Kostenvergleich von Substitutionsbehandlungen und abstinenzorientierten Therapien
- ShortId
-
15.3229
- Id
-
20153229
- Updated
-
28.07.2023 06:13
- Language
-
de
- Title
-
Kostenvergleich von Substitutionsbehandlungen und abstinenzorientierten Therapien
- AdditionalIndexing
-
2841
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Antwort des Bundesrates auf die Frage 14.5592, "Krankenkassenkosten der Drogenabgabe an Süchtige", zeigt, dass keine exakten Zahlen verfügbar sind. Ausserdem wird darin klar ersichtlich, dass die in der Verfassung definierte übergeordnete Zielsetzung einer Drogenfreiheit nicht mehr wirklich verfolgt und die Substitutionsbehandlung mit volkswirtschaftlicher Schadensbegrenzung gerechtfertigt wird. </p><p>Dazu ist zu bemerken, dass eine Substitutionsbehandlung eigentlich keine Therapie ist und deshalb der Patient meist bis zum Lebensende behandelt werden muss. Dies muss in einer Vergleichsstudie klar ersichtlich sein, da eine abstinenzorientierte Therapie für eine kurze Zeit höhere Kosten verursachen kann.</p><p>In der Antwort des Bundesrates auf die Frage 14.5593, "Ausstieg aus den Drogen", wird zwar von einer Anstrebung von Abstinenz als längerfristigem Ziel gesprochen, aber in Realität wird dies nicht umgesetzt, denn Verordnungen zur finanziellen Unterstützung und Förderung von abstinenzorientierten Therapien sind nirgends zu finden.</p><p>Deshalb ist es unbedingt erforderlich, dass zuerst einmal klare vergleichbare Daten vorliegen, damit weitere Massnahmen und Entscheidungen getroffen werden können.</p>
- <p>In seiner Antwort auf die Frage 14.5592 legte der Bundesrat dar, weshalb es äusserst schwierig ist, die genauen Kosten von Substitutionsbehandlungen zu ermitteln. Die Patientenversorgung liegt in der Zuständigkeit der Kantone, und die Substitutionsbehandlungen werden je nach Kanton von verschiedenen Leistungserbringern zu unterschiedlichen Tarifen vorgenommen. Ausserdem ist die Qualität der von den Kantonen gelieferten Daten zu Personen in Substitutionsbehandlung unterschiedlich, sodass viele Ressourcen erforderlich wären, um daraus eine zuverlässige Arbeitsgrundlage zu machen.</p><p>In seiner Antwort auf die Frage 14.5593 legte der Bundesrat dar, weshalb es äusserst schwierig ist, in Erfahrung zu bringen, wie viele Personen nach einer Substitutionsbehandlung suchtfrei geworden sind. Hinzu kommt, dass es ebenso schwierig wäre zu ermitteln, wie viele Personen nach einer stationären, abstinenzorientierten Therapie suchtfrei geblieben sind. Die Heroinsucht ist wie jede Form der Sucht durch einen nichtlinearen Krankheitsverlauf mit Krisen, Stabilisierungs- und Abstinenzphasen sowie Rückfällen gekennzeichnet. Heroinsüchtige Patientinnen und Patienten halten sich im Verlauf ihrer Krankheit bei den verschiedenen in den Kantonen bereitgestellten Diensten sowie in den Vollzugseinrichtungen auf. Einige Personen haben nicht die erforderlichen Ressourcen, um in ein suchtfreies Leben zurückzukehren, und werden dank der Substitutionsbehandlungen stabilisiert.</p><p>Eine wissenschaftliche Vergleichsstudie zu den effektiven Kosten, wie sie im Postulat verlangt wird, stösst zudem auf zusätzliche methodische Probleme, insbesondere: Welche Zeiteinheit soll man wählen, um die Ergebnisse einer abstinenzorientierten Therapie und jene einer substitutionsgestützten Behandlung miteinander zu vergleichen? Ein einziger Therapieversuch führt nämlich selten zu einem nachhaltigen Ergebnis. Man müsste also Zeitabschnitte definieren. Und nach wie viel Zeit kann man davon ausgehen, dass jemand dauerhaft suchtfrei ist, wenn man die zahlreichen Rückfälle berücksichtigt, die mit dieser Krankheit verbunden sind: sechs, zwölf, vierundzwanzig Monate? Diese Probleme würden eine Vergleichsstudie äusserst kostspielig machen.</p><p>Diese hohen Kosten müssen auch im Verhältnis zum zu erwartenden Nutzen betrachtet werden. Da die Versorgung der Patientinnen und Patienten in die Zuständigkeit der Kantone fällt, müsste man prüfen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass diese bereit sind, die aus den Ergebnissen der Studie hervorgehenden Massnahmen zu treffen.</p><p>Im Rahmen der Beantwortung des von der SGK-N eingereichten Postulates 10.3007 hatte der Bundesrat eine Analyse der Organisations- und Finanzierungsprobleme der stationären Suchtbehandlung erstellen lassen. Dabei hatte sich deren Komplexität sowie Heterogenität unter den Kantonen gezeigt. Diesen waren Handlungsoptionen unterbreitet worden, die zu einer Verbesserung der Lage hätten führen können. In seinem Fazit hob der entsprechende Bundesratsbericht ("Finanzierung der stationären Suchthilfe und beschlagnahmte Drogengelder für die Suchtrehabilitation" vom 06.12.2012) hervor: "Keine der vorgeschlagenen Handlungsoptionen<b></b>wird von einer Mehrheit der Kantone als zweckmässig für die Lösung der Probleme eingeschätzt und ebenso wäre bei keiner der Handlungsoptionen eine Mehrheit der Kantone bereit, sich dafür einzusetzen." Die Wahrscheinlichkeit, dass die Kantone das aktuelle Finanzierungssystem nicht ändern wollen, bleibt hoch, da Änderungen eine<b></b>Kostenverschiebung von der Krankenversicherung auf die Sozial- und Gesundheitsbudgets bedeuten könnten.</p><p>Ein weiteres Element ist in diesem Dossier zu berücksichtigen: das individuelle Selbstbestimmungsrecht, bei dem es sich um ein in Artikel 10 Absatz 2 der Bundesverfassung verankertes Grundrecht handelt. Für drogensüchtige Personen bedeutet das individuelle Selbstbestimmungsrecht, dass sie selbst entscheiden können, ob und wie sie sich behandeln lassen wollen, sofern die Behandlung den Regeln der medizinischen Kunst entspricht. Der obengenannte Bericht hatte auch aufgezeigt, dass stationäre Einrichtungen aus den Sozialbudgets der Kantone finanziert werden, während ambulante Substitutionsbehandlungen zulasten der Krankenversicherung gehen. Das macht für drogenabhängige Patientinnen und Patienten einen grossen Unterschied: Wählen sie eine stationäre Behandlung, laufen sie Gefahr, eine bedeutende Schuld bei den Sozialdiensten einzugehen, was nicht gerade einen Anreiz zu einer solchen Wahl darstellt.</p><p>Der Bundesrat beantragt daher die Ablehnung des Postulates aus den bereits in seiner Antwort auf die Frage 14.5593 genannten Gründen: Das Kosten-Nutzen-Verhältnis ist nicht vertretbar. Die Schweiz verfügt über ein vielfältiges Behandlungsangebot, mit dem auf die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten zugeschnittene Behandlungsziele verfolgt werden können.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Studie zu erstellen, aus der die effektiven Kosten einer Substitutionsbehandlung mit Methadon oder Heroin klar sichtbar sind. Ausserdem soll diese Studie auch die effektiven Kosten einer abstinenzorientierten Therapie aufzeigen, damit ein realer Vergleich ermöglicht wird. Zu berücksichtigen ist dabei auch die Dauer einer Substitutionsbehandlung, die in den meisten Fällen lebenslang andauert im Vergleich zu einer Therapie, die mit dem Erreichen der Abstinenz beendet werden kann.</p>
- Kostenvergleich von Substitutionsbehandlungen und abstinenzorientierten Therapien
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Antwort des Bundesrates auf die Frage 14.5592, "Krankenkassenkosten der Drogenabgabe an Süchtige", zeigt, dass keine exakten Zahlen verfügbar sind. Ausserdem wird darin klar ersichtlich, dass die in der Verfassung definierte übergeordnete Zielsetzung einer Drogenfreiheit nicht mehr wirklich verfolgt und die Substitutionsbehandlung mit volkswirtschaftlicher Schadensbegrenzung gerechtfertigt wird. </p><p>Dazu ist zu bemerken, dass eine Substitutionsbehandlung eigentlich keine Therapie ist und deshalb der Patient meist bis zum Lebensende behandelt werden muss. Dies muss in einer Vergleichsstudie klar ersichtlich sein, da eine abstinenzorientierte Therapie für eine kurze Zeit höhere Kosten verursachen kann.</p><p>In der Antwort des Bundesrates auf die Frage 14.5593, "Ausstieg aus den Drogen", wird zwar von einer Anstrebung von Abstinenz als längerfristigem Ziel gesprochen, aber in Realität wird dies nicht umgesetzt, denn Verordnungen zur finanziellen Unterstützung und Förderung von abstinenzorientierten Therapien sind nirgends zu finden.</p><p>Deshalb ist es unbedingt erforderlich, dass zuerst einmal klare vergleichbare Daten vorliegen, damit weitere Massnahmen und Entscheidungen getroffen werden können.</p>
- <p>In seiner Antwort auf die Frage 14.5592 legte der Bundesrat dar, weshalb es äusserst schwierig ist, die genauen Kosten von Substitutionsbehandlungen zu ermitteln. Die Patientenversorgung liegt in der Zuständigkeit der Kantone, und die Substitutionsbehandlungen werden je nach Kanton von verschiedenen Leistungserbringern zu unterschiedlichen Tarifen vorgenommen. Ausserdem ist die Qualität der von den Kantonen gelieferten Daten zu Personen in Substitutionsbehandlung unterschiedlich, sodass viele Ressourcen erforderlich wären, um daraus eine zuverlässige Arbeitsgrundlage zu machen.</p><p>In seiner Antwort auf die Frage 14.5593 legte der Bundesrat dar, weshalb es äusserst schwierig ist, in Erfahrung zu bringen, wie viele Personen nach einer Substitutionsbehandlung suchtfrei geworden sind. Hinzu kommt, dass es ebenso schwierig wäre zu ermitteln, wie viele Personen nach einer stationären, abstinenzorientierten Therapie suchtfrei geblieben sind. Die Heroinsucht ist wie jede Form der Sucht durch einen nichtlinearen Krankheitsverlauf mit Krisen, Stabilisierungs- und Abstinenzphasen sowie Rückfällen gekennzeichnet. Heroinsüchtige Patientinnen und Patienten halten sich im Verlauf ihrer Krankheit bei den verschiedenen in den Kantonen bereitgestellten Diensten sowie in den Vollzugseinrichtungen auf. Einige Personen haben nicht die erforderlichen Ressourcen, um in ein suchtfreies Leben zurückzukehren, und werden dank der Substitutionsbehandlungen stabilisiert.</p><p>Eine wissenschaftliche Vergleichsstudie zu den effektiven Kosten, wie sie im Postulat verlangt wird, stösst zudem auf zusätzliche methodische Probleme, insbesondere: Welche Zeiteinheit soll man wählen, um die Ergebnisse einer abstinenzorientierten Therapie und jene einer substitutionsgestützten Behandlung miteinander zu vergleichen? Ein einziger Therapieversuch führt nämlich selten zu einem nachhaltigen Ergebnis. Man müsste also Zeitabschnitte definieren. Und nach wie viel Zeit kann man davon ausgehen, dass jemand dauerhaft suchtfrei ist, wenn man die zahlreichen Rückfälle berücksichtigt, die mit dieser Krankheit verbunden sind: sechs, zwölf, vierundzwanzig Monate? Diese Probleme würden eine Vergleichsstudie äusserst kostspielig machen.</p><p>Diese hohen Kosten müssen auch im Verhältnis zum zu erwartenden Nutzen betrachtet werden. Da die Versorgung der Patientinnen und Patienten in die Zuständigkeit der Kantone fällt, müsste man prüfen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass diese bereit sind, die aus den Ergebnissen der Studie hervorgehenden Massnahmen zu treffen.</p><p>Im Rahmen der Beantwortung des von der SGK-N eingereichten Postulates 10.3007 hatte der Bundesrat eine Analyse der Organisations- und Finanzierungsprobleme der stationären Suchtbehandlung erstellen lassen. Dabei hatte sich deren Komplexität sowie Heterogenität unter den Kantonen gezeigt. Diesen waren Handlungsoptionen unterbreitet worden, die zu einer Verbesserung der Lage hätten führen können. In seinem Fazit hob der entsprechende Bundesratsbericht ("Finanzierung der stationären Suchthilfe und beschlagnahmte Drogengelder für die Suchtrehabilitation" vom 06.12.2012) hervor: "Keine der vorgeschlagenen Handlungsoptionen<b></b>wird von einer Mehrheit der Kantone als zweckmässig für die Lösung der Probleme eingeschätzt und ebenso wäre bei keiner der Handlungsoptionen eine Mehrheit der Kantone bereit, sich dafür einzusetzen." Die Wahrscheinlichkeit, dass die Kantone das aktuelle Finanzierungssystem nicht ändern wollen, bleibt hoch, da Änderungen eine<b></b>Kostenverschiebung von der Krankenversicherung auf die Sozial- und Gesundheitsbudgets bedeuten könnten.</p><p>Ein weiteres Element ist in diesem Dossier zu berücksichtigen: das individuelle Selbstbestimmungsrecht, bei dem es sich um ein in Artikel 10 Absatz 2 der Bundesverfassung verankertes Grundrecht handelt. Für drogensüchtige Personen bedeutet das individuelle Selbstbestimmungsrecht, dass sie selbst entscheiden können, ob und wie sie sich behandeln lassen wollen, sofern die Behandlung den Regeln der medizinischen Kunst entspricht. Der obengenannte Bericht hatte auch aufgezeigt, dass stationäre Einrichtungen aus den Sozialbudgets der Kantone finanziert werden, während ambulante Substitutionsbehandlungen zulasten der Krankenversicherung gehen. Das macht für drogenabhängige Patientinnen und Patienten einen grossen Unterschied: Wählen sie eine stationäre Behandlung, laufen sie Gefahr, eine bedeutende Schuld bei den Sozialdiensten einzugehen, was nicht gerade einen Anreiz zu einer solchen Wahl darstellt.</p><p>Der Bundesrat beantragt daher die Ablehnung des Postulates aus den bereits in seiner Antwort auf die Frage 14.5593 genannten Gründen: Das Kosten-Nutzen-Verhältnis ist nicht vertretbar. Die Schweiz verfügt über ein vielfältiges Behandlungsangebot, mit dem auf die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten zugeschnittene Behandlungsziele verfolgt werden können.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Studie zu erstellen, aus der die effektiven Kosten einer Substitutionsbehandlung mit Methadon oder Heroin klar sichtbar sind. Ausserdem soll diese Studie auch die effektiven Kosten einer abstinenzorientierten Therapie aufzeigen, damit ein realer Vergleich ermöglicht wird. Zu berücksichtigen ist dabei auch die Dauer einer Substitutionsbehandlung, die in den meisten Fällen lebenslang andauert im Vergleich zu einer Therapie, die mit dem Erreichen der Abstinenz beendet werden kann.</p>
- Kostenvergleich von Substitutionsbehandlungen und abstinenzorientierten Therapien
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