Gezielte temporäre Befreiung von Tourismus und Gastronomie von der Mehrwertsteuer
- ShortId
-
15.3226
- Id
-
20153226
- Updated
-
28.07.2023 06:16
- Language
-
de
- Title
-
Gezielte temporäre Befreiung von Tourismus und Gastronomie von der Mehrwertsteuer
- AdditionalIndexing
-
2446
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Nachdem die Schweizerische Nationalbank den Euro während rund drei Jahren bei der Marke von Fr. 1.20 verteidigt hat, wurde diese Untergrenze aufgegeben. Danach ist eingetroffen, was zuvor während diesen rund drei Jahren verzögert worden war: Der Eurokurs ist nochmals abgesackt, die Frankenstärke hat sich akzentuiert. Davon sind, nebst der Exportindustrie, insbesondere die Tourismus- und die Gastronomiebranche betroffen.</p><p>Die Wettbewerbsfähigkeit dieser Branchen wird durch den starken Franken deutlich geschmälert, weil die Kosten am Standort Schweiz im Verhältnis zum Ausland steigen. Aufgrund der hohen volkswirtschaftlichen Bedeutung dieser Branchen drohen der Schweiz Wachstumseinbussen, höhere Arbeitslosenzahlen und verminderte Steuereinnahmen. Wegen der Standortgebundenheit der Tourismus- und Gastronomiebetriebe haben diese Branchen keine Möglichkeit, ihre Arbeitsplätze zu verlagern und so Kosten zu sparen.</p><p>Staatliche Unterstützungsmassnahmen müssen deshalb rasch und gezielt dort wirken, wo sie gebraucht werden. Die BDP sieht kurzfristig vor allem Handlungsbedarf bei Betrieben, die umsatzmässig stark vom Euroraum abhängig sind. Analog zum Mechanismus der Kurzarbeit in der Exportindustrie sollen touristische und gastronomische Betriebe daher die Möglichkeit erhalten, auf begründetes Gesuch hin befristet von der Mehrwertsteuer befreit zu werden. Die temporäre Mehrwertsteuerbefreiung von Tourismus- und Gastronomiebetrieben soll anhand eines klar definierten Kriterienkatalogs erfolgen.</p>
- <p>Die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Tourismusunternehmen bleibt das primäre Ziel der Tourismuspolitik des Bundes. So hat er am 18. Februar 2015 die Botschaft über die Standortförderung 2016-2019 verabschiedet, die verschiedene Massnahmen im Bereich des Tourismus beinhaltet. Der Bundesrat ist jedoch gegen eine Tourismusförderung mithilfe der Mehrwertsteuer.</p><p>Die Motion will für eine befristete Befreiung bestimmter Betriebe von der Mehrwertsteuer an die Kurzarbeitsentschädigung nach den Artikeln 31ff. des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (SR 837.0) anknüpfen. Massgebend für die Frage, ob eine Leistung der Mehrwertsteuer unterliegt, ist jedoch die Art der Leistung und nicht, wer die Leistung erbringt. Es spielt auch keine Rolle, ob der Leistungserbringer Verluste erleidet. Eine Steuerbefreiung für gewisse Anbieter von Leistungen der Tourismus- und Gastronomiebranche würde diesen Grundsatz verletzen, ungeachtet dessen, ob die Befreiung befristet oder unbefristet ist. Ausserdem läge ein Verstoss gegen die verfassungsmässigen Prinzipien der Wettbewerbsneutralität und der Gleichmässigkeit der Besteuerung vor. Besonders stossend wäre dies, wenn in einer Ortschaft die einen Betriebe von der Mehrwertsteuer befreit wären und die anderen Betriebe auf gleichartigen Leistungen die Mehrwertsteuer abrechnen müssten.</p><p>Würden die Unternehmen, welche die Bedingungen für die Gewährung einer Kurzarbeitsentschädigung und damit für eine befristete Mehrwertsteuerbefreiung erfüllen, diese Steuersenkung an ihre Kundschaft weitergeben, wäre dies mit beachtlichem Aufwand für sie verbunden. Sie müssten ihre Buchhaltungssoftware, ihre Preiskalkulationen und Preisanschriften sowie ihre Rechnungsstellung anpassen. Selbst wenn sie die Steuerbefreiung ausschliesslich zur Aufbesserung ihrer Marge verwenden würden, müssten sie zumindest die Hinweise auf die Mehrwertsteuer in den Rechnungen und Kassenzetteln anpassen oder entfernen, um nicht deswegen die Mehrwertsteuer dennoch abliefern zu müssen. Bei den Beherbergungen kommt hinzu, dass diese häufig im Voraus gebucht, in Rechnung gestellt und bezahlt werden. Erfolgt dies zu einem Zeitpunkt, in dem das Unternehmen keine Bewilligung für die Steuerbefreiung besitzt, müsste es die Steuer auch dann an die Eidgenössische Steuerverwaltung abliefern, wenn die Übernachtung in eine Zeit fällt, in der es die Beherbergungsleistungen steuerbefreit erbringen kann. Im umgekehrten Fall müsste das Unternehmen die Steuer abliefern, obwohl die Übernachtung ohne Ausweis der Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt wurde.</p><p>Mit der Anknüpfung an die Kurzarbeitsentschädigung bestünde sodann das grundsätzliche Risiko, dass auch Betriebe profitieren könnten, die von der Euroschwäche nicht betroffen sind. Dies trifft insbesondere auf die Beherbergungs- und Gastgewerbebetriebe zu, die sich nicht in Tourismusgebieten befinden.</p><p>Zudem würde eine solche befristete Steuerbefreiung für Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten dem Ziel des Bundesrates widersprechen, die Mehrwertsteuer zu vereinfachen und so Verzerrungen abzubauen und den administrativen Aufwand für die Steuerpflichtigen zu reduzieren.</p><p>Schliesslich ist festzuhalten, dass nur sehr wenige Unternehmen aus der Tourismusbranche einen Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung haben. Im Februar 2015 traf dies auf 14 Betriebe aus der Zahnrad- und Seilbahnbranche, auf 3 Hotelbetriebe und auf 6 Restaurants, Imbissstuben und Ähnliches zu. Der Effekt der Massnahme wäre somit sehr gering.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Voraussetzungen zu schaffen, damit Tourismus- und Gastronomiebetriebe die Möglichkeit erhalten, auf begründetes Gesuch hin befristet von der Mehrwertsteuer befreit zu werden. Dabei soll der Mechanismus des Beantragungs- und Bewilligungsverfahrens für Kurzarbeit in der Exportindustrie, der einen klar definierten Kriterienkatalog umfasst, als Vorlage übernommen werden.</p>
- Gezielte temporäre Befreiung von Tourismus und Gastronomie von der Mehrwertsteuer
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Nachdem die Schweizerische Nationalbank den Euro während rund drei Jahren bei der Marke von Fr. 1.20 verteidigt hat, wurde diese Untergrenze aufgegeben. Danach ist eingetroffen, was zuvor während diesen rund drei Jahren verzögert worden war: Der Eurokurs ist nochmals abgesackt, die Frankenstärke hat sich akzentuiert. Davon sind, nebst der Exportindustrie, insbesondere die Tourismus- und die Gastronomiebranche betroffen.</p><p>Die Wettbewerbsfähigkeit dieser Branchen wird durch den starken Franken deutlich geschmälert, weil die Kosten am Standort Schweiz im Verhältnis zum Ausland steigen. Aufgrund der hohen volkswirtschaftlichen Bedeutung dieser Branchen drohen der Schweiz Wachstumseinbussen, höhere Arbeitslosenzahlen und verminderte Steuereinnahmen. Wegen der Standortgebundenheit der Tourismus- und Gastronomiebetriebe haben diese Branchen keine Möglichkeit, ihre Arbeitsplätze zu verlagern und so Kosten zu sparen.</p><p>Staatliche Unterstützungsmassnahmen müssen deshalb rasch und gezielt dort wirken, wo sie gebraucht werden. Die BDP sieht kurzfristig vor allem Handlungsbedarf bei Betrieben, die umsatzmässig stark vom Euroraum abhängig sind. Analog zum Mechanismus der Kurzarbeit in der Exportindustrie sollen touristische und gastronomische Betriebe daher die Möglichkeit erhalten, auf begründetes Gesuch hin befristet von der Mehrwertsteuer befreit zu werden. Die temporäre Mehrwertsteuerbefreiung von Tourismus- und Gastronomiebetrieben soll anhand eines klar definierten Kriterienkatalogs erfolgen.</p>
- <p>Die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Tourismusunternehmen bleibt das primäre Ziel der Tourismuspolitik des Bundes. So hat er am 18. Februar 2015 die Botschaft über die Standortförderung 2016-2019 verabschiedet, die verschiedene Massnahmen im Bereich des Tourismus beinhaltet. Der Bundesrat ist jedoch gegen eine Tourismusförderung mithilfe der Mehrwertsteuer.</p><p>Die Motion will für eine befristete Befreiung bestimmter Betriebe von der Mehrwertsteuer an die Kurzarbeitsentschädigung nach den Artikeln 31ff. des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (SR 837.0) anknüpfen. Massgebend für die Frage, ob eine Leistung der Mehrwertsteuer unterliegt, ist jedoch die Art der Leistung und nicht, wer die Leistung erbringt. Es spielt auch keine Rolle, ob der Leistungserbringer Verluste erleidet. Eine Steuerbefreiung für gewisse Anbieter von Leistungen der Tourismus- und Gastronomiebranche würde diesen Grundsatz verletzen, ungeachtet dessen, ob die Befreiung befristet oder unbefristet ist. Ausserdem läge ein Verstoss gegen die verfassungsmässigen Prinzipien der Wettbewerbsneutralität und der Gleichmässigkeit der Besteuerung vor. Besonders stossend wäre dies, wenn in einer Ortschaft die einen Betriebe von der Mehrwertsteuer befreit wären und die anderen Betriebe auf gleichartigen Leistungen die Mehrwertsteuer abrechnen müssten.</p><p>Würden die Unternehmen, welche die Bedingungen für die Gewährung einer Kurzarbeitsentschädigung und damit für eine befristete Mehrwertsteuerbefreiung erfüllen, diese Steuersenkung an ihre Kundschaft weitergeben, wäre dies mit beachtlichem Aufwand für sie verbunden. Sie müssten ihre Buchhaltungssoftware, ihre Preiskalkulationen und Preisanschriften sowie ihre Rechnungsstellung anpassen. Selbst wenn sie die Steuerbefreiung ausschliesslich zur Aufbesserung ihrer Marge verwenden würden, müssten sie zumindest die Hinweise auf die Mehrwertsteuer in den Rechnungen und Kassenzetteln anpassen oder entfernen, um nicht deswegen die Mehrwertsteuer dennoch abliefern zu müssen. Bei den Beherbergungen kommt hinzu, dass diese häufig im Voraus gebucht, in Rechnung gestellt und bezahlt werden. Erfolgt dies zu einem Zeitpunkt, in dem das Unternehmen keine Bewilligung für die Steuerbefreiung besitzt, müsste es die Steuer auch dann an die Eidgenössische Steuerverwaltung abliefern, wenn die Übernachtung in eine Zeit fällt, in der es die Beherbergungsleistungen steuerbefreit erbringen kann. Im umgekehrten Fall müsste das Unternehmen die Steuer abliefern, obwohl die Übernachtung ohne Ausweis der Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt wurde.</p><p>Mit der Anknüpfung an die Kurzarbeitsentschädigung bestünde sodann das grundsätzliche Risiko, dass auch Betriebe profitieren könnten, die von der Euroschwäche nicht betroffen sind. Dies trifft insbesondere auf die Beherbergungs- und Gastgewerbebetriebe zu, die sich nicht in Tourismusgebieten befinden.</p><p>Zudem würde eine solche befristete Steuerbefreiung für Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten dem Ziel des Bundesrates widersprechen, die Mehrwertsteuer zu vereinfachen und so Verzerrungen abzubauen und den administrativen Aufwand für die Steuerpflichtigen zu reduzieren.</p><p>Schliesslich ist festzuhalten, dass nur sehr wenige Unternehmen aus der Tourismusbranche einen Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung haben. Im Februar 2015 traf dies auf 14 Betriebe aus der Zahnrad- und Seilbahnbranche, auf 3 Hotelbetriebe und auf 6 Restaurants, Imbissstuben und Ähnliches zu. Der Effekt der Massnahme wäre somit sehr gering.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Voraussetzungen zu schaffen, damit Tourismus- und Gastronomiebetriebe die Möglichkeit erhalten, auf begründetes Gesuch hin befristet von der Mehrwertsteuer befreit zu werden. Dabei soll der Mechanismus des Beantragungs- und Bewilligungsverfahrens für Kurzarbeit in der Exportindustrie, der einen klar definierten Kriterienkatalog umfasst, als Vorlage übernommen werden.</p>
- Gezielte temporäre Befreiung von Tourismus und Gastronomie von der Mehrwertsteuer
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