Evaluation des Bundesgesetzes über Kindesentführungen
- ShortId
-
15.3190
- Id
-
20153190
- Updated
-
28.07.2023 06:11
- Language
-
de
- Title
-
Evaluation des Bundesgesetzes über Kindesentführungen
- AdditionalIndexing
-
1211;08
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Frage nach einer Evaluation des BG-KKE (SR 211.222.32) war schon im Rahmen der Interpellation Feri Yvonne 14.3415, "Bundesgesetz über internationale Kindesentführung und die Haager Übereinkommen zum Schutz von Kindern und Erwachsenen", gestellt worden. Weil zu jenem Zeitpunkt der Bericht in Erfüllung des Postulates der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates 14.3382 "Bilanz über die Umsetzung des Rechts auf Anhörung nach Artikel 12 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen in der Schweiz", in Erarbeitung war und in diesem Bereich erst wenige Gerichtsurteile gefällt worden waren (rund zwanzig pro Jahr, einschliesslich der Rekursentscheide), sah der Bundesrat den Nutzen eines Mandats zur Evaluation des BG-KKE, welches über den genannten Bericht hinausgeht, nicht. Da sich die Ausgangslage seither nicht verändert hat, ist der Bundesrat der Meinung, dass zumindest noch die Schlussfolgerungen des Berichtes in Erfüllung des Postulates 14.3382 abgewartet werden müssen, bevor weitere Massnahmen getroffen werden können. Was die Berücksichtigung des übergeordneten Kindeswohls und die Rolle des Kindes im Verfahren im Allgemeinen betrifft, ist die Schweiz sowohl durch das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes als auch durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte gebunden, der sich regelmässig mit Anwendungsfällen des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (HKÜ; SR 0.211.230.02) befassen musste.</p><p>Die Massnahmen des Bundes im Präventionsbereich betreffen hauptsächlich die Information der Eltern und aller beteiligten Akteure, namentlich durch eine Informationsbroschüre (die auch auf der Website des Bundesamtes für Justiz [BJ] verfügbar ist), die aktive Teilnahme an Seminaren und Konferenzen sowie die den interessierten Personen via E-Mail und Telefon gegebenen Auskünfte. Die getreue Umsetzung des HKÜ, welches darauf abzielt, die Kinder durch Verfahren, die ihre sofortige Rückkehr garantieren sollen, vor den schädlichen Auswirkungen der Entführung zu schützen, ist durch ihre abschreckende Wirkung an sich schon eine wichtige Präventionsmassnahme.</p><p>Da die neuen Regeln über die gemeinsame elterliche Sorge in der Schweiz erst vor Kurzem in Kraft getreten sind, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest, ob und wie sich diese Änderung auf die Fälle internationaler Kindesentführungen auswirken wird.</p><p>Einige Fragestellungen des Postulates, insbesondere betreffend die Rolle und die Zuständigkeiten des BJ oder auch des Expertennetzwerkes, sind bereits in der Interpellation 14.3415 behandelt worden, worauf an dieser Stelle verwiesen wird. Das BJ setzt sich insbesondere dafür ein, die Eltern für die Möglichkeiten von Mediations- und Schlichtungsverfahren zu sensibilisieren und Letztere insbesondere durch angemessene Informationen und finanzielle Unterstützung zu vereinfachen. So ist noch kein Mediationsbegehren oder -versuch im vorgerichtlichen Stadium aus finanziellen Gründen gescheitert. Die Verfahren und Informationen des BJ werden regelmässig in Zusammenarbeit mit Fachpersonen und vor dem Hintergrund der Erfahrungen anderer Länder in dem Bereich revidiert und aktualisiert, damit das Wohl der betroffenen Kinder bestmöglich geschützt ist.</p><p>Im Fall von Entführungen in Staaten, die dem Übereinkommen nicht beigetreten sind, können die Schweizer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger auf die Beratung und Unterstützung der Konsularischen Direktion des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten (EDA) zählen, welche gleichfalls mit dem Internationalen Sozialdienst zusammenarbeitet. Das EDA behandelt zurzeit 35 Dossiers. Da aber ein rechtlicher Rahmen für die Kooperation fehlt und aufgrund des Prinzips der staatlichen Souveränität sind die Interventionsmöglichkeiten beschränkt. Deshalb fördert und unterstützt die Schweiz den Beitritt neuer Länder zu den diversen anwendbaren internationalen Konventionen wie auch die Arbeiten der Haager Konferenz auf diesem Gebiet.</p><p>Welcher Erfolg den Interventionen des BJ als Zentraler Behörde des Bundes unter dem Haager Übereinkommen bzw. der Konsularischen Direktion des EDA beschieden ist, hängt zudem stark von den Besonderheiten des Einzelfalls, von der Kooperationsbereitschaft der Eltern sowie der mitbeteiligten ausländischen Behörden ab. Eine unabhängige Untersuchung dieser Tätigkeiten müsste ohnehin Gegenstand eines externen Audits bilden. Ob sich angesichts der relativ geringen Fallzahlen Auditkosten von schätzungsweise 100 000 Franken oder mehr rechtfertigen, erscheint allerdings fraglich. Auch aus diesem Grunde beantragt der Bundesrat die Ablehnung des Postulates.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat, eine Evaluation des Bundesgesetzes über Kindesentführungen (BG-KKE) und der Bearbeitung von Kindesentführungsfällen durch die Bundesbehörden durchzuführen. </p><p>2013 wiesen die Bundesbehörden 106 registrierte Fälle von internationalen Kindesentführungen aus. Gemäss Statistik 2014 des Bundesamtes für Justiz (BJ) wurden im Rahmen des Haager Kindesentführungsübereinkommens von 1980 (HKÜ) im vergangenen Jahr 38 Anträge auf Rückführung von widerrechtlich aus dem Ausland in die Schweiz verbrachten Kindern gestellt (2013: 36 Fälle; 2012: 25). </p><p>In der Bearbeitung von aus dem Ausland an die Schweiz gerichteten Rückführungsanträgen im Rahmen des HKÜ besteht die Problematik hauptsächlich darin, dass der HKÜ-Mechanismus nur wenig Spielraum für den Einzelfall und die Berücksichtigung des spezifischen Kindeswohls lässt. Im Falle von aus der Schweiz rechtswidrig in einen Nicht-Haager Staat verbrachten Kindern stellt sich die Frage, ob die Bundesbehörden alle diplomatischen und sonstigen Möglichkeiten ausschöpfen, um die Interessen von ins Ausland entführten Schweizer Kindern im "Entführungsstaat" wahrzunehmen, ähnlich, wie dies auch andere westliche Staaten tun. </p><p>Folgenden Aspekten soll bei der Evaluation besondere Beachtung geschenkt werden: </p><p>1. Wird das übergeordnete Kindesinteresse genügend gefördert und beachtet?</p><p>2. Welche verwaltungsinternen Ressourcen und privatrechtliche Fachstellen bestehen, und welche Fachkompetenzen fehlen noch?</p><p>3. Gibt es innerhalb des Expertennetzwerkes Verbesserungsmöglichkeiten? </p><p>4. Wird die Meinung des Kindes genügend mit einbezogen? </p><p>5. Ist eine fachlich kompetente, kindsgerechte Rechtsvertretung sichergestellt? </p><p>6. Werden die Eltern für ein Schlichtungs- oder Mediationsverfahren genügend sensibilisiert?</p><p>7. Wie sieht es mit der Kostenfreiheit aus? </p><p>8. Wie kann der Bund präventiv zur Vermeidung von Kindesentführungen tätig werden? </p><p>9. Hat die gemeinsame elterliche Sorge insbesondere bei Paaren mit interkulturellem und internationalem Hintergrund einen Einfluss auf Kindesentführungen? </p><p>10. Wie kann der Bund das Interesse und die Elternkontakte von Schweizer Kindern besser sicherstellen, die in einen Nicht-Haager Vertragsstaat entführt wurden?</p><p>11. Bei einer Gesamtevaluation des BG-KKE ebenfalls die konkrete Umsetzung durch Bund und Kantone des Haager Kindesschutzübereinkommens von 1996 prüfen.</p>
- Evaluation des Bundesgesetzes über Kindesentführungen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Frage nach einer Evaluation des BG-KKE (SR 211.222.32) war schon im Rahmen der Interpellation Feri Yvonne 14.3415, "Bundesgesetz über internationale Kindesentführung und die Haager Übereinkommen zum Schutz von Kindern und Erwachsenen", gestellt worden. Weil zu jenem Zeitpunkt der Bericht in Erfüllung des Postulates der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates 14.3382 "Bilanz über die Umsetzung des Rechts auf Anhörung nach Artikel 12 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen in der Schweiz", in Erarbeitung war und in diesem Bereich erst wenige Gerichtsurteile gefällt worden waren (rund zwanzig pro Jahr, einschliesslich der Rekursentscheide), sah der Bundesrat den Nutzen eines Mandats zur Evaluation des BG-KKE, welches über den genannten Bericht hinausgeht, nicht. Da sich die Ausgangslage seither nicht verändert hat, ist der Bundesrat der Meinung, dass zumindest noch die Schlussfolgerungen des Berichtes in Erfüllung des Postulates 14.3382 abgewartet werden müssen, bevor weitere Massnahmen getroffen werden können. Was die Berücksichtigung des übergeordneten Kindeswohls und die Rolle des Kindes im Verfahren im Allgemeinen betrifft, ist die Schweiz sowohl durch das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes als auch durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte gebunden, der sich regelmässig mit Anwendungsfällen des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (HKÜ; SR 0.211.230.02) befassen musste.</p><p>Die Massnahmen des Bundes im Präventionsbereich betreffen hauptsächlich die Information der Eltern und aller beteiligten Akteure, namentlich durch eine Informationsbroschüre (die auch auf der Website des Bundesamtes für Justiz [BJ] verfügbar ist), die aktive Teilnahme an Seminaren und Konferenzen sowie die den interessierten Personen via E-Mail und Telefon gegebenen Auskünfte. Die getreue Umsetzung des HKÜ, welches darauf abzielt, die Kinder durch Verfahren, die ihre sofortige Rückkehr garantieren sollen, vor den schädlichen Auswirkungen der Entführung zu schützen, ist durch ihre abschreckende Wirkung an sich schon eine wichtige Präventionsmassnahme.</p><p>Da die neuen Regeln über die gemeinsame elterliche Sorge in der Schweiz erst vor Kurzem in Kraft getreten sind, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest, ob und wie sich diese Änderung auf die Fälle internationaler Kindesentführungen auswirken wird.</p><p>Einige Fragestellungen des Postulates, insbesondere betreffend die Rolle und die Zuständigkeiten des BJ oder auch des Expertennetzwerkes, sind bereits in der Interpellation 14.3415 behandelt worden, worauf an dieser Stelle verwiesen wird. Das BJ setzt sich insbesondere dafür ein, die Eltern für die Möglichkeiten von Mediations- und Schlichtungsverfahren zu sensibilisieren und Letztere insbesondere durch angemessene Informationen und finanzielle Unterstützung zu vereinfachen. So ist noch kein Mediationsbegehren oder -versuch im vorgerichtlichen Stadium aus finanziellen Gründen gescheitert. Die Verfahren und Informationen des BJ werden regelmässig in Zusammenarbeit mit Fachpersonen und vor dem Hintergrund der Erfahrungen anderer Länder in dem Bereich revidiert und aktualisiert, damit das Wohl der betroffenen Kinder bestmöglich geschützt ist.</p><p>Im Fall von Entführungen in Staaten, die dem Übereinkommen nicht beigetreten sind, können die Schweizer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger auf die Beratung und Unterstützung der Konsularischen Direktion des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten (EDA) zählen, welche gleichfalls mit dem Internationalen Sozialdienst zusammenarbeitet. Das EDA behandelt zurzeit 35 Dossiers. Da aber ein rechtlicher Rahmen für die Kooperation fehlt und aufgrund des Prinzips der staatlichen Souveränität sind die Interventionsmöglichkeiten beschränkt. Deshalb fördert und unterstützt die Schweiz den Beitritt neuer Länder zu den diversen anwendbaren internationalen Konventionen wie auch die Arbeiten der Haager Konferenz auf diesem Gebiet.</p><p>Welcher Erfolg den Interventionen des BJ als Zentraler Behörde des Bundes unter dem Haager Übereinkommen bzw. der Konsularischen Direktion des EDA beschieden ist, hängt zudem stark von den Besonderheiten des Einzelfalls, von der Kooperationsbereitschaft der Eltern sowie der mitbeteiligten ausländischen Behörden ab. Eine unabhängige Untersuchung dieser Tätigkeiten müsste ohnehin Gegenstand eines externen Audits bilden. Ob sich angesichts der relativ geringen Fallzahlen Auditkosten von schätzungsweise 100 000 Franken oder mehr rechtfertigen, erscheint allerdings fraglich. Auch aus diesem Grunde beantragt der Bundesrat die Ablehnung des Postulates.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat, eine Evaluation des Bundesgesetzes über Kindesentführungen (BG-KKE) und der Bearbeitung von Kindesentführungsfällen durch die Bundesbehörden durchzuführen. </p><p>2013 wiesen die Bundesbehörden 106 registrierte Fälle von internationalen Kindesentführungen aus. Gemäss Statistik 2014 des Bundesamtes für Justiz (BJ) wurden im Rahmen des Haager Kindesentführungsübereinkommens von 1980 (HKÜ) im vergangenen Jahr 38 Anträge auf Rückführung von widerrechtlich aus dem Ausland in die Schweiz verbrachten Kindern gestellt (2013: 36 Fälle; 2012: 25). </p><p>In der Bearbeitung von aus dem Ausland an die Schweiz gerichteten Rückführungsanträgen im Rahmen des HKÜ besteht die Problematik hauptsächlich darin, dass der HKÜ-Mechanismus nur wenig Spielraum für den Einzelfall und die Berücksichtigung des spezifischen Kindeswohls lässt. Im Falle von aus der Schweiz rechtswidrig in einen Nicht-Haager Staat verbrachten Kindern stellt sich die Frage, ob die Bundesbehörden alle diplomatischen und sonstigen Möglichkeiten ausschöpfen, um die Interessen von ins Ausland entführten Schweizer Kindern im "Entführungsstaat" wahrzunehmen, ähnlich, wie dies auch andere westliche Staaten tun. </p><p>Folgenden Aspekten soll bei der Evaluation besondere Beachtung geschenkt werden: </p><p>1. Wird das übergeordnete Kindesinteresse genügend gefördert und beachtet?</p><p>2. Welche verwaltungsinternen Ressourcen und privatrechtliche Fachstellen bestehen, und welche Fachkompetenzen fehlen noch?</p><p>3. Gibt es innerhalb des Expertennetzwerkes Verbesserungsmöglichkeiten? </p><p>4. Wird die Meinung des Kindes genügend mit einbezogen? </p><p>5. Ist eine fachlich kompetente, kindsgerechte Rechtsvertretung sichergestellt? </p><p>6. Werden die Eltern für ein Schlichtungs- oder Mediationsverfahren genügend sensibilisiert?</p><p>7. Wie sieht es mit der Kostenfreiheit aus? </p><p>8. Wie kann der Bund präventiv zur Vermeidung von Kindesentführungen tätig werden? </p><p>9. Hat die gemeinsame elterliche Sorge insbesondere bei Paaren mit interkulturellem und internationalem Hintergrund einen Einfluss auf Kindesentführungen? </p><p>10. Wie kann der Bund das Interesse und die Elternkontakte von Schweizer Kindern besser sicherstellen, die in einen Nicht-Haager Vertragsstaat entführt wurden?</p><p>11. Bei einer Gesamtevaluation des BG-KKE ebenfalls die konkrete Umsetzung durch Bund und Kantone des Haager Kindesschutzübereinkommens von 1996 prüfen.</p>
- Evaluation des Bundesgesetzes über Kindesentführungen
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