Kontrolle von fehlbaren Ärzten. Ombudsstelle für die Patientensicherheit

ShortId
15.3201
Id
20153201
Updated
28.07.2023 06:04
Language
de
Title
Kontrolle von fehlbaren Ärzten. Ombudsstelle für die Patientensicherheit
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Gewährleistung der Patientensicherheit und damit einer sicheren und qualitativ hochstehenden medizinischen Behandlung ist auch für den Bundesrat ein zentrales Anliegen. Die Schwerpunkte auf Bundesebene liegen sowohl in der Durchführung von spezifischen nationalen Strategien als auch in einer institutionellen Sicherstellung zur Steuerung und Koordination dieser Bestrebungen. Mit Bezug auf den Umgang mit Behandlungsfehlern besteht zudem seitens der Stiftung Patientensicherheit ein grosses Angebot an Schulungen und Informationsmaterialien. Die Kontrolle fehlbarer Ärztinnen und Ärzte betrifft demgegenüber auch die den Kantonen obliegende Aufsicht über die Berufsausübung der Medizinalpersonen sowie über die in Spitälern erbrachten Versorgungsleistungen.</p><p>Vor diesem Hintergrund beantwortet der Bundesrat die gestellten Fragen wie folgt:</p><p>1. Fehlleistungen und Zwischenfälle im Rahmen eines medizinischen Behandlungsverhältnisses müssen offen und konstruktiv sowie unter Einbezug der Patientin und des Patienten angegangen werden. In der Pflicht stehen hier an erster Stelle die Gesundheitsinstitutionen wie auch die behandelnden Medizinalpersonen. Wichtig ist aber auch, dass den betroffenen Patientinnen und Patienten unabhängige Ombuds- und Beratungsstellen zur Verfügung stehen und gewährleistet ist, dass diese Stellen berechtigte Beschwerden an die betroffene Gesundheitsinstitution zuhanden des Riskmanagements weiterleiten.</p><p>Darüber hinaus ist es an den zuständigen kantonalen Behörden, Meldungen insbesondere bei wiederholten Fehlleistungen durch Medizinalpersonen oder Behandlungszwischenfällen entgegenzunehmen, adäquate Abklärungen einzuleiten und gegebenenfalls wirksame Anordnungen zu treffen. Diesbezüglich kann namentlich auf die vor allem in den Kantonen der Westschweiz etablierten Aufsichts- und Beschwerdekommissionen hingewiesen werden.</p><p>Die Gewährleistung des Patientenschutzes wird aktuell auch im Rahmen des Postulatsberichtes "Patientenrechte stärken" (vgl. die gleichlautenden Postulate 12.3100, 12.3124 und 12.3207) beleuchtet. Der Bericht geht dabei auch auf das heute verfügbare Angebot an Ombudsstellen für Patientinnen und Patienten, die kantonale Aufsichtstätigkeit und die laufenden Massnahmen zugunsten der Patientensicherheit ein. Die vorgeschlagene Einrichtung einer nationalen Stelle, der Patientenorganisationen und Gesundheitsfachpersonen Fehlleistungen und Missstände bei Behandlungen melden könnten, wird im Lichte der Schlussfolgerungen und allfälligen Handlungsoptionen dieses Berichtes zu beurteilen sein. Es ist vorgesehen, dass der Bundesrat diesen Bericht im Sommer 2015 genehmigen und veröffentlichen wird.</p><p>2. Die Teilrevision des Obligationenrechts, die aktuell vom Parlament beraten wird, bezweckt einen Schutz der Arbeitnehmenden bei der Meldung von Missständen am Arbeitsplatz (vgl. Botschaft über die Teilrevision des Obligationenrechts vom 20. November 2013). Die Vorlage des Bundesrates sieht dabei vor, dass Meldungen zuerst an den Arbeitgeber und erst danach an die zuständige Behörde erfolgen sollen.</p><p>Der Bundesrat geht davon aus, dass die institutionsinterne Bearbeitung von Meldungen über Zwischenfälle wie auch die allfällige behördliche Behandlung dieser Hinweise in einer Weise erfolgen, welche die meldende Person vor ungerechtfertigten Ehrverletzungsklagen schützt. Ob hierzu eine Anonymisierung der Meldung zielführend und angesichts der konkreten Umstände überhaupt machbar ist, muss im Einzelfall geklärt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Wo Menschen arbeiten, passieren auch Fehler. Davor sind auch hervorragend ausgebildete und hochmotivierte Fachleute nicht gefeit. Nach Fehlleistungen eines betagten Schönheitschirurgen in Zürich wurden das Alter und die Qualität der Ärzteschaft wieder zum Thema.</p><p>In der Medizin treten 65 Prozent aller unerwünschten Ereignisse bei operativ tätigen Ärzten auf. Rund 40 Prozent davon werden als vermeidbar eingeschätzt. Das BAG schätzt, dass jährlich 3000 Todes- und rund 60 000 Schadenfälle vermeidbar wären. </p><p>Eine grosse Herausforderung stellen ärztliche Fehlleistungen dar, die zwar bekannt sind und immer neue Patientenopfer fordern, gegen die aber nicht bzw. nicht wirksam vorgegangen wird. Die Betroffenen klagen nicht, weil sie entweder nicht wissen, dass sie durch eine Fehlleistung zu Schaden kamen, oder weil ihnen die finanziellen Mittel fehlen. Fachleute melden die Fehlleistungen nicht bzw. klagen nicht, da sie Repressionen fürchten. In solchen Situationen können fehlbare Ärzte nicht gestoppt werden. Immer öfters wenden sich Ärzte wegen teilweise grotesker Fehlleistungen ihrer Kollegen an die Patientenorganisationen, weil sie anonym bleiben wollen und ihnen das Vertrauen zu den von den Ärztegesellschaften eingerichteten Ombudsstellen fehlt. </p><p>Die Patientenorganisationen müssten sich an den zuständigen Kantonsarzt wenden. Doch sind ihnen die Hände gebunden, da bei einer Weitergabe der Informationen meistens die Identität des meldenden Arztes bekanntwird und er wegen Verletzung von Berufs- und Betriebsgeheimnis rechtlich verfolgt werden kann. Mit Blick auf die Sicherheit der Patientinnen und Patienten und die grosse Zahl der vermeidbaren Todes- und Schadenfälle ist das eine unhaltbare Situation.</p><p>1. Kann sich der Bundesrat vorstellen, eine unabhängige Ombudsstelle für Patientensicherheit einzurichten, wo Patientenorganisationen, Pflegefachleute, Ärzte, Versicherer usw. Qualitätsmissstände in der Medizin melden können? Diese unabhängige Ombudsstelle soll je nach Fall entsprechende Fachpersonen zuziehen, falls nötig auch aus dem Ausland, um die eingehenden Klagen und Beschwerden objektiv abklären zu können. </p><p>2. Kann er den meldenden Personen entsprechenden Schutz vor Ehrverletzungsklagen z. B. durch Anonymisierung der Meldung usw. gewähren?</p>
  • Kontrolle von fehlbaren Ärzten. Ombudsstelle für die Patientensicherheit
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Gewährleistung der Patientensicherheit und damit einer sicheren und qualitativ hochstehenden medizinischen Behandlung ist auch für den Bundesrat ein zentrales Anliegen. Die Schwerpunkte auf Bundesebene liegen sowohl in der Durchführung von spezifischen nationalen Strategien als auch in einer institutionellen Sicherstellung zur Steuerung und Koordination dieser Bestrebungen. Mit Bezug auf den Umgang mit Behandlungsfehlern besteht zudem seitens der Stiftung Patientensicherheit ein grosses Angebot an Schulungen und Informationsmaterialien. Die Kontrolle fehlbarer Ärztinnen und Ärzte betrifft demgegenüber auch die den Kantonen obliegende Aufsicht über die Berufsausübung der Medizinalpersonen sowie über die in Spitälern erbrachten Versorgungsleistungen.</p><p>Vor diesem Hintergrund beantwortet der Bundesrat die gestellten Fragen wie folgt:</p><p>1. Fehlleistungen und Zwischenfälle im Rahmen eines medizinischen Behandlungsverhältnisses müssen offen und konstruktiv sowie unter Einbezug der Patientin und des Patienten angegangen werden. In der Pflicht stehen hier an erster Stelle die Gesundheitsinstitutionen wie auch die behandelnden Medizinalpersonen. Wichtig ist aber auch, dass den betroffenen Patientinnen und Patienten unabhängige Ombuds- und Beratungsstellen zur Verfügung stehen und gewährleistet ist, dass diese Stellen berechtigte Beschwerden an die betroffene Gesundheitsinstitution zuhanden des Riskmanagements weiterleiten.</p><p>Darüber hinaus ist es an den zuständigen kantonalen Behörden, Meldungen insbesondere bei wiederholten Fehlleistungen durch Medizinalpersonen oder Behandlungszwischenfällen entgegenzunehmen, adäquate Abklärungen einzuleiten und gegebenenfalls wirksame Anordnungen zu treffen. Diesbezüglich kann namentlich auf die vor allem in den Kantonen der Westschweiz etablierten Aufsichts- und Beschwerdekommissionen hingewiesen werden.</p><p>Die Gewährleistung des Patientenschutzes wird aktuell auch im Rahmen des Postulatsberichtes "Patientenrechte stärken" (vgl. die gleichlautenden Postulate 12.3100, 12.3124 und 12.3207) beleuchtet. Der Bericht geht dabei auch auf das heute verfügbare Angebot an Ombudsstellen für Patientinnen und Patienten, die kantonale Aufsichtstätigkeit und die laufenden Massnahmen zugunsten der Patientensicherheit ein. Die vorgeschlagene Einrichtung einer nationalen Stelle, der Patientenorganisationen und Gesundheitsfachpersonen Fehlleistungen und Missstände bei Behandlungen melden könnten, wird im Lichte der Schlussfolgerungen und allfälligen Handlungsoptionen dieses Berichtes zu beurteilen sein. Es ist vorgesehen, dass der Bundesrat diesen Bericht im Sommer 2015 genehmigen und veröffentlichen wird.</p><p>2. Die Teilrevision des Obligationenrechts, die aktuell vom Parlament beraten wird, bezweckt einen Schutz der Arbeitnehmenden bei der Meldung von Missständen am Arbeitsplatz (vgl. Botschaft über die Teilrevision des Obligationenrechts vom 20. November 2013). Die Vorlage des Bundesrates sieht dabei vor, dass Meldungen zuerst an den Arbeitgeber und erst danach an die zuständige Behörde erfolgen sollen.</p><p>Der Bundesrat geht davon aus, dass die institutionsinterne Bearbeitung von Meldungen über Zwischenfälle wie auch die allfällige behördliche Behandlung dieser Hinweise in einer Weise erfolgen, welche die meldende Person vor ungerechtfertigten Ehrverletzungsklagen schützt. Ob hierzu eine Anonymisierung der Meldung zielführend und angesichts der konkreten Umstände überhaupt machbar ist, muss im Einzelfall geklärt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Wo Menschen arbeiten, passieren auch Fehler. Davor sind auch hervorragend ausgebildete und hochmotivierte Fachleute nicht gefeit. Nach Fehlleistungen eines betagten Schönheitschirurgen in Zürich wurden das Alter und die Qualität der Ärzteschaft wieder zum Thema.</p><p>In der Medizin treten 65 Prozent aller unerwünschten Ereignisse bei operativ tätigen Ärzten auf. Rund 40 Prozent davon werden als vermeidbar eingeschätzt. Das BAG schätzt, dass jährlich 3000 Todes- und rund 60 000 Schadenfälle vermeidbar wären. </p><p>Eine grosse Herausforderung stellen ärztliche Fehlleistungen dar, die zwar bekannt sind und immer neue Patientenopfer fordern, gegen die aber nicht bzw. nicht wirksam vorgegangen wird. Die Betroffenen klagen nicht, weil sie entweder nicht wissen, dass sie durch eine Fehlleistung zu Schaden kamen, oder weil ihnen die finanziellen Mittel fehlen. Fachleute melden die Fehlleistungen nicht bzw. klagen nicht, da sie Repressionen fürchten. In solchen Situationen können fehlbare Ärzte nicht gestoppt werden. Immer öfters wenden sich Ärzte wegen teilweise grotesker Fehlleistungen ihrer Kollegen an die Patientenorganisationen, weil sie anonym bleiben wollen und ihnen das Vertrauen zu den von den Ärztegesellschaften eingerichteten Ombudsstellen fehlt. </p><p>Die Patientenorganisationen müssten sich an den zuständigen Kantonsarzt wenden. Doch sind ihnen die Hände gebunden, da bei einer Weitergabe der Informationen meistens die Identität des meldenden Arztes bekanntwird und er wegen Verletzung von Berufs- und Betriebsgeheimnis rechtlich verfolgt werden kann. Mit Blick auf die Sicherheit der Patientinnen und Patienten und die grosse Zahl der vermeidbaren Todes- und Schadenfälle ist das eine unhaltbare Situation.</p><p>1. Kann sich der Bundesrat vorstellen, eine unabhängige Ombudsstelle für Patientensicherheit einzurichten, wo Patientenorganisationen, Pflegefachleute, Ärzte, Versicherer usw. Qualitätsmissstände in der Medizin melden können? Diese unabhängige Ombudsstelle soll je nach Fall entsprechende Fachpersonen zuziehen, falls nötig auch aus dem Ausland, um die eingehenden Klagen und Beschwerden objektiv abklären zu können. </p><p>2. Kann er den meldenden Personen entsprechenden Schutz vor Ehrverletzungsklagen z. B. durch Anonymisierung der Meldung usw. gewähren?</p>
    • Kontrolle von fehlbaren Ärzten. Ombudsstelle für die Patientensicherheit

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