Selbstbehalt in der Krankenversicherung als Teil der Kostenbeteiligung. Wie weiter?
- ShortId
-
15.3172
- Id
-
20153172
- Updated
-
28.07.2023 06:17
- Language
-
de
- Title
-
Selbstbehalt in der Krankenversicherung als Teil der Kostenbeteiligung. Wie weiter?
- AdditionalIndexing
-
2841
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Der Selbstbehalt gemäss Artikel 64 Absatz 2 Buchstabe b des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG, SR 832.10) hat zum Ziel, dem Versicherten auch bei Leistungen, die die Franchise übersteigen, einen Anreiz zu kostenbewusstem Verhalten zu geben. Gleichzeitig ist aus sozialpolitischer Sicht unbestritten, dass der Selbstbehalt nach oben begrenzt werden muss, weshalb der Gesetzgeber dem Bundesrat in Artikel 64 Absatz 3 KVG die Kompetenz erteilt hat, einen Höchstbetrag festzulegen. Aufgrund des Höchstbetrages von derzeit 700 Franken müssen sich erwachsene Versicherte mit ordentlicher Franchise, deren Leistungen 7300 Franken übersteigen, nicht mehr an den diese Schwelle übersteigenden Kosten beteiligen. Eine Erhöhung des Höchstbetrags auf beispielsweise 1000 Franken würde die Schwelle auf 10 300 Franken erhöhen (bei Kindern oder Personen mit Wahlfranchisen sind die Bereiche etwas verschoben). An der Anreizsituation ändert sich dadurch bei denjenigen Versicherten etwas, deren Leistungshöhe zwischen die beiden Grenzen fällt. Dies sind bei den Erwachsenen rund 250 000 Versicherte (3,8 Prozent aller Versicherten). Die damit verbundene Mehrbelastung würde hingegen wesentlich mehr Versicherte treffen, nämlich alle diejenigen, deren Leistungen über der heutigen Schwelle liegen. Es handelt sich dabei um 570 000 Personen, die überwiegend an schweren Krankheiten leiden. Auch wenn eine erhöhte Kostenbeteiligung die Anreize zum eigenverantwortlichen Handeln in einem gewissen Ausmass erhöhen kann, sind bei der konkreten Ausgestaltung die damit zu erzielenden Wirkungen gegen die sozialen Folgen abzuwägen.</p><p>2. Der Höchstbetrag des Selbstbehalts liegt heute bei 700 Franken und damit 16,7 Prozent höher als bei Einführung des KVG. Er liegt damit auch real über dem Wert von 1996 (die Konsumentenpreise haben sich zwischen 1996 und 2013 um 11,5 Prozent erhöht). Nimmt man die Entwicklung der Löhne (plus 22,7 Prozent gemäss Lohnindex) oder - im Fall der kranken Personen möglicherweise sinnvoller - der AHV-Renten (plus 20,6 Prozent) als Massstab, ergäbe sich ein Höchstbetrag von 736 bzw. 724 Franken.</p><p>3. Eine Erhöhung des jährlichen maximalen Selbstbehalts von 700 auf 1000 Franken würde die durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) zu vergütenden Leistungen um rund 200 Millionen Franken senken, was rund 0,8 Prozent der jährlichen Prämieneinnahmen entspricht.</p><p>4. Eine Erhöhung des Höchstbetrags auf 1000 Franken für das Standardmodell der OKP war ein zentrales Element der vorgesehenen KVG-Revision vom 30. September 2011 ("Managed Care"). Damit sollten die Versicherten einen Anreiz haben, einem integrierten Versorgungsnetz beizutreten, wo der Höchstbetrag auf 500 Franken gesenkt werden sollte. Die Vorlage wurde von der Schweizer Stimmbevölkerung am 17. Juni 2012 mit 76 Prozent Neinstimmen klar verworfen. Die in der Vorlage vorgesehene höhere Kostenbeteiligung für das Standardmodell dürfte ein Grund für die deutliche Ablehnung gewesen sein.</p><p>Abgesehen davon erachtet der Bundesrat die Erhöhung des Höchstbetrags als isolierte Massnahme wenig geeignet. Wie in der Antwort auf Frage 1 dargestellt, hätte eine Erhöhung des Selbstbehalts geringe Auswirkungen auf die Gesamtkosten der OKP. Diese Auswirkungen würden jedoch ausschliesslich einen kleinen Teil der Versicherten treffen, welche sich in überwiegend schlechter gesundheitlicher Verfassung befinden. Der Bundesrat sieht daher derzeit davon ab, den Höchstbetrag des Selbstbehalts anzupassen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Selbstbehalt ist der Teil der Kostenbeteiligung in der Krankenversicherung, welchen die versicherten Patienten für die die Franchise übersteigenden Kosten selber bezahlen müssen. Grundsätzlich beträgt der Selbstbehalt 10 Prozent dieser Kosten. Für bestimmte Leistungen kann das Departement höhere prozentuale Selbstbehalte (zum Beispiel 20 Prozent) vorsehen. Der jährliche Höchstbetrag des Selbstbehaltes beläuft sich auf 700 Franken für Erwachsene und auf 350 Franken für Kinder. Als das KVG im Jahre 1996 in Kraft getreten ist, betrug dieser Maximalbetrag 600 Franken für Erwachsene und 300 Franken für Kinder und wurde im Jahre 2005 auf die heute gültigen Beträge erhöht.</p><p>Ich unterbreite dem Bundesrat in diesem Zusammenhang folgende Fragen:</p><p>1. Spielt die Höhe des Maximalbetrages des Selbstbehaltes nach seiner Einschätzung eine Rolle, wenn es darum geht, das eigenverantwortliche Handeln der Versicherten zu fördern?</p><p>2. Auf welche Höhe sollte der Maximalbetrag des Selbstbehaltes für das Jahr 2013 bzw. 2014 festgelegt werden, damit heute im Verhältnis und im Sinne der gewollten Eigenverantwortung die gleiche Belastung der versicherten Patienten durch das Instrument des Selbstbehaltes besteht wie bei der Einführung des KVG im Jahre 1996?</p><p>3. Welchen Beitrag würde die Erhöhung des jährlichen maximalen Selbstbehaltes auf 1000 Franken zugunsten des Systems generieren?</p><p>4. Ist er gewillt, den Maximalbetrag des Selbstbehaltes zu erhöhen? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?</p>
- Selbstbehalt in der Krankenversicherung als Teil der Kostenbeteiligung. Wie weiter?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Der Selbstbehalt gemäss Artikel 64 Absatz 2 Buchstabe b des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG, SR 832.10) hat zum Ziel, dem Versicherten auch bei Leistungen, die die Franchise übersteigen, einen Anreiz zu kostenbewusstem Verhalten zu geben. Gleichzeitig ist aus sozialpolitischer Sicht unbestritten, dass der Selbstbehalt nach oben begrenzt werden muss, weshalb der Gesetzgeber dem Bundesrat in Artikel 64 Absatz 3 KVG die Kompetenz erteilt hat, einen Höchstbetrag festzulegen. Aufgrund des Höchstbetrages von derzeit 700 Franken müssen sich erwachsene Versicherte mit ordentlicher Franchise, deren Leistungen 7300 Franken übersteigen, nicht mehr an den diese Schwelle übersteigenden Kosten beteiligen. Eine Erhöhung des Höchstbetrags auf beispielsweise 1000 Franken würde die Schwelle auf 10 300 Franken erhöhen (bei Kindern oder Personen mit Wahlfranchisen sind die Bereiche etwas verschoben). An der Anreizsituation ändert sich dadurch bei denjenigen Versicherten etwas, deren Leistungshöhe zwischen die beiden Grenzen fällt. Dies sind bei den Erwachsenen rund 250 000 Versicherte (3,8 Prozent aller Versicherten). Die damit verbundene Mehrbelastung würde hingegen wesentlich mehr Versicherte treffen, nämlich alle diejenigen, deren Leistungen über der heutigen Schwelle liegen. Es handelt sich dabei um 570 000 Personen, die überwiegend an schweren Krankheiten leiden. Auch wenn eine erhöhte Kostenbeteiligung die Anreize zum eigenverantwortlichen Handeln in einem gewissen Ausmass erhöhen kann, sind bei der konkreten Ausgestaltung die damit zu erzielenden Wirkungen gegen die sozialen Folgen abzuwägen.</p><p>2. Der Höchstbetrag des Selbstbehalts liegt heute bei 700 Franken und damit 16,7 Prozent höher als bei Einführung des KVG. Er liegt damit auch real über dem Wert von 1996 (die Konsumentenpreise haben sich zwischen 1996 und 2013 um 11,5 Prozent erhöht). Nimmt man die Entwicklung der Löhne (plus 22,7 Prozent gemäss Lohnindex) oder - im Fall der kranken Personen möglicherweise sinnvoller - der AHV-Renten (plus 20,6 Prozent) als Massstab, ergäbe sich ein Höchstbetrag von 736 bzw. 724 Franken.</p><p>3. Eine Erhöhung des jährlichen maximalen Selbstbehalts von 700 auf 1000 Franken würde die durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) zu vergütenden Leistungen um rund 200 Millionen Franken senken, was rund 0,8 Prozent der jährlichen Prämieneinnahmen entspricht.</p><p>4. Eine Erhöhung des Höchstbetrags auf 1000 Franken für das Standardmodell der OKP war ein zentrales Element der vorgesehenen KVG-Revision vom 30. September 2011 ("Managed Care"). Damit sollten die Versicherten einen Anreiz haben, einem integrierten Versorgungsnetz beizutreten, wo der Höchstbetrag auf 500 Franken gesenkt werden sollte. Die Vorlage wurde von der Schweizer Stimmbevölkerung am 17. Juni 2012 mit 76 Prozent Neinstimmen klar verworfen. Die in der Vorlage vorgesehene höhere Kostenbeteiligung für das Standardmodell dürfte ein Grund für die deutliche Ablehnung gewesen sein.</p><p>Abgesehen davon erachtet der Bundesrat die Erhöhung des Höchstbetrags als isolierte Massnahme wenig geeignet. Wie in der Antwort auf Frage 1 dargestellt, hätte eine Erhöhung des Selbstbehalts geringe Auswirkungen auf die Gesamtkosten der OKP. Diese Auswirkungen würden jedoch ausschliesslich einen kleinen Teil der Versicherten treffen, welche sich in überwiegend schlechter gesundheitlicher Verfassung befinden. Der Bundesrat sieht daher derzeit davon ab, den Höchstbetrag des Selbstbehalts anzupassen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Selbstbehalt ist der Teil der Kostenbeteiligung in der Krankenversicherung, welchen die versicherten Patienten für die die Franchise übersteigenden Kosten selber bezahlen müssen. Grundsätzlich beträgt der Selbstbehalt 10 Prozent dieser Kosten. Für bestimmte Leistungen kann das Departement höhere prozentuale Selbstbehalte (zum Beispiel 20 Prozent) vorsehen. Der jährliche Höchstbetrag des Selbstbehaltes beläuft sich auf 700 Franken für Erwachsene und auf 350 Franken für Kinder. Als das KVG im Jahre 1996 in Kraft getreten ist, betrug dieser Maximalbetrag 600 Franken für Erwachsene und 300 Franken für Kinder und wurde im Jahre 2005 auf die heute gültigen Beträge erhöht.</p><p>Ich unterbreite dem Bundesrat in diesem Zusammenhang folgende Fragen:</p><p>1. Spielt die Höhe des Maximalbetrages des Selbstbehaltes nach seiner Einschätzung eine Rolle, wenn es darum geht, das eigenverantwortliche Handeln der Versicherten zu fördern?</p><p>2. Auf welche Höhe sollte der Maximalbetrag des Selbstbehaltes für das Jahr 2013 bzw. 2014 festgelegt werden, damit heute im Verhältnis und im Sinne der gewollten Eigenverantwortung die gleiche Belastung der versicherten Patienten durch das Instrument des Selbstbehaltes besteht wie bei der Einführung des KVG im Jahre 1996?</p><p>3. Welchen Beitrag würde die Erhöhung des jährlichen maximalen Selbstbehaltes auf 1000 Franken zugunsten des Systems generieren?</p><p>4. Ist er gewillt, den Maximalbetrag des Selbstbehaltes zu erhöhen? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?</p>
- Selbstbehalt in der Krankenversicherung als Teil der Kostenbeteiligung. Wie weiter?
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