Volkswirtschaftliche Auswirkungen der Swissness-Vorlage vor der Inkraftsetzung prüfen
- ShortId
-
15.3214
- Id
-
20153214
- Updated
-
28.07.2023 06:20
- Language
-
de
- Title
-
Volkswirtschaftliche Auswirkungen der Swissness-Vorlage vor der Inkraftsetzung prüfen
- AdditionalIndexing
-
12;15;44
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Mit dem anstehenden Vollzug des revidierten MSchG gehen erhebliche wirtschaftliche Unsicherheiten und Bedenken einher. So erwägt z. B. Toblerone, künftig auf die Verwendung von Schweizer Milch zu verzichten. Unternehmen wie Nestlé haben derart starke Eigenmarken, dass sie auch ohne den Zusatz "Schweiz" auskommen würden. Im Zuge der Ausarbeitung der Verordnung treten ernsthafte Bedenken auf, die im Gesetzgebungsprozess und in einem anderen Euro-Wechselkurs-Umfeld möglicherweise zu kurz gekommen sind.</p><p>Das revidierte MSchG ist ein Gesetz aus der wirtschaftlichen Blütezeit. Die Schweiz leistete sich während der letzten Jahre diverse neue Regulierungen, die gut gemeint, aber nicht unbedingt zwingend waren. Durch die Aufhebung der Euro-Untergrenze hat sich die Situation schlagartig geändert. Nicht zuletzt die Exportwirtschaft leidet unter dem starken Franken. Fast 60 Prozent der Schweizer Exporte gehen in den Euroraum. So ist laut Zollverwaltung der Start ins neue Jahr getrübt, was speziell die Industrieprodukte betrifft. Exportindustrie und Binnenbranchen sehen sich gezwungen, einschneidende Massnahmen zu treffen, wodurch Arbeitsplätze akut gefährdet sind.</p><p>Das revidierte MSchG wird die Preise in der Lebensmittelbranche wie auch der Industrie durch die verschärften Bestimmungen zu den Herkunftserfordernissen zusätzlich massiv belasten. Hinzu kommen weitere Kosten, welche mit dem administrativen Aufwand des Gesetzesvollzugs verbunden sind. Dies muss zwingend zu einer starken Verteuerung der Schweizer Produkte führen. Angesichts der bedrohlichen Lage und der Unsicherheiten ist - nicht zuletzt wegen der Gefährdung von Schweizer Arbeitsplätzen - die Sistierung oder zumindest der Aufschub des Inkrafttretens ins Auge zu fassen.</p>
- <p>1./3. Der Bundesrat nahm bereits Stellung in der Botschaft (09.086) zur Swissness-Vorlage. Diese listet die zu erwartenden Auswirkungen des Gesamtpakets auf (S. 8654ff.). Der erstarkte Schweizerfranken führt zu keiner Neubeurteilung im Industriebereich. Da ausländische Bestandteile eines Produkts aus dem Euroraum aktuell günstiger sind, lässt sich der geforderte Swissness-Anteil für industrielle Produkte beim aktuellen Wechselkurs unter Umständen eher erreichen als vor der Aufgabe des Mindestkurses. Im Bereich der Nahrungsmittel, wo gewichtsbezogene Swissness-Anteile gelten, kann die Swissness-Vorlage den Handlungsspielraum der Unternehmen einschränken, falls sie zur Wahrung ihrer Wettbewerbsfähigkeit vermehrt auf Vorleistungen aus dem Euroraum angewiesen sind. Gleichzeitig ist der Schutz der wertvollen Herkunftsangabe "Schweiz" und des Schweizerkreuzes im Kontext der Frankenstärke noch wichtiger geworden. Insbesondere KMU sind für den Aufbau ihrer eigenen Marke auf das Label "Swiss made" angewiesen. Umso wichtiger ist es, dass auch Produkte von starken Eigenmarken, die mit Swissness werben, die Konsumentenerwartungen an eine Swissness-Auslobung wahren. Andernfalls leiden die Reputation und damit der Wert der "Swissness" insgesamt.</p><p>2. Die Verwendung der Herkunftsbezeichnung "Schweiz" ist heute wie auch künftig freiwillig und bewilligungsfrei. Während die kommerzielle Verwendung des Schweizerkreuzes für Industrieprodukte künftig möglich wird, ist sie nach heutigem Recht verboten. Daher ist nicht bekannt, wer diese Herkunftsbezeichnung heute verwendet und für welche Produkte sie eingesetzt wird. Tatsache ist, dass im Laufe der Swissness-Debatte immer mehr Unternehmen begannen, "Swissness" zu nutzen, zum Teil auch ohne die aktuellen Voraussetzungen zu erfüllen. Noch schwieriger ist die Beurteilung, welche Unternehmen von der neugeschaffenen Möglichkeit, das Schweizerkreuz zu verwenden, Gebrauch machen werden und sich einen wirtschaftlichen Mehrwert versprechen oder welche Unternehmen inskünftig darauf verzichten wollen. Entsprechende Zahlen zu ermitteln - beispielsweise in Umfragen - ist aufwendig, und die Resultate wären aufgrund vieler zu treffender Annahmen unzuverlässig. Deshalb enthält auch die Regulierungsfolgenabschätzung in der Botschaft keine solche Erhebung.</p><p>Schätzungen zeigen, dass rund 15 600 Unternehmen im industriellen Sektor in einer Swissness-relevanten Branche tätig sind (Nahrungsmittel, Textilien, Maschinen, Uhren, Metallerzeugnisse, Maschinenbau; Noga-Codes 10-15, 24-26, 28). Rund 2000 davon gehören zur Nahrungsmittelindustrie. Es ist aber nicht bekannt, welchen Anteil ihrer Umsätze die Unternehmen dieser Branchen mit Swissness-Produkten erzielen. Daher kann auch nicht zuverlässig abgeschätzt werden, was für Auswirkungen ein Verzicht auf Swissness auf die Struktur der betroffenen Branchen haben könnte. Bei der Uhrenindustrie, für welche entsprechende Zahlen vorliegen, würde eine Wertschöpfung ("Swissness-Bonus") von jährlich mehr als 3,5 Milliarden Schweizerfranken wegfallen (vgl. Botschaft S. 8665).</p><p>4. Unternehmen müssen bereits heute prüfen, ob sie die aktuellen Voraussetzungen für den Gebrauch der Herkunftsbezeichnung "Schweiz" erfüllen (Art. 47ff. des Markenschutzgesetzes). Der zusätzliche administrative Aufwand unter den neuen Swissness-Regeln besteht in der Analyse der aktuellen Herstellungsprozesse auf Übereinstimmung mit den neuen Swissness-Vorschriften und allenfalls in einer daraus als notwendig erachteten Umstellung der Wertschöpfungskette. Die dazu notwendigen konkreten Zahlen können gemäss den jeweils verwendeten Buchhaltungsstandards der laufenden Rechnung entnommen werden, was sich wohl zumindest teilweise automatisieren lässt.</p><p>5. Mit der aktuellen Frankenstärke hat der "Swissness-Bonus" für in der Schweiz produzierende oder Schweizer Rohstoffe verwendende Unternehmen an Bedeutung gewonnen. Nachdem das Parlament die Swissness-Gesetzgebung im Juni 2013 verabschiedete, sind viele Unternehmen in den Vorbereitungen auf die neue Gesetzeslage und haben im Hinblick darauf teilweise auch Investitionen getätigt. Es ist in diesem Zusammenhang zu beachten, dass der Bundesrat mit der vorgesehenen Inkraftsetzung per 1. Januar 2017 sowie einer zweijährigen Aufbrauchsfrist eine lange Übergangsperiode vorschlägt. Der Bundesrat hat den Auftrag, eine von beiden Räten beschlossene und von verschiedenen Wirtschaftsbranchen als sinnvoll erachtete Gesetzesrevision umzusetzen. Eine Verschiebung der Inkraftsetzung ist mit diesem Auftrag nicht vereinbar. Sie würde zudem zu zusätzlicher Rechtsunsicherheit führen und diejenigen Unternehmen benachteiligen, welche die nötigen Vorkehrungen getroffen haben, um mit den neuen Regeln konform zu sein. Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates teilt diese Einschätzung. Sie hat an ihrer Sitzung vom 23. April 2015 dem Bundesrat mit klarer Mehrheit empfohlen, die Swissness-Gesetzgebung auf den 1. Januar 2017 in Kraft zu setzen.</p><p>Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass der Aufwand der beantragten Untersuchungen, welche umfangreiche Unternehmensbefragungen und damit entsprechenden Aufwand voraussetzen, in keinem Verhältnis zum absehbaren, wenig gehaltvollen Ertrag steht. Die bestehenden Untersuchungen, insbesondere diejenigen der Universität St. Gallen (z. B. Feige et al., Swissness Worldwide, 2008, 2010, 2013), geben bereits ein aussagekräftiges Bild über die Bedeutung der Swissness für die Schweizer Volkswirtschaft.</p><p>Eine Aufschiebung des Inkrafttretens der Swissness-Vorlage ist aus Sicht des Bundesrates auch im Falle einer Annahme des Postulates nicht mit dem mit der Verabschiedung der Gesamtvorlage im Juni 2013 ergangenen Auftrag des Parlamentes vereinbar.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, vor dem Hintergrund des starken Frankens und der veränderten wirtschaftlichen Ausgangslage die Auswirkungen der Swissness vor Inkraftsetzung des revidierten Markenschutzgesetzes (MSchG) und der Verordnung zu prüfen und Bericht zu erstatten über die zu erwartenden volkswirtschaftlichen Auswirkungen.</p><p>Insbesondere sollen die folgenden Aspekte und Fragen berücksichtigt respektive geklärt werden:</p><p>1. Welche zusätzlichen wirtschaftlichen Folgen (Mehrkosten) ergeben sich für die Schweizer Unternehmen (auch KMU) mit der Einführung der neuen Swissness-Anforderungen (80 Prozent Schweizer Anteil bei Lebensmittel, 60 Prozent bei industriellen Produkten)?</p><p>2. Insbesondere ist vor der Inkraftsetzung der Markenschutzverordnung abzuklären, wie viele Schweizer Unternehmen (wie z. B. Nestlé, Toblerone-Verzicht auf Schweizer Milch) aufgrund ihrer starken Eigenmarken auf den Markenzusatz "Schweiz" zu verzichten gedenken.</p><p>3. Wie würde sich ein breiter Verzicht auf die Marke Schweiz auf die Arbeitsplätze und den Werkplatz Schweiz auswirken?</p><p>4. Welche Mehrkosten ergäben sich für die Unternehmen durch den administrativen Aufwand, der mit der Einhaltung der Swissness-Bestimmungen verbunden ist? Wie würde sich dies auf die Preise der Schweizer Produkte auswirken?</p><p>5. Schliesslich soll geprüft werden, ob sich bei einer allfälligen Sistierung der Swissness-Bestimmungen des revidierten MSchG Nachteile für den Werkplatz Schweiz ergeben würden.</p>
- Volkswirtschaftliche Auswirkungen der Swissness-Vorlage vor der Inkraftsetzung prüfen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Mit dem anstehenden Vollzug des revidierten MSchG gehen erhebliche wirtschaftliche Unsicherheiten und Bedenken einher. So erwägt z. B. Toblerone, künftig auf die Verwendung von Schweizer Milch zu verzichten. Unternehmen wie Nestlé haben derart starke Eigenmarken, dass sie auch ohne den Zusatz "Schweiz" auskommen würden. Im Zuge der Ausarbeitung der Verordnung treten ernsthafte Bedenken auf, die im Gesetzgebungsprozess und in einem anderen Euro-Wechselkurs-Umfeld möglicherweise zu kurz gekommen sind.</p><p>Das revidierte MSchG ist ein Gesetz aus der wirtschaftlichen Blütezeit. Die Schweiz leistete sich während der letzten Jahre diverse neue Regulierungen, die gut gemeint, aber nicht unbedingt zwingend waren. Durch die Aufhebung der Euro-Untergrenze hat sich die Situation schlagartig geändert. Nicht zuletzt die Exportwirtschaft leidet unter dem starken Franken. Fast 60 Prozent der Schweizer Exporte gehen in den Euroraum. So ist laut Zollverwaltung der Start ins neue Jahr getrübt, was speziell die Industrieprodukte betrifft. Exportindustrie und Binnenbranchen sehen sich gezwungen, einschneidende Massnahmen zu treffen, wodurch Arbeitsplätze akut gefährdet sind.</p><p>Das revidierte MSchG wird die Preise in der Lebensmittelbranche wie auch der Industrie durch die verschärften Bestimmungen zu den Herkunftserfordernissen zusätzlich massiv belasten. Hinzu kommen weitere Kosten, welche mit dem administrativen Aufwand des Gesetzesvollzugs verbunden sind. Dies muss zwingend zu einer starken Verteuerung der Schweizer Produkte führen. Angesichts der bedrohlichen Lage und der Unsicherheiten ist - nicht zuletzt wegen der Gefährdung von Schweizer Arbeitsplätzen - die Sistierung oder zumindest der Aufschub des Inkrafttretens ins Auge zu fassen.</p>
- <p>1./3. Der Bundesrat nahm bereits Stellung in der Botschaft (09.086) zur Swissness-Vorlage. Diese listet die zu erwartenden Auswirkungen des Gesamtpakets auf (S. 8654ff.). Der erstarkte Schweizerfranken führt zu keiner Neubeurteilung im Industriebereich. Da ausländische Bestandteile eines Produkts aus dem Euroraum aktuell günstiger sind, lässt sich der geforderte Swissness-Anteil für industrielle Produkte beim aktuellen Wechselkurs unter Umständen eher erreichen als vor der Aufgabe des Mindestkurses. Im Bereich der Nahrungsmittel, wo gewichtsbezogene Swissness-Anteile gelten, kann die Swissness-Vorlage den Handlungsspielraum der Unternehmen einschränken, falls sie zur Wahrung ihrer Wettbewerbsfähigkeit vermehrt auf Vorleistungen aus dem Euroraum angewiesen sind. Gleichzeitig ist der Schutz der wertvollen Herkunftsangabe "Schweiz" und des Schweizerkreuzes im Kontext der Frankenstärke noch wichtiger geworden. Insbesondere KMU sind für den Aufbau ihrer eigenen Marke auf das Label "Swiss made" angewiesen. Umso wichtiger ist es, dass auch Produkte von starken Eigenmarken, die mit Swissness werben, die Konsumentenerwartungen an eine Swissness-Auslobung wahren. Andernfalls leiden die Reputation und damit der Wert der "Swissness" insgesamt.</p><p>2. Die Verwendung der Herkunftsbezeichnung "Schweiz" ist heute wie auch künftig freiwillig und bewilligungsfrei. Während die kommerzielle Verwendung des Schweizerkreuzes für Industrieprodukte künftig möglich wird, ist sie nach heutigem Recht verboten. Daher ist nicht bekannt, wer diese Herkunftsbezeichnung heute verwendet und für welche Produkte sie eingesetzt wird. Tatsache ist, dass im Laufe der Swissness-Debatte immer mehr Unternehmen begannen, "Swissness" zu nutzen, zum Teil auch ohne die aktuellen Voraussetzungen zu erfüllen. Noch schwieriger ist die Beurteilung, welche Unternehmen von der neugeschaffenen Möglichkeit, das Schweizerkreuz zu verwenden, Gebrauch machen werden und sich einen wirtschaftlichen Mehrwert versprechen oder welche Unternehmen inskünftig darauf verzichten wollen. Entsprechende Zahlen zu ermitteln - beispielsweise in Umfragen - ist aufwendig, und die Resultate wären aufgrund vieler zu treffender Annahmen unzuverlässig. Deshalb enthält auch die Regulierungsfolgenabschätzung in der Botschaft keine solche Erhebung.</p><p>Schätzungen zeigen, dass rund 15 600 Unternehmen im industriellen Sektor in einer Swissness-relevanten Branche tätig sind (Nahrungsmittel, Textilien, Maschinen, Uhren, Metallerzeugnisse, Maschinenbau; Noga-Codes 10-15, 24-26, 28). Rund 2000 davon gehören zur Nahrungsmittelindustrie. Es ist aber nicht bekannt, welchen Anteil ihrer Umsätze die Unternehmen dieser Branchen mit Swissness-Produkten erzielen. Daher kann auch nicht zuverlässig abgeschätzt werden, was für Auswirkungen ein Verzicht auf Swissness auf die Struktur der betroffenen Branchen haben könnte. Bei der Uhrenindustrie, für welche entsprechende Zahlen vorliegen, würde eine Wertschöpfung ("Swissness-Bonus") von jährlich mehr als 3,5 Milliarden Schweizerfranken wegfallen (vgl. Botschaft S. 8665).</p><p>4. Unternehmen müssen bereits heute prüfen, ob sie die aktuellen Voraussetzungen für den Gebrauch der Herkunftsbezeichnung "Schweiz" erfüllen (Art. 47ff. des Markenschutzgesetzes). Der zusätzliche administrative Aufwand unter den neuen Swissness-Regeln besteht in der Analyse der aktuellen Herstellungsprozesse auf Übereinstimmung mit den neuen Swissness-Vorschriften und allenfalls in einer daraus als notwendig erachteten Umstellung der Wertschöpfungskette. Die dazu notwendigen konkreten Zahlen können gemäss den jeweils verwendeten Buchhaltungsstandards der laufenden Rechnung entnommen werden, was sich wohl zumindest teilweise automatisieren lässt.</p><p>5. Mit der aktuellen Frankenstärke hat der "Swissness-Bonus" für in der Schweiz produzierende oder Schweizer Rohstoffe verwendende Unternehmen an Bedeutung gewonnen. Nachdem das Parlament die Swissness-Gesetzgebung im Juni 2013 verabschiedete, sind viele Unternehmen in den Vorbereitungen auf die neue Gesetzeslage und haben im Hinblick darauf teilweise auch Investitionen getätigt. Es ist in diesem Zusammenhang zu beachten, dass der Bundesrat mit der vorgesehenen Inkraftsetzung per 1. Januar 2017 sowie einer zweijährigen Aufbrauchsfrist eine lange Übergangsperiode vorschlägt. Der Bundesrat hat den Auftrag, eine von beiden Räten beschlossene und von verschiedenen Wirtschaftsbranchen als sinnvoll erachtete Gesetzesrevision umzusetzen. Eine Verschiebung der Inkraftsetzung ist mit diesem Auftrag nicht vereinbar. Sie würde zudem zu zusätzlicher Rechtsunsicherheit führen und diejenigen Unternehmen benachteiligen, welche die nötigen Vorkehrungen getroffen haben, um mit den neuen Regeln konform zu sein. Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates teilt diese Einschätzung. Sie hat an ihrer Sitzung vom 23. April 2015 dem Bundesrat mit klarer Mehrheit empfohlen, die Swissness-Gesetzgebung auf den 1. Januar 2017 in Kraft zu setzen.</p><p>Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass der Aufwand der beantragten Untersuchungen, welche umfangreiche Unternehmensbefragungen und damit entsprechenden Aufwand voraussetzen, in keinem Verhältnis zum absehbaren, wenig gehaltvollen Ertrag steht. Die bestehenden Untersuchungen, insbesondere diejenigen der Universität St. Gallen (z. B. Feige et al., Swissness Worldwide, 2008, 2010, 2013), geben bereits ein aussagekräftiges Bild über die Bedeutung der Swissness für die Schweizer Volkswirtschaft.</p><p>Eine Aufschiebung des Inkrafttretens der Swissness-Vorlage ist aus Sicht des Bundesrates auch im Falle einer Annahme des Postulates nicht mit dem mit der Verabschiedung der Gesamtvorlage im Juni 2013 ergangenen Auftrag des Parlamentes vereinbar.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, vor dem Hintergrund des starken Frankens und der veränderten wirtschaftlichen Ausgangslage die Auswirkungen der Swissness vor Inkraftsetzung des revidierten Markenschutzgesetzes (MSchG) und der Verordnung zu prüfen und Bericht zu erstatten über die zu erwartenden volkswirtschaftlichen Auswirkungen.</p><p>Insbesondere sollen die folgenden Aspekte und Fragen berücksichtigt respektive geklärt werden:</p><p>1. Welche zusätzlichen wirtschaftlichen Folgen (Mehrkosten) ergeben sich für die Schweizer Unternehmen (auch KMU) mit der Einführung der neuen Swissness-Anforderungen (80 Prozent Schweizer Anteil bei Lebensmittel, 60 Prozent bei industriellen Produkten)?</p><p>2. Insbesondere ist vor der Inkraftsetzung der Markenschutzverordnung abzuklären, wie viele Schweizer Unternehmen (wie z. B. Nestlé, Toblerone-Verzicht auf Schweizer Milch) aufgrund ihrer starken Eigenmarken auf den Markenzusatz "Schweiz" zu verzichten gedenken.</p><p>3. Wie würde sich ein breiter Verzicht auf die Marke Schweiz auf die Arbeitsplätze und den Werkplatz Schweiz auswirken?</p><p>4. Welche Mehrkosten ergäben sich für die Unternehmen durch den administrativen Aufwand, der mit der Einhaltung der Swissness-Bestimmungen verbunden ist? Wie würde sich dies auf die Preise der Schweizer Produkte auswirken?</p><p>5. Schliesslich soll geprüft werden, ob sich bei einer allfälligen Sistierung der Swissness-Bestimmungen des revidierten MSchG Nachteile für den Werkplatz Schweiz ergeben würden.</p>
- Volkswirtschaftliche Auswirkungen der Swissness-Vorlage vor der Inkraftsetzung prüfen
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