Nichtverwendete Budgetmittel für den Ausbau und Unterhalt der Nationalstrassen. Massnahmen zur Vermeidung dieses bedauerlichen und sich wiederholenden Phänomens

ShortId
15.3237
Id
20153237
Updated
28.07.2023 06:11
Language
de
Title
Nichtverwendete Budgetmittel für den Ausbau und Unterhalt der Nationalstrassen. Massnahmen zur Vermeidung dieses bedauerlichen und sich wiederholenden Phänomens
AdditionalIndexing
24;48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Den Staatsrechnungen ist zu entnehmen, dass seit 2007 die tatsächlichen Ausgaben für den Ausbau und Unterhalt der Nationalstrassen sehr regelmässig unter den zugeteilten Budgetmitteln liegen. Betrachtet man nur die beiden letzten Staatsrechnungen, so sieht man, dass im Jahr 2013 ein Betrag von 171 Millionen Franken nicht verwendet wurde, während im Jahr 2012 verschiedene Verzögerungen Einsparungen - wenn man dem so sagen kann - von 77 Millionen Franken ermöglichten.</p><p>Seit 2007 wurden fast 700 Millionen Franken, die für den Ausbau und Unterhalt des Autobahnnetzes zugeteilt waren, nicht verwendet! Nur in wenigen anderen vom Bund finanzierten Bereichen staatlichen Handelns bestehen derartige Unterschiede zwischen den budgetierten und den in der Rechnung ausgewiesenen Beträgen.</p><p>Liest man in den Staatsrechnungen dieser Jahre unter den "Begründungen" der Verwaltungseinheiten nach, so stellt man fest, dass der Umstand, dass für den Ausbau und Unterhalt der Nationalstrassen weniger finanzielle Mittel benötigt wurden als budgetiert, fast immer auf "verfahrensbedingte Projektverzögerungen" (Staatsrechnung 2013, Band 2B, S. 366) und auf Schwierigkeiten bei der Durchführung zurückgeführt. Diese Jahr für Jahr wiederholten Argumente entsprechen wohl den Tatsachen.</p><p>Sie sind aber vor allem Beleg für die bedauerliche Zögerlichkeit, die verschiedene Behörden an den Tag legen, wenn sie sich zu Autobahnprojekten äussern müssen. Sie zeigen auch, dass gewisse oppositionelle Kräfte zu einfach zum Erfolg kommen und dass bestimmte Verfahren zu lange dauern. Diese schädliche Situation behindert den Verkehrsfluss immer mehr und beeinträchtigt dadurch sowohl die wirtschaftliche Entwicklung wie auch die Lebensqualität Tausender Bewohnerinnen und Bewohner sowie Strassenbenützerinnen und -benützer. Für den Bundesrat muss dies ein Ansporn zum Handeln sein.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist sich des in dieser Motion angesprochenen Problems bewusst. In seiner Stellungnahme zur Motion Graber Jean-Pierre 11.3611, "Finanzielle Mittel für Nationalstrassen voll ausschöpfen", sowie in den Antworten auf die Interpellationen Graber Jean-Pierre 10.3358, "Nationalstrassen. Nichtverwendung eines grossen Teils der 2009 zugeteilten Mittel und die Politik des UVEK", und 09.3493, "Nationalstrassen. Minderausgaben gegenüber dem Voranschlag 2008 und Politik des UVEK", hat er bereits aufgezeigt, dass es in der Praxis sehr schwierig ist, die für die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes und die Engpassbeseitigung zugeteilten Mittel vollständig auszuschöpfen.</p><p>Sowohl die Projekte für die Netzfertigstellung, deren Bauherrschaft auch nach der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) bei den Kantonen geblieben ist, als auch die Projekte zur Engpassbeseitigung unterstehen Bewilligungsverfahren, die im Nationalstrassengesetz und in der dazugehörigen Verordnung festgelegt sind. Diese Projekte lösen im Allgemeinen zahlreiche Einsprachen aus, die ihrerseits oft lange Verfahren bis vor das Bundesgericht nach sich ziehen.</p><p>Gleichzeitig ist die Finanzierung der Nationalstrassen seit der Einführung des Infrastrukturfonds auf zwei Gefässe aufgeteilt, den Infrastrukturfonds (Netzfertigstellung und Engpassbeseitigung) und die Spezialfinanzierung Strassenverkehr (Betrieb, Unterhalt und übriger Ausbau). Dadurch wird die Flexibilität der jährlichen Steuerung, Bewirtschaftung und Abrechnung eingeschränkt, und Mehr- und Minderausgaben der Gefässe können nicht oder nur mit aufwendigen Nachtragsverfahren kompensiert werden.</p><p>In seiner Botschaft vom 18. Februar 2015 zur Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF, BBl 2015 2065ff.) geht der Bundesrat auf diesen Mangel ein und schlägt vor, künftig sämtliche Aufwendungen für die Nationalstrassen aus dem NAF zu finanzieren. Die Ausgaben können damit besser auf den erforderlichen Zeitpunkt und den notwendigen Umfang der Investitionen abgestimmt und Ausgabenschwankungen im Nationalstrassenbereich können besser aufgefangen werden.</p><p>Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass im Rechnungsjahr 2014 das gesamte Budget für den Unterhalt und den Ausbau der Nationalstrassen ausgeschöpft werden konnte.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Seit 2007 werden die zugeteilten Mittel für die Fertigstellung und den Unterhalt des Nationalstrassennetzes sowie für die Beseitigung von Engpässen auf diesem Netz mit grosser Regelmässigkeit nicht ausgeschöpft. Der Bundesrat wird aufgefordert, geeignete Massnahmen zu treffen, damit dieses weitreichende, sich wiederholende und bedauerliche Phänomen künftig beträchtlich abgeschwächt oder gar ganz vermieden wird. Diese Massnahmen sollen ausschliesslich die Ursachen dieser unzureichenden Ausschöpfung betreffen und nicht zu einer Senkung der bewilligten Mittel führen.</p>
  • Nichtverwendete Budgetmittel für den Ausbau und Unterhalt der Nationalstrassen. Massnahmen zur Vermeidung dieses bedauerlichen und sich wiederholenden Phänomens
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Den Staatsrechnungen ist zu entnehmen, dass seit 2007 die tatsächlichen Ausgaben für den Ausbau und Unterhalt der Nationalstrassen sehr regelmässig unter den zugeteilten Budgetmitteln liegen. Betrachtet man nur die beiden letzten Staatsrechnungen, so sieht man, dass im Jahr 2013 ein Betrag von 171 Millionen Franken nicht verwendet wurde, während im Jahr 2012 verschiedene Verzögerungen Einsparungen - wenn man dem so sagen kann - von 77 Millionen Franken ermöglichten.</p><p>Seit 2007 wurden fast 700 Millionen Franken, die für den Ausbau und Unterhalt des Autobahnnetzes zugeteilt waren, nicht verwendet! Nur in wenigen anderen vom Bund finanzierten Bereichen staatlichen Handelns bestehen derartige Unterschiede zwischen den budgetierten und den in der Rechnung ausgewiesenen Beträgen.</p><p>Liest man in den Staatsrechnungen dieser Jahre unter den "Begründungen" der Verwaltungseinheiten nach, so stellt man fest, dass der Umstand, dass für den Ausbau und Unterhalt der Nationalstrassen weniger finanzielle Mittel benötigt wurden als budgetiert, fast immer auf "verfahrensbedingte Projektverzögerungen" (Staatsrechnung 2013, Band 2B, S. 366) und auf Schwierigkeiten bei der Durchführung zurückgeführt. Diese Jahr für Jahr wiederholten Argumente entsprechen wohl den Tatsachen.</p><p>Sie sind aber vor allem Beleg für die bedauerliche Zögerlichkeit, die verschiedene Behörden an den Tag legen, wenn sie sich zu Autobahnprojekten äussern müssen. Sie zeigen auch, dass gewisse oppositionelle Kräfte zu einfach zum Erfolg kommen und dass bestimmte Verfahren zu lange dauern. Diese schädliche Situation behindert den Verkehrsfluss immer mehr und beeinträchtigt dadurch sowohl die wirtschaftliche Entwicklung wie auch die Lebensqualität Tausender Bewohnerinnen und Bewohner sowie Strassenbenützerinnen und -benützer. Für den Bundesrat muss dies ein Ansporn zum Handeln sein.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist sich des in dieser Motion angesprochenen Problems bewusst. In seiner Stellungnahme zur Motion Graber Jean-Pierre 11.3611, "Finanzielle Mittel für Nationalstrassen voll ausschöpfen", sowie in den Antworten auf die Interpellationen Graber Jean-Pierre 10.3358, "Nationalstrassen. Nichtverwendung eines grossen Teils der 2009 zugeteilten Mittel und die Politik des UVEK", und 09.3493, "Nationalstrassen. Minderausgaben gegenüber dem Voranschlag 2008 und Politik des UVEK", hat er bereits aufgezeigt, dass es in der Praxis sehr schwierig ist, die für die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes und die Engpassbeseitigung zugeteilten Mittel vollständig auszuschöpfen.</p><p>Sowohl die Projekte für die Netzfertigstellung, deren Bauherrschaft auch nach der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) bei den Kantonen geblieben ist, als auch die Projekte zur Engpassbeseitigung unterstehen Bewilligungsverfahren, die im Nationalstrassengesetz und in der dazugehörigen Verordnung festgelegt sind. Diese Projekte lösen im Allgemeinen zahlreiche Einsprachen aus, die ihrerseits oft lange Verfahren bis vor das Bundesgericht nach sich ziehen.</p><p>Gleichzeitig ist die Finanzierung der Nationalstrassen seit der Einführung des Infrastrukturfonds auf zwei Gefässe aufgeteilt, den Infrastrukturfonds (Netzfertigstellung und Engpassbeseitigung) und die Spezialfinanzierung Strassenverkehr (Betrieb, Unterhalt und übriger Ausbau). Dadurch wird die Flexibilität der jährlichen Steuerung, Bewirtschaftung und Abrechnung eingeschränkt, und Mehr- und Minderausgaben der Gefässe können nicht oder nur mit aufwendigen Nachtragsverfahren kompensiert werden.</p><p>In seiner Botschaft vom 18. Februar 2015 zur Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF, BBl 2015 2065ff.) geht der Bundesrat auf diesen Mangel ein und schlägt vor, künftig sämtliche Aufwendungen für die Nationalstrassen aus dem NAF zu finanzieren. Die Ausgaben können damit besser auf den erforderlichen Zeitpunkt und den notwendigen Umfang der Investitionen abgestimmt und Ausgabenschwankungen im Nationalstrassenbereich können besser aufgefangen werden.</p><p>Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass im Rechnungsjahr 2014 das gesamte Budget für den Unterhalt und den Ausbau der Nationalstrassen ausgeschöpft werden konnte.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Seit 2007 werden die zugeteilten Mittel für die Fertigstellung und den Unterhalt des Nationalstrassennetzes sowie für die Beseitigung von Engpässen auf diesem Netz mit grosser Regelmässigkeit nicht ausgeschöpft. Der Bundesrat wird aufgefordert, geeignete Massnahmen zu treffen, damit dieses weitreichende, sich wiederholende und bedauerliche Phänomen künftig beträchtlich abgeschwächt oder gar ganz vermieden wird. Diese Massnahmen sollen ausschliesslich die Ursachen dieser unzureichenden Ausschöpfung betreffen und nicht zu einer Senkung der bewilligten Mittel führen.</p>
    • Nichtverwendete Budgetmittel für den Ausbau und Unterhalt der Nationalstrassen. Massnahmen zur Vermeidung dieses bedauerlichen und sich wiederholenden Phänomens

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