Prüfung der Aufsicht über testamentarische Willensvollstrecker
- ShortId
-
15.3213
- Id
-
20153213
- Updated
-
20.05.2026 21:06
- Language
-
de
- Title
-
Prüfung der Aufsicht über testamentarische Willensvollstrecker
- AdditionalIndexing
-
1211
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Mit Annahme der von beiden Räten angenommenen Motion 10.3524, "Für ein zeitgemässes Erbrecht", hat der Bundesrat den Auftrag übernommen, das Erbrecht zeitgemässer auszugestalten.</p><p>Bei gleicher Gelegenheit könnte und sollte die Ausgestaltung der gesetzlichen Bestimmungen über die Willensvollstrecker überprüft werden. Insbesondere soll der Bundesrat die Dualität des aufsichtsrechtlich beschwerdefähigen Testamentsvollzugs und der zivilprozessual zu klärenden Testamentsauslegung auf Zeitgemässheit, bisherige Bewährung und mögliche Anpassung prüfen. Er berücksichtigt dabei unter anderem die Gerichtspraxis und die Lehre und ist frei, die Prüfung der Aufsicht über Willensvollstrecker der zeitgemässen Ausgestaltung des Erbrechts zeitlich vorzuziehen.</p>
- Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Ausgestaltung der Aufsicht über die Willensvollstrecker auf Zeitgemässheit zu prüfen und darüber zu berichten.</p>
- Prüfung der Aufsicht über testamentarische Willensvollstrecker
- State
-
Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Mit Annahme der von beiden Räten angenommenen Motion 10.3524, "Für ein zeitgemässes Erbrecht", hat der Bundesrat den Auftrag übernommen, das Erbrecht zeitgemässer auszugestalten.</p><p>Bei gleicher Gelegenheit könnte und sollte die Ausgestaltung der gesetzlichen Bestimmungen über die Willensvollstrecker überprüft werden. Insbesondere soll der Bundesrat die Dualität des aufsichtsrechtlich beschwerdefähigen Testamentsvollzugs und der zivilprozessual zu klärenden Testamentsauslegung auf Zeitgemässheit, bisherige Bewährung und mögliche Anpassung prüfen. Er berücksichtigt dabei unter anderem die Gerichtspraxis und die Lehre und ist frei, die Prüfung der Aufsicht über Willensvollstrecker der zeitgemässen Ausgestaltung des Erbrechts zeitlich vorzuziehen.</p>
- Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Ausgestaltung der Aufsicht über die Willensvollstrecker auf Zeitgemässheit zu prüfen und darüber zu berichten.</p>
- Prüfung der Aufsicht über testamentarische Willensvollstrecker
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