe spezieller Bestimmungen, die im BVG und in der BVV 2 festgelegt sind.</p><p>Negativzinsen auf flüssigen Guthaben von Vorsorgeeinrichtungen könnten sich auf das öffentliche Interesse nachteilig auswirken.</p><p>Zunächst könnten die Vorsorgeeinrichtungen durch den SNB-Entscheid dazu verleitet werden, noch mehr in schweizerische Immobilien zu investieren, was eine Überhitzung des Schweizer Immobilienmarktes bewirken könnte. Des Weiteren kann sich jede Massnahme, die die Lage der Vorsorgeeinrichtungen verschlechtert, nachteilig auf die öffentlichen Interessen des Landes auswirken; dies zu einem Zeitpunkt, in dem auf politischer Ebene zahlreiche Überlegungen zur Zukunft der beruflichen Vorsorge angestellt werden, namentlich im Rahmen des Projekts Altersvorsorge 2020. Im Übrigen können die Verluste der öffentlichen Pensionskassen für die Kantone, die diese Vorsorgeeinrichtungen finanzieren müssen, zu zusätzlichen finanziellen Verpflichtungen führen.</p><p>Im Wissen um die Unabhängigkeit der SNB gegenüber den Bundesbehörden stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Teilt er die in dieser Interpellation aufgezeigten Befürchtungen, oder ist er der Ansicht, der SNB-Entscheid stelle die Vorsorgeeinrichtungen vor keinerlei Probleme?</p><p>2. Kann er bestätigen, dass die Publica über ein Girokonto bei der SNB verfügt, das den Negativzinsen nicht unterliegt? Gibt es andere öffentliche Einrichtungen, die sich in derselben Lage befinden?</p><p>3. Ist er unter Beachtung der Unabhängigkeit der SNB bereit, sie darum zu ersuchen, Massnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen der Negativzinsen auf die Vorsorgeeinrichtungen einzudämmen?</p>
- Negativzinsen für Vorsorgeeinrichtungen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>1./3. Nach der Aufhebung des Euromindestkurses stellt die Negativzinspolitik aktuell das wichtigste Instrument der Geldpolitik der Nationalbank dar. Die niedrigen Zinsen ermöglichen, für kürzere Laufzeiten eine Zinsdifferenz zum Euro aufrechtzuerhalten. Die Attraktivität des Frankens gegenüber dem Euro, aber auch gegenüber anderen Währungen soll reduziert und so dem anhaltenden Aufwertungsdruck entgegengewirkt werden.</p><p>Generell stellen die seit längerer Zeit bestehenden tiefen Zinsen für die Vorsorgeeinrichtungen eine grosse Herausforderung dar. Die Negativzinsen verschärfen die Situation für die Vorsorgeeinrichtungen zusätzlich. Die Vorsorgeeinrichtungen müssen entweder mehr Risiken eingehen, um trotzdem noch positive Renditen (zum Beispiel im Bereich der Forderungen, der Obligationen) zu erreichen, oder sie müssen negative Zinsen in Kauf nehmen. Diese höheren Risiken können mittel- bis langfristig - zusätzlich zur direkten Negativverzinsung der für die Rentenzahlungen benötigten liquiden Mittel - weitere Verluste verursachen.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Umsetzung der Reform Altersvorsorge 2020 nun noch dringlicher geworden ist. Er wird auch den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge in diesem Jahr überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Ausserdem beantragt er die Annahme des Postulates Bischof 15.3091, "Negativzinsen. Folgen für Pensionskassen, Kleinsparer und Kantone", und ist bereit, die Auswirkungen der Negativzinsen zu analysieren.</p><p>2. Gemäss Artikel 5 Absatz 4 und Artikel 11 des Nationalbankgesetzes (NBG; SR 951.11) erbringt die Nationalbank gegenüber dem Bund Bankdienstleistungen. Der Bund wird deshalb anders behandelt als andere Inhaber von Girokonten. Publica, bundesnahe Betriebe (Ausgleichsfonds AHV/IV/EO, SBB, ETH Zürich, Eidg. Alkoholverwaltung, SNB-Pensionskasse) und einzelne inländische Behörden (historisch bedingt sind dies Stadt und Kanton Zürich sowie der Kanton Genf) wurden von der Nationalbank gleich behandelt wie der Bund. Die Nationalbank überdenkt jedoch laufend ihre Politik in Bezug auf die gewährten Ausnahmen betreffend die bundesnahen Betriebe und den Freibetrag. So hat sie am 22. April 2015 entschieden, dass auch auf die Girokonten von bundesnahen Betrieben wie der Publica Negativzinsen erhoben werden. Ausserdem werden die Konten der Kantone Genf und Zürich sowie der Stadt Zürich aufgelöst. Die Negativzinsen werden auch auf dem Konto der Pensionskasse der SNB erhoben. Einzig die Girokonten der zentralen Bundesverwaltung sowie der Ausgleichsfonds von AHV, IV und EO kommen weiterhin in den Genuss einer Ausnahmeregelung.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Am 15. Januar 2015 verkündete die Schweizerische Nationalbank (SNB) die Aufhebung des Mindestkurses von Fr. 1.20 für einen Euro. Zugleich drückte sie die Negativzinsen für die Liquidität der Schweizer Geschäftsbanken auf Girokonten der SNB noch weiter in den negativen Bereich (von -0,25 Prozent auf -0,75 Prozent). Dieser Entscheid betrifft auch die schweizerischen Einrichtungen der beruflichen Vorsorge.</p><p>Diese verwalten ein umfangreiches Vermögen (rund 800 Milliarden Franken) und bilden eine der verfassungsrechtlich verankerten Säulen des schweizerischen Sozialversicherungssystems. Gegenüber Privatpersonen und Handelsbetrieben gilt für die berufliche Vorsorge eine Reihe spezieller Bestimmungen, die im BVG und in der BVV 2 festgelegt sind.</p><p>Negativzinsen auf flüssigen Guthaben von Vorsorgeeinrichtungen könnten sich auf das öffentliche Interesse nachteilig auswirken.</p><p>Zunächst könnten die Vorsorgeeinrichtungen durch den SNB-Entscheid dazu verleitet werden, noch mehr in schweizerische Immobilien zu investieren, was eine Überhitzung des Schweizer Immobilienmarktes bewirken könnte. Des Weiteren kann sich jede Massnahme, die die Lage der Vorsorgeeinrichtungen verschlechtert, nachteilig auf die öffentlichen Interessen des Landes auswirken; dies zu einem Zeitpunkt, in dem auf politischer Ebene zahlreiche Überlegungen zur Zukunft der beruflichen Vorsorge angestellt werden, namentlich im Rahmen des Projekts Altersvorsorge 2020. Im Übrigen können die Verluste der öffentlichen Pensionskassen für die Kantone, die diese Vorsorgeeinrichtungen finanzieren müssen, zu zusätzlichen finanziellen Verpflichtungen führen.</p><p>Im Wissen um die Unabhängigkeit der SNB gegenüber den Bundesbehörden stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Teilt er die in dieser Interpellation aufgezeigten Befürchtungen, oder ist er der Ansicht, der SNB-Entscheid stelle die Vorsorgeeinrichtungen vor keinerlei Probleme?</p><p>2. Kann er bestätigen, dass die Publica über ein Girokonto bei der SNB verfügt, das den Negativzinsen nicht unterliegt? Gibt es andere öffentliche Einrichtungen, die sich in derselben Lage befinden?</p><p>3. Ist er unter Beachtung der Unabhängigkeit der SNB bereit, sie darum zu ersuchen, Massnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen der Negativzinsen auf die Vorsorgeeinrichtungen einzudämmen?</p>
- Negativzinsen für Vorsorgeeinrichtungen
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