Auffinden der Sparhefte von Opfern fürsorgerischer Zwangsmassnahmen
- ShortId
-
15.3202
- Id
-
20153202
- Updated
-
25.06.2025 00:18
- Language
-
de
- Title
-
Auffinden der Sparhefte von Opfern fürsorgerischer Zwangsmassnahmen
- AdditionalIndexing
-
1211;24;2446
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Auf eine Frage bezüglich nachrichtenloser Konti, welche auch Sparhefte von Opfern fürsorgerischer Zwangsmassnahmen betreffen (14.5404), führte Frau Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga aus, dass eine Gesetzesänderung am 1. Januar 2015 in Kraft tritt, welche die Frist zur Rückforderung dieser Vermögen auf 50 Jahre verlängert. Die Banken haben diese nachrichtenlosen Vermögen zu publizieren bzw. nach den Berechtigten zu suchen. Nun haben aber viele Opfer das Bedürfnis, selber aktiv zu werden und von sich aus nach ihren "verlorengegangenen" Sparheften zu suchen und nicht auf die Publikationen zu warten oder sie regelmässig zu konsultieren. Ihr grosses Problem dabei ist, dass sie den Banken für Nachforschungen teilweise (für ihre persönlichen Verhältnisse) happige Beträge bezahlen müssen (nach meinen eigenen Recherchen zwischen 100 und 180 Franken pro Stunde). In diesem Zusammenhang ersuche ich den Bundesrat, sich dafür einzusetzen, dass Opfer keine solchen Gebühren bezahlen müssen.</p>
- Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, inwiefern Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen bei der Suche nach ihren Guthaben auf Sparheften usw. unterstützt werden können, namentlich indem sie für ihre Nachforschungen bei den Banken keine Gebühren bezahlen müssen.</p>
- Auffinden der Sparhefte von Opfern fürsorgerischer Zwangsmassnahmen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Auf eine Frage bezüglich nachrichtenloser Konti, welche auch Sparhefte von Opfern fürsorgerischer Zwangsmassnahmen betreffen (14.5404), führte Frau Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga aus, dass eine Gesetzesänderung am 1. Januar 2015 in Kraft tritt, welche die Frist zur Rückforderung dieser Vermögen auf 50 Jahre verlängert. Die Banken haben diese nachrichtenlosen Vermögen zu publizieren bzw. nach den Berechtigten zu suchen. Nun haben aber viele Opfer das Bedürfnis, selber aktiv zu werden und von sich aus nach ihren "verlorengegangenen" Sparheften zu suchen und nicht auf die Publikationen zu warten oder sie regelmässig zu konsultieren. Ihr grosses Problem dabei ist, dass sie den Banken für Nachforschungen teilweise (für ihre persönlichen Verhältnisse) happige Beträge bezahlen müssen (nach meinen eigenen Recherchen zwischen 100 und 180 Franken pro Stunde). In diesem Zusammenhang ersuche ich den Bundesrat, sich dafür einzusetzen, dass Opfer keine solchen Gebühren bezahlen müssen.</p>
- Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, inwiefern Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen bei der Suche nach ihren Guthaben auf Sparheften usw. unterstützt werden können, namentlich indem sie für ihre Nachforschungen bei den Banken keine Gebühren bezahlen müssen.</p>
- Auffinden der Sparhefte von Opfern fürsorgerischer Zwangsmassnahmen
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