Preisregulierungen hinterfragen und aufzeigen, wie weit verbreitet sie sind und wie sie sich auswirken
- ShortId
-
15.3173
- Id
-
20153173
- Updated
-
28.07.2023 06:17
- Language
-
de
- Title
-
Preisregulierungen hinterfragen und aufzeigen, wie weit verbreitet sie sind und wie sie sich auswirken
- AdditionalIndexing
-
15
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Staat greift in der Schweiz auf verschiedenste Art und über verschiedenste Institutionen in die freie Preisbildung ein. Beispiele sind - leider keineswegs abschliessend - die Medikamentenpreise, die Genehmigung von Tarifen aller Art (z. B. Transport, Post, Telekommunikation), die Regeln für die Mietzinsberechnung, die Taxitarife, die Notariatshonorare oder die Preisüberwachung. Gemäss verschiedentlichen Behauptungen soll ein erheblicher Teil der Preise in der Schweiz entgegen den Grundsätzen einer Marktwirtschaft nicht das reine Ergebnis von Angebot und Nachfrage, sondern zu einem erheblichen Teil von staatlichen Regulierungen und Eingriffen sein. Eine Preisregulierung ist ein erheblicher Eingriff in die gemäss Artikel 94 der Bundesverfassung garantierte Wirtschaftsfreiheit und bedarf einer abschliessenden wie präzisen gesetzlichen Grundlage. Sie können beispielsweise, etwa bei ökonomisch zu tiefer Ansetzung, zu mangelnden Investitionen oder, etwa bei ökonomisch zu hoher Ansetzung, zu ungerechtfertigten Renten zugunsten privilegierter Anspruchsgruppen führen.</p>
- <p>Eine freie Preisbildung ist in einer gut funktionierenden Marktwirtschaft von zentraler Bedeutung. Die Interpellation geht daher richtigerweise davon aus, dass in einer Marktwirtschaft, wie sie die Bundesverfassung (BV) postuliert, Preisregulierungen die Ausnahme sein sollten. Daher ist die Freiheit der Preisbildung als Ausfluss der Wirtschaftsfreiheit verfassungsmässig geschützt. Eingriffe in diese Freiheit bedürfen deshalb einer gesetzlichen Grundlage und müssen durch ein öffentliches Interesse gerechtfertigt und darüber hinaus verhältnismässig sein (Art. 36 BV). Falls gewisse Sektoren nicht dem Wettbewerb und damit den Marktkräften ausgesetzt sind, können staatliche Eingriffe angebracht sein. Gestützt auf diese Grundsätze können die Fragen wie folgt beantwortet werden:</p><p>1.-4. Der Bundesrat verfügt über keine abschliessende Liste der in der Schweiz auf Bundes-, kantonaler und kommunaler Ebene regulierten Preise. Die Preisüberwachung hat 2005 ein Inventar der administrierten Preise erstellt. Darin sind auch die jeweiligen gesetzlichen Grundlagen angegeben.</p><p>Auf Bundesebene können verschiedene Behörden Einfluss auf die Preise nehmen. Gewisse Bundesgesetze weisen für die Preisüberwachung und -regulierung bestimmten Bundesbehörden Kompetenzen zu, so zum Beispiel dem Bundesamt für Gesundheit, der Eidgenössischen Elektrizitätskommission, der Eidgenössischen Kommunikationskommission und der Eidgenössischen Postkommission. Im Falle eines Marktversagens können zudem zwei Behörden aktiv werden. Die Preisüberwachung greift gestützt auf das Preisüberwachungsgesetz in den Bereichen ein, in denen der Wettbewerb nicht funktioniert. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, die Preise zu prüfen, die auf der Grundlage von ausschliesslichen Rechten von den Behörden und den Unternehmen (öffentlichen oder privaten) festgelegt werden. Die Wettbewerbskommission wiederum greift im Falle des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung durch Erzwingung unangemessener Preise auf Basis des Kartellgesetzes ein.</p><p>5.-8. Preisregulierungen und Eingriffe durch Behörden erfolgen gestützt auf die Gesetzgebung. Preiseingriffe werden in der Regel im Einzelfall festgelegt. Es existiert weder eine einheitliche Grundlage oder Methode noch eine regelmässige Überprüfung bezüglich der volkswirtschaftlichen Auswirkungen. Zusätzlich zur gesetzlichen Grundlage sollen staatliche Eingriffe in einer Marktwirtschaft auch ökonomisch gerechtfertigt sein. Im Rahmen der Regulierungsfolgenabschätzung können die Evaluationskriterien beispielsweise Marktversagen, öffentliche Güter oder die Umverteilung der Einkommen berücksichtigen.</p><p>9. Staatliche Preisfestlegungen unterliegen grundsätzlich immer einer Beschwerdemöglichkeit. Bei den von Bundesbehörden festgelegten Preisen besteht die Möglichkeit einer Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht und anschliessend ans Bundesgericht. Der Bundesrat verfügt jedoch über keine genauen Statistiken. Laut den verfügbaren Informationen wurde die Möglichkeit einer Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht bisher jedoch nur selten genutzt.</p><p>10. Wird die freie Preisbildung auf den Märkten behindert, reflektieren die Preise in der Regel nicht mehr die wichtigen Informationen über die Knappheit der gehandelten Güter und Dienstleistungen. Dies kann, wie in der Begründung der Interpellation zu Recht erwähnt, zu volkswirtschaftlich unerwünschten Verzerrungen und Fehlallokationen führen. Da sich Motivation und Begründung für staatliche Eingriffe oft auf den Einzelfall beziehen, sind allgemeine Aussagen über die ökonomische Wirkung aller Preisregulierungen nicht ohne Weiteres möglich.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Preisregulierungen sind umstrittene Eingriffe in die Marktwirtschaft, weil sie die Preissignale verfälschen und oft zu falschen Reaktionen der Marktteilnehmenden führen.</p><p>Vor diesem Hintergrund ist der Bundesrat eingeladen, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>1. Welches sind die bestehenden Preiseingriffe des Staates in der Schweiz? </p><p>2. Besteht beim Bund eine abschliessende, einsehbare Übersicht?</p><p>3. Wenn ja, sind dort die entsprechenden verfassungsmässigen und gesetzlichen Grundlagen hinterlegt?</p><p>4. Oder gibt es eine Liste mit den verfassungsmässigen und gesetzlichen Grundlagen?</p><p>5. Werden die einzelnen Preiseingriffe bezüglich Grundlage, anwendbarer Methoden, Verhältnismässigkeit und volkswirtschaftlicher Auswirkungen regelmässig überprüft?</p><p>6. Wie werden die Preiseingriffe im Einzelfall überprüft?</p><p>7. Welche ökonomischen Methoden liegen für die Preiseingriffe zugrunde?</p><p>8. Welche Anspruchsgruppen haben auf die Preiseingriffe Einfluss? Wie wird dieser ausgeübt?</p><p>9. Besteht ein Rekursrecht? Wenn ja, wie oft wurden Preiseingriffe von Rekursinstanzen getestet und mit welchem Ergebnis?</p><p>10. Können die ökonomischen Auswirkungen der Preiseingriffe im betreffenden Wirtschaftssektor (Preisniveau, Arbeitsplätze, Anzahl Betriebe, Innovation) bzw. auf die Volkswirtschaft abgeschätzt werden?</p>
- Preisregulierungen hinterfragen und aufzeigen, wie weit verbreitet sie sind und wie sie sich auswirken
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Staat greift in der Schweiz auf verschiedenste Art und über verschiedenste Institutionen in die freie Preisbildung ein. Beispiele sind - leider keineswegs abschliessend - die Medikamentenpreise, die Genehmigung von Tarifen aller Art (z. B. Transport, Post, Telekommunikation), die Regeln für die Mietzinsberechnung, die Taxitarife, die Notariatshonorare oder die Preisüberwachung. Gemäss verschiedentlichen Behauptungen soll ein erheblicher Teil der Preise in der Schweiz entgegen den Grundsätzen einer Marktwirtschaft nicht das reine Ergebnis von Angebot und Nachfrage, sondern zu einem erheblichen Teil von staatlichen Regulierungen und Eingriffen sein. Eine Preisregulierung ist ein erheblicher Eingriff in die gemäss Artikel 94 der Bundesverfassung garantierte Wirtschaftsfreiheit und bedarf einer abschliessenden wie präzisen gesetzlichen Grundlage. Sie können beispielsweise, etwa bei ökonomisch zu tiefer Ansetzung, zu mangelnden Investitionen oder, etwa bei ökonomisch zu hoher Ansetzung, zu ungerechtfertigten Renten zugunsten privilegierter Anspruchsgruppen führen.</p>
- <p>Eine freie Preisbildung ist in einer gut funktionierenden Marktwirtschaft von zentraler Bedeutung. Die Interpellation geht daher richtigerweise davon aus, dass in einer Marktwirtschaft, wie sie die Bundesverfassung (BV) postuliert, Preisregulierungen die Ausnahme sein sollten. Daher ist die Freiheit der Preisbildung als Ausfluss der Wirtschaftsfreiheit verfassungsmässig geschützt. Eingriffe in diese Freiheit bedürfen deshalb einer gesetzlichen Grundlage und müssen durch ein öffentliches Interesse gerechtfertigt und darüber hinaus verhältnismässig sein (Art. 36 BV). Falls gewisse Sektoren nicht dem Wettbewerb und damit den Marktkräften ausgesetzt sind, können staatliche Eingriffe angebracht sein. Gestützt auf diese Grundsätze können die Fragen wie folgt beantwortet werden:</p><p>1.-4. Der Bundesrat verfügt über keine abschliessende Liste der in der Schweiz auf Bundes-, kantonaler und kommunaler Ebene regulierten Preise. Die Preisüberwachung hat 2005 ein Inventar der administrierten Preise erstellt. Darin sind auch die jeweiligen gesetzlichen Grundlagen angegeben.</p><p>Auf Bundesebene können verschiedene Behörden Einfluss auf die Preise nehmen. Gewisse Bundesgesetze weisen für die Preisüberwachung und -regulierung bestimmten Bundesbehörden Kompetenzen zu, so zum Beispiel dem Bundesamt für Gesundheit, der Eidgenössischen Elektrizitätskommission, der Eidgenössischen Kommunikationskommission und der Eidgenössischen Postkommission. Im Falle eines Marktversagens können zudem zwei Behörden aktiv werden. Die Preisüberwachung greift gestützt auf das Preisüberwachungsgesetz in den Bereichen ein, in denen der Wettbewerb nicht funktioniert. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, die Preise zu prüfen, die auf der Grundlage von ausschliesslichen Rechten von den Behörden und den Unternehmen (öffentlichen oder privaten) festgelegt werden. Die Wettbewerbskommission wiederum greift im Falle des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung durch Erzwingung unangemessener Preise auf Basis des Kartellgesetzes ein.</p><p>5.-8. Preisregulierungen und Eingriffe durch Behörden erfolgen gestützt auf die Gesetzgebung. Preiseingriffe werden in der Regel im Einzelfall festgelegt. Es existiert weder eine einheitliche Grundlage oder Methode noch eine regelmässige Überprüfung bezüglich der volkswirtschaftlichen Auswirkungen. Zusätzlich zur gesetzlichen Grundlage sollen staatliche Eingriffe in einer Marktwirtschaft auch ökonomisch gerechtfertigt sein. Im Rahmen der Regulierungsfolgenabschätzung können die Evaluationskriterien beispielsweise Marktversagen, öffentliche Güter oder die Umverteilung der Einkommen berücksichtigen.</p><p>9. Staatliche Preisfestlegungen unterliegen grundsätzlich immer einer Beschwerdemöglichkeit. Bei den von Bundesbehörden festgelegten Preisen besteht die Möglichkeit einer Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht und anschliessend ans Bundesgericht. Der Bundesrat verfügt jedoch über keine genauen Statistiken. Laut den verfügbaren Informationen wurde die Möglichkeit einer Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht bisher jedoch nur selten genutzt.</p><p>10. Wird die freie Preisbildung auf den Märkten behindert, reflektieren die Preise in der Regel nicht mehr die wichtigen Informationen über die Knappheit der gehandelten Güter und Dienstleistungen. Dies kann, wie in der Begründung der Interpellation zu Recht erwähnt, zu volkswirtschaftlich unerwünschten Verzerrungen und Fehlallokationen führen. Da sich Motivation und Begründung für staatliche Eingriffe oft auf den Einzelfall beziehen, sind allgemeine Aussagen über die ökonomische Wirkung aller Preisregulierungen nicht ohne Weiteres möglich.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Preisregulierungen sind umstrittene Eingriffe in die Marktwirtschaft, weil sie die Preissignale verfälschen und oft zu falschen Reaktionen der Marktteilnehmenden führen.</p><p>Vor diesem Hintergrund ist der Bundesrat eingeladen, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>1. Welches sind die bestehenden Preiseingriffe des Staates in der Schweiz? </p><p>2. Besteht beim Bund eine abschliessende, einsehbare Übersicht?</p><p>3. Wenn ja, sind dort die entsprechenden verfassungsmässigen und gesetzlichen Grundlagen hinterlegt?</p><p>4. Oder gibt es eine Liste mit den verfassungsmässigen und gesetzlichen Grundlagen?</p><p>5. Werden die einzelnen Preiseingriffe bezüglich Grundlage, anwendbarer Methoden, Verhältnismässigkeit und volkswirtschaftlicher Auswirkungen regelmässig überprüft?</p><p>6. Wie werden die Preiseingriffe im Einzelfall überprüft?</p><p>7. Welche ökonomischen Methoden liegen für die Preiseingriffe zugrunde?</p><p>8. Welche Anspruchsgruppen haben auf die Preiseingriffe Einfluss? Wie wird dieser ausgeübt?</p><p>9. Besteht ein Rekursrecht? Wenn ja, wie oft wurden Preiseingriffe von Rekursinstanzen getestet und mit welchem Ergebnis?</p><p>10. Können die ökonomischen Auswirkungen der Preiseingriffe im betreffenden Wirtschaftssektor (Preisniveau, Arbeitsplätze, Anzahl Betriebe, Innovation) bzw. auf die Volkswirtschaft abgeschätzt werden?</p>
- Preisregulierungen hinterfragen und aufzeigen, wie weit verbreitet sie sind und wie sie sich auswirken
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