Verstärkung des Kampfes gegen den Menschenschmuggel

ShortId
15.3215
Id
20153215
Updated
28.07.2023 06:19
Language
de
Title
Verstärkung des Kampfes gegen den Menschenschmuggel
AdditionalIndexing
1216;08
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Im Bericht über den gewerbsmässigen Menschenschmuggel und die Bezüge zur Schweiz vom 16. Dezember 2014 durch das Bundesamt für Justiz bzw. das Fedpol, wurden Lücken in verschiedenen Bereichen aufgezeigt (Kapitel 8) und verschiedene Massnahmen diskutiert (Kapitel 8.3). Allerdings werden nur sehr wenige konkrete Massnahmen präsentiert, und eine Stellungnahme der Kantone wird schmerzlich vermisst. Um den Kampf gegen den Menschenschmuggel zu verstärken, ist der Bundesrat gebeten, die oben erwähnten Fragen zu beantworten.</p>
  • <p>Der Bericht "Gewerbsmässiger Menschenschmuggel und die Schweiz" ist eine Situationsanalyse der Bedrohungslage, ergänzt mit Empfehlungen für ein wirksameres Vorgehen dagegen. Er ist vor dem Hintergrund der Strategie der Integrierten Grenzverwaltung/Integrated Border Management (IBM) und ihrer Umsetzung zu sehen. Eine interdepartementale Arbeitsgruppe des Bundes unter Leitung des Staatssekretariates für Migration (SEM) verfasste unter Beteiligung der Kantone eine Gesamtstrategie gegen die illegale Migration, den gewerbsmässigen Menschenschmuggel sowie die grenzüberschreitende Kriminalität (Schlussbericht der Strategiegruppe "Integrierte Grenzverwaltung", Januar 2012) und erarbeitete den Aktionsplan "Integrierte Grenzverwaltung" 2014-2017 (IBM-Aktionsplan). In den IBM-Aktionsplan sind die Empfehlungen des Berichtes "Gewerbsmässiger Menschenschmuggel und die Schweiz", der zeitgleich erarbeitet wurde, eingeflossen und wurden detailliert in Massnahmen umgesetzt. Die Rahmenvereinbarung vom 13. November 2014 zwischen der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorenkonferenz und dem Eidgenössischen Polizei- und Justizdepartement (EJPD) hält das Bekenntnis von Bund und Kantonen zur gemeinsamen Umsetzung des IBM-Aktionsplanes fest.</p><p>Die Massnahme 4.3-5-1 des IBM-Aktionsplanes sieht vor, am Schweizerischen Polizei-Institut (SPI) Ausbildungsmodule zur Bekämpfung des qualifizierten Menschenschmuggels zu schaffen. Das SPI hat den Auftrag für die Realisierung der Ausbildung entgegengenommen und bereitet die Ausführung in Zusammenarbeit mit der Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten und dem Fedpol vor.</p><p>Laut Massnahme 0.3-2-4 des IBM-Aktionsplanes hat das Bundesamt für Justiz federführend mit Beteiligung weiterer Stellen von Bund und Kantonen eine fakultative Bundeskompetenz betreffend die Strafverfolgung gegen den qualifizierten Menschenschmuggel zu prüfen. Dabei sind auch die Vorstösse in diesem Bereich zu berücksichtigen, namentlich die parlamentarische Initiative der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates 14.401, "Wirksame Strafbestimmungen zur Verfolgung der organisierten Kriminalität (Revision von Art. 260ter StGB)", sowie die daraus hervorgegangene Motion der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates 15.3008, "Artikel 260ter des Strafgesetzbuches. Änderung". Ebenso bedeutsam sind zwei im November 2013 abgeschlossene Vereinbarungen zwischen Bund und Kantonen für eine verbesserte Zusammenarbeit gegen komplexe Kriminalitätsformen. Eine abschliessende Beurteilung der Frage zur Ausweitung der fakultativen Bundeskompetenz erscheint deshalb verfrüht.</p><p>Bei der Massnahme 0.3-2-5 geht es um die Optimierung der Zusammenarbeit zwischen dem Grenzwachtkorps (GWK) und den Kantonen im Bereich des qualifizierten Menschenschmuggels. Im Kanton Tessin, der von Menschenschmuggel ganz besonders betroffen ist, hat sich das gemeinsame Vorgehen von Kantonspolizei, GWK und Staatsanwaltschaft im Rahmen einer sogenannten Task-Force bewährt. Dabei arbeitet jede Behörde auf der Basis ihrer eigenen gesetzlichen Kompetenzen und Zuständigkeiten an den Ermittlungen, Anhaltungen und der strafrechtlichen Verfolgung der Beschuldigten mit. Die Federführung liegt bei der Staatsanwaltschaft des dafür zuständigen Kantons Tessin. Eine Anpassung der Vereinbarung zwischen dem GWK und dem Kanton Tessin über die delegierten Befugnisse war nicht nötig.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass es unerlässlich ist, die Umsetzung der im IBM-Aktionsplan enthaltenen Massnahmen - darunter auch jener zur Bekämpfung des gewerbsmässigen Menschenschmuggels - durch ein systematisches Monitoring sicherzustellen. Aus diesem Grund hat er das EJPD (SEM) angewiesen, einen jährlichen Bericht über den Umsetzungsstand dieser Massnahmen zu erstellen. Vor diesem Hintergrund erachtet er einen Nachtrag zum Bericht "Gewerbsmässiger Menschenschmuggel und die Schweiz" weder als notwendig noch als sinnvoll.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit den Kantonen einen kurzen Nachtrag zu dem Bericht über den gewerbsmässigen Menschenschmuggel zu erstellen, um folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Was sind die vom Bund und den Kantonen geplanten Massnahmen, um die Ausbildung von Spezialisten im Kampf gegen den organisierten Menschenhandel innerhalb der Strafverfolgungsbehörden zu ermöglichen? Ist das Schweizerische Polizei-Institut bereit, eine solche Ausbildung anzubieten?</p><p>2. Sind der Bund und die Kantone bereit, eine Erweiterung der fakultativen Bundeskompetenz auf dem Gebiet des Menschenschmuggels zu unterstützen?</p><p>3. Welches sind, auf der Grundlage der gesammelten Erfahrungen in den Kantonen, die besten Praktiken ("best practices") im Bereich der Grenzüberwachung bezüglich der Zusammenarbeit und Aufgabenteilung zwischen dem Grenzschutz und den verantwortlichen kantonalen Behörden? Welche Massnahmen zur Verbesserung und Harmonisierung können in die verschiedenen Kooperationsvereinbarungen zwischen kantonalen Polizeikorps und Grenzwachtkorps eingebracht werden?</p>
  • Verstärkung des Kampfes gegen den Menschenschmuggel
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Bericht über den gewerbsmässigen Menschenschmuggel und die Bezüge zur Schweiz vom 16. Dezember 2014 durch das Bundesamt für Justiz bzw. das Fedpol, wurden Lücken in verschiedenen Bereichen aufgezeigt (Kapitel 8) und verschiedene Massnahmen diskutiert (Kapitel 8.3). Allerdings werden nur sehr wenige konkrete Massnahmen präsentiert, und eine Stellungnahme der Kantone wird schmerzlich vermisst. Um den Kampf gegen den Menschenschmuggel zu verstärken, ist der Bundesrat gebeten, die oben erwähnten Fragen zu beantworten.</p>
    • <p>Der Bericht "Gewerbsmässiger Menschenschmuggel und die Schweiz" ist eine Situationsanalyse der Bedrohungslage, ergänzt mit Empfehlungen für ein wirksameres Vorgehen dagegen. Er ist vor dem Hintergrund der Strategie der Integrierten Grenzverwaltung/Integrated Border Management (IBM) und ihrer Umsetzung zu sehen. Eine interdepartementale Arbeitsgruppe des Bundes unter Leitung des Staatssekretariates für Migration (SEM) verfasste unter Beteiligung der Kantone eine Gesamtstrategie gegen die illegale Migration, den gewerbsmässigen Menschenschmuggel sowie die grenzüberschreitende Kriminalität (Schlussbericht der Strategiegruppe "Integrierte Grenzverwaltung", Januar 2012) und erarbeitete den Aktionsplan "Integrierte Grenzverwaltung" 2014-2017 (IBM-Aktionsplan). In den IBM-Aktionsplan sind die Empfehlungen des Berichtes "Gewerbsmässiger Menschenschmuggel und die Schweiz", der zeitgleich erarbeitet wurde, eingeflossen und wurden detailliert in Massnahmen umgesetzt. Die Rahmenvereinbarung vom 13. November 2014 zwischen der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorenkonferenz und dem Eidgenössischen Polizei- und Justizdepartement (EJPD) hält das Bekenntnis von Bund und Kantonen zur gemeinsamen Umsetzung des IBM-Aktionsplanes fest.</p><p>Die Massnahme 4.3-5-1 des IBM-Aktionsplanes sieht vor, am Schweizerischen Polizei-Institut (SPI) Ausbildungsmodule zur Bekämpfung des qualifizierten Menschenschmuggels zu schaffen. Das SPI hat den Auftrag für die Realisierung der Ausbildung entgegengenommen und bereitet die Ausführung in Zusammenarbeit mit der Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten und dem Fedpol vor.</p><p>Laut Massnahme 0.3-2-4 des IBM-Aktionsplanes hat das Bundesamt für Justiz federführend mit Beteiligung weiterer Stellen von Bund und Kantonen eine fakultative Bundeskompetenz betreffend die Strafverfolgung gegen den qualifizierten Menschenschmuggel zu prüfen. Dabei sind auch die Vorstösse in diesem Bereich zu berücksichtigen, namentlich die parlamentarische Initiative der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates 14.401, "Wirksame Strafbestimmungen zur Verfolgung der organisierten Kriminalität (Revision von Art. 260ter StGB)", sowie die daraus hervorgegangene Motion der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates 15.3008, "Artikel 260ter des Strafgesetzbuches. Änderung". Ebenso bedeutsam sind zwei im November 2013 abgeschlossene Vereinbarungen zwischen Bund und Kantonen für eine verbesserte Zusammenarbeit gegen komplexe Kriminalitätsformen. Eine abschliessende Beurteilung der Frage zur Ausweitung der fakultativen Bundeskompetenz erscheint deshalb verfrüht.</p><p>Bei der Massnahme 0.3-2-5 geht es um die Optimierung der Zusammenarbeit zwischen dem Grenzwachtkorps (GWK) und den Kantonen im Bereich des qualifizierten Menschenschmuggels. Im Kanton Tessin, der von Menschenschmuggel ganz besonders betroffen ist, hat sich das gemeinsame Vorgehen von Kantonspolizei, GWK und Staatsanwaltschaft im Rahmen einer sogenannten Task-Force bewährt. Dabei arbeitet jede Behörde auf der Basis ihrer eigenen gesetzlichen Kompetenzen und Zuständigkeiten an den Ermittlungen, Anhaltungen und der strafrechtlichen Verfolgung der Beschuldigten mit. Die Federführung liegt bei der Staatsanwaltschaft des dafür zuständigen Kantons Tessin. Eine Anpassung der Vereinbarung zwischen dem GWK und dem Kanton Tessin über die delegierten Befugnisse war nicht nötig.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass es unerlässlich ist, die Umsetzung der im IBM-Aktionsplan enthaltenen Massnahmen - darunter auch jener zur Bekämpfung des gewerbsmässigen Menschenschmuggels - durch ein systematisches Monitoring sicherzustellen. Aus diesem Grund hat er das EJPD (SEM) angewiesen, einen jährlichen Bericht über den Umsetzungsstand dieser Massnahmen zu erstellen. Vor diesem Hintergrund erachtet er einen Nachtrag zum Bericht "Gewerbsmässiger Menschenschmuggel und die Schweiz" weder als notwendig noch als sinnvoll.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit den Kantonen einen kurzen Nachtrag zu dem Bericht über den gewerbsmässigen Menschenschmuggel zu erstellen, um folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Was sind die vom Bund und den Kantonen geplanten Massnahmen, um die Ausbildung von Spezialisten im Kampf gegen den organisierten Menschenhandel innerhalb der Strafverfolgungsbehörden zu ermöglichen? Ist das Schweizerische Polizei-Institut bereit, eine solche Ausbildung anzubieten?</p><p>2. Sind der Bund und die Kantone bereit, eine Erweiterung der fakultativen Bundeskompetenz auf dem Gebiet des Menschenschmuggels zu unterstützen?</p><p>3. Welches sind, auf der Grundlage der gesammelten Erfahrungen in den Kantonen, die besten Praktiken ("best practices") im Bereich der Grenzüberwachung bezüglich der Zusammenarbeit und Aufgabenteilung zwischen dem Grenzschutz und den verantwortlichen kantonalen Behörden? Welche Massnahmen zur Verbesserung und Harmonisierung können in die verschiedenen Kooperationsvereinbarungen zwischen kantonalen Polizeikorps und Grenzwachtkorps eingebracht werden?</p>
    • Verstärkung des Kampfes gegen den Menschenschmuggel

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