Prüfung der Aufsicht über testamentarische Willensvollstrecker

ShortId
15.3213
Id
20153213
Updated
20.05.2026 21:06
Language
de
Title
Prüfung der Aufsicht über testamentarische Willensvollstrecker
AdditionalIndexing
1211
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Mit Annahme der von beiden Räten angenommenen Motion 10.3524, "Für ein zeitgemässes Erbrecht", hat der Bundesrat den Auftrag übernommen, das Erbrecht zeitgemässer auszugestalten.</p><p>Bei gleicher Gelegenheit könnte und sollte die Ausgestaltung der gesetzlichen Bestimmungen über die Willensvollstrecker überprüft werden. Insbesondere soll der Bundesrat die Dualität des aufsichtsrechtlich beschwerdefähigen Testamentsvollzugs und der zivilprozessual zu klärenden Testamentsauslegung auf Zeitgemässheit, bisherige Bewährung und mögliche Anpassung prüfen. Er berücksichtigt dabei unter anderem die Gerichtspraxis und die Lehre und ist frei, die Prüfung der Aufsicht über Willensvollstrecker der zeitgemässen Ausgestaltung des Erbrechts zeitlich vorzuziehen.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Ausgestaltung der Aufsicht über die Willensvollstrecker auf Zeitgemässheit zu prüfen und darüber zu berichten.</p>
  • Prüfung der Aufsicht über testamentarische Willensvollstrecker
State
Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit Annahme der von beiden Räten angenommenen Motion 10.3524, "Für ein zeitgemässes Erbrecht", hat der Bundesrat den Auftrag übernommen, das Erbrecht zeitgemässer auszugestalten.</p><p>Bei gleicher Gelegenheit könnte und sollte die Ausgestaltung der gesetzlichen Bestimmungen über die Willensvollstrecker überprüft werden. Insbesondere soll der Bundesrat die Dualität des aufsichtsrechtlich beschwerdefähigen Testamentsvollzugs und der zivilprozessual zu klärenden Testamentsauslegung auf Zeitgemässheit, bisherige Bewährung und mögliche Anpassung prüfen. Er berücksichtigt dabei unter anderem die Gerichtspraxis und die Lehre und ist frei, die Prüfung der Aufsicht über Willensvollstrecker der zeitgemässen Ausgestaltung des Erbrechts zeitlich vorzuziehen.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Ausgestaltung der Aufsicht über die Willensvollstrecker auf Zeitgemässheit zu prüfen und darüber zu berichten.</p>
    • Prüfung der Aufsicht über testamentarische Willensvollstrecker

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