Kesb. Unterstützung des Einsatzes privater Mandatsträgerinnen und -träger
- ShortId
-
15.3203
- Id
-
20153203
- Updated
-
28.07.2023 06:03
- Language
-
de
- Title
-
Kesb. Unterstützung des Einsatzes privater Mandatsträgerinnen und -träger
- AdditionalIndexing
-
1211
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1./2. Der Vollzug des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts fällt in die Zuständigkeit der Kantone. Dies erlaubt es den Kantonen, das neue Recht innerhalb der bundesrechtlichen Vorgaben entsprechend den Bedürfnissen und Eigenheiten der jeweiligen kantonalen Strukturen und den teilweise unterschiedlichen Traditionen umzusetzen. Der Bund hält sich hier mit Vorgaben und Empfehlungen traditionell zurück. Entsprechendes gilt auch für die Ausbildung der mit dem Vollzug des Bundesrechts betrauten Personen auf kantonaler Stufe. Auf diese Weise kann insbesondere auch den kantonalen Besonderheiten in der Ausbildung der privaten Mandatsträgerinnen und -träger besser Rechnung getragen werden.</p><p>Mit der Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (Kokes) steht zudem eine spezialisierte interkantonale Fachstelle zur Verfügung, die unter anderem zum Zweck der "Aus-, Fort- und Weiterbildung im zivilrechtlichen Kindes- und Erwachsenenschutz tätiger Personen" ins Leben gerufen wurde (Art. 2 Bst. d der Statuten der Kokes). Die Kokes hat in den vergangenen Jahren ein Schulungsprogramm für Fachpersonen der Kesb durchgeführt. Für die privaten Mandatsträgerinnen und -träger hat sie das "Modell-Handbuch Prima" erstellt, das mit kantonalen Gegebenheiten und Zuständigkeiten ergänzt und den privaten Mandatsträgerinnen und -trägern als Leitfaden abgegeben werden kann. Zudem bestehen heute auch in den Kantonen diverse Ausbildungs- und Informationsmöglichkeiten für die privaten Mandatsträgerinnen und -träger. Ein Tätigwerden des Bundes erscheint hier deshalb nicht notwendig.</p><p>3. Es trifft zu, dass gemäss Artikel 24 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (SR 642.11) der Sold für Militär- und Schutzdienst, das Taschengeld für Zivildienst sowie der Sold der Milizfeuerwehrleute bis zum Betrag von jährlich 5000 Franken für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Erfüllung der Kernaufgaben der Feuerwehr steuerfrei sind. Der Bundesrat gibt jedoch zu bedenken, dass der Gesetzgeber die Steuerbefreiungstatbestände bewusst eng gehalten hat und dass jede Ausdehnung die Gefahr neuer Ungleichheiten schafft. Deshalb sieht der Bundesrat zurzeit keinen Grund, die Entschädigungen der privaten Mandatsträgerinnen und -träger steuerlich zu entlasten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden sind professionalisiert und leisten grundsätzlich eine gute Arbeit. Sie sind namentlich für einfachere Fälle der Betreuung hilfsbedürftiger Personen (Unterstützung bei finanziellen und/oder administrativen Angelegenheiten, bei Wohnungssuche usw.) auf die Mithilfe privater Mandatsträgerinnen und -träger (Primas) angewiesen. Angesichts der teilweise erhobenen schweren Vorwürfe bzw. der negativen Schlagzeilen gegen die Kesb ("Kesb-Bashing", notabene in Einzelfällen) ist diese Arbeit nicht immer einfach. Die Primas erhalten zwar für ihren Einsatz eine (relativ geringe, auf kantonalen Richtlinien beruhende) Entschädigung, welche aber zudem (im Gegensatz z. B. zu Feuerwehrsold) versteuert werden muss.</p><p>In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat ersucht, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Welche Möglichkeiten bestehen auf Bundesebene zur Unterstützung der Kesb bei der Ausbildung und Hilfestellung an die Primas? </p><p>2. Erachtet er es als sinnvoll, auf Bundesebene Richtlinien oder Ähnliches zur Entschädigung, Ausbildung und Unterstützung von Primas aufzustellen? </p><p>3. Welche Möglichkeiten sieht er (auf Bundesebene), um die Entschädigungen steuerlich zu entlasten?</p>
- Kesb. Unterstützung des Einsatzes privater Mandatsträgerinnen und -träger
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1./2. Der Vollzug des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts fällt in die Zuständigkeit der Kantone. Dies erlaubt es den Kantonen, das neue Recht innerhalb der bundesrechtlichen Vorgaben entsprechend den Bedürfnissen und Eigenheiten der jeweiligen kantonalen Strukturen und den teilweise unterschiedlichen Traditionen umzusetzen. Der Bund hält sich hier mit Vorgaben und Empfehlungen traditionell zurück. Entsprechendes gilt auch für die Ausbildung der mit dem Vollzug des Bundesrechts betrauten Personen auf kantonaler Stufe. Auf diese Weise kann insbesondere auch den kantonalen Besonderheiten in der Ausbildung der privaten Mandatsträgerinnen und -träger besser Rechnung getragen werden.</p><p>Mit der Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (Kokes) steht zudem eine spezialisierte interkantonale Fachstelle zur Verfügung, die unter anderem zum Zweck der "Aus-, Fort- und Weiterbildung im zivilrechtlichen Kindes- und Erwachsenenschutz tätiger Personen" ins Leben gerufen wurde (Art. 2 Bst. d der Statuten der Kokes). Die Kokes hat in den vergangenen Jahren ein Schulungsprogramm für Fachpersonen der Kesb durchgeführt. Für die privaten Mandatsträgerinnen und -träger hat sie das "Modell-Handbuch Prima" erstellt, das mit kantonalen Gegebenheiten und Zuständigkeiten ergänzt und den privaten Mandatsträgerinnen und -trägern als Leitfaden abgegeben werden kann. Zudem bestehen heute auch in den Kantonen diverse Ausbildungs- und Informationsmöglichkeiten für die privaten Mandatsträgerinnen und -träger. Ein Tätigwerden des Bundes erscheint hier deshalb nicht notwendig.</p><p>3. Es trifft zu, dass gemäss Artikel 24 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (SR 642.11) der Sold für Militär- und Schutzdienst, das Taschengeld für Zivildienst sowie der Sold der Milizfeuerwehrleute bis zum Betrag von jährlich 5000 Franken für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Erfüllung der Kernaufgaben der Feuerwehr steuerfrei sind. Der Bundesrat gibt jedoch zu bedenken, dass der Gesetzgeber die Steuerbefreiungstatbestände bewusst eng gehalten hat und dass jede Ausdehnung die Gefahr neuer Ungleichheiten schafft. Deshalb sieht der Bundesrat zurzeit keinen Grund, die Entschädigungen der privaten Mandatsträgerinnen und -träger steuerlich zu entlasten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden sind professionalisiert und leisten grundsätzlich eine gute Arbeit. Sie sind namentlich für einfachere Fälle der Betreuung hilfsbedürftiger Personen (Unterstützung bei finanziellen und/oder administrativen Angelegenheiten, bei Wohnungssuche usw.) auf die Mithilfe privater Mandatsträgerinnen und -träger (Primas) angewiesen. Angesichts der teilweise erhobenen schweren Vorwürfe bzw. der negativen Schlagzeilen gegen die Kesb ("Kesb-Bashing", notabene in Einzelfällen) ist diese Arbeit nicht immer einfach. Die Primas erhalten zwar für ihren Einsatz eine (relativ geringe, auf kantonalen Richtlinien beruhende) Entschädigung, welche aber zudem (im Gegensatz z. B. zu Feuerwehrsold) versteuert werden muss.</p><p>In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat ersucht, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Welche Möglichkeiten bestehen auf Bundesebene zur Unterstützung der Kesb bei der Ausbildung und Hilfestellung an die Primas? </p><p>2. Erachtet er es als sinnvoll, auf Bundesebene Richtlinien oder Ähnliches zur Entschädigung, Ausbildung und Unterstützung von Primas aufzustellen? </p><p>3. Welche Möglichkeiten sieht er (auf Bundesebene), um die Entschädigungen steuerlich zu entlasten?</p>
- Kesb. Unterstützung des Einsatzes privater Mandatsträgerinnen und -träger
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