Nationaler Sozialstern zur Bekämpfung altersbedingter Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt
- ShortId
-
15.3194
- Id
-
20153194
- Updated
-
28.07.2023 06:08
- Language
-
de
- Title
-
Nationaler Sozialstern zur Bekämpfung altersbedingter Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt
- AdditionalIndexing
-
44
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der OECD-Bericht spricht von Diskriminierung bei der Rekrutierung und beim Verbleib älterer Arbeitnehmender im Arbeitsmarkt. Er kritisiert, die Schweiz habe trotz eines solchen Hinweises im früheren Bericht wenig bis nichts gemacht (OECD-Bericht "Alterung und Beschäftigungspolitik", S. 40). Auch Ständerätin Pascale Bruderer Wyss spricht in der Interpellation 14.3472 zu Recht von Arbeitsmarktdiskriminierung. In der Bundesverfassung ist ein Diskriminierungsverbot statuiert. Es ist auch ein Verbot der Diskriminierung aufgrund des Alters. "Das Diskriminierungsverbot (Art. 8 Abs. 2 BV)", so der Bundesrat in der Interpellationsantwort, "gilt für die Beziehungen zwischen dem Staat und seinen Bürgern und Bürgerinnen, für Beziehungen zwischen Privatpersonen hingegen nur, wenn eine entsprechende gesetzliche Grundlage dafür besteht. Derzeit enthält das Schweizer Recht keine gesetzliche Bestimmung, die eine Diskriminierung aus Altersgründen in Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmenden verbieten würde." Damit stellt sich die Frage, welche Massnahmen konkret getroffen werden und getroffen werden können, um der bestehenden Diskriminierung wirksam zu begegnen. Fast alle OECD-Länder kennen Rechtsvorschriften oder Richtlinien gegen die altersbedingte Diskriminierung in der Arbeitswelt. Ein solches Gesetz hat sich in den USA nachweislich positiv ausgewirkt hinsichtlich des Verbleibs älterer Arbeitnehmender im Arbeitsmarkt wie auch betreffend Rekrutierung und berufliche Mobilität. Zusätzlich stützt man sich auf Informationskampagnen und Leitlinien zur Förderung positiver Verfahren des Altersmanagements in Betrieben. Der OECD-Bericht empfiehlt die Einsetzung einer besonderen Stelle oder einer tripartiten Kommission, um Betriebe für die Vorteile älterer Arbeitskräfte, für Massnahmen zur Vermeidung von Erwerbslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit im Alter zu sensibilisieren. Denkbar und zu empfehlen wäre zudem die Schaffung einer nationalen Auszeichnung.</p>
- <p>Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat bereits im Jahr 2011 die Fachkräfteinitiative (FKI) lanciert. Ein zentrales Ziel der Initiative ist der Erhalt der Erwerbstätigkeit bis zur Pensionierung und darüber hinaus. Dafür setzt der Bundesrat primär auf die Sensibilisierung, denn die Einflussmöglichkeiten des Staates in Bezug auf Unternehmensentscheide (z. B. Personalrekrutierung) sind beschränkt. Die unternehmerische Freiheit gehört zu unseren Grundprinzipien, denen wir unsere im Allgemeinen und im internationalen Vergleich ausgezeichnete wirtschaftliche Situation zu verdanken haben.</p><p>Die Arbeitsmarktteilnahme älterer Arbeitnehmender in der Schweiz ist dank der Zunahme der Frauenerwerbstätigkeit gestiegen und gehört im internationalen Vergleich zu den höchsten. Der Trend zur Frühpensionierung bei Männern konnte in der letzten Dekade gestoppt werden. Zudem sind ältere Arbeitnehmende häufiger als jüngere in relativ stabilen Arbeitsverhältnissen. Ihr Risiko, durch Entlassung oder Beendigung eines befristeten Arbeitsvertrags arbeitslos zu werden, ist unterdurchschnittlich. Die Arbeitslosenquote von Personen über 50 Jahren lag im Jahr 2014 mit 2,8 Prozent 0,4 Prozentpunkte unter dem schweizerischen Durchschnitt. Da jedoch der Anteil älterer Personen an den Erwerbstätigen stark gestiegen ist, hat auch die Zahl älterer Arbeitsloser zugenommen. Zudem gibt es aufgrund des Geschlechts, Bildungsstandes, der Branchen und Regionen deutliche Unterschiede bei der Betroffenheit.</p><p>Werden ältere Personen arbeitslos, haben sie tendenziell Schwierigkeiten, wieder eine Stelle zu finden. Dieses Problem wurde auch im OECD-Bericht besonders hervorgehoben. Aufgrund der Ausrichtung der Arbeitslosenversicherung auf eine rasche Wiedereingliederung, die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit und die Vermeidung von Aussteuerungen ist die öffentliche Arbeitsvermittlung schon heute gut auf die Bedürfnisse von älteren Stellensuchenden ausgerichtet. Ältere Arbeitslose haben zudem länger Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung und arbeitsmarktliche Massnahmen als jüngere Versicherte.</p><p>Um die Probleme älterer Arbeitnehmender zu mildern, fand am 27. April 2015 eine nationale Konferenz zum Thema "ältere Arbeitnehmende" statt. An dieser Konferenz haben sich verschiedene Akteure (Bund, Sozialpartner und Kantone sowie im Vorfeld der Konferenz Organisationen von Betroffenen) engagiert. Die Beteiligten beschlossen zusätzliche Massnahmen zur Verbesserung der Situation von älteren Arbeitnehmenden und einigten sich auf einen Prozess, um die Umsetzung der Massnahmen zu sichern. Um Vorurteile gegenüber älteren Arbeitnehmenden zu korrigieren, wurde unter anderem vereinbart, dass sich öffentliche und private Arbeitgeber dafür einsetzen, in Stelleninseraten überall dort auf die Erwähnung des Lebensalters als Kriterium zu verzichten, wo dieses sachlich für die Stelle nicht notwendig ist. Damit soll die Vorgabe dieses Kriteriums zur Ausnahme werden. Zudem wollen der Bund sowie die Kantone und ihre Arbeitsmarktbehörden ihre Anstrengungen fortsetzen, um die Unternehmen und die Öffentlichkeit für die Anliegen der älteren Arbeitnehmenden zu sensibilisieren.</p><p>Darüber hinaus wird die Integration älterer Arbeitnehmender auch dadurch gestärkt, dass in der Altersvorsorge der Schweiz finanzielle Anreize bestehen, die Erwerbstätigkeit bis zum ordentlichen Rentenalter fortzusetzen. Diese Anreize konnten in den letzten Jahren verstärkt werden. Die Anreize zur Erwerbstätigkeit bis ins Pensionsalter und darüber hinaus sollen unter anderem auch im Rahmen der Reform der Altersvorsorge 2020 weiter erhöht werden.</p><p>Den Forderungen der Postulantin wird im Rahmen der laufenden FKI-Arbeiten und der nationalen Konferenz und des dort vereinbarten Prozesses somit bereits entsprochen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und aufzuzeigen:</p><p>- mit welchen Massnahmen er der altersbedingten Diskriminierung am Arbeitsplatz, bei der Ausschreibung von Stellen und bei der Einstellung von Arbeitskräften wirksam begegnen könnte;</p><p>- ob und wie er im Rahmen verstärkter Sensibilisierungsarbeit eine nationale Auszeichnung schaffen könnte für besondere Erfolge von Betrieben betreffend Integration älterer Stellensuchender.</p>
- Nationaler Sozialstern zur Bekämpfung altersbedingter Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der OECD-Bericht spricht von Diskriminierung bei der Rekrutierung und beim Verbleib älterer Arbeitnehmender im Arbeitsmarkt. Er kritisiert, die Schweiz habe trotz eines solchen Hinweises im früheren Bericht wenig bis nichts gemacht (OECD-Bericht "Alterung und Beschäftigungspolitik", S. 40). Auch Ständerätin Pascale Bruderer Wyss spricht in der Interpellation 14.3472 zu Recht von Arbeitsmarktdiskriminierung. In der Bundesverfassung ist ein Diskriminierungsverbot statuiert. Es ist auch ein Verbot der Diskriminierung aufgrund des Alters. "Das Diskriminierungsverbot (Art. 8 Abs. 2 BV)", so der Bundesrat in der Interpellationsantwort, "gilt für die Beziehungen zwischen dem Staat und seinen Bürgern und Bürgerinnen, für Beziehungen zwischen Privatpersonen hingegen nur, wenn eine entsprechende gesetzliche Grundlage dafür besteht. Derzeit enthält das Schweizer Recht keine gesetzliche Bestimmung, die eine Diskriminierung aus Altersgründen in Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmenden verbieten würde." Damit stellt sich die Frage, welche Massnahmen konkret getroffen werden und getroffen werden können, um der bestehenden Diskriminierung wirksam zu begegnen. Fast alle OECD-Länder kennen Rechtsvorschriften oder Richtlinien gegen die altersbedingte Diskriminierung in der Arbeitswelt. Ein solches Gesetz hat sich in den USA nachweislich positiv ausgewirkt hinsichtlich des Verbleibs älterer Arbeitnehmender im Arbeitsmarkt wie auch betreffend Rekrutierung und berufliche Mobilität. Zusätzlich stützt man sich auf Informationskampagnen und Leitlinien zur Förderung positiver Verfahren des Altersmanagements in Betrieben. Der OECD-Bericht empfiehlt die Einsetzung einer besonderen Stelle oder einer tripartiten Kommission, um Betriebe für die Vorteile älterer Arbeitskräfte, für Massnahmen zur Vermeidung von Erwerbslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit im Alter zu sensibilisieren. Denkbar und zu empfehlen wäre zudem die Schaffung einer nationalen Auszeichnung.</p>
- <p>Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat bereits im Jahr 2011 die Fachkräfteinitiative (FKI) lanciert. Ein zentrales Ziel der Initiative ist der Erhalt der Erwerbstätigkeit bis zur Pensionierung und darüber hinaus. Dafür setzt der Bundesrat primär auf die Sensibilisierung, denn die Einflussmöglichkeiten des Staates in Bezug auf Unternehmensentscheide (z. B. Personalrekrutierung) sind beschränkt. Die unternehmerische Freiheit gehört zu unseren Grundprinzipien, denen wir unsere im Allgemeinen und im internationalen Vergleich ausgezeichnete wirtschaftliche Situation zu verdanken haben.</p><p>Die Arbeitsmarktteilnahme älterer Arbeitnehmender in der Schweiz ist dank der Zunahme der Frauenerwerbstätigkeit gestiegen und gehört im internationalen Vergleich zu den höchsten. Der Trend zur Frühpensionierung bei Männern konnte in der letzten Dekade gestoppt werden. Zudem sind ältere Arbeitnehmende häufiger als jüngere in relativ stabilen Arbeitsverhältnissen. Ihr Risiko, durch Entlassung oder Beendigung eines befristeten Arbeitsvertrags arbeitslos zu werden, ist unterdurchschnittlich. Die Arbeitslosenquote von Personen über 50 Jahren lag im Jahr 2014 mit 2,8 Prozent 0,4 Prozentpunkte unter dem schweizerischen Durchschnitt. Da jedoch der Anteil älterer Personen an den Erwerbstätigen stark gestiegen ist, hat auch die Zahl älterer Arbeitsloser zugenommen. Zudem gibt es aufgrund des Geschlechts, Bildungsstandes, der Branchen und Regionen deutliche Unterschiede bei der Betroffenheit.</p><p>Werden ältere Personen arbeitslos, haben sie tendenziell Schwierigkeiten, wieder eine Stelle zu finden. Dieses Problem wurde auch im OECD-Bericht besonders hervorgehoben. Aufgrund der Ausrichtung der Arbeitslosenversicherung auf eine rasche Wiedereingliederung, die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit und die Vermeidung von Aussteuerungen ist die öffentliche Arbeitsvermittlung schon heute gut auf die Bedürfnisse von älteren Stellensuchenden ausgerichtet. Ältere Arbeitslose haben zudem länger Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung und arbeitsmarktliche Massnahmen als jüngere Versicherte.</p><p>Um die Probleme älterer Arbeitnehmender zu mildern, fand am 27. April 2015 eine nationale Konferenz zum Thema "ältere Arbeitnehmende" statt. An dieser Konferenz haben sich verschiedene Akteure (Bund, Sozialpartner und Kantone sowie im Vorfeld der Konferenz Organisationen von Betroffenen) engagiert. Die Beteiligten beschlossen zusätzliche Massnahmen zur Verbesserung der Situation von älteren Arbeitnehmenden und einigten sich auf einen Prozess, um die Umsetzung der Massnahmen zu sichern. Um Vorurteile gegenüber älteren Arbeitnehmenden zu korrigieren, wurde unter anderem vereinbart, dass sich öffentliche und private Arbeitgeber dafür einsetzen, in Stelleninseraten überall dort auf die Erwähnung des Lebensalters als Kriterium zu verzichten, wo dieses sachlich für die Stelle nicht notwendig ist. Damit soll die Vorgabe dieses Kriteriums zur Ausnahme werden. Zudem wollen der Bund sowie die Kantone und ihre Arbeitsmarktbehörden ihre Anstrengungen fortsetzen, um die Unternehmen und die Öffentlichkeit für die Anliegen der älteren Arbeitnehmenden zu sensibilisieren.</p><p>Darüber hinaus wird die Integration älterer Arbeitnehmender auch dadurch gestärkt, dass in der Altersvorsorge der Schweiz finanzielle Anreize bestehen, die Erwerbstätigkeit bis zum ordentlichen Rentenalter fortzusetzen. Diese Anreize konnten in den letzten Jahren verstärkt werden. Die Anreize zur Erwerbstätigkeit bis ins Pensionsalter und darüber hinaus sollen unter anderem auch im Rahmen der Reform der Altersvorsorge 2020 weiter erhöht werden.</p><p>Den Forderungen der Postulantin wird im Rahmen der laufenden FKI-Arbeiten und der nationalen Konferenz und des dort vereinbarten Prozesses somit bereits entsprochen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und aufzuzeigen:</p><p>- mit welchen Massnahmen er der altersbedingten Diskriminierung am Arbeitsplatz, bei der Ausschreibung von Stellen und bei der Einstellung von Arbeitskräften wirksam begegnen könnte;</p><p>- ob und wie er im Rahmen verstärkter Sensibilisierungsarbeit eine nationale Auszeichnung schaffen könnte für besondere Erfolge von Betrieben betreffend Integration älterer Stellensuchender.</p>
- Nationaler Sozialstern zur Bekämpfung altersbedingter Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt
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